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Dauner-Lieb | Heidel | Ring, Großkommentar zum BGB

Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.

In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.

Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.

In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.

Herausragende Bandherausgeber bringen die notwendigen Sensibilitäten für in sich ausgewogene wie untereinander abgestimmte Kommentierungen mit: Für die Kommentierung des BGB AT zeichnen dabei RA Dr. Thomas Heidel, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn und Prof. Dr. Ulrich Noack, Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht verantwortlich; das internationale Privatrecht wird von VRiOLG Dr. Rainer Hüßtege, München und Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln, Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht betreut.

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Der NomosKommentar zum Schuldrecht lässt keine Rechtsfrage offen – topaktuell u.a. mit Reformen des Bauvertragsrechts, Reiserechts, zahlreicher mietrechtlicher Reformen bis zu den Änderungen durch das WEMoG sowie bereits zahlreich berücksichtigter Folgen der Corona-Pandemie. Das „gewaltige Kompendium“ hilft bei der Vertragsgestaltung und im Prozess. Vollständig für die Anforderungen der Praxis entwickelt, enthalten die Kommentierungen genau das, was Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte, im Schuldrecht brauchen: klare Aussagen zu Streitfragen, Darlegungs- und Beweislast, Querbezügen zu anderen Vorschriften, Kosten und Gebühren.

Der NomosKommentar zum Schuldrecht lässt keine Rechtsfrage offen - topaktuell u.a. mit Reformen des Bauvertragsrechts, Reiserechts, zahlreicher mietrechtlicher Reformen bis zu den Änderungen durch das WEMoG sowie bereits zahlreich berücksichtigter Folgen der Corona-Pandemie. Das "gewaltige Kompendium" hilft bei der Vertragsgestaltung und im Prozess. Vollständig für die Anforderungen der Praxis entwickelt, enthalten die Kommentierungen genau das, was Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte, im Schuldrecht brauchen:

  • Erläuterungen mit klaren Aussagen zu Streitfragen zur direkten Anwendung im Fall - auf höchstem Niveau, wissenschaftlich profund und dabei immer verständlich
  • Sofort auffindbare Hinweise zu Darlegungs- und Beweislast, Querbezügen zu anderen Vorschriften, Abdingbarkeit der Vorschrift, Kosten und Gebühren
  • Sorgfältige Auswahl der zitierten Literatur und höchst aktuelle Rechtsprechungsnachweise

Herausgeber und Autoren sind herausragende Kenner der Materie und in den von Ihnen betreuten Kommentierungen ausgewiesene Experten. Für wissenschaftliche Tiefe und Ausgewogenheit bürgt Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, Direktorin des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Für die hervorragende Praxistauglichkeit steht Prof. Dr. Werner Langen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mönchengladbach.

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Der hochgelobte NomosKommentar zum Sachenrecht enthält neben den Erläuterungen der §§ 854-1296 BGB auch eingehende Kommentierungen des durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) reformierten WEG und des Gesetzes über das Erbbaurecht. Die aus der Praxis von Notariat, Anwaltschaft, Richterschaft und Rechtspflege verfassten Erläuterungen beziehen stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, sowie das Steuerrecht ein. Im Praxisalltag werden so die argumentativen Zusammenhänge rasch erfasst.
Besonders nützlich für die Praxis: Der umfassende Kostenrechtsteil.

Ausgewiesene Herausgeber aus Notariatspraxis, Justiz und Wissenschaft stehen für eine herausragende Qualität der Kommentierungen: Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen, Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch und Prof. Dr. Gerhard Ring, TU Bergakademie Freiberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

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Der Familienrechtsband enthält die Kommentierung der Vorschriften des Vierten Buches des BGB, der §§ 1297-1921.
Gemäß den Anforderungen in der Praxis liegt der Schwerpunkt der Kommentierung auf dem Unterhaltsrecht, dem Güterrecht sowie dem Sorge- und Umgangsrecht. Dabei vernetzt der Großkommentar zum Familienrecht konsequent die Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht, Sozialhilferecht und Prozessrecht.

Außerdem werden das Versorgungsausgleichsgesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Gewaltschutzgesetz umfassend erläutert. Auf aktuellstem Stand der Rechtsprechung verbindet der Kommentar praxisorientierte Informationen mit wissenschaftlichem Anspruch.
Das ausländische Familienrecht wird in 14 Länderberichten dargestellt. Diese bieten einen Überblick über die landesspezifische Rechtsmaterie mit weiterführenden Verweisen und ersparen jedem, der mit dem Familienrecht eines anderen Landes konfrontiert wird, zeitaufwändige Recherchen.
Die Autoren
AkadR’in a.Z. Dr. Jennifer Antomo; RiAG Susanne Berning; RiOLG a.D. Albert Bisping; Bezirksnotar a.D. Prof. Walter Böhringer; RA Urs Bürgi; RA Arnim Cremer, FAFamR; Prof. Dr. Ignacio Czeguhn; Prof. Dr. Katharina Dahm; DirAG Dr. Stephan Ebeling; Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard); RA Dr. Andreas Fränken, FAFamR; DirAG Andreas Frank; VRiOLG a.D. Dr. Peter Friederici †; Prof. Dr. Ingo Fritsche; RA Dr. Niklas Füchtenkord; RiFG Dr. Oliver Geißler; RiOLG Frank Götsche; RA Dr. Torben Götz, FAMedR; Prof. Dr. Urs Peter Gruber; Prof. Dr. Martin Gutzeit; RiOLG Michael Harms; RAin Dr. Nicole Heimann, FAFamR; weitere aufsichtsf. RiAG Sabine Heinke; RA Dr. Georg Heiß, M.Jur (Oxford); RiAG Ulrich Heistermann; DirAG a.D. Ernst Heitmann; RA, RiOLG a.D., Prof. em. Dr. Gerhard Hohloch; RiAG Carolin Holzapfl-Jordan; RA Peter Junggeburth, D.E.A. (Paris); Prof. Dr. Dagmar Kaiser; Henriette Katzenstein; Prof. Dr. Ferdinand Kerschner; VRiLG Dr. Peter Kieß; RAin Doris A. Klüsener, FAFamR; RAin Vera Knatz, FAErbR u FAFamR; Dr. habil. Eugenia Kurzynsky-Singer; Prof. Dr. Martin Löhnig; Katharina Lohse; Notar Dr. Dr. Ingo Ludwig; RiKG Dr. Martin Menne; RAin Dr. Stephanie Müller-Bromley; Prof. Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.; Avukat Dr. Akun Papakçi, LL.M. (Tübingen); Senatorin für Justiz a.D., RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit; RAinuN Ingeborg Rakete-Dombek, FAFamR; Avvocato Cassazionista, RAin Dott. Viviana Ramon; RAin Dr. Monika Reckhorn-Hengemühle, FAFamR; RiAG Dr. Daniela Recknagel; Frank Rehbein; Prof. Dr. Jörg Reinhardt; Ri‘inOLG Daniela Reuter; Prof. Dr. Gerhard Ring; VRi‘inOLG Renate Rohde; RAin Inge Saathoff, FAFamR; Juristin u Mediatorin Mag. Dr. Katharina Sagerer-Foric; Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford); RA u Dikigoros Anastasios Savidis; RiBGH Roger Schilling; RA Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt, LL.M. (England); MinR a.D. Dr. Heribert Schmitz; RA Klaus Schnitzler, FAFaMR; VRiOLG a.D. Heinrich Schürmann; RiAG Daniel Terp; RiOLG Prof. Mallory Völker; weiterer aufsichtf. RiAG a.D. Dr. Harald Vogel; Prof. Dr. Marina Wellenhofer; PD Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (London); RAin Almuth Zempel, FAFamR

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Wie alle Bände des NomosKommentar BGB zeichnet sich der Band durch eine erstklassige Kommentierung aus, die durch ihre Tiefe, Ausführlichkeit und Verständlichkeit besticht. Stets einbezogen werden ausführliche Gestaltungs- und Verfahrenshinweise, steuerliche, sozialrechtliche, prozessuale und gebührenrechtliche Fragen. Rechtsprechung und Literatur sind auf neuestem Stand berücksichtigt.

Der Expertenkommentar im Erbrecht für die anspruchsvolle Beratung, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen geht – aber auch im Erbprozess. Wie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung bereitet er alle Sachfragen kompetent und gleichzeitig benutzerfreundlich auf:

  • Tiefgehende, übersichtliche und schlüssige Kommentierungen mit klaren Aussagen zu allen Praxisproblemen
  • Durchgehende Einbeziehung steuerlicher, verfahrensrechtlicher und kostenrechtlicher Fragen
  • Gestaltungsempfehlungen und Hinweise auf Fallstricke
  • Länderberichte zur Unterstützung bei internationalen Sachverhalten

Die in Anwaltschaft und Notariat bewährte Kommentierung des BGB-Erbrechts ist auch in der Neuauflage wieder das sichere Arbeitsmittel, das allen Erwartungen gerecht wird.

Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Sebnem Akipek; RA Prof. Dr. Lutz Batereau, FABKR; VRiLG a.D. Ralf Bock; Prof. Dr. Christina Eberl-Borges; Notarin Dr. Susanne Frank; RAin Dr. Sibel Gerhardt, LL.M.; RiOLG Walter Gierl; RAin Dr. Stephanie Herzog FAErbR; RA Dr. Nikolas Hölscher, FAErbR, FAHuGR u FAFamR; RA Dr. Claus-Henrik Horn, FAErbR; Notar Dr. Malte Ivo; Notar Prof. Dr. Alexander Krafka; Notar Thomas Kristic, M.jur. (Oxford); PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; VRiLG Walter Krug; RAnuN Alexandra Margalith; Dr. Martin Margonski; RAin Andrijana Micic; Prof. Dr. Iset Morina; RAin Dr. Stephanie Müller-Bromley; Prof. Dr. Ulrike Müßig; Notar Dr. Felix Odersky; Prof. Dr. Line Olsen-Ring, LL.M.; RAin Dr. Monika Reckhorn-Hengemühle, FAFamR; Notar Prof. Thomas Reich; RA Dr. Florian Reichthalhammer, FAStR; Prof. Dr. Gerhard Ring; RA Prof. Dr. Jan Roth, FAInsR, FAErbR u FAStR; RA u StB Oliver Schröer; RAuN Dr. Markus Schewe; RA/Justiziar Udo Schwiederski; Notar Dr. Benedikt Selbherr; RA Dr. Rembert Süß; RA Dr. Vasileios Triantafyllidis, LL.M., LL.M. und Prof. Dr. Ulrich Voß.

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Der NomosKommentar Rom-Verordnungen erläutert ausführlich die EU-Verordnungen des vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts: „Rom I“ und „Rom II“ zum Recht der vertraglichen bzw. außervertraglichen Schuldverhältnisse, „Rom III“ zum Recht der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, das Haager Unterhalts-Protokolls (HUP), die EuErbVO inkl. des deutschen IntErbRVG sowie – NEU – die beiden im Wesentlichen ab dem 29.1.2019 anzuwendenden EU-Verordnungen zum ehelichen und lebenspartnerschaftlichen Güterrecht.

Die Rom-Verordnungen als europäisches Kollisionsrecht haben das EGBGB weitgehend abgelöst und gelten unmittelbar im deutschen Recht. Das Europäische Kollisionsrecht regelt damit umfassend, und zum Teil gänzlich neu, klassische Kernbereiche des Zivilrechts in Fällen mit Auslandsbezug. Die Regelwerke sind damit für die Beratung in den weiten Bereichen des Schuld- und Deliktrechts, nicht nur im Familien- und Erbrecht, bindend. Fehlende Beratungssicherheit führt bei der täglich steigenden Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte zu schwerwiegenden Beratungsfehlern auch in scheinbar alltäglichen Konstellationen.
Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Es kommentiert im Detail die einschlägigen Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhalts-Protokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG) sowie die beiden neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen einschließlich des deutschen Umsetzungsgesetzes (IntGüRVG). Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet, die Kommentierung argumentiert darüber hinaus aus dem Gesamtzusammenhang aller Normen und macht die europäischen Argumentationsmuster für die deutsche Rechtspraxis praktikabel. Hiervon profitieren Zivilrichter und Zivilrichterinnen, Anwälte und Anwältinnen wie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht und Erbrecht, Notare und Notarinnen und Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.

Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt neben dem aktuellen Schrifttum die neueste Judikatur.
Sie enthält nunmehr auch eine der ersten systematischen Kommentierungen der beiden neuen EU-Güterrechtsverordnungen, zum einen für Ehepaare und zum anderen für eingetragene Lebenspartner; beide EU- Verordnungen sind am 28.7.2016 in Kraft getreten, die wichtigsten Regelungen sind ab dem 29.1.2019 anzuwenden. Die Verordnungen regeln güterrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts, der Rechtswahl und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen. Mit Beginn der Geltung der neuen EU-Verordnungen werden diese für ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften die Art. 15 und 17a EGBGB und im Hinblick auf Verfahren, die ab dem 29.1.2019 eingeleitet wurden, die §§ 97 ff. FamFG verdrängen.

Besonders hilfreich erweist sich die Gesamtkonzeption des Kommentars bei der Überprüfung, inwieweit neue Gestaltungsmöglichkeiten, die u.a. die Reformen für die Kautelar-Praxis mit sich bringen, einer gründlichen juristischen Auslegung auch vor Gericht standhalten. Dies betrifft nicht nur das Erb- und Familienrecht, sondern auch alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse.

Herausgeber und Autoren sind die führenden Experten im europäischen Kollisionsrecht, ihre Stimme hat Gewicht: 
Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a. D.
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln
Prof. Dr. Ivo Bach, Universität Göttingen | Dr. Kai Bischoff, Dipl.-Kfm., LL.M., Notar, Köln | Prof. Dr. Peter-Andreas Brand, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Universität Marburg | Dr. Rupert Carl-Christian Doehner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, München | PD Dr. Florian Eichel, Universität Passau | Prof. Dr. Martin Gebauer, Universität Tübingen | Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Universität Mainz | Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Universität Bayreuth | Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Oliver Knöfel, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A., LL.M., J.S.D., Universität Bonn | Prof. Dr. Stefan Leible, Universität Bayreuth | PD Dr. Francis Limbach, Universität Kiel | Prof. Dr. Dirk Looschelders, Universität Düsseldorf | PD Dr. Robert Magnus, Universität Heidelberg | Dr. Mark Makowsky, Universität Düsseldorf | Dr. Carl Friedrich Nordmeier, Richter, Landgericht Wiesbaden | Dr. Thomas von Plehwe, Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe | RiOLG Prof. Dr. Götz Schulze, Universität Potsdam | Prof. Dr. Robert Sieghörtner, Notar, Gräfenberg | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover| Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Universität Bonn

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Weitere Kommentare

Das internationale und europäische Arbeitsrecht wird immer wichtiger. Grenzüberschreitende Sachverhalte nehmen in einer globalisierten Wirtschaftsumgebung ständig zu, Entsendungen sind an der Tagesordnung, der Einfluss der europäischen Richtlinien auf die nationale Gesetzgebung ist erheblich, die internationalen Regeln wirken zum Teil unmittelbar. Der neue Großkommentar trägt dem durch eine englischsprachige Kommentierung aller relevanten Regelungen auf internationaler und europäischer Ebene Rechnung.

Der neue Großkommentar
trägt dem durch eine englischsprachige Kommentierung aller relevanten Regelungen auf internationaler und europäischer Ebene Rechnung. Artikel für Artikel werden die wesentlichen Vorschriften systematisch erfasst, im Einzelnen erläutert und damit für die Beratung verständlich gemacht.

Ausgehend von den europäischen Vorschriften, werden alle wichtigen internationalen Arbeitsrechtsregeln, vom internationalen Privatrecht bis hin zum Datenschutz, integriert dargestellt. Kommentiert werden auch die relevanten Vorschriften der europäischen Menschenrechtskonvention, der europäischen Sozialcharta und alle relevanten ILO-Vorgaben.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Themen

  • Grundrechte
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Gleichbehandlung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Beilegung von Streitigkeiten.

Dem internationalen Herausgeberkreis
ist es gelungen, über 70 renommierte Spezialisten im internationalen Arbeitsrecht für den Kommentar zu gewinnen. Damit ist Interpretationssicherheit im europäischen und internationalen Arbeitsrecht gewährleistet, auch im Hinblick auf die Interpretation durch die Gerichte in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus.

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Der NomosKommentar zum Rechtshilferecht in Strafsachen führt den Nutzer anhand eines klaren Gliederungssystems durch das Geflecht nationaler und europäischer Regelungen direkt zur einschlägigen Normkommentierung für seine Fallfrage. Zuständigkeitsfragen, Rechtsschutzmöglichkeiten und konkrete Musterformulierungen sind integriert.

Die 2. Auflage erläutert:

  • IRG auf aktuellem Stand: Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung sowie der EU-Rahmenbeschlüsse zu Geldsanktionen, Einziehung, Bewährungsmaßnahmen und zur U-Haftvermeidung; Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung; Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
  • Alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakte: insbesondere Europäischer Haftbefehl, die neue Europäische Ermittlungsanordnung, Europäische StA
  • Relevante Regelungen des Schengener Übereinkommens/der Europarats-Übereinkommen
  • Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz
  • Spontane Rechtshilfe und automatischer Informationsaustausch
  • Relevante Regelungen der 18 wichtigsten ausländischen Staaten, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u. a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen.

Bereits berücksichtigt: Entwurf eines IRG-Änderungsgesetzes zur Durchführung der VO Sicherstellung und Einziehung.

 

 

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Die große Reform im Stiftungsrecht
Der Bochumer Kommentar nimmt das seit 1.7.2023 novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.

Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.

Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.

Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu

  • Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
  • Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
  • Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
  • Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
  • Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
  • Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
  • Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
  • Neues Stiftungsregister

Das HerausgeberteamProf. Dr. Bernd AndrickProf. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum.

Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt | Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin | Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn | Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum | Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum | Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf | Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin | Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin | Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br. | Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen | Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim | Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen | Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW | Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin

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Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) in Kraft gesetzt. Dieses völkerrechtliche Abkommen soll sicher­stellen, dass Menschen in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden. Der neue Handkommentar bietet die erste umfassende Darstellung des Regelwerkes: Die Anti-Rassismus-Konvention wird ­Artikel für Artikel erläutert.

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) in Kraft gesetzt. Dieses völkerrechtliche Abkommen soll sicherstellen, dass Menschen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden.
Der neue Handkommentar eröffnet einen praxisnahen Zugang und bietet die erste umfassende Darstellung des Regelwerkes: Die Anti-Rassismus-Konvention wird Artikel für Artikel erläutert. Weitere Beiträge betten das Abkommen in die heute bestehenden Menschenrechtsmechanismen ein und beschreiben den Stand der Rassismusbekämpfung in Europa. Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die Autoren
Doris Angst, lic. phil., DASLaw | Dr. Cengiz Barskanmaz, LL.M. | Univ.-Prof. i.R. Dr. Wolfgang Benedek | Cordelia Ehrich, lic. iur. | Alice Hannah Golob | Daniela Grabovac, Mag.a | PD Dr. Paul Gragl | Ass.-Prof. Dr. Benedikt Harzl, MA | Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann | Dr. Ibrahim Kanalan | Prof. em. Dr. Dr. h.c. Walter Kälin | Prof. Dr. Christine Kaufmann | Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner | Doris Liebscher, Ass. jur., LL.M. Eur. | Barbara Liegl, Mag.a | Reto Locher, lic. iur., MA | Moritz Malkmus | Dr. Aiste Mickonyte, LL.M. | Dr. Wilfried Marxer | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. | Giulia Reimann, MLaw | Dr. Nahed Samour | Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. | Dieter Schindlauer, Mag. | Dr. Christoph André Spenlé, LL.M. | Prof. em. Dr. Patrick Thornberry | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Tomuschat | Dr. Juliane Wetzel | Alma Wiecken, MLaw

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The provisions of the Agreement on the European Economic Area (EEA) determine the relations of the EFTA States Norway, Iceland and Liechtenstein with the EU and its Member States. On the basis of EEA, these three countries are largely integrated into the single market of the EU. The EEA is also discussed as a possible model for the EU and UK relations after the Brexit.

Article by article, the new commentary outlines the importance of the EEA for legal practice, including all extensive annexes and protocols. There is also included both the essential secondary law of EEA and cross-links to EU law. Moreover, the commentary involves the current status of EEA law in Norway, Iceland and Liechtenstein, taking legislation and jurisprudence into account. 

The commentary focuses on the EEA rules on free movement of goods, movement of persons, services, capital, transport policy and competition law. In addition, the commentary intensively discusses the responsibilities and procedures of both the European Surveillance Authority and EFTA Court and the complementary agreement between Norway, Iceland and Liechtenstein.

Most helpful
The commentary offers a detailed overview

  • on the effects of EEA law in Norway, Iceland and Liechtenstein
  • on the status and effects of EEA law in the EU
  • on the specific situation of Switzerland
  • on the international agreements accompanying the EEA, giving a full picture of the legal relations within the EEA
  • on today's legal reality and changed legal environment through the Treaty of Lisbon and other EU agreements.

The editors and authors represent the international approach and professional expertise of the commentary. They are international experts in the field of science and practice, especially in dealing with EEA law.

 

 

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Das TTDSG führt die zuvor im TKG enthaltenen Regelungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Gesetz zusammen. Das Werk stellt die Bezüge zu DS-GVO und ePrivacy-RL her und bietet eine kritische Kommentierung des neuen TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz.

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).

Der neue Handkommentar erläutert

  • das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
  • das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
  • den Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems – Einwilligungsmanager)
  • die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
  • die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
  • die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)

Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?

Hohe Expertise:
Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA u FAStrafR Dr. Eren Basar | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin u FAinVerwR Dr. Kristina Schreiber | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber

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Der Kommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Neben der intensiven Befassung mit dem Abgeordnetenrecht des Bundes werden zugleich die entsprechenden Parallelvorschriften auf Landes- und Europaebene kommentiert. Die 2. Auflage berücksichtigt alle Rechtsänderungen.

Der NomosKommentar zum Abgeordnetenrecht beantwortet alle Fragen rund um das Mandat. Jede Kommentierung des Abgeordnetengesetzes des Bundes erörtert die vergleichbaren Regelungen auf Länder- und europäischer (EuAbgG/EuAbgSt) Ebene, verknüpft das Für und Wider und gelangt so zu einer argumentationsgeführten einheitlichen Durchdringung. Zudem werden Querbezüge zu ähnlichen Vorschriften, etwa im Bundesministergesetz, aufgezeigt.
Die 2. Auflage greift alle Rechtsänderungen auf, darunter

  • das Verbot bestimmter Nebentätigkeiten (z.B. Lobbytätigkeit, Vorträge mit Mandatsbezug, § 44a AbgG n.F.),
  • die Verschärfung der Anzeigepflichten der Abgeordneten (§ 45 AbgG n.F.),
  • die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent (§ 47 AbgG n.F.).

Die Autoren
Prof. Dr. Philipp Austermann | Dr. Sebastian Berger | MinR Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche | Ri Dr. Simon Gelze | MinR Dr. Thomas Kopp | Prof. Dr. Sabine Leppek | Dr. Lars Leupolt, LL.M. | Dr. Christoph Lontzek | RegDir Dr. Frank Raue | Frank Rehbein | RiVerwG Dr. Felix Rhein | Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz | RiBVerwG Dr. Stefan Sinner | Prof. Dr. Christian Waldhoff | Prof. Dr. Felix Welti

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Der neue EEG-Handkommentar fokussiert auf die Neuregelungen nach der EEG-Novelle. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Energierechtspraxis bereitet das erfahrene Autorenteam die typischen Problemlagen ergebnisorientiert auf. Das handliche Format ermöglicht einen schnellen Zugriff auf anwendungsnahe Lösungen. Die Änderungen infolge des „Energiesammelgesetzes“ und des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus sind berücksichtigt.

Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines „harmonisierten Zubaus“ vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft.
Der neue EEG-Handkommentar
konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen (inkl. „Energiesammelgesetz“ und Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein. Er bereitet anschaulich die typischen Problemlagen praxisgerecht auf:

  • Gibt es Übergangsregelungen? Welche Regelungen gelten für Altanlagen?
  • Wie verhält es sich mit der bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der Clearingstelle EEG?
  • Wie werden die Förderkosten künftig verteilt? Wann wird die Eigenversorgung überhaupt noch privilegiert?
  • Welche Anlagenbetreiber müssen ihren Strom ab wann direkt vermarkten?
  • Welche Anlagenbetreiber müssen EEG-Umlage bezahlen und in welcher Höhe?
  • Welche stromintensiven Unternehmen können die Besondere Ausgleichsregelung weiterhin für sich in Anspruch nehmen?

Herausgeber und Autoren
mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:
Prof. Dr. Patric Bachert, RAin Dr. Andrea Bauer, RA Toralf Baumann, RA Guido Brucker, RA Dr. Robert Dix, Friederike Domke, Dr. Marike Endell, RA Dr. Andreas Gabler, RA Dr. Dominik Greinacher, RA Dr. Reinald Günther, RA Nils Heinemann, RA Dr. Björn Heinlein, RA Wolfdieter von Hesler, RA Zaid Mansour, Michael Marty, Dr. Christoph Maurer, Marco Naujoks, Jürgen Quentin, RA Dr. Valerian von Richthofen, RA Dr. Sebastian Rohrer, Christoph Schmidt, RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan, RAin Stefanie Seebach, RA Martin Stangl, RA Boris Strauch, Philipp Jakob Strauß, Alexander Todorovic, Sebastian Walisko, RA René Walter, RA Dr. Martin Weitenberg, RAin Sandra Zemke

 

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Der neue Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein umfasst als Nachschlagewerk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung sämtliche Novellierungen durch die Verfassungsreform von 2014 sowie alle relevanten bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen.

Der neue Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein umfasst als Nachschlagewerk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung sämtliche Novellierungen durch die Verfassungsreform von 2014, insbesondere:

  • Einführung des Staatsziels „Inklusion“
  • Erweiterung des Minderheitenschutzes
  • Stärkung des Parlaments gegenüber der Regierung
  • Regelungen zur digitalen Gesellschaft
  • Grundsätze „guter Verwaltung“
  • Erleichterungen für die Inanspruchnahme direktdemokratischer Instrumente.
    Damit hat der Verfassungsgeber in Schleswig-Holstein besondere gestalterische Akzente gesetzt und die dem Land zustehenden Autonomieräume in großem Umfang ausgenutzt. Im Kontext der bundes- und landesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen werden diese Besonderheiten verdeutlicht und verfassungsrechtlich eingeordnet.

Die Autoren:
Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Carsten Bäcker, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Rainer Bökel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Pino Bosesky, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Prof. Dr. Christoph Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Dr. Marcus Hahn-Lorber, LL.M. (Edinburgh), Richter am VG Gelsenkirchen | Prof. Dr. Nele Matz-Lück, LL.M. (Aberystwyth), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln; Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Regulierung und Governance, St. Augustin | Frank Platthoff, Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Marius Raabe, Rechtsanwalt; Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Dr. Sonja Riedinger, Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Utz Schliesky, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | PD Dr. Mathias Schubert, Schleswig-Holsteinischer Landtag | PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Schleswig-Holsteinischer Landkreistag | Dr. Hans-Jochen Waack, Ministerialdirigent a.D., Schleswig-Holsteinischer Landtag | Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel

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Der LPK-SGB VII wird von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts verantwortet. Er steht für Lehr- und Praxisrelevanz mit Blick für die wesentlichen Probleme. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuellen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte und alle gesetzlichen Neuerungen.

Blick fürs Wesentliche
Der LPK-SGB VII wird federführend von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.

Die Neuauflage
Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle Gesetzesänderungen sowie aktuelle Entwicklungen, u.a.:

  • Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht
  • Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice
  • Neuartige Gesundheits-Apps
  • Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit

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Der neue HK-WBVG setzt praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge im Pflegerecht. Die Kommentierungen machen die Zusammenhänge zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Heimrechts, zu Verordnungen oder anderen, z.B. mietrechtlichen Vorschriften, transparent. Best-Practice-Beispiele erhöhen den alltäglichen Nutzen.

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz spielt bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, die entscheidende Rolle.

Der neue Handkommentar
Der HK-WBVG setzt die praxisgerechte Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge, vom vorvertraglichen Informationsanspruch der Bewohner:innen, dem Abschluss und der Kündigung des Heimvertrages, den Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs (Stichwort Wohnformwechsel) bis hin zum Regelungsverhältnis zu den bestehenden Landesheimgesetzen.

Verständlich, praxisnah, aktuell
Die Kommentierungen machen die Zusammenhänge zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Heimrechts, zu Verordnungen oder anderen, z.B. mietrechtlichen Vorschriften transparent.
Best practice-Beispiele erhöhen den alltäglichen Nutzen.

Herausgeberinnen und Autorinnen sind ausgewiesene Expertinnen:
Prof. Dr. Claudia Beetz, Jena | RinSG Dr. Sarah Glaab, Frankfurt a. M. | RAin Ulrike Kempchen, Bonn | Konstanze Rothe, Kassel | Prof. Dr. Anna Schwedler-Allmendinger, Frankfurt | RinSG Dr. Antje Wrackmeyer-Schöne, Dessau-Roßlau.

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Der HK-SGG ist dank seines praxisnahen Zuschnitts einer der bekanntesten Kommentare zum SGG. Er stellt die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar und verständlich dar.

Die Neuauflage informiert über alle wichtigen Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und berücksichtigt die Fülle gesetzlicher Neuerungen, u.a. durch

  • das Bundesteilhabegesetz
  • das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
  • das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
  • das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
    Bereits berücksichtigt sind die speziellen Verfahrensregelungen des neuen § 211 SGG durch das Sozialschutz-Paket II anlässlich der COVID-19-Pandemie sowie die Änderungen durch das 7. SGB IV-ÄndG.

Herausgeber und Autoren sind Richterinnen und Richter aus allen Instanzen:
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Augsburg; Stefan Binder, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart; Martin Bolay, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart; Antje Groß, Richterin am Sozialgericht, Heilbronn; Jörg Littmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D. Schleswig-Holstein, Schleswig; Dr. Steffen Roller, Direktor des Sozialgerichts, Konstanz

 

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Die 2. Auflage des NK-Gesundheitsrecht enthält alle Neuregelungen des Rechts der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ausgewiesene Gesundheitsrechtsexperten erläutern die Auswirkungen der Reformen auf die Beratungspraxis und arbeiten die gemeinsamen Grundstrukturen des SGB V und XI heraus.

SGB V und SGB XI gemeinsam kommentiert
Der NomosKommentar bietet Rechtsanwaltschaft wie Gerichten, insb. aber auch Leistungsträgern, Leistungserbringern und Aufsichtsbehörden in allen Rechtsfragen Orientierung und „hat … das Zeug, zum ‚Palandt´ des SGB V und des SGB XI zu werden“ (Prof. Dr. Stephan Rixen*). Er kommentiert minutiös die beiden Gesetzeswerke, arbeitet an den praktischen Schnittmengen gemeinsame Grundstrukturen des SGB V und XI heraus und kommt so zu neuen Argumentationsmustern für das Gesundheitsrecht.

Die Neuauflage – Passgenau zu den Reformen
Der Großkommentar reagiert unmittelbar und umfassend auf die zahlreichen Gesetzesnovellen und berücksichtigt dabei bereits das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts sowie zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen:

 

  • GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
  • Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
  • GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  • Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
  • Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters
  • Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
  • Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
  • Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
  • Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
  • Präventionsgesetz (PrävG)
  • GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Meinungsstark und kritisch
Ausgewiesene Gesundheitsexperten erklären nicht nur die Motive des Gesetzgebers, sondern berücksichtigen auch die Auswirkungen der Reformen auf die Beratungspraxis im Gesundheitsrecht. Bei den Leistungsansprüchen wird dabei die Perspektive der Versicherten in den Vordergrund gestellt.

* MedR 2015, 553 (554)

 

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Der NK- Gesamtes Medizinrecht
bietet eine wahre Fundgrube medizinrechtlichen Know-hows, sei es materiell-rechtlich in den Kern- und Nebengebieten, sei es prozessrechtlich für die forensische Praxis.
Die 3. Auflage
berücksichtigt u.a.

  • Gesetz zur Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen 
  • Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG II und III)
  • Hospiz- und Palliativgesetz 
  • Krankenhausstrukturgesetz
  • Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts.

 

Das gesamte Medizinrecht 
hat in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Reformen und Novellierungen erfahren, etwa das 
  • Gesetz zur Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen, 
  • zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG II und III), 
  • Hospiz- und Palliativgesetz, 
  • Krankenhausstrukturgesetz, 
  • Pflegeberufereformgesetz
  • Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts.

Die 3. Auflage
greift die aktuellen Reformen auf. Erstmals kommentiert werden zudem

  • die neuen Vorschriften der Bundesärzteordnung und der Zulassungsverordnung,
  • das Berufsrecht der anderen Heilberufe (Logopäden, Physiotherapeuten und Hebammen) sowie
  • das Embryonenschutzgesetz.

Kompakt in einem Band 
bietet sich eine wahre Fundgrube medizinrechtlichen Know-hows, sei es materiellrechtlich in den Kern- und Nebengebieten, sei es prozessrechtlich für die forensische Praxis: die Kerngebiete des Medizinrechts werden tief in ihren Strukturen dargestellt. Durch zahlreiche Verknüpfungen zu den komprimiert aufbereiteten Nebengebieten erschließen sich die Querverbindungen des aus vielen Teilrechtsgebieten bestehenden und stark rechtsprechungsgeprägten Medizinrechts.

 

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Der LPK-SGB XII
ist eine Institution. Die 12. Auflage reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:

  • Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz, 3. Reform-Stufe 2020: Überführung des Eingliederungshilferechts in den Teil 2 des SGB IX
  • SGB IX und XII-ÄndG
  • Angehörigen-EntlastungsG
  • Starke-Familien-G
  • AusländerbeschäftigungsförderungsG
  • Regelbedarfsstufen-FortschreibungsVO 2019

 

Der LPK-SGB XII
ist eine Institution. Die 12. Auflage reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:

  • Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz, 3. Reform-Stufe 2020: Überführung des Eingliederungshilferechts in den Teil 2 des SGB IX
  • SGB IX und XII-ÄndG
  • Angehörigen-EntlastungsG
  • Starke-Familien-G
  • AusländerbeschäftigungsförderungsG
  • Regelbedarfsstufen-FortschreibungsVO 2019

Die Reformen führen zu umfassenden Änderungen im SGB XII, der Zuständigkeiten und der materiellen Ansprüche. Berücksichtigt wird zudem die Flut neuer Entscheidungen deutscher wie europäischer Gerichte, u. a. das Sanktionen-Urteil des BVerfG.
Bereits kommentiert ist die Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Corona) aus dem Sozialschutz-Paket.
Die Autoren
Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Sozia­les, Jugend und Familie, i.R., Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Fachhochschule Potsdam | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fach­anwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Carsten Homann, Hochschule RheinMain, Wiesbaden | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Ingo Palsherm, Technische Hochschule Nürnberg | Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Duisburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-­Brandenburg | Prof. Dr. Stefan Treichel, Hochschule Emden/Leer

 

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Der neue „Brussels Commentary European Banking Union“ analysiert, Artikel für Artikel, mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism) die beiden wichtigsten Rechtsakte der Europäischen Bankenunion.

Mit Beiträgen von Kern Alexander, Martina Almhofer, Fabian Amtenbrink, Jens-Hinrich Binder, Seraina Neva Grünewald, Christos V. Gortsos, Georg Gruber, Elke Gurlit, Christos Hadjiemmanuil, Matthias Haentjens, Janina Heinz, Ann-Katrin Kaufhold, Klaus Lackhoff, Christoph Ohler, Chryssa Papathanassiou, Mikulas Prokop, Georgios Psaroudakis, René Smits, Emiliano Tornese, Andreas Witte, Karl-Philipp Wojcik und Georgios Zagouras.

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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?

Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.

Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.

Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.

Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.

Die Regelungen:

  • Art. 106 bis 108 AEUV
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
  • Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
  • Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999

Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau

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Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen.

Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen, u.a. mit

  • Arbeitsbedingungen-Richtlinie,
  • reformiertem Entsenderecht des AEntG,
  • neuem Mindestlohn,
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
    Durchgängig kommentiert sind zudem die aktuellen Entwicklungen rund um die Stichworte Pandemie, Kurzarbeit, Homeoffice, Betriebsrentenstärkung, Arbeitsschutzkontrolle, Elektronischer Rechtsverkehr sowie Ausbildungsvergütung.
    Ein besonderer Fokus liegt in jeder Einzelkommentierung auf
  • Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln, Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes,
  • Schnittstellen zu sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Regelungen,
  • Auswirkungen des europäischen Rechts auf die nationalen Regeln.

Autorinnen und Autoren
RA Marc Becker; RA Prof. Dr. Dirk Beckmann, FAArbR u FAHuGR; VRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler; Ri’in BAG Anke Berger; RA Dr. Christoph Bergwitz, FAArbR; RA Marcus Bodem, M.A., FAArbR; RiOLG a.D. Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M.; Prof. Dr. Burkhard Boemke; RA Dr. Matthias Böglmüller; RAin Dr. Annett Böhm, FAinArbR; RiBAG a.D. Axel Breinlinger; Dr. Stefan Brink; RiArbG Dr. Andreas Budroweit; RA Dr. Falko Daub, LL.M. (VUW), FAArbR; RA Prof. Dr. Martin Diller, FAArbR; Sebastian Wilhelm Droßel; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer; RiArbG Dr. Dirk Elz; RAin Dr. Anja Euler, FAinArbR; VRiBAG a.D. Dr. Mario Eylert; RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M. (Cambridge); RiLG Dr. Tino Frieling; VizePräsLAG Thomas Gerretz; Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf; Prof. Dr. Stefan Greiner; Prof. Dr. Wolfgang Hamann; Prof. Dr. Hans Hanau; Harald Heck; RAin Birgit Heiß; Dr. Martin Heither, FAArbR; RA Dr. Rüdiger Helm; RAin Dr. Iris Henkel, FAinArbR; RA Dr. Johannes Heuschmid; RegDir Dr. Danny Hochheim; VizePräsLAG Michael Holthaus; VRiLAG Dr. Michael Horcher; RA Rainer Huke; Daniel C. Joos; RiBSG Carsten Karmanski; Prof. Dr. Christof Kerwer; Dr. Thomas Klein; VRiLAG Thomas Kloppenburg; RA Dr. Marco König; RA Dr. Tassilo-Rouven König, FAArbR; RA Ulrich Kortmann, FAArbR; RA Christopher Krois, LL.B., EMBA; RA Dr. Friedrich Kühn, FAArbR; RA Dr. Mathias Kühnreich, FAArbR; RA Dieter Kunz, FASozR; RA Dr. Stefan Kursawe, FAArbR; RAin Tanja Kurtzer, FAinArbR; Prof. Dr. Heinrich Lang; PD Dr. Clemens Latzel; RAin Inga Leopold, FAinArbR; RA Prof. Dr. Stefan Lunk, FAArbR; RAin Dr. Cornelia Marquardt, FAinArbR; RA Prof. Dr. Reinhold Mauer, FAArbR; VRiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori; Prof. Dr. Uwe Meyer; RA Dr. Marcus Michels, FAArbR; RA Carl-Christian von Morgen, M.A., FAArbR u FAHuGesR; RA Dr. Stefan Müller, FAArbR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR; RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker; VRiLAG Peter Nübold; RA Dr. Stephan Osnabrügge, FAArbR u FASportR; RA Dr. Alexander Otto, FAArbR; RA Dr. Stephan Pauly, FAArbR; Georg Pepping; RA Dr. Michael Johannes Pils; RA Dr. Mathias Preuss, FAArbR; RA Dr. Tobias Pusch, LL. M. (Harvard), MBA, MSc (LBS), FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RAin Dr. Barbara Reinhard, FAinArbR; RAin Caroline Risse; VRiVG Dr. Torsten von Roetteken; RiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff; RAin Dr. Tanja Rudnik, FAinArbR; Dr. Till Sachadae; Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon); RA Dr. Volker Schneider, FAArbR; Steffen Schöne; DirAG René Schoob; apl.-Prof. Dr. Jens Schubert; Prof. Dr. Roland Schwarze; RA Bernhard Schwarzkopf; VRiLAG Dr. Jochen Sievers; VRi’inBAG Karin Spelge; RAin Nicole Spieß; RA Dr. Matthias Spirolke, FAArbR; RA Prof. Dr. Robert v. Steinau-Steinrück, FAArbR; RAin Dr. Norma Studt, FAinArbR; DirArbG Thomas Taubert; RA PD Dr. Bernhard Ulrici; RA Ulrich Vienken, FAArbR; RA Dr. Volker Vogt, LL.M. (Bristol), FAArbR; RiArbG Aurel Waldenfels; RiBAG Matthias Waskow; RA Peter Wehner; RA Horst Welkoborsky, FAArbR; RA Dr. Joachim Wichert, FAArbR; RA Dr. Martin Wolmerath; RA Prof. Dr. Michael Worzalla und RAin Inga Wulfert-Markert, FAinArbR.

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Die Neuauflage bringt neben dem TzBfG auch die kommentierten Regelungen des WissZeitVG, die Befristungsregelungen im BEEG, BBiG, SGB VI und SGB IX, im ÄArbVtrG, PflegeZG, FPfZG und im TVöD auf den neuesten Stand. Ausführlich dargestellt sind zahlreiche neue höchstrichterliche Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte.

Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgerichte, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt.

Die Neuauflage
Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen:

  • Umsetzungs-Gesetz der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (sog. Arbeitsbedingungsrichtlinie) mit seinen konkreten Auswirkungen im TzBfG
  • Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit seinen Auswirkungen auf die Befristungsregelungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG

Die jüngsten Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt.

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Der HK-TzBfG
ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.

Die 6. Auflage reagiert auf das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, das einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit eingeführt hat. Die gesetzliche Umsetzung des hoch umstrittenen Anspruchs auf Brückenteilzeit wirft Fragen auf, die die Neuauflage des Handkommentars zuverlässig beantwortet, z. B.:

  • Wann muss der Antrag gestellt werden?
  • Was gilt, wenn der Arbeitgeber auf einen Teilzeitantrag nicht reagiert?
  • Welche Formen der Teilzeit sind überhaupt möglich?
  • Was bedeutet die notwendige vorherige Festlegung durch den Arbeitnehmer?
  • Ist keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mehr möglich? 
  • Ist ein Wechsel von der unbefristeten in die befristete Teilzeit möglich?

 

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Der „Boettcher/Högner/Thum“ ist das Referenzwerk zum bayerischen Landeswahlrecht. Alle Rechtsfragen rund um Landeswahlgesetz, Bezirkswahlgesetz und Landeswahlordnung werden von Auflage zu Auflage präzise auf den neusten Stand gebracht. Die nunmehr 20. Auflage erscheint erstmals im Nomos Verlag.

Das Standardwerk
Der „Boettcher/Högner/Thum“ ist das Referenzwerk zum bayerischen Landeswahlrecht. Alle Rechtsfragen rund um Landeswahlgesetz, Bezirkswahlgesetz und Landeswahlordnung werden von Auflage zu Auflage präzise auf den neusten Stand gebracht. Die nunmehr 20. Auflage erscheint erstmals im Nomos Verlag.

Die Reformauflage
Die Neuauflage berücksichtigt folgende Neuerungen:

  • Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen
  • Aufnahme spezifischer Regelungen über die Wahlassistenz für Menschen mit Behinderung
  • Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Mandatszuteilung und für die Stimmkreiseinteilung
  • Umstellung des mathematischen Berechnungsverfahrens bei der Mandatsverteilung und für die Sitzzuteilung sowie
  • Anpassung der Landeswahlordnung an die Bundeswahlordnung und Europawahlordnung.

Topaktuell
Die jüngsten Änderungen der Landeswahlordnung (u.a. Ergebnisermittlung in Stimmbezirken, in denen weniger als 50 Urnenwähler:innen zugelassen wurden, Verzicht auf die Angabe des Geburtsorts beim Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, Präzisierung der Abläufe der Stimmabgabe zum Schluss der Wahl bei unerwartetem Andrang von Stimmberechtigten) sind ebenfalls berücksichtigt.
Der Autor
Dr. Cornelius Thum, M.A., Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Die Neuauflage des "Bönker/Bischopink" bringt die Kommentierungen der BauNVO und der einschlägigen Nebengesetze auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers, insbesondere das Baulandmobilisierungsgesetz und die Digitalisierungsnovelle.

Der NK-BauNVO
Das Werk gibt präzise Antworten auf alle juristischen Fragen rund um die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Die Darstellung bietet Raum für eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Einzelproblemen, ohne den Blick für die Praxis zu verlieren.

Die Neuauflage
Die von erfahrenen Praktikern aus Anwaltschaft, Verwaltung und Wirtschaft verantwortete dritte Auflage bringt die Kommentierung der BauNVO sowie der einschlägigen Nebengebiete auf den aktuellen Stand. Dabei werden die Reformen des Gesetzgebers – insbesondere die Digitalisierungsnovelle, das Wind-an-Land-Gesetz und das Baulandmobilisierungsgesetz – umfassend berücksichtigt und die Rechtsprechung auf den aktuellen Stand gebracht.

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In der Neuauflage des Werkes werden alle Auswirkungen der durch den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung eingefügten Neuerungen erläutert. Der von führenden Medienexperten verfasste Kommentar berücksichtigt zudem die vom Kabinett beschlossene Novelle des Jugendschutzgesetzes.

Der NomosKommentar zum JMStV erläutert praxisnah und wissenschaftlich fundiert alle jugendmedienschutzrechtlichen Fragen im Rundfunk und Telemedienbereich.
Die besonderen Vorteile

  • JMStV im Fokus: einziges originäres Kommentarwerk zum JMStV auf dem Markt
  • Benutzerfreundlich: klare Strukturierung, verständliche Schreibweise, anschauliche Beispiele
  • Hohe Expertise: von führenden Medienexperten verfasst

Die Neuauflage – Passgenau zu den Reformen
Das Werk berücksichtigt alle Neuerungen durch

  • den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung (z.B. Video-Sharing-Plattformen, Pflichten bei der Werbung)
  • die Novelle des JuSchG (z.B. neue Bundeszentrale, Aufnahme von Selbstklassifizierungssystemen)
  • das 60. Strafrechtsänderungsgesetz (z.B. Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs).

Der NomosKommentar zum JMStV – ein unverzichtbares Arbeitsmittel
Für Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendbehörden und Jugendministerien, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Wissenschaftler und Rechtsanwälte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Anbietern von Benutzeroberflächen, Medienplattformen, Intermediären und Video-Sharing-Diensten sowie Rundfunkveranstaltern.
Mit Beiträgen von
RA Prof. Roland Bornemann, Justiziar a.D.; RAin Birgit Braml; Prof. Dr. Murad Erdemir; Prof. Dr. Jörg Gundel; Sebastian Gutknecht; Prof. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M.; RAin Dr. Kristina Hopf; Prof. Dr. Tobias O. Keber; MinR´in Nicola Lamprecht-Weißenborn, LL.M. Eur.; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann.

mehr Info zum Werk

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz greift in das Gefüge der zivilrechtlichen Verfahren ein. Der Handkommentar ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf zugeschnitten: Das VSBG auf einen Blick, paragrafengenaue Kommentierung der Verfahrensordnung, Muster und Erläuterungen für die Praxis.

Die 2. Auflage des HK-VSBG

  • bereitet die neue Rechtsprechung umfassend auf,
  • erörtert die aktuelle Neuregelung der Universalschlichtungsstelle, die als Auffangeinrichtung nunmehr auch die Schlichtung nach einem Urteil oder einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren gem. §§ 606 ff. ZPO übernimmt,
  • setzt sich mit dem neu aufgenommenen zwingenden Ablehnungsgrund in § 14 VSBG auseinander,
  • liefert passgenaue Muster und Erläuterungen

Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen sowie Verbraucherstreitbeilegungsstellen erhalten passgenaue Antworten zu drängenden Fragen:

  • Welche Verträge sind einbezogen, wer kann wie private Streitbeilegungsstellen gründen?
  • Welche Verfahrensordnung gilt, wie sehen die Verfahrensregeln (Beweiserhebung, Anhörung, Verjährungshemmung etc.) aus, wie kann das Verfahren abgelehnt werden?
  • Welche konkreten Formulierungen (Verfahrensdauer, Kosten) sollten im Schlichtungsvorschlag stehen?

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Die rechtliche Begleitung von Umwandlungen stellt höchste Ansprüche an die Rechtsberatung. Von der Planung über die Durchführung und Beurkundung bis hin zur Anmeldung beim Registergericht erfordern Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung, sowohl die juristische, als auch die steuerliche und bilanzielle Seite in allen Phasen des Vorhabens im Blick zu behalten. Streitigkeiten im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out führen außerdem zu verfahrensrechtlichen Fragen. 

Mit dem Kommentar erhalten Sie ein hervorragendes Arbeitsmittel für die Entwicklung tragfähiger Konzepte in allen Phasen eines Vorhabens.

Die besonderen Vorteile:

  • Der Kommentar mit dem Blick für das Ganze: UmwG, UmwStG und SpruchG vernetzt in einem Band
  • die wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig stark praxisorientierte Kommentierung führt schnell zu Lösungen
  • Kostenhinweise erleichtern die Ermittlung der Kosten bei Notar und Registergericht und weisen auf kostengünstige Vorgehensweisen hin
  • Beratungshinweise und Prüfungsschemata helfen, in der Praxis häufig vorkommende Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden
  • Formulierungshilfen für Gesellschafterbeschlüsse oder Registeranmeldungen helfen bei der Umsetzung in der täglichen Praxis.

Topaktuell:

  • Grundlegend überarbeitet – alle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung detailliert ausgewertet und berücksichtigt
  • Umfassender Nachweis der Ansicht der Finanzverwaltung
  • 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz und Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften berücksichtigt

Dr. Markus Althoff, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, Ahrensburg/Nürnberg | Dr. Bodo Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Lars Böttcher, Rechtsanwalt, Gotha | Dr. Andreas Bürger, Notar, Köln | Dr. Michael Burg, Rechtsanwalt, Köln | Henning Fischer, Rechtsanwalt, Oftersheim | Dr. Martina Geiser, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Dr. Marcus Geschwandtner, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Martin Gimnich, LL.M., Rechtsanwalt, Köln | Dr. Christoph Götz, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Sebastian Goslar, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Oliver Habighorst, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt/Main | Dr. Alexander Höhn, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Roland Hummel, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, München | Dr. Philipp Jaspers, M.A., Dipl.-Vw., Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Düsseldorf | Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Universität Bielefeld | Dr. Gunnar Knorr, Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln | Nikolaj Kubik, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, Frankfurt/Main | Herbert Meier, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Ingolstadt | Patrick Narr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Hamburg | Prof. Dr. Peter N. Posch, TU Dortmund | Hendrik Röger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg | Dr. Uwe Scholz, Rechtsanwalt und Steuerberater, Bonn | Jörg Schrade, Steuerberater, München | Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter am Amtsgericht, Berlin | Markus Sellmann, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Köln | Dr. Astrid Wagner, Rechtsanwältin, Münster | Dr. Gerhard Widmayer, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing, Rechtsanwalt, Düsseldorf

 

 

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Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Die Neuauflage des LPK-SGB III verschafft Klarheit und Überblick: Die Fülle der Gesetzesänderungen ist berücksichtigt, so z.B. das Qualifizierungschancengesetz; auf aktuellem Stand ist die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet.

Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Geschuldet ist dies u.a. der Suche nach angemessenen Förderkonzepten als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen, z.B. durch Flüchtlingsströme, aber auch den Folgewirkungen neuer sozialrechtlicher Regelungskonzepte im Schwerbehinderten- und Pflegerecht.
Die Neuauflage des LPK-SGB III 
verschafft Klarheit und Überblick angesichts der z.T. äußerst detailreichen und daher unübersichtlichen Normentwicklungen. Die Kommentierung berücksichtigt die Fülle der Gesetzesänderungen, u.a.:

  • Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
  • 9. SGB II-Änderungsgesetz (Rechtsvereinfachung)
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
  • Pflegeberufereformgesetz
  • Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der RL (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • Familiennachzugsneuregelungsgesetz
  • RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
  • Teilhabechancengesetz
  • Qualifizierungschancengesetz

Die durch den Entwurf des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU vorgesehenen Änderungen sind ebenfalls bereits berücksichtigt.
Auf aktuellem Stand ist zudem die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet, so die Entscheidung des EuGH zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers oder die Urteile des BSG etwa zur Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen sowie zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungen.

Indem der LPK-SGB III Systematik und Normzweck der Vorschriften sowie die dazu ergangene Rechtsprechung auswertet, ermöglicht er eine am gegenwärtigen Stand orientierte Beratung. Nicht gerechtfertigten Forderungen an Arbeitslose wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten begegnet, konkrete Ansprüche werden durch zweckmäßige Rechtsgestaltungsvorschläge optimiert. 

Besonders praxisnah
Der Kommentar arbeitet sauber und leicht auffindbar die aktuellen Schnittstellen zum SGB II und die europäischen Einflüsse, gerade durch die Rechtsprechung des EuGH, heraus.

Der LPK-SGB III
ist damit der grundlegende Kommentar für Ausbildung und Praxis. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten im Bereich der Arbeitsförderung aus Justiz, Anwaltschaft, Lehre sowie der BA: 
Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche, Universität Kassel | Walter Böttiger, Richter am Landessozialgericht, Stuttgart | Dr. Petra Cormann, Richterin am Landessozialgericht, Mainz | Sandra Ewig, Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Werner Guldan †, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Yasemin Körtek, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Bayreuth | Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht i.R. | Prof. Dr. Alexandra-Isabel Reidel, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Hochschule Fulda | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | Markus Schön, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Sport, Migration und Integration der Stadt Krefeld | Kristin Steinecke, LL.M. oec., Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Jürgen Winkler, Katholische Hochschule Freiburg

 

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Die Neuauflage des "Brand/Baroch Castellvi" kommentiert hochaktuell (alle Rechtsänderungen am VAG sind bis Ende Dezember 2023 berücksichtigt) und praxisgerecht die Anlage 1 zum VAG (Einteilung der Risiken nach Sparten), die VAG-InfoV, die EbAV-II-RL, die 5. EU-GeldwäscheRL, das FinDAG sowie die EIOPA-VO. Der sog. „Review“-Prozess zur Solvency-II-RL einschließlich makroprudenzieller Instrumente wird berücksichtigt.

Der Handkommentar ist ein Muster an „Klarheit, Kohärenz, Präzision und Fachkompetenz“ (Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, VuR 2018, 440, zur Vorauflage). Er macht das komplexe Geflecht aus europäischen und nationalen Vorschriften in der Praxis handhabbar und zeigt, wie Aufsichtsbehörden die Normen anwenden.

Der "Brand/Baroch Castellvi"
ist in allen Bereichen auf dem aktuellen Stand und kommentiert neue Vorschriften, die Praktiker:innen jetzt kennen müssen – u.a.:

  • EbAV-II-Richtlinie
  • 5. EU-Geldwäscherichtlinie
  • Anlage 1 zum VAG (Einteilung der Risiken nach Sparten)
  • VAG-InfoV
  • FinDAG
  • EIOPA-VO
  • Sog. „Review“-Prozess der Solvency-II-RL, einschließlich der Einführung makroprudenzieller Aufsichtsinstrumente.
  • Einarbeitung aktueller Rechtsprechung u.a. zur Krankenversicherung


Ein Muss für
Versicherungsunternehmen, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Pensionsfonds und sonstige Unternehmen der betrieblichen Altersversorgung, Verbände, Unternehmensberater:innen.

»Das Werk ist ein unverzichtbarer Bestandteil für jeden, der sich mit versicherungsaufsichtsrechtlichen und bankenaufsichtsrechtlichen Fragen beschäftigt.«
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, VuR 2018, 440

Herausgeber und Kommentator:innen
sind ausgewiesene Expert:innen aus Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Wissenschaft:
RA, WP u StB Prof. Dr. Jochen Axer, FAStR | RA Dr. Jonas Baier, LL.M. | RA Manuel Baroch Castellvi | RA Niklas Boslak, SyndikusRA | Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. | RiVG Dr. Arno Dieckmann, LL.B. | RA Frank S. Diehl, FAStR | RA Dr. Hanno Goltz | RA Dr. Joachim Grote, FAVersR | RA Ralf Günthner | Philipp Herold | Prof. Dr. Dr. h.c. Jörn Axel Kämmerer | RA Georg Kordges, LL.M., SyndikusRA | Thomas Korte | RiOLG Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Dr. Hannah Ofterdinger | RA und Solicitor (England & Wales) Udo Pickartz, LL.M. | RA Dr. Martin Schaaf, FAVersR | RAin Dr. Nina Schlierenkämper, LL.M. | RA Dr. Thomas Seemayer, M.A., FCII, SyndikusRA, FAVersR | Achim Stegmann | RA Alexander van Meegen, SyndikusRA | AkadR a.Z. Dr. Conrad Waldkirch | SyndikusRA Sebastian Walthierer | Alexander Weiterer, CFA | Prof. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M. | RA Dr. Frederik Winter

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Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen Landschaft wider und kommentieren erstmalig zahlreiche Aspekte gelebter Staatspraxis, etwa:

  • Wahl des MP
  • Neuorganisation des Verfassungsschutzes
  • Recht auf Bildung/Inklusion
  • Paritätsgesetze
  • Gesetzlicher Richter

Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt. Das Werk kommentiert erstmalig zahlreiche Aspekte gelebter Staatspraxis, etwa

  • Wahl des Ministerpräsidenten
  • Neuorganisation des Verfassungsschutzes
  • Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
  • Religiöse Symbole in der Schule
  • Schulpflicht und Pandemie
  • Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
  • Gesetzlicher Richter.
    Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen Landschaft wider. Sensible Themen wie die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert.

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Der Kommentar von Brocker/Droege/Jutzi ist die hochgelobt erste Adresse bei allen Fragen zur Landesverfassung. Die Kommentierungen verdeutlichen insbesondere dort, wo das Landesverfassungsrecht Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz aufweist, die Eigenständigkeit der Verfassungsrechtsräume.
Die Neuauflage
greift alle Neuerungen der Verfassungsreform, insbesondere im Wahlrechtsschutz (Nichtanerkennungsbeschwerde politischer Parteien und Wählervereinigungen) auf.

Die umfangreiche neue Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs der letzten 8 Jahre ist durchgängig kommentiert, so zum

  • Grundrechtsbereich (Recht auf ein faires Verfahren, effektiver Rechtsschutz, Informationsfreiheitsrecht und Datenschutz)
  • Wahlrecht (Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge)
  • Parlamentsrecht (Fraktionsausschluss, Verlust des „Anwartschaftsrechts“ eines potenziellen Nachrückers als Ersatzperson berufen zu werden)
  • Kommunalfinanzrecht (Auslegung des Konnexitätsprinzips; Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichs)
  • Verfassungsprozessrecht (z.B. die Bundesrechtsklausel betr. die Verfassungsbeschwerde und zur neu eingefügten Nichtanerkennungsbeschwerde)

Der Kommentar enthält eine an den Bedürfnissen der Staatspraxis orientierte Interpretation der Landesverfassung.
Auch die Neuauflage enthält alle zentralen verfassungsrechtlichen Neuerungen.

Die Autorinnen und Autoren
sind ausgewiesene Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktiker aus allen drei Gewalten des Landes oder sind als Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrer tätig. Sie gewährleisten damit einen gleichermaßen breiten wie spezifischen und sachkundigen Blick auf die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.
Ri’inOVG Dr. Natalie Arnold; Prof. Dr. Christian Bickenbach; Prof. Dr. Nadja Braun Binder; LfDI Dr. Stefan Brink; VRi’inOVG Ulrike Brink; PräsVerfGH u PräsOVG Prof. Dr. Lars Brocker; Dr. Jannis Broscheit; Prof. Dr. Matthias Cornils; Jacqueline Debus; Prof. Dr. Dieter Dörr; Prof. Dr. Michael Droege; MinR Dr. Florian Edinger; PräsVG Dr. Ralf Geis; MinDirig Dr. Paul J. Glauben; Prof. Dr. Kathrin Groh; RiOVG Dr. Stefan Habermann; Prof. Dr. Timo Hebeler; VRiOVG a.D. Prof. Dr. Jürgen Held; RiOVG a.D. Joachim Hennig; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder; Christopher Hubbertz; MinDirig Dr. Martin Hummrich; VRiOLG a.D. Dr. Peter Itzel; MinR apl. Prof. Dr. Norbert Janz; MinDirig a.D. Prof. Dr. Siegfried Jutzi; Prof. Dr. Kai-Oliver Knops; LfDI Johanna Krieger; RiVG Dr. David Kuhn; Prof. Dr. Mario Martini; MinDirig Dr. Rolf Meier; MinR Dr. Michael Mensing; MinDirig Volker Perne; Prof. Dr. Alexander Proelß; Prof. Dr. Matthias Pulte; Prof. Dr. Gerhard Robbers; Prof. Dr. Meinhard Schröder; VRiOVG Dr. Jörg Schumacher; Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A.; Prof. Dr. Thorsten Siegel; VRiOVG Dr. Thomas Stahnecker; VRiOVG a.D. Manfred Stamm; RiBVerwG Martin Steinkühler; AkadR'in a.Z. PD Dr. Eva Ellen Wagner; Prof. Dr. Wolfgang Weiß; Prof. Dr. Alexander Windoffer und Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M..

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Die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts sind das ideale Instrument für grenzüberschreitende Verträge:

  • sie bilden ein neutrales, pragmatisches und wirtschaftsorientiertes Regime für grenzüberschreitende Verträge
  • sie enthalten zahlreiche praxisnahe Lösungen für übliche Vertragsfragen und versöhnen dabei Civil Law und Common Law
  • UNIDROIT Principles werden in zahlreichen Entscheidungen von Schiedsgerichten oder nationalen Gerichten zitiert
  • u.a. befürwortet von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (zuletzt 2021) und der Union Internationale des Avocats (2020), die über ihre Anwaltskammern und Einzelmitglieder rund zwei Millionen Anwälte in mehr als 110 Ländern vereinen.

Die vollständig überarbeiteten und erweiterte 2. Auflage des Kommentars analysiert weiterhin die UNIDROIT Principles, Artikel für Artikel, aus Sicht des Praktikers. Alternative Handlungsmöglichkeiten werden dort erörtert, wo sie sinnvoll und anwendbar sind. Der Kommentar enthält Vorschläge für die Wahl der Klauseln der UNIDROIT Principles und praktische Anleitungen für deren Verwendung, auch als Vorlage oder zur Ergänzung des CISG oder des nationalen Rechts. Neben Schiedsgerichts- und staatlichen Gerichtsentscheidungen sowie aktueller Literatur enthält die 2. Auflage eine eingehende Analyse des umfangreichen Gesetzesmaterials.
Als deutscher Praktiker mit internationaler Ausbildung ist der Autor mit dem Common Law und dem Civil Law bestens vertraut. Er ist als Rechtsanwalt in New York zugelassen und lehrt als Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Der Autor wendet die UNIDROIT Principles seit 20 Jahren in seiner täglichen Handels- und Schiedsgerichtspraxis an. Aufgrund zahlreicher Berichterstattung aus der Praxis bietet der Kommentar zugleich ein Handbuch und Checklisten zum allgemeinen Schuldrecht in grenzübergreifenden Fällen.

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Der Kommentar
fokussiert sich auf die die CETA-Regelungen prägenden Investitionskapitel. In allen Einzelheiten werden die auch für die internationale Gestaltungspraxis wichtigen Neuerungen erläutert, u.a.

  • das sog. Investment Court System mit einem Berufungsgericht
  • Vorgaben zu Drittfinanzierung
  • Transparenz und Informationsaustausch
  • modernste Abschnitte über Schutzstandards
  • detaillierte Bestimmungen über Vorbehalte und Ausnahmen.

CETA: Investitionsschutzregelungen im Focus
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union (CETA) ist ein Aufbruch zu neuen Ufern. Die neuen Bestimmungen zum Investitionsschutz haben die Prüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union bestanden. Dieses Kapitel wird wahrscheinlich als Blaupause für weitere künftige EU-Investitionsabkommen dienen.
Der Kommentar
von Bungenberg/Reinisch fokussiert sich auf die die CETA-Regelungen prägenden Investitionskapitel. In allen Einzelheiten werden die auch für die internationale Gestaltungspraxis wichtigen Neuerungen erläutert, u.a.

  • das sog. Investment Court System mit einem Berufungsgericht
  • Vorgaben zur Prozessfinanzierung
  • Transparenz und Informationsaustausch
  • modernisierte Schutzstandards
  • detaillierte Bestimmungen über Vorbehalte und Ausnahmen.

Fazit
Dieser Kommentar ist die notwendige Arbeitshilfe für alle, die in Unternehmen, Wirtschaftskanzleien, Industrie- und Handelsverbänden mit dem EU-Investitionsschutz befasst sind.
Mit Beiträgen von
Afolabi Adekemi, Andrés E. Alvarado Garzón, Freya Baetens, Crina Baltag, Jens Benninghofen, Christina Binder, Gabriel Bottini, Colin Brown, Marc Bungenberg, Markus Burgstaller, N. Jansen Calamita, Armand de Mestral, Arnaud de Nanteuil, Lori Di Pierdomenico, Patrick Dumberry, Katia Fach Gómez, Richard Happ, Angshuman Hazarika, Stephan Hobe, Frank Hoffmeister, Anna Holzer, Mattijs Kempynck, Panos Koutrakos, Ursula Kriebaum, Céline Lévesque, Irmgard Marboe, Lars Markert, Patricia Nacimiento, Erman Özgür, August Reinisch, Stefanie Schacherer, Julian Scheu, Christoph Schreuer, Lukas Stifter, Johannes Tropper, Günes Ünüvar, Lukas Vanhonnaeker und Herman Verbist.

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Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung stellt der Kommentar die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechnung, indem sie auch konkretisierende Normen des einfachen Rechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln und zahlreiche Informationen zur Staatspraxis geben.

Die zweite Auflage des bewährten Hannoverschen Kommentars ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, des BVerfG sowie der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe anderer Länder stellt der Kommentar die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechnung, indem sie auch konkretisierende Normen des einfachen Rechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln und zahlreiche Informationen zur Staatspraxis geben. Insbesondere dort, wo niedersächsische Rechtsbesonderheiten existieren, wird auf wissenschaftliche Fragen genauer hingewiesen und auf die jeweilige historische Entwicklung der Normen eingegangen.
Das Schrifttum zum niedersächsischen Verfassungsrecht und die neueste Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs sind umfassend ausgewertet, etwa zum

  • Fragerecht der Abgeordneten
  • Untersuchungsausschussrecht
  • Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen
  • Spiegelbildlichkeitsgrundsatz.

Erstmals Berücksichtigung finden die jüngst eingeführten Regelungen zur Schuldenbremse sowie die voraussichtliche Erweiterung der Niedersächsischen Verfassung um Klimaschutzziele.

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Der neue HK-AsylbLG berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte ein und setzt Schwerpunkte bei den Neuregelungen.

Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.

Der neue Handkommentar 
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das „Asylpaket II“ bis hin zum Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften. Die ersten Pläne zur Anpassung der Bedarfe hat er im Blick. Der Kommentar bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Forderung nach einem menschenwürdigen Existenzminimum ein. Im Vordergrund steht die Judikatur des BSG, des BVerfG und des EuGH, aber auch der Tatsacheninstanzen.
Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.

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Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns. Die 3. Auflage berücksichtigt die massiven Änderungen in allen Bereichen. 

Der Kommentar
Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt massive Änderungen in allen Bereichen:

  • Die Auswirkungen der jüngsten, größeren Verfassungsreform mit u.a. der Neuregelung der Wahlperiode, der Absendung der Quoren für Volksentscheide und der Pflicht zur Einrichtung eines Europaausschusses durch den Landtag
  • Die Veränderungen im normativen Umfeld der Bestimmungen der Landesverfassung, etwa die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und die europäische Rechtsentwicklung beim Datenschutzrecht. Etliche Kommentierungen wie die zum Staatsziel Umweltschutz, der Bestimmungen zur Regierung oder zum Datenschutzbeauftragten wurden vollständig neu gefasst
  • Die neuere Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts, insbesondere zum Parlamentsrecht, Haushaltsrecht, Konnexitätsprinzip und Verfassungsprozessrecht (Organstreitverfahren) sind umfassend eingearbeitet.

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Die Reformauflage
bietet eine umfassende Dokumentation und verständliche Analyse aller relevanten Neuerungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Das topaktuelle Werk berücksichtigt die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Novellierung des BPersVG. Alle Änderungen durch das neue Eingliederungshilferecht werden erläutert, erste Entscheidungen zur 3. Reformstufe ausgewertet.

Der LPK-SGB IX ist eine Institution - ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. In einem Band werden SGB IX, BGG und die SchwbVWO kommentiert sowie durchgängig Kosten- und Gebührenfragen erläutert.

Reformauflage
Topaktuell mit allen Änderungen 2021

  • Teilhabestärkungsgesetz
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz, mit Auswirkung auf Werkstatträte
  • Gesetz zur Novellierung des BPersVG
  • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
  • 3. Stufe Teilhaberechtsreform, insbesondere Eingliederungshilfe
  • RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
  • Angehörigen-Entlastungsgesetz
  • MDK-Reformgesetz
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Teilhabechancengesetz
  • Reformiertes Datenschutzrecht

Zum richtigen Zeitpunkt
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere das neue Teilhabestärkungsgesetz, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Aktuelle Rechtsfragen der Corona-Pandemie und erste Entscheidungen des BAG zur 3. Reformstufe, aber auch zur Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung schwerbehinderter Menschen sowie zu Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei stufenweiser Wiedereingliederung sind verständlich erklärt.

Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung
sind mit den Problemen des Behindertenrechts durch ihre tägliche Praxis umfassend vertraut:
Thomas Asmalsky, Rechtsanwalt, Oberursel | Christoph Beyer, Leiter des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln | Professorin Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Helmut Dankelmann, Münster | Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Berthold Deusch, Referatsleiter beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart/Karlsruhe | Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Bernward Jacobs, Geschäftsführer a.D., Münster | Professor Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum | Professor Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Kassel, Honorarprofessor Universität Tübingen | Dr. Till Sachadae, Fernstraßen-Bundesamt, Leipzig | Professor Reza F. Shafaei, Fachhochschule Kiel | Professorin Dr. Julia Zinsmeister, Technische Hochschule Köln

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Der „Däubler“ ist meinungsbildend. Er gibt Antworten auf alle relevanten Fragen und verbindet wissenschaftliche Vertiefung mit hohem Praxisbezug. Er kommentiert zudem Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz und behandelt eingehend auch nichttarifliche Abmachungen zwischen den Sozialpartnern.
Die 5. Auflage bietet eine präzise Orientierung über den aktuellen Stand der Diskussion. Sämtliche neueren Entscheidungen, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts, zur gesetzlich angeordneten Tarifeinheit werden eingeordnet.

Die Neuauflage
Die 5.Auflage bietet eine präzise Orientierung über den aktuellen Stand der Diskussion. Sämtliche neueren Entscheidungen, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts, zur gesetzlich angeordneten Tarifeinheit werden dargestellt und eingeordnet:

  • Wann liegt eine „Tarifkollision“ vor?
  • Wie wird festgestellt, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder im Betrieb hat?
  • Welche Rechte bleiben der Minderheitsgewerkschaft?
  • Was passiert, wenn die Mehrheit wechselt?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich im Arbeitskampf?
  • Einstweilige Verfügungen gegen Streiks

Ausführlich werden die Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge erörtert und Klagemöglichkeiten beschrieben.

Weitere Schwerpunkte bilden neueste tarifvertraglichen Fragestellungen:

  • Bezahlung im Pflegesektor
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (inkl. mobiler Arbeit/Homeoffice)
  • tarifliche Nachtarbeitszuschläge, Arbeitszeiterfassung
  • Leiharbeit: Tarifverträge zur Überlassungshöchstdauer und vom Grundsatz der Gleichstellung abweichende Tarifverträge
  • Tarifsozialpläne, Erstreckung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen
  • Diskriminierungsschutz, insbesondere ungerechtfertigte Altersgrenzen und Benachteiligung Jüngerer
  • Bestand und Wirkung von Tarifverträgen bei Umstrukturierungen.

Zahlreiche neue höchstrichterliche Entscheidungen zu anderen Fragen des Tarifrechts haben die Akzente verschoben, nicht nur im Bereich der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag. Insoweit sind auch Personalabteilungen gut beraten, wenn sie die Rechtsprechung umfassend zur Kenntnis nehmen.
Die Autoren
Ri'inBAG Dr. Martina Ahrendt; VRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler; Prof. Dr. Wolfgang Däubler; Prof. Dr. Olaf Deinert; RiArbG Dr. Johannes Heuschmid; AkadR Dr. Thomas Klein; Ri’inBAG Saskia Klug; RiArbG Thomas Lakies; RA Dr. Frank Lorenz; Prof. Dr. Katja Nebe; RAin Dr. Gabriele Peter; Ri'inBAG Stephanie Rachor; Prof. Dr. Florian Rödl; Prof. Dr. Dagmar Schiek; Prof. Dr. Daniel Ulber; Prof. Dr. Manfred Walser, LL.M.; Dr. Johanna Wenckebach; RiArbG Ünal Yalcin; Prof. Dr. Reingard Zimmer und VRiBAG Dr. Bertram Zwanziger.

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Der „Däubler/Beck“ (Vorauflage Däubler/Bertzbach) ist der Kommentar des 1. Zugriffs für alle Fragen rund um das Gleichbehandlungsrecht. Er vernetzt alle wichtigen Fragestellungen aus AGG, Entgelttransparenzgesetz und dem für Länderregelungen vorbildgebenden Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin.

Die Neuauflage behandelt aktuelle Themen wie:

  • Diskriminierende Algorithmen
  • Diskriminierung wegen sozialer Herkunft nach Art. 21 Grundrechte-Charta
  • Drittes Geschlecht
  • Kirche als diskriminierender Arbeitgeber
  • Tätowierung als Ablehnungsgrund?
  • Kündigung wegen rassistischer Äußerungen
  • Diskriminierung wegen Alters

Der Kommentar wird in der täglichen Praxis besonders geschätzt von Arbeitsrichtern, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Verbandsvertretern, Personal- und Rechtsabteilungen in Betrieben sowie Beschäftigtenvertretern.
Die Autoren
PräsLAG Thorsten Beck; Dr. Sandro Blanke; Dr. Anna Braunroth; Prof. Dr. Christiane Brors; Rudolf Buschmann; Prof. Dr. Wolfgang Däubler; Prof. Dr. Olaf Deinert; RAuN Dieter Dette, FAArbR; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer; Hildegund Ernst; Bernhard Franke; RA Christoph Gottbehüt, FAArbR; Prof. Dr. Bettina Graue; RA Hanno Herrmann, FAArbR u FAVerwR; VRiLAG Dr. Oda Hinrichs; Alexander Klose; Prof. Dr. Matthias Mahlmann; Gisbert Schlichtmann; RA Prof. Dr. Peter Schrader, FAArbR; Prof. Dr. Jens Schubert; Prof. Dr. Peter Wedde und Prof. Dr. Reingard Zimmer.

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In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis überwiegen die Arbeitnehmer-Mandate. Der Kommentar vereint deshalb in einem Band alle relevanten Gesetze des Individualarbeitsrechts mit den bedeutsamen Bezügen zum kollektiven Arbeitsrecht.
Die maßgeblichen Normen der InsO, des SGB, des HGB und der GewO werden ebenfalls praxisnah erläutert.
Die Vorteile:

  • Das Werk argumentiert dort weiter, wo die vorhandene Kommentarliteratur sich oftmals mit gängigen Argumentationsmustern begnügt.
  • Der HK zeigt argumentationssicher die Spielräume für die Umsetzung von Arbeitnehmerpositionen auf und lotet aus, was vor Gericht Bestand hat.
  • Die Autor:innen orientieren sich an der BAG-Rechtsprechung und beziehen durchgehend die Entscheidungen des EuGH mit ein.

Die 5. Auflage 2021
berücksichtigt alle Neuregelungen der 19. Legislaturperiode, die stark durch die Pandemie-Gesetzgebung geprägt war.
Der HK kommentiert alle neuen Regelungen in den Bereichen

  • Kurzarbeit (SGB III)
  • Homeoffice (BGB)
  • Arbeitnehmerentsendung (AEntG)
  • Betriebsrentenstärkung (BetrAVG)
  • Arbeitsschutzkontrolle, insbes. Fleischindustrie (AÜG, ArbSchG)
  • Betriebliche Mitbestimmung und Betriebsratswahlen (BetrVG)
  • Elektronischer Rechtsverkehr (ArbGG)
  • Ausbildungsvergütung und Weiterbildung (BBiG)

und nimmt bereits die neuen Arbeitsbedingungen-RL, die Whistleblower-RL sowie die RL Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in den Blick.
Gänzlich neu sind die Kommentierungen zu EntgTranspG, BDSG/DS-GVO, GeschGehG, GSA Fleisch.
Die Autor:innen sind ausgewiesene Experten aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft, die ihre langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern einbringen.
Kommentiert sind alle arbeitsrechtlich relevanten Gesetze (ggf. auszugsweise):
GG | AEUV | Arbeitnehmer-EntsendeG | ArbnErfG | AGG (mit EntgelttransparenzG) | AltersteilzeitG | ArbGG | ArbeitsplatzschutzG | ArbeitsschutzG (mit ArbeitsschutzkontrollG) | ArbeitssicherheitsG | ArbeitszeitG | ArbeitnehmerüberlassungsG | BerufsbildungsG | BDSG | Bundeselterngeld- und ElternzeitG | BetriebsrentenG | BetrVG | BGB | BundesurlaubsG | EntgeltfortzahlungsG | GeschäftsgeheimnisG | GewerbeO | HeimarbeitsG | HGB | InsO | KSchG | MediationsG | MindestlohnG | MutterschutzG | NachweisG | PflegezeitG/FamilienpflegezeitG | Rom I-VO | SchwarzarbeitsG | SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende | SGB III – Arbeitsförderung | SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung | SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung | SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | TzBfG | UrhG

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Die wissenschaftlich fundierte wie praxisorientierte Kommentierung des zentralen Bereichs des Erbrechts mit allen pflichtteilsrechtlichen Normen des BGB und anderer wichtiger Gesetze. Gesondert dargestellt werden u.a. Pflichtteilsverzicht, Strategien zur Pflichtteilsvermeidung Pflichtteilsminderungsstrategien und Gebührenfragen.

Verstöße gegen das Pflichtteilsrecht können tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte Architektur letztwilliger Verfügungen haben. Die wissenschaftlich fundierte wie praxisorientierte Kommentierung des zentralen Bereichs des Erbrechts mit allen pflichtteilsrechtlichen Normen des BGB und anderer wichtiger Gesetze. Fachbeiträge geben außerdem vertiefend Auskunft über Querschnittsthemen von Erbschaftsvertrag über Pflichtteilsminimierung und Steuerrecht bis Gebührenrecht.

Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche wichtigen Entscheidungen, z.B. zu ehebezogenen Zuwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung, zu Mitwirkungspflichten oder Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses, Pflichtteilsstrafklauseln, Verjährung ausgleichpflichtiger Zuwendungen, Anerkenntnis im Auskunftsprozess.

Die Autoren
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb | RiAG Dr. Andreas Gietl | Notar a.D. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz | Notar a.D. Sebastian Herrler | RAin Dr. Stephanie Herzog, FAErbR | Notar Dr. Martin Leiß, M.A. | Prof. Dr. Martin Löhnig | Prof. Dr. Robert Magnus | OAR i.N. Stefan Moderegger | Notar Dr. Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich | Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla | RA Dr. Fabian Schulz | Notar Dr. Karl Christian Vedder | Notar Lucas Wartenburger | Prof. Dr. Markus Würdinger.

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40 führende Rechtswissenschaftler:innen aus allen EU-Mitgliedstaaten analysieren die Auswirkungen der EU "Twin Directives" über den Warenkauf und über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen auf der Grundlage gemeinsamer Fragen und Strukturen.

Die Harmonisierung des „Digital Contract Law" ist angesichts der "digitalen Revolution" für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer entscheidenden Aufgabe der Gesetzgebung geworden. Die Umsetzung der "Twin Directives" von 2019 über

  • den Warenkauf und
  • die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen
    stellt einen der wichtigsten Schritte auf diesem Weg dar. Neben der Harmonisierung des mitgliedstaatlichen Rechts gewinnt die Entstehung eines einheitlichen EU-Rechts im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung immer mehr an Bedeutung, wie zuletzt insbesondere die Internet-Plattform-Verordnungen gezeigt haben.
    40 führende Rechtswissenschaftler aus allen EU-Mitgliedstaaten untersuchen anhand gemeinsamer Fragestellungen die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung auf die Entwicklung des Privatrechts in Europa. Weitere Beiträge analysieren die übergreifenden Merkmale der Harmonisierung, die Konturen und Auswirkungen der Rechtsvereinheitlichung im Hinblick auf die Internet-Plattform-Verordnungen, Smart Contracts und die weiteren Perspektiven der EU-Gesetzgebung angesichts der Herausforderungen im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

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Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.

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Der neue Handkommentar zum Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Dadurch ist er das ideale Arbeitsmittel für Kommunen, Gerichte, Anwältinnen und Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

Das Landesdatenschutzgesetz wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Das Zusammenspiel mit den Regelungen der DS-GVO ist nicht immer leicht zu verstehen, die Vorrangfragen umstritten.
Der neue Kommentar
erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Er

  • zeigt die Unterschiede zwischen BDSG und LDSG auf,
  • arbeitet die Spielräume heraus, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt, und
  • ordnet die vorliegende erste Rechtsprechung des EuGH in den Landeskontext ein.

Besonders nützlich:
Für die Anwendungspraxis werden die Vorschriften auf ihre Auswirkungen in der praktischen Anwendung untersucht.
Die Autoren
Dr. Alfred G. Debus | Prof. Dr. Tobias O. Keber | Dr. Judith Osterried | Dr. Clemens Rehm | Dr. Corinna Sicko | RiVG Dr. Michael Snowadsky

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Die Reformauflage mit allen Rechtsänderungen:

  • Bundesteilhabegesetz
  • Teilhabestärkungsgesetz
  • Pflegestärkungsgesetze
  • Regelungen der Eingliederungshilfe

Neue Stichworte, ua „Antidiskriminierungsstelle“, „Kinder- und Jugendhilfe“ und „Versicherungsbeiträge“.

Der StichwortKommentar Behindertenrecht bietet in über 200 Stichworten eine Orientierung im gegliederten Sozialleistungssystem sowie an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht.

Die Reformauflage mit allen Rechtsänderungen:

  • Bundesteilhabegesetz
  • Teilhabestärkungsgesetz
  • Pflegestärkungsgesetze
  • Regelungen der Eingliederungshilfe

Neue Stichworte berücksichtigen konkrete Fragestellungen aus der Praxis, wie etwa

  • Antidiskriminierungsstelle
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Versicherungsbeiträge
  • Zugang mit Assistenzhund

Die Autoren
Prof. Dr. Minou Banafsche, Dr. Hans Bechtolf, Prof. Dr. Claudia Beetz, Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Uwe Boysen, Dr. Dietrich Braasch, Prof. Dr. Judith Brockmann, Sven Busse, Andreas Carstens, Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Dr. Olaf Deinert, Dr. Sören Deister, Jasmin Dubenkropp, Dr. Anna-Miria Fuerst, Manuela Golla, Dr. Christian Grube, Prof. Dr. Daniel Hlava, Dr. Anja Jeschke, Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Christof Lawall, Prof. Dr. Steffen Luik, Christiane Möller, Prof. Dr. Ingo Palsherm, Dr. Johannes Reimann, Dr. Nadja Richter, Dr. Hans-Günther Ritz, Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Marcus Schian, Dr. Thomas P. Stähler, Dr. Julian Stassek, Dr. Martin Theben, Alexander Tietz, Dr. Peter Ulrich, Prof. Dr. Barbara Veit, Prof. Dr. Felix Welti, Dr. Björn Winkler und Prof. Dr. Julia Zinsmeister.

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Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Die 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand.

Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Die 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand. Berücksichtigt sind

  • sämtliche Gesetzesänderungen durch über 20 Änderungsgesetze seit der Vorauflage,
  • die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X sowie
  • die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG.

Besonders praxisnah: Im Teil „Gerichtsverfahren“ wird die Ausgestaltung des sozialgerichtlichen Verfahrens dargestellt.

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Der Handkommentar zum Gesamten Strafrecht ist die überzeugende „Gesamtlösung“ für StGB, StPO, GVG, JGG und OWiG. Gesetzesübergreifend verknüpfte Normen werden im Zusammenhang mit wichtigen Nebenstrafrechtsnormen wie BtMG, PflichtVG, StVG und StVO dargestellt, weiteres Nachschlagen entfällt.

Die 5. Auflage ist durchgängig auf dem neuesten Stand mit

  • allen Strafrechtsreformen (z. B. zur Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen, § 219a StGB; Sportwettbetrug/Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben, §§ 265c–e StGB; neues Gerichtsdolmetschergesetz)
  • allen wichtigen neuen Urteilen (z. B. BVerfG-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit geschäftsmäßiger Selbsttötung)
  • den großen StPO-Reformen (Bündelung der Nebenklagevertretung, Vereinfachung des Beweisantrags- und Befangenheitsrechts, Ausweitung von DNA-Analysen, Bild-Ton-Aufzeichnungen von Vernehmungen etc.)
  • den Corona-bedingten Neuregelungen durch § 10 EGStPO, etwa zur Hemmung der Unterbrechungsfrist (§§ 229, 268 StPO).

Die Autoren
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos | Jan Andrejtschitsch | Prof. Dr. Britta Bannenberg | Dominik Best | Dr. Stephan Beukelmann | Dr. Jens Bosbach | PD Dr. Matthias Braasch | Dr. Boris Bröckers | Prof. Dr. Boris Burghardt | PD Dr. Klaus-Stephan von Danwitz | Prof. Dr. Dieter Dölling | Prof. Dr. Gunnar Duttge | Dr. Sabine Ferber | Kjell Gasa | Dr. Jörg Habetha | Ria Halbritter | Prof. Dr. Stefan Harrendorf | Prof. Dr. Arthur Hartmann | Prof. Dr. Manfred Heinrich | Dr. Ramona Höft | Dr. Christiane Hölscher | Prof. Dr. Ralph Ingelfinger | Lennart Jacobs | Prof. Dr. Christian Jäger | Dr. Ehsan Kangarani | Jacqueline Kempfer | Prof. Dr. Alexander Koch | Christiane Koch | Prof. Dr. Stefan König | Dr. Karsten Krupna | Prof. Dr. Christian Laue | Dr. Torsten Lenz | Prof. Dr. Klaus Letzgus | Dr. Alexander Linke | Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier | Bo Meyer | Prof. Dr. Carsten Momsen | Prof. Dr. Ralf Neuhaus | Sarah Antonia Otto | Thilo Pfordte | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Dr. Matthias Quarch | PD Dr. Peter Rackow | Dr. Peter Reichenbach | Dr. Alexander Retemeyer | Prof. Dr. Dieter Rössner | Dr. Oliver Sahan | Dr. Detlef Schmedding | Prof. Dr. Hendrik Schneider | Dr. Stefanie Schork | Dr. Uwe Schulz | Dr. Frank Seebode | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Gerson Trüg | Prof. Dr. Torsten Verrel | Marc-Alexander Waschkewitz | Prof. Dr. Edgar Weiler | Prof. Dr. Bernhard Weiner

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Der „Driehaus“ hat schon seit vielen Jahren einen festen Platz in der Verfassungswirklichkeit des Landes Berlin. Der bewährte Taschenkommentar erläutert die Vorschriften der Landesverfassung kompakt, praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert.

Der „Driehaus“ hat schon seit vielen Jahren einen festen Platz in der Verfassungswirklichkeit des Landes Berlin. Der bewährte Taschenkommentar erläutert die Vorschriften der Landesverfassung kompakt, praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert.

Die bereits 4. Auflage setzt sich intensiv mit dem regen Gebrauch von direktdemokratischen Elementen wie Volksbegehren und Volksentscheid auseinander. Ferner behandelt sie sämtliche nach Erscheinen der 3. Auflage beschlossenen Änderungen der Verfassung von Berlin, u. a. die Einführung eines Kindergrundrechts und die Änderungen zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters.

Die Kommentierung orientiert sich insbesondere an der reichhaltigen Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs und an der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts.

Der „Driehaus“ ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für Wissenschaft, Ausbildung und Rechtspraxis. Er beantwortet alle Fragen, die sich bei der Auslegung und Anwendung der Verfassung von Berlin stellen.

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Der Handkommentar von Düwell
ist das Markenzeichen für die Praxis. Die Rechtsprechung aller Instanzen orientiert sich am HaKo-BetrVG. Topaktuell mit den 2022 geltenden Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlungen und Gremiensitzungen.

Die neue Gesetzeslage
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die reformierte Wahlordnung ändern die Mitbestimmungsrechte und die Regeln für BR-Gründung und BR-Wahl massiv. Unternehmen, Betriebsrat, Wahlvorstand, Gewerkschaften, Anwaltschaft und Gerichte müssen die neue Rechtslage kennen.

Die Neuauflage
Der HaKo bringt alle Neuerungen verständlich auf den Punkt, mit den Schwerpunkten:

  • Alle Neuerungen für BR-Gründung/BR-Wahl
  • Insbesondere: Vereinfachtes Wahlverfahren/Kündigungsschutz bei Wahlinitiativen
  • Datenschutz
  • Digitale Betriebsratssitzungen
  • Elektronischer Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte bei Homeoffice, Mobiler Arbeit, KI
  • Mitbestimmungsrechte bei Kurzarbeit, Aufhebungsverträgen, Arbeits- und Gesundheitsschutz (Corona-Pandemie)
  • Crowd-Worker-Entscheidung des BAG

Das besondere Plus
Das Europäische Betriebsräte-Gesetz (EBRG) sowie das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sind separat kommentiert, ebenso die Kostenregelungen bei Inanspruchnahme außergerichtlicher und gerichtlicher anwaltlicher Hilfe.

Exzellenz
Herausgeber, Autorinnen und Autoren
 bringen ihre ganze Erfahrung aus langjähriger Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein:
Prof. Dr. Burkard Boemke, Universität Leipzig | Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Aalen | Prof. Dr. Christiane Brors, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg | Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Karsten Haase, Rechtsanwalt, Düsseldorf, Lehrbeauftragter für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf | Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB Bundesvorstand a.D., Berlin/Falkensee | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Erfurt | Dr. Thomas Kreuder, Syndikusrechtsanwalt und Bereichsleiter Recht, Patente und Compliance, Bad Homburg v.d.H. | Olaf Kunz, IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Düsseldorf | Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg v.d.H. | Dr. Till Sachadae, Referatsleiter beim Fernstraßen-Bundesamt, Leipzig | Marc-Oliver Schulze, Rechtsanwalt, Nürnberg | Dr. Christine Schulze-Doll, Richterin am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Sebastian Sick, LL.M. Eur., Rechtsanwalt, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf | Frank Siebens, Verantwortlicher Redakteur Arbeit und Recht, DGB Bundesvorstand, Berlin/Frankfurt a.M. | Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt, Köln | Arno Tautphäus, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen
a.D., Kassel | Dr. Martin Wolmerath, Rechtsanwalt, Hamm, Vertretungsprofessor an der Fachhochschule Dortmund, Schriftleiter Betriebsrat und Recht | Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff, FernUniversität in Hagen

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Der Handkommentar
liefert auch in der 2. Auflage eine fundierte und gründliche Kommentierung des Gesetzestextes und ermöglicht so eine sachliche Auseinandersetzung mit den Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der 2015 eingeführt wurde und zum 1.1.2017 erstmals erhöht wird. Nach rund 18 Monaten Geltungsdauer hat die Rechtsprechung zwar zu diversen Fragestellungen Aussagen getroffen – etwa zur Anrechenbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld –, die in der Neuauflage auch ausführlich dargestellt werden. Dennoch harren noch immer etliche offene Fragen der endgültigen Klärung: Praktika, Bereitschaftszeiten, Dokumentationspflichten und Ehrenamt sind die entsprechenden Stichworte, denen sich das Autorenteam mit großer Kompetenz und stets mit Blick auf die betrieblichen Bedürfnisse widmet.

Das Mindestlohngesetz
hat nach rund 18 Monaten Geltungsdauer seine Feuertaufe bestanden und wird zum 1.1.2017 erstmals erhöht. Die juristische Praxis hat nun die Probleme verortet, die in der betrieblichen Praxis, jenseits von politischen Generaldebatten, tatsächlich zu Rechtsproblemen führen. Deren Anzahl ist groß, Zeit für eine aktuelle Kommentierung.

Die 2. Auflage des HK-MiLoG
bringt die Darstellung in allen Bereichen auf den neuesten Stand und justiert die Problemlagen anhand der umfangreichen Rechtsprechung der Instanz-Gerichte wie des BAG nach. Die neu geregelte Dokumentationspflicht wird anschaulich erläutert, die Ergebnisse von Gesetzgebung und Rechtsprechung – so auch die BAG-Entscheidung zur Anrechenbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld – werden in eine widerspruchfreie Systematik überführt. Die Neuauflage gibt der Praxis Orientierung auch für noch ungelöste Streitfragen, die der Handkommentar präzise benennt, z.B. im Zusammenhang mit 

  • Vergütung im Ehrenamt 
  • vergütungspflichtigen Praktika oder
  • Pauschalierungen von Bereitschaftszeiten.

    Hier zeigt das Autorenteam mit großer Kompetenz und klarem Blick auf die betrieblichen Bedürfnisse angemessene Lösungen für die Zukunft auf. 

    Besonders praxisnah
    Die relevanten Normen aus AEntG, AÜG, TVG, SchwarzarbG sowie der einschlägigen Verordnungen werden einbezogen, die neu festgelegte Mindestlohnhöhe ist berücksichtigt. So werden Arbeitnehmeranwälte, Betriebsräte, Unternehmensjuristen, anwaltliche Berater und Personalmanager in die Lage versetzt, nicht nur den Stand der rechtlichen Diskussion zu verfolgen, sondern daraus auch die richtigen Schritte für die Durchsetzung des Mindestlohns im Betriebsalltag abzuleiten.

    Die Autoren sind Kenner der Materie
    und wissen, wo Beratungsbedarf besteht: Prof. Franz Josef Düwell, VRiBAG a.D.; Prof. Dr. Jens Schubert, ver.di und Leuphana Universität Lüneburg; RiArbG Dr. Fabian Clemens; RA Dr. Volker Dobmann; RA Micha Heilmann, Gewerkschaft NGG; Ass. jur. Kerstin Jerchel, ver.di; VRiLAG Thomas Kloppenburg; Dr. Bernd Ramming, Hauptzollamt Rosenheim; RiBAG Waldemar Reinfelder; RAin Martina Trümner, ver.di
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    Der neue SWK Legal Tech geht auf die entscheidenden rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Legal Tech-Anwendungen unter Einbeziehung aller betroffenen Rechtsgebiete ein. Zudem erläutert er die Tools in technischer Hinsicht und stellt die verschiedenen Geschäftsmodelle unter ökonomischen Gesichtspunkten dar.

    Die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder ist Gegenwart und Zukunft der (juristischen) Berufe. Was bedeutet das aber nun konkret für die eigene Beratungs- und Entscheidungssituation, wann kann oder muss ich welche Technik einsetzen? Gefragt ist Anwendungswissen.

    Der neue StichwortKommentar
    Der SWK Legal Tech setzt genau hier an. Das Werk

    • geht auf die entscheidenden rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Legal Tech-Anwendungen unter Einbeziehung aller betroffenen Rechtsgebiete ein
    • erläutert die Legal Tech-Tools in technischer Hinsicht – verständlich und fallbezogen
    • stellt die verschiedenen Geschäftsmodelle in ökonomischer Hinsicht dar.

    Die richtige Form
    Durch seine alphabetische Gliederung erfolgt eine tiefe Durchdringung auf hohem Kommentarniveau und damit ein einzigartiger Zugang zum Themenkomplex Legal Tech. Die Struktur führt direkt zu Ihrer Fragestellung:

    • Welche Technologien sind am Markt, welche im Entstehen, wo werden sie für welchen Zweck eingesetzt?
    • Was bedeuten Blockchain, Smart Contracts und Künstliche Intelligenz für die internen Arbeitsprozesse, was ist noch oder schon erlaubt?
    • Welche Hürden gilt es zu überwinden, um neue Technologien effizient einzusetzen?
    • Wie greifen E-Justice und E-Government in die unternehmerischen Prozesse und Kanzleiprozesse ein?

    Fazit
    Das Werk ist das ideale Arbeitsmittel für alle, die sich mit den praktischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten von Legal Tech vertraut machen oder ihre Kenntnis vertiefen möchten.

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    Der topaktuelle Kommentar gibt einen Gesamtüberblick über das nationale Recht zur Regelung des Seeverkehrs. Mitkommentiert sind jetzt auch die wichtigsten Durchführungsverordnungen mit ihren materiell-rechtlichen Anforderungen für die Schifffahrt und behördlichen Zuständigkeiten und Befugnisse.

    Das topaktuelle Werk gibt in einem Band einen Gesamtüberblick über das nationale Recht zur Regelung des Seeverkehrs:

    • Flaggenrechtsgesetz
    • Seeaufgabengesetz
    • Schiffssicherheitsgesetz
    • Seelotsgesetz
    • Seesicherheits-Untersuchungsgesetz

    Besonders praxisnah
    Die wichtigen Durchführungsverordnungen – Flaggenrechtsverordnung, Schiffssicherheitsverordnung und Allgemeine Lotsverordnung wie auch die neu aufgenommene See-UmweltverhaltensV sowie die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Kollisionsverhütungsregeln – sind jetzt mitkommentiert.

    Alles in einer Hand
    für Schifffahrtsgewerbe, -behörden und -verbände, Anwaltschaft und Justiz.

    Der Autor
    Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ehlers, Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie a.D. ist durch seine vierzigjährige Tätigkeit in der deutschen Schifffahrtsverwaltung und seine seerechtliche Lehrtätigkeit an den Universitäten Hamburg und Rostock, der World Maritime University in Malmö und dem International Maritime Law Institute auf Malta wie kein anderer für die Darstellung der Probleme aus Wissenschaft und Praxis prädestiniert.

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    Die Beratungslösung aus einer Hand
    Der Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung sammelt alle wichtigen Anspruchsnormen für Betroffenenleistungen in einem Band. Er entwickelt aus der Perspektive der Leistungsberechtigten konkrete Prüfreihenfolgen für die Beratungssituation und verknüpft diese mit vertiefenden Normkommentierungen sowie präzisen Hinweisen zur Leistungsdurchsetzung aus den wichtigsten Beratungsbereichen.

    Besonders hilfreich
    Die Kombination von vertiefter Kommentierung mit Prüfreihenfolgen, konkreten Berechnungsbeispielen und Beispielsfällen. Mitbehandelt sind alle wichtigen verfahrensrechtlichen Fragen auch gegenüber der Verwaltung wie vor Gericht. Außerdem sind alle wichtigen Paragrafen, die zum Verständnis der kommentierten Norm notwendig sind, mit abgedruckt. Eine verständliche Sprache, konkrete Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene juristische Definitionen und Beispielsfälle erleichtern den Beratungszugang.

    Die Neuauflage
    Die 3. Auflage reagiert auf umfassende Reformen gerade im Leistungsbereich, u.a.:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende: Elftes G zur Änd. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    • Krankenversicherung: Terminservice- und VersorgungsgG, Patientendaten-Schutz-G, GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG
    • Unfallversicherung: Siebtes G zur Änd. des Vierten Buches SGB und anderer G
    • Pflegeversicherung: GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG, G für bessere und unabhängigere Prüfungen, Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G
    • Sozialhilfe: Angehörigen-EntlastungsG
    • Entschädigungsrecht: G zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
    • Familienförderung, Kindergeldrecht: Zweites G zur Änd. des Bundeselterngeld- und ElternzeitG, Starke-Familien-G, G gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, Zweites FamilienentlastungsG
    • sowie topaktuell: BAföG-Reform

    Die neue Rechtsprechung u.a. zu Genehmigungsfiktion, Beschränkung der Sanktionen im SGB II und Anrechnung von variablen Entgeltbestandteilen ist eingearbeitet.

    Nochmals beratungsnäher

    • Das neue SGB XIV ist erstmalig berücksichtigt.
    • Mitbehandelt sind alle wesentlichen verfahrensrechtlichen Fragen auch gegenüber der Verwaltung und vor Gericht.
    • Alle wichtigen Paragrafen, die zum Verständnis der kommentierten Normen notwendig sind, werden abgedruckt.
    • Eine verständliche Sprache, konkrete Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene juristische Definitionen und praxisnahe Hinweise erleichtern den Beratungszugang.

    Herausgeber:innen und Autor:innen bündeln die Kompetenz und Berufserfahrung aus Richterschaft und Sozialberatung und verantworten die richtige Auswahl der Bezugsnormen:
    Prof. Dr. Claudia Beetz | Prof. Dr. Carola Berneiser | Prof. Dr. Cornelia Bohnert | RiLG Dr. Kathrin Braune | Prof. Dr. Angela Busse | Diana Dubiel | Prof. Dr. Frank Ehmann | Prof. (i.R.) Dr. Ursula Fasselt | RA Peter Frings | Stefan Gerlach | RiSG Iven Gräf | Prof. Dr. Harald Guha | Prof. Dr. Daniel Herbe | RiThürLSG Dr. Sebastian Herbst | Prof. Dr. Ragnar Hoenig | RiBSG Carsten Karmanski | RiLSG Dr. David Kemper | Prof. (i.R.) Dr. Rainer Kessler | Ass. jur. Katja Kracke | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber |Ri’inSG Silke Kunkel | Prof. Dr. Jens Löcher | RiSG Dr. Jakob Nolte | Ri‘inLSG Dr. Stephanie Rieke | Prof. Dr. Jürgen Sauer | Fabian Székely | Prof. Dr. Stefan Treichel | Ri’inLSG Dr. Nicola Waldhorst-Kahnau | Prof. Dr. Carsten Wendtland | RA Ludwig Zimmermann, FAArbR u FASozR

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    Der neue Kommentar bildet das gesamte Produkthaftungs- und -sicherheitsrecht ab und macht so das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich. Die Reformen des Produktsicherheitsrechts werden vollständig berücksichtigt, insbesondere werden die neuen Gesetze – MÜ-VO, MüG und ÜAnlG – kommentiert.

    Der neue NomosKommentar bildet das gesamte Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht ab und macht so das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich.

    Die besonderen Vorteile

    • Umfassende Gesamtdarstellung der Vorschriften zum Produkthaftungsrecht (inkl. vertragliche und deliktische Haftung) und zum Produktsicherheitsrecht
    • Praxisnahe und detailreiche Kommentierung mit Auslegungs- und Gestaltungshinweisen sowie Handlungsempfehlungen
    • Berücksichtigt hoch aktuelle Themen wie 3D-Druck, autonomes Fahren, Vernetzung von Maschinen und KI

    Das neue Recht
    Die Vorschriften zur Produktsicherheit wurden umfassend reformiert und neu geordnet. Das Werk berücksichtigt nicht nur die Änderungen des ProdSG, sondern nimmt auch eine Vollkommentierung der neu geschaffenen Regelungswerke vor:

    • Marktüberwachungsverordnung (MÜ-VO)
    • Marktüberwachungsgesetz (MüG)
    • Anlagenüberwachungsgesetz (ÜAnlG).
      Auch die Änderungen durch die Gesetze zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte werden im Rahmen der Bearbeitung zum Produkthaftungsrecht einbezogen.

    Herausragende Expertise
    Die Herausgeber sowie die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Produkthaftung bzw. Produktsicherheit:
    RA Dr. Tobias Ackermann | RAin Olga Blaszczyk | RA Dr. Thilo von Bodungen, LL.M. | RA Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | RA Dr. Philipp Ehring | RA Alexander Falk | RAin Dr. Isabel Kristin Fischer | RA Dr. Thomas Gädtke | RA Dr. Michael Gayger | RA Prof. Dr. Ludger Giesberts, LL.M. | RAin Anne Katrin Graue | RAin Julia Heuser | RA Stefan Mayr, LL.M. | RA Dr. Michael Neupert | RA Dr. Christian Piovano | RA Dr. Sebastian Polly | RA Dr. Carsten Schucht | RA Dr. Uwe Schütte | RA Dr. Matthias M. Schweiger | RA Markus Spitz | RA Dr. Thilo Streit | RA Prof. Dr. Prof. h.c. Dr. Jürgen Taeger | RA Dr. Gerhard Wiebe

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    Das neue Urheberrecht
    Die große EU-Urheberrechtsreform ist in Umsetzung der RL (EU) 2019/790 auf den Weg gebracht. Sie sieht die Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor und führt mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) zu einem völlig neuen Gesetz.

    Der Handkommentar Urheberrecht
    In gewohnt präziser, gut verständlicher und konzentrierter Form greift die Neuauflage des HK-UrhRG die umfänglichen Neuerungen auf.

    Schwerpunkte

    • Erstmalige Kommentierung des neuen UrhDaG (Haftungserweiterungen von Upload-Plattformen)
    • Änderungen des UrhG sowie des VGG
    • Leistungsschutzrecht für Presseverleger
    • Änderungen des Urhebervertragsrecht
    • Schrankenregelung für Text und Data Mining, Karikaturen, Parodien und Pastiches sowie für „nicht verfügbare“ Werke
    • Umsetzung der Online-SatCab-RL (EU) 2019/789

    Ein echter Handkommentar mit klarem Blick für die entscheidenden Praxisfragen, und das zu einem günstigen Preis. Er eröffnet damit auch nicht ständig mit dem Urheberrecht befassten Personen den Zugang zum neuen Recht.

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    Der neue Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht behandelt in rund 300 alphabetisch sortierten Stichworten alle WEG-typischen Fragestellungen nach neuem Recht und ermöglicht so den schnellen und gezielten Zugriff auf die Rechtslage nach der Reform. Sowohl juristische Sachverhalte (Beispiel: „Sondernutzungsrecht“) als auch konkrete Lebenslagen aus der Praxis (Beispiel: „Kinderspielplatz“) werden in den richtigen juristischen Kontext gesetzt und verständlich und praxisnah erläutert. Fachanwälte, Hausverwalter, Beiräte, Notare und Bauträger erhalten ein umfassendes Nachschlagewerk von höchster Aktualität.

    Schneller und umfassender Zugriff auf das neue Wohnungseigentumsrecht

    Die Reform des WEG führt zu fundamentalen Veränderungen des bisherigen Wohnungseigentumsrechts – mit Auswirkungen auf rund 10 Millionen Eigentumswohnungen und rund 2 Millionen Eigentümergemeinschaften. Die wichtigsten Neuerungen sind

    • die Erleichterung baulicher Maßnahmen
    • die Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss und Barrierefreiheit
    • die Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft
    • die Stärkung des Verwaltungsbeirats
    • die Zertifizierung des Verwalters.

    Die Autorinnen und Autoren
    JR Kai Achenbach, Bad Münstereifel | RA Kai-Uwe Agatsy, FAMuW, Berlin | RiLG Dr. Florian Bartels, Essen | RA Kai-Peter Breiholdt, FAMuW, Berlin | RA Dr. Carsten Brückner, FAMuW, Berlin | RA Dr. Patrick Bruns, FAMuW, Baden-Baden | RA Marcus Choynacki, FABKR, München | RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin | RA Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld, FAVerwR, FAMuW, Bad Doberan | RA Martin Gast, Berlin | RAin Dr. Julia Güther, Berlin | RA Dr. Thomas Hansen, FAMuW, FAArbR, Berlin | RA Carsten Herlitz, Berlin | RAin Barbara Hoeck-Eisenbach, FAinMuW, Berlin | RA Johannes Hofele, FAStR, Berlin | RA Carsten Küttner, FAMuW, Hamburg | RA Dr. Sascha Lambert, FAMuW, Saarlouis | RAin Sandra Lang-Lajendäcker, FAMuW, Berlin | RA André Leist, FAMuW, Dresden | RAin Anett Marquardt, Berlin | RA Tom Martini, FAMuW, FAFamR, Mediator, Berlin | RA Dr. Kai Mediger, Norderstedt | RAin Annekatrin Mehle, FAinMuW, Berlin | RA Maximilian A. Müller, FAMuW, Landau | RiLG Dr. Maximilian Müller, Berlin | RAin Johanna Neumann, FAinMuW, Berlin | Ri Dr. Moritz Nissen, Freiburg | Reinhold Okon, Karlsfeld |RA Matthias Pauli, FAMuW, Koblenz | Notarass. Dr. Martina Rothermel, Leuna | RA Dr. Niki Ruge, FAMuW, Buchholz | RAin Susanne Tank, FAinMuW, Hannover | RA Dr. Marco Tyarks, FAMuW, Hamburg

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    Der Band behandelt zunächst umfassend die primärrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts der Europäischen Union. Dabei geht es um die Akteure und Instrumente, um die Rechtsgrundlagen (einschließlich der Außenkompetenzen), die dem Primärrecht zu entnehmenden inhaltlichen Vorgaben, die mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume und schließlich um Umsetzung, Vollzug, Kontrolle und Rechtsschutz. Ebenfalls erörtert wird das umweltrelevante Sekundärrecht der Europäischen Union, wobei der Akzent auf bereichsübergreifenden Regelungen liegt.

    Umweltprobleme weisen häufig einen grenzüberschreitenden Charakter auf, und umweltrechtliche Regeln entfalten vielfältige Auswirkungen auf wirtschaftliche Tätigkeiten. Nicht ohne Grund gehört der Umweltschutz zu den wichtigsten Politikbereichen der Europäischen Union. Das Umweltrecht der Europäischen Union prägt das nationale Umweltrecht ganz maßgeblich.

    Vor diesem Hintergrund erörtert Astrid Epiney zum einen umfassend die primärrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts der Europäischen Union. Dabei geht es um die Akteure und Instrumente, um die Rechtsgrundlagen (einschließlich der Außenkompetenzen), die dem Primärrecht zu entnehmenden inhaltlichen Vorgaben, die mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume und schließlich um Umsetzung, Vollzug, Kontrolle und Rechtsschutz.

    Zum anderen behandelt die Autorin das umweltrelevante Sekundärrecht der Europäischen Union, das in vier Bereiche eingeteilt werden kann, nämlich in

    • die allgemeinen bzw. bereichsübergreifenden Regeln,
    • das medienschützende Umweltrecht,
    • die Regelungen, die den Schutz vor bestimmten Tätigkeiten oder Stoffen betreffen,
    • die Bewirtschaftung der Umweltressourcen, einschließlich des Klimaschutzrechts.

    Auch die vierte Auflage des bewährten Handbuchs berücksichtigt und diskutiert umfassend die Rechtsprechung des EuGH und legt den Akzent auf die Herausarbeitung der unionsrechtlichen Vorgaben für das mitgliedstaatliche Recht.

     

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    Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile.

    Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Konvention stellt ein besonders wichtiges UNECE-Übereinkommen dar und wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten, darunter auch der Schweiz, ratifiziert. Sie ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention im Kontext des Umweltvölkerrechts erfolgt durch ein sog. Compliance Committee, das nicht verbindliche Stellungnahmen bzw. Empfehlungen abgeben kann und bereits eine beachtliche Aktivität entfaltet hat. Daneben kommt insbesondere der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung der Konvention eine große Bedeutung zu.

    Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.
    Schwerpunkte liegen auf den Themen

    • Zugang zu Umweltinformationen,
    • Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Entscheidungsverfahren,
    • gerichtlicher Zugang sowohl von Einzelnen als auch von Verbänden.

    Die Erörterung erfolgt Artikel für Artikel, wobei auch die Entstehungsgeschichte und die Einbettung der Konvention in das (Umwelt-) Völkerrecht berücksichtigt werden. So können die für die Auslegung der Konvention maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die durch die Vertragsparteien zu beachtenden Vorgaben – die dann bei der Auslegung und Anwendung derjenigen Bestimmungen des nationalen Rechts, die die Konvention umsetzen sollen, heranzuziehen sind – herausgearbeitet und präzisiert werden.

    Zu den Verfassern:
    Prof. Astrid Epiney ist Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
    Stefan Diezig ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung tätig.
    PD Dr. Benedikt Pirker ist Lehr- und Forschungsrat am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
    Stefan Reitemeyer ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig am Amtsgericht Mannheim als Richter tätig.

     

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    Der „Erdemir“ bezieht Stellung zu den zahlreichen Streitpunkten des reformierten und modernisierten Gesetzes. Er entwickelt konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht und bezieht als Referenz die bisherigen Regelungen in die Kommentierung ein.

    Mit dem umstrittenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz umfassend reformiert und modernisiert.

    Der neue Handkommentar
    Der „Erdemir“ bezieht Stellung zu den zahlreichen Streitpunkten des Gesetzes. Er entwickelt konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht und bezieht als Referenz die bisherigen Regelungen in die Kommentierung ein. So wird der Vergleich alt/neu erleichtert, mit den Schwerpunkten auf

    • Schutz vor Gefahren für die persönliche Integrität Minderjähriger
    • Alterskennzeichnungspflichten für Film- und Spielplattformen
    • Anbieterpflichten zur Implementation von Vorsorgemaßnahmen
    • Gewinn- und Glücksspiele.


    Herausragende Expertise
    Der Herausgeber und das Autorenteam sind ausgewiesene Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Jugendschutzrechts:
    Prof. Dr. Anna K. Bernzen | RA Prof. Roland Bornemann | Dr. Benjamin Dankert, B.A. | Dr. Stephan Dreyer | Sarah Ehls, B.A. | Prof. Dr. Murad Erdemir | Henning Mellage | Dr. Jan Mertens, LL.M. (Auckland) | RA Philipp Sümmermann, LL.M. (Köln/Paris I) | Dr. Jörg Ukrow, LL.M. Eur. | RA Dr. Raphael Wager | Kerstin Waldeck

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    Der neue „Hk-BU“ erläutert präzise alle praxisrelevanten Fragestellungen des komplexen BU-Rechts und setzt sich intensiv mit der umfangreichen Rechtsprechung zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen auseinander. Kommentierungsgrundlage bilden die aktuellen BUV 2017 (Stand: 25.10.2017). Ein Stichwort-ABC ermöglicht einen schnellen ersten Zugriff auf prozessrechtliche Themen. Ein Praxisbeitrag zur Leistungsbesteuerung zeigt die steuerrechtlichen Bezüge auf.

    Kaum eine Versicherungsart ist mit so vielen praktischen Hürden und Verständnisschwierigkeiten verbunden wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichzeitig ist Schutz bei Berufsunfähigkeit sinnvoll und bewahrt den Versicherten vor existenzieller Finanznot. Doch genau hier ist häufiger Streitpunkt zwischen den Versicherungsparteien, ob der Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ überhaupt eingetreten ist.
    Die Komplexität des Versicherungsfalls verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Spezialwissen ab.

    Der neue Nomos-Handkommentar „HK-BU“
    erläutert präzise alle wichtigen und brisanten Streitthemen in der Versicherungspraxis. Die Kommentierung setzt sich intensiv mit der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen auseinander. Die angeführten Argumente werden kritisch hinterfragt und führen so nicht selten zu neuen und weiteren interessanten und diskussionswürdigen Lösungsansätzen.

    Kommentierungsgrundlage
    bilden die aktuellen Muster-Vertragsbedingungen der selbständigen BU-Versicherung (BUV 2017). Die Entsprechungen in den Zusatzbedingungen (BUZ 2017) werden jeweils zugeordnet bzw. auf die Abweichungen wird hingewiesen. Stets einbezogen sind auch die maßgeblichen Vorschriften des VVG.

    Aktuell:
    Die noch jungen Bedingungen „mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit“ (BUV-AU) werden in den sie prägenden Vorschriften vorgestellt.

    Die Schwerpunkte:

    • Bestimmung des maßgeblichen Berufsbegriffs
    • Medizinische Aspekte des Versicherungsfalls
    • Verweisungsklauseln
    • Anerkenntnis und Nachprüfungsverfahren
    • Gesundheitsfragen und deren Folgen bei Falschbeantwortung

    Besonders nützlich:

    • Ein Praxisbeitrag zeigt die steuerrechtlichen Bezüge bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen auf.
    • Ein Stichwort-ABC ermöglicht einen schnellen ersten Zugriff auf zumeist prozessrechtliche Themen. Dort sind die für ein BU-Mandat relevanten Fragen und Konstellationen kompakt zusammengeführt.

    Herausgeber und Autoren sind ausgewiesene Kenner des BU-Rechts: 
    RA Michael-A. Ernst, FAVersR, Köln | VRiLG Dr. Jens Rogler, Nürnberg-Fürth | RA Matthes Egger, FAVersR, FAMedR, Nürnberg | RA Kay-Uwe Erdmann, Köln | RAin Yvonne Gebert, LL.M., FAVersR, Köln | Ri Dr. Marcus Gitzel, Frankenthal | RA Dr. Ulf Hoenicke, Meerbusch | VRiLG Stefan Knechtel, Köln | RA Ansgar Mertens, FAVersR, Köln | RA Martin Wendt, FAVersR, FAMedR, Saarbrücken | Dipl.-Kfm. Jürgen Woelke, Hamburg.

     

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    Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt nicht von ungefähr. Die Gesamtdarstellung von VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG in einem Band macht das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich und vermeidet Doppelungen. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation.

    Die besonderen Vorzüge

    • Landesrechtliche Besonderheiten integriert
    • Praxisrelevante Anwendungsfälle aus dem Besonderen Verwaltungsrecht
    • Kostenrecht und Anwaltsgebühren
    • Formulierungsvorschläge und Aufbauschemata für Antrag bzw. Tenor

    Die aktuelle 5. Auflage berücksichtigt

    • Rechtsschutz gegen Corona-Maßnahmen
    • Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes
    • Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform
    • eIDAS-Durchführungsgesetz
    • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
    • Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
    • EU-Kontopfändungsverordnung-Durchführungsgesetz
    • Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung.

    Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind Garanten für eine wissenschaftlich profunde Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält:
    Achim Bostedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg i. Br. | Prof. Dr. Claudia Danker, Hochschule Stralsund | Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg | Dr. Sigrid Emmenegger, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.(Berkeley), Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Constantin Glaesner, Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Lisa Hamacher, Bucerius Law School Hamburg | Hans-Jörg Holtbrügge, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Michael Just, Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau | Prof. Dr. Berthold Kastner, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg | Dr. Steffen Kautz, Rechtsanwalt, München | Dr. Hanno-Dirk Lemke, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Wiss. Mit. Matthias Leymann, Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Bühl | Winfred Porz, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. | Dr. Rainer Störmer, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. (apl.) Dr. Peter Unruh, Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland/Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (University of Michigan), HafenCity Universität Hamburg | Sandra Wilbert, Rechtsanwältin, Hamburg

     

     

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    Neben der praxisorientierten Kommentierung des EFZG und des AAG enthält das aktuelle Werk Kommentierungen zu den Vorschriften, bei denen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Vergütung entscheidend sein kann. Es bietet der betrieblichen, anwaltlichen und gerichtlichen Praxis eine gesicherte Grundlage für die Lösung entgeltfortzahlungsrechtlicher Fallkonstellationen.

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Entgelt ohne Arbeitsleistung zu gewähren, leitet sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ab. Die Anwendung der entgeltfortzahlungsrechtlichen Normen wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die auch vor dem Hintergrund der Kostenbelastung gesehen werden müssen und den Gesetzgeber zu mehrfachen Reformen veranlasst hat. So wurde die Erstattung der Arbeitgeberaufwendung für Entgeltfortzahlung im AAG eigenständig geregelt.

    Behandelt werden insbesondere die:

    • Voraussetzungen des Annahmeverzugs des AG; Anspruch des AN gegenüber dem AG auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und entsprechende Anpassung des Arbeitsvertrages bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit; Ansprüche des AN bei Verletzung von Schutzmaßnahmen nach der am 24.12.2008 in Kraft getretenen ArbMedVV durch den AG iRd § 615 BGB;
    • Voraussetzungen des Anspruchs des AN auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung iRd § 2 PflegeZG;
    • aktuelle EuGH- Entscheidung zur Übertragung des Urlaubsanspruchs bei dauerhaft erkrankten AN iRd §§ 9, 10 BUrlG;
    • Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld iRd der §§44 ff SGB V.

    Der neue Kommentar enthält Hinweise wie zur Darlegungs- und Beweislast, Fallbeispiele und Antragsformulierungen sowie umfangreiche Rechtsprechungsnachweise. 

    Der Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Sozialrecht, Arbeits- und Sozialrichter, Betriebs- und Personalräte, Verantwortliche für Personal und Entgeltabrechnung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Krankenkassen.

    Die kommentierten Gesetze (ggf. Auszüge):

    • EFZG
    • AAG
    • BGB
    • PflegeZG
    • BUrlG
    • BBiG
    • JArbSchG
    • MuSchG
    • SGB V
    • TVöD
    • AVR Caritas und AVR DW EKD

    Herausgeber und Autoren:

    Dr. Peter Feichtinger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg; Sabine Feichtinger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg; Dirk Helge Laskawy, Rechtsanwalt und Mediator (Univ. Bielefeld), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig, Lehrbeauftragter an der HTWK Leipzig; Hans Malkmus, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg; Peter Müller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg; Wilfried Porzner, Richter am Sozialgericht Nürnberg; Eileen Rehfeld, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leipzig; Marco Schahandeh, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg.

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    Der Kommentar erläutert praxisnah und systematisch die Artikel der Bremischen Verfassung und stellt ihre Interpretation in den Kontext von Bundesrecht und transnationalem Recht. Bremische Besonderheiten werden hervorgehoben. Die Rechtsprechung des Bremischen Staatsgerichtshofs wird umfassend ausgewertet.

    Der neue Kommentar zur Bremischen Verfassung
    ermöglicht seit langer Zeit wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autoren aus Wissenschaft und Berufspraxis legen Wert auf eine systematische und praxisnahe Erläuterung der einzelnen Artikel, die alle Gebiete umfasst:
    Im Zusammenhang mit den Verfassungsartikeln werden ebenfalls die konkretisierenden Normen des einfachen bremischen Rechts, des Geschäftsordnungsrechts, des verfassungsgeschichtlichen Kontexts sowie die Bezüge zu Bundesrecht und transnationalem Recht fachgerecht herangezogen.

    Die Autonomieräume der Bremischen Verfassung gegenüber dem Grundgesetz sowie Bremische Besonderheiten werden im Kommentar ausführlich aufgezeigt.

    Die Rechtsprechung des Bremischen Staatsgerichtshofs
    ist umfassend ausgewertet und in den Zusammenhang der relevanten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und überstaatlicher Gerichte eingeordnet. Ein Entscheidungsregister verschafft einen schnellen und breiten Überblick.

    Besonders aktuell
    Berücksichtigt wird nicht nur die Ende 2015 erfolgte Novellierung der Verfassung Bremerhavens, sondern auch die in 2015 erfolgten Änderungen des Hochschulgesetzes, des Polizeigesetzes und des Deputationengesetzes. Auch werden die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 (Az. 2 BvR 1282/11), in dem das Gericht Art. 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung für nichtig erklärt hat, ausführlich kommentiert.

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    The Commentary deals Article by article deals with the co-ordination law as it is laid down in Regulation (EC) No. 883/2004 and its Implementing Regulation (EC) NO. 987/2009. In addition it encompasses accompanying legislation such as Regulation (EEC) No. 7/79 and extends to social security co-ordination brought out in specific agreements between the EU and countries like Switzerland and Turkey.

    Social security coordination 
    is a central pillar of the European Union. When the European Economic Community was gaining momentum in 1958, the creation of a system of co-ordination of social security became necessary.

    Until today, the Treaty Regulations No. 3 and 4 have outlined this system, giving evidence of the utmost importance that the Community has attributed to the question of social security coordination.
    The diversity of social security schemes in the Member States made of coordination an intricate task. Coordination law had to offer answers to migration’s every single problem in other member states, no matter if it was for professional or private (tourist) reasons.

    At the right time, the new Commentary
    reflects the political relevance of social security coordination law within Europe-wide debates about immigration caused by the new Member States and the given social benefits to their immigrants.

    Article by article
    the new commentary deals with the coordination law as it is laid down in Regulation (EC) No. 883/2004 and its Implementing Regulation (EC) NO. 987/2009. In addition, it encompasses accompanying legislation such as Regulation (EEC) No. 7/79 and extends to social security coordination established in specific agreements between the EU and non-EU countries like Switzerland and Turkey. A further part of the Commentary deals with the decisions of the Administrative Commission that play an important role in the application of these regulations. Special emphasis is placed on the overarching case law of the Court of Justice of the EU.
    Important legal literature has been taken into account in order to underpin the functioning of social security coordination and its contribution to offering solutions.

    The authors of the Commentary
    are an international team consisting of university professors, a former member of the European Commission, a high-ranking civil servant in the German Ministry of Labour and Social Affairs and a presiding judge of a high German Social Court. They have all been active in the field of social security coordination for more than 30 years.

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    Der Kommentar Fuchs/Janda ist das Referenzwerk zum Europäischen Sozialrecht. Es bereitet die zentralen Rechtsquellen umfassend auf und bietet Argumentations- und Lösungshilfen für nahezu alle Fallgestaltungen des Europäischen Sozialrechts.
    Die 8. Auflage bringt die Kommentierung des Rechts der Koordinierung der sozialen Sicherheit auf den aktuellen Stand.

    Der Fuchs, nunmehr Fuchs/Janda, ist das Referenzwerk zum Europäischen Sozialrecht. Es bereitet die zentralen Rechtsquellen umfassend auf und bietet Argumentations- und Lösungshilfen für nahezu alle Fallgestaltungen des Europäischen Sozialrechts.

    Aus dem Inhalt

    • Art. 45–48 AEUV
    • Verordnung (EG) Nr. 883/2004
    • Verordnung (EU) Nr. 492/2011
    • RL 2011/24/EU
    • RL 79/7/EWG
    • RL 2006/54/EG
    • RL 200/43/EG
    • RL 98/49/EG
    • RL 2016/2341/EU

    Die Neuauflage
    Die 8. Auflage bringt die Kommentierung des Rechts der Koordinierung der sozialen Sicherheit auf den aktuellen Stand und erweitert die bisherige Kommentierung im Hinblick auf den Einsatz moderner Technologien in die Koordinierungspraxis. Der Brexit und seine Folgen für das Koordinierungsrecht finden durchgängig Eingang in die Kommentierung. Die aktuellen Portables sind abgedruckt.

    Die Neuauflage berücksichtigt

    • alle geltenden Empfehlungen und Beschlüsse der Verwaltungskommission
    • die Regelungen zur Sozialrechtskoordinierung im Austrittsabkommen („Brexit“)
    • die einschlägigen Vorgaben zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit
    • die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wichtige Entscheidungen nationaler Gerichte und deutsch- und fremdsprachige Literatur
    • in einem eigenen Kapitel alle Rechtsschutzfragen der Praxis.

    Die Autorinnen und Autoren des Kommentars, der ab der 8. Auflage von Prof. Dr. Constanze Janda mit herausgegeben wird, sind absolute Spezialisten des Fachs:
    Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback; Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt; Prof. Dr. Rob Cornelissen; Prof. Dr. Maximilian Fuchs; Prof. Dr. Bettina Hummer; Prof. Dr. Constanze Janda; Mathias Landeck; Prof. Dr. Franz Marhold; RA, VRiLSG a.D. Dr. Rolf Schuler; Thorsten Schwarz; Prof. Dr. Bernhard Spiegel; Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M.eur (KCL).

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    Der „HaKo“ zum Kündigungsschutzrecht
    ist das Markenzeichen in Anwalt- und Richterschaft. Erfahrene Arbeitsrechtler schreiben auf der Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die straffe Systematisierung gewährleistet den schnellen Zugriff auf praxisrelevante Probleme. Der interessenneutrale Kommentar eignet sich hervorragend für Praktiker auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

    Die 7. Auflage
    bringt den HaKo-KSchR auf den aktuellen Stand:

    • Brexit-Steuerbegleitgesetz mit Auswirkungen auf die Kündigung von Risikoträgern im Bank- und Finanzwesen
    • Qualifizierungschancengesetz – Verkürzung der Beschäftigungsdauer mit Auswirkung auf Kündigungsfristen
    • Neueste Rechtsprechung des BAG, der Instanzgerichte und des EuGH, z.B. die wichtigen aktuellen BAG-Urteile zum Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (AirBerlin) und zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit rentennahen Arbeitnehmer/innen

    Herausragende Autorinnen und Autoren:
    Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Frauke Denecke, Rechtsanwältin und Mediatorin, Burkhard Fabritius, MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Ministerialdirektorin a. D., Jan Gieseler, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Meike Kuckuk, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, Prof. Dr. Stefan Nägele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Anja Nägele-Berkner, Richterin am Arbeitsgericht, Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sportrecht, Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Claudia Wemheuer, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Ralf Zimmermann, Richter am Bundesarbeitsgericht

     

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    Der Handkommentar OWiG
    mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten.  Zu Recht:

    • Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z. B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
    • Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
    • Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit und den Verjährungsvorschriften.

     

    Der Handkommentar OWiG
    mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht:

    • Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z. B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
    • Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
    • Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit und den Verjährungsvorschriften.
      Die Schwerpunkte der 2. Auflage
    • Die neue DS-GVO und die Änderungen im BDSG
    • Viele neue einzelfallbezogene Anwendungsfragen aus dem Besonderen Verwaltungsrecht, wie z. B. die Anwendung der Einziehungsvorschriften zur Abschöpfung von Transporterlösen im Straßenverkehrsrecht
    • Die Neuerungen durch das geplante Verbandssanktionengesetz
    • Aktuellste Rechtsprechung z. B. zur Rechtswidrigkeit von Strafzetteln privater Dienstleister

    Besonders praxisnah und kostengünstig
    durch zahlreiche neue Gebühren- und Kostenhinweise und das zu einem hoch attraktiven Preis.
    Herausgeber und Autoren
    sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten:
    Sinan Akay, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel| Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Goethe-Universität, Frankfurt a.M. | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

     

     

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    Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.

    Der Gern ist wieder da!
    Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
    Für die 4. Auflage
    ist das Werk in jeder Hinsicht neu aufgearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erläutert, darunter

    • die vollständig neuen Kommunalverfassungsgesetze in zahlreichen Bundesländern
    • aktuelle Fragen zum Umgang mit Flüchtlingen (Unterkünfte, finanzielle und Sachzuwendungen, Betreuung und Integration etc.)
    • die Auswirkungen der zahlreichen Gebietsreformen (Verwaltungsmodernisierung, Zentralisierung, Neues Steuerungsmodell)
    • Kommunalaufsicht und Rechtsschutz

    Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts führt Prof. Dr. Christoph Brüning (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) das Werk fort.

     

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    Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) bilden die Grundregelungen des Internationalen Erbrechts. Das hoch gelobte Praxishandbuch weist einen sicheren und fundierten Weg durch die noch immer ungewohnte neue Rechtslage. Mit seiner kompakten, mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehenen Darstellung kombiniert es auf dem neuesten Stand Wissenschaft und Praxis, jetzt erweitert um ein ausführliches Kapitel zur DurchführungsVO zur EuErbVO.

    Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) bilden die Grundregelungen des Internationalen Erbrechts. Das hochgelobte Standardwerk bietet eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Darstellung des seit August 2015 geltenden Internationalen Erbrechts. Es weist einen sicheren Weg durch die noch immer ungewohnte Rechtslage. Neben den Grundregelungen des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) – behandelt das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften, u.a.

    • die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
    • die „Restvorschriften“ des EGBGB
    • jetzt erweitert um ein ausführliches Kapitel zur DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.

    Der „Gierl/Köhler/Kroiß/Wilsch“ bleibt damit weiterhin ein aktueller und zuverlässiger Begleiter durch den Implementierungsprozess des neuen Internationalen Erbrechts.

     

     

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    Das Recht des Versorgungsausgleichs ist seit Jahren unaufhörlich in Bewegung. Die Vielzahl wegweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte macht es so schwierig, immer auf neustem Stand beim VA zu sein. Umfassend und gründlich erläutert der Kommentar den Text des Gesetzes sowie der relevanten Nebengesetze und flechtet die aktuelle Rechtsprechung bei allen relevanten Fragestellungen ein. So wird die sperrige Thematik verständlich und handhabbar. 
    Behandelt werden: VersAusglG, FamFG, FamGKG, SGB VI, BVersTG, VersAusglKassG, ALG, EStG, AltEinkG
    Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Rentenberater profitieren von dem Werk ebenso wie die Fachkräfte bei den gesetzlichen Versorgungsträgern, den privaten Versicherern und in den Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, die betriebliche Altersversorgungen gewähren.

    Das Recht des Versorgungsausgleichs ist seit Jahren unaufhörlich in Bewegung. Die Vielzahl wegweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte macht es so schwierig, immer auf neustem Stand beim VA zu sein. Umfassend und gründlich erläutert der Kommentar den Text des Gesetzes sowie der relevanten Nebengesetze und flechtet die aktuelle Rechtsprechung bei allen relevanten Fragestellungen ein. So wird die sperrige Thematik verständlich und handhabbar.

    Der Handkommentar behandelt alle praktisch wichtigen Gesetze rund um den Versorgungsausgleich und erklärt, wie diese zusammenwirken:

    • Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
    • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
    • Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung 
    • Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (BVersTG)
    • Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) 
    • Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
    • Einkommensteuergesetz (EStG)
    • Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

    Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Rentenberater profitieren von dem Werk ebenso wie die Fachkräfte bei den gesetzlichen Versorgungsträgern, den privaten Versicherern und in den Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, die betriebliche Altersversorgungen gewähren.

     

     

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    Mit der Reform des Wettbewerbsrechts 2016 werden entscheidende Teile des UWG neu gefasst und der Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts angepasst. 
    Die Neuauflage des HK-UWG schafft klare Orientierung. Sie bringt topaktuell auf den Punkt, welche Verhaltensweisen nach neuem Recht erlaubt und welche verboten sind. Die Fragen der Praxis im Blick, nimmt die Neuauflage zu allen Änderungen der Reform Stellung.

    Mit der Reform des Wettbewerbsrechts 2016
    – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb/Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts – werden entscheidende Teile des UWG neu gefasst und der Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts angepasst. 
    Die Neuauflage des HK-UWG
    schafft klare Orientierung. Sie bringt topaktuell auf den Punkt, welche Verhaltensweisen nach neuem Recht erlaubt und welche verboten sind, wer unter welchen Voraussetzungen geschützt wird und wer sich wie wehren kann. Die Fragen der Praxis im Blick, nimmt die Neuauflage zu allen Änderungen der Reformen Stellung, z.B.

  • der neuen Definition der „wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ 
  • allen Interpretationsfragen rund um die neu gefasste Generalklausel in § 3 UWG im B2C- und B2B-Bereich
  • den Folgen der Streichung des „Koppelungsverbots“ in § 4 UWG wie den neu genannten Beispielen für Verstöße gegen die fachliche Sorgfalt
  • dem neuen § 4a UWG (Aggressive geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern)
  • den Fragen zur neuen Definition der irreführenden Handlung im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Adressaten in § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen)
  • dem neuen § 5a Absatz 2 UWG (Irreführung durch Unterlassen)
  • den neuen Spielregeln bei rechtswidriger Datenverarbeitung (§ 8 UWG).
    Die umfangreiche neue Rechtsprechung aus allen Instanzenzügen sowie die Rechtsprechung des EuGH, so etwa zu Schneeball- und Pyramidensystemen, ist durchgängig auf dem neuesten Stand. 
    Die Autoren sind erfahrene Juristen im Wettbewerbsrecht: 
    RAin beim BGH Dr. Brunhilde Ackermann, DirAG Michael Albert, RA Dr. Andreas Ebert-Weidenfeller, RiOLG Prof. Dr. Horst-Peter Götting, LL.M., RA Prof. Dr. Gordian Hasselblatt, LL.M., VRiOLG Dr. Helmut Kaiser, RA Dr. CarstenMenebröcker, FAGewRS, RA Prof. Dr. Axel Nordemann, RA Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, M.Juris, RA Patrick Schneider, RA Dr. Florian Schwab, LL.M., lic. en droit, Notar Dr. Karsten Schwipps, lic. en droit, RA Alexander Späth, RAin Sabine Stier, FAGewRS, RiFG Dr. Thomas Trepper, RA Dr. Martin Wirtz, RA Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M.
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    Direkter Zugriff auf das aktuelle familienrechtliche Know-how
    Alphabetisch sortierte Stichworte ermöglichen das rasche Erschließen einer Fragestellung. Die Stichworte umfassen sowohl die typischen juristischen Sachverhalte (Beispiel: „Erwerbsobliegenheit“) als auch beratungsnahe Lebenslagen (Beispiel: „Kindesentführung“), setzen sie in den juristischen Kontext und erläutern sie auf hohem Kommentarniveau und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Direkter Zugriff auf das aktuelle familienrechtliche Know-how
    Alphabetisch sortierte Stichworte ermöglichen das rasche Erschließen einer Fragestellung. Die Stichworte umfassen sowohl die typischen juristischen Sachverhalte (Beispiel: „Erwerbsobliegenheit“) als auch beratungsnahe Lebenslagen (Beispiel: „Kindesentführung“), setzen sie in den juristischen Kontext und erläutern sie auf hohem Kommentarniveau und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
    Neben den klassischen Bereichen können so auch die Berührungspunkte des Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten abgebildet werden: zum Erbrecht, zum Kinder- und Jugendhilferecht (z.B. „Inobhutnahme“), zum Sozialrecht (z.B. „Bedarfsgemeinschaft"), zum Steuerrecht. Die 3. Auflage berücksichtigt die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung (z.B. zum „Wechselmodell“), greift aktuelle Entwicklungen auf (z.B. „Intersexualität“) und hat alle Gesetzesänderungen im Blick (z.B. im Vollstreckungsrecht, Stichwort „Pfändungsschutzkonto“).

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    Der StichwortKommentar Arbeitsrecht garantiert den schnellen ersten Zugriff auf die typischen Beratungssituationen durch die alphabetische Gliederung – bei gleichzeitig vertiefter juristischer Durchdringung auf hohem Kommentarniveau. Die Neuauflage berücksichtigt alle wichtigen Reformen der zu Ende gehenden Legislaturperiode und gibt konkrete Hinweise, wie mit dem neuen Recht umgegangen werden muss.

    Das Prinzip StichwortKommentar
    garantiert den schnellen ersten Zugriff auf die typischen Beratungssituationen durch die alphabetische Gliederung – bei gleichzeitig vertiefter juristischer Durchdringung auf hohem Kommentarniveau. Die Stichwortauswahl orientiert sich strikt an den tatsächlichen Problemlagen, die für die Mandatsbearbeitung relevanten Rechtsfragen werden anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgelotet. 

    NEU: Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!

    Die Neuauflage
    berücksichtigt alle wichtigen Reformen der zu Ende gehenden Legislaturperiode in allen Stichworteinträgen und mit konkreten Hinweisen, wie mit dem neuen Recht nun umgegangen werden muss: 

    • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    • Bundesteilhabegesetz
    • Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Neue Mindestlohnregelungen
    • Entgeltgleichheit 
    • Mutterschutzgesetz
    • Betriebliche Altersversorgung


    Neue Stichworte wie zum Streitwert oder zum Arbeitgeberdarlehen folgen der Schwerpunktsetzung in Rechtsprechung und Literatur. Die Neuauflage legt besonderen Wert auf lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bezüge sowie auf moderne Entwicklungen wie etwa elektronische Kommunikationsmittel, Low Performance, Compliance, Mitarbeiterüberwachung oder Transfergesellschaft. 

    Herausgeber und Autoren
    bündeln das Expertenwissen führender Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler: 
    RiArbG Dr. Martina Ahrendt; RA Stephan Altenburg, FAArbR; RAin Dr. Frauke Biester, FAArbR; RA Dr. Alexander Bissels, FAArbR; RA Dr. Bernd Borgmann, LL.M., FAArbR; RA Axel Braun, FAArbR; RA Dr. René Döring; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; RiArbG Dr. Christian Ehrich; RAin Eva Einfeldt, FAArbR; RA Prof. Dr. Manzur Esskandari, FAStR, FAArbR u FAStrafR; RA Bernhard Fackler, FAArbR; RAin Sabine Feichtinger, FAArbR; RAin Eva-Maria Fohrmann, FAArbR; RA Peter Gerhardt, FAArbR; RiSG Antje Groß; RA Dr. Christoph Herrmann, FAArbR; RiArbG Michael Holthaus; RA Dr. Rüdiger Hopfe, FAArbR; RA Sebastian Juli, FAArbR; RA Dr. Markus Kelber, FAArbR; RA Heiko Langer, FAArbR; RA Joachim Littig, FAArbR; RA Dr. Pascal M. Ludwig; RA Dr. Malte Masloff, FAArbR; RAin Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., FAArbR; RA Dr. Stefan Middendorf, FAArbR; RA Christian Moderegger, FAArbR; RA Dr. Lars Mohnke, FAArbR; RA Dr. Knut Müller, FAArbR u FASozR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR u Solicitor (England & Wales); RAin Dr. Nathalie Oberthür, FAArbR u FASozR; RAin Dr. Andrea Panzer-Heemeier, FAArbR; RA Alexander Pfeiffer; RA Dr. Arnim Powietzka, FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RA Dr. Marcus Richter, FAArbR; RA Dr. Ulrich Sartorius, FAArbR u FASozR; RA Jan Peter Schiller, FAArbR; RA Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig, FAArbR; RA Dr. Axel Schmädicke, FAArbR; RA Dr. Anja Schöder, LL.M.; RA Dr. Andreas Schönhöft, FAArbR u FAStR; RAin/SyndikusRAin Maria-Susanna Schumacher, LL.M., FAArbR; RA Brent Schwab, FAArbR; RA Krikor Seebacher; RAin Carolin Sigle, Justiziarin; RA Dr. Stefan Simon, FAArbR; RA Thomas Ubber, FAArbR; RAin Dr. Feyzan Ünsal, EMLE; RA Thomas Wahlig, FAArbR; RA Dr. Frank Walk, FAArbR; RAin Dr. Gerlind Wisskirchen, FAArbR; RAin Silke Ziai-Ruttkamp, FAArbR

     

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    Der Großkommentar von der Groeben/Schwarze/Hatje ist das führende Standardwerk zum europäischen Recht. Seine wissenschaftliche Präzision und hohe Verständlichkeit ist meinungsprägend und integrationsfördernd. Seiner Argumentation folgen nationale und europäische Gerichte. Praxisnah wird die Sichtweise der europäischen Institutionen erläutert und hinterfragt. Auf hohem wissenschaftlichen Niveau fließt so die "Brüsseler" Sichtweise in die Meinungsbildung ein. 

    Die 7. Auflage bringt das Gesamtwerk auf den durchgehend aktuellen Stand nach Lissabon. Artikel für Artikel werden: EUV, AEUV, GRC und wichtige Sekundärrechtsakte von über 100 Autorinnen und Autoren von Rang und Namen kommentiert. Raum gibt der Kommentar der detailgenauen Darstellung der Spruchpraxis der europäischen Gerichte. Neueste Entscheidungen, insbesondere des EuGH zur Auslegung der Europäischen Grundrechtecharta, werden umfassend behandelt. Der Kommentar berücksichtigt bereits das Gutachten des EuGH zum EMRK-Beitritt der EU.

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    Auch in der zweiten Auflage kommentiert der Handkommentar zum Arbeitszeitrecht das zersplitterte und komplexe Arbeitszeitrecht ausgehend von den Regelungen des ArbZG, den zwingenden Vorschriften des besonderen Arbeitnehmerschutzes, den branchenspeziellen Arbeitszeitbestimmungen sowie den zwingenden betrieblichen Mitbestimmungsregelungen. Zudem schlägt der Kommentar Brücken zu dessen korrespondierenden Normen wie u.a. MuSchG, BetrVG sowie SGB. Zahlreiche neue Muster und Beispiele machen die Neuauflage noch praxisnäher.

    Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein Muss für viele Unternehmen: Arbeitnehmer fragen passgenaue Modelle nach, Betriebsräte bestimmen mit. Die rechtlichen Instrumentarien hierzu finden sich verstreut im ArbZG, in Vorschriften des besonderen Arbeitnehmerschutzes, in branchenspeziellen Arbeitszeitregelungen wie im betrieblichen Mitbestimmungsrecht. Die juristischen Einzelfragen sind häufig nur im Zusammenspiel der Normen zu beantworten.

    Die 2. Auflage des Handkommentars verknüpft beratungsrelevante Gesichtspunkte und kommentiert, ausgehend vom ArbZG, das relevante Recht von AGG bis TVöD. Ein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt, Stichwort crowd- oder cloudworking. 
    Die Neuauflage bezieht alle gesetzlichen Neuregelungen sowie neueste tarifrechtliche Regelungen der letzten Jahre mit ein und bildet damit die Beratungswirklichkeit ab. Detailfragen aus Sondervorschriften können so gelöst werden, z.B.

    • Anspruch von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen auf Einhaltung der Beschäftigungsverbote nach dem neuem MuSchG
    • Anspruch von Schwerbehinderten auf Arbeitszeitbeschränkung nach dem neuen SGB IX
    • Korrespondierende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats iRd § 87 BetrVG

    Der Beraterkommentar zum Arbeitszeitrecht berücksichtigt die branchenspezifischen Besonderheiten aus den Bereichen Chemie, Metall, Öffentlicher Dienst, Bau, Soziales sowie Kirche und fußt auf der aktuellen Rechtsprechung des BAGund EuGH

    Präzise Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast, Beispiele und Antragsformulierungen erleichtern die schnelle Umsetzung der Rechercheergebnisse für Rechtsanwälte, Richter, Betriebs- und Personalräte, Personalabteilungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Aufsichtsbehörden, Integrationsämter und Sozialversicherungsträger. 

    Herausgeber und Autoren:
    Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer Bremen | Dr. Frank Hahn, Rechts­anwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Christina Herbert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen | Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung, Berlin | Dr. Lisa Käckenmeister, Rechtsanwältin, Fach­anwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart | Georg Lorenz, Regierungsdirektor, Staatliches Bauamt Nürnberg | Falk Meinhardt, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Stuttgart | Niki Sänger, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschulprofessor, Hochschule Nordhausen | Prof. Dr. Jens Schubert, ver.di Bundesverwaltung, ­Berlin, Apl.-Professor an der Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Wolfram Sitzenfrei, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Dr. Christiane Tischer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart

     

     

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    Das Glücksspielrecht erfährt durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine grundlegende Reform. Der neue Handkommentar erläutert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand, einschließlich u.a. der unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, der Spielverordnung, des Glücksspielstaatsvertrags usw.

    Der neue Handkommentar
    kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:

    • Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
    • Glücksspielstaatsvertrag
    • Spielverordnung
    • Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
    • Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften

    Schwerpunkte

    • Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
    • Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
    • Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
    • Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.

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    Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – dies sind nur einige der zahlreichen Gesetze, durch die das SGB V in den letzten Monaten umfassend geändert wurde.
    Die Neuauflage kommentiert sämtliche Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und setzt Schwerpunkte u.a. auf die Themen elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitskarte, Telematikinfrastruktur, Schutz der Gesundheitsdaten.

    Die Neuauflage des Lehr- und Praxiskommentars SGB V
    kommentiert sämtliche Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und setzt Schwerpunkte u.a. auf die Themen

    • Gestaltung der digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)
    • Elektronische Patientenakte, Elektronische Gesundheitskarte, E-Rezept
    • Digitale Gesundheitsanwendungen
    • Ausbau der Telemedizin, Videosprechstunde
    • Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten
    • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesundheitsversorgung
    • Verbesserte Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung

    Die Autoren
    Prof. Dr. Arne v. Boetticher; Dr. Laura Buhr; Ekkehard Ellmann; RiHessLG Rita Engelhart-Au; Nikolaus Goldbach, LL.M.; RAin Charlotte Guckenmus, LL.M., FaMedR u FASozR; Prof. Dr. Andreas Hänlein; RiSG Christine Hellkötter-Backes; RAin Tamara Henle; Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.; RA Frank-Peter Kimmel, LL.M.; Dr. Christine Knigge; Petra Kraftberger; RAin Yvonne Kuhlmann, LL.M., FAMedR u FAVersR; VRiHessLSG Georg Legde; Benjamin Lehr; Dr. Felix Lubrich, LL.M.; Ri'inHessLSG Anette Moritz-Ritter; DirSG Dr. Henning Müller; Justiziarin Rita Murawski; Marie-Luise Schiffer-Werneburg; RA u Justitiar Dr. Matthias Schömann; RA, VRiHessLSG a.D. Dr. Rolf Schuler; Dr. Thomas Spitzlei; Ri’inHessLSG Stefanie Vogl; Peter Wiercimok und Justiziarin u SyndikusRAin Dr. Elisabeth Wimmer.

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    Der Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung und gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes.

    Der neue Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg 
    ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Zugleich erscheint er zum 65. Geburtstag der 1953 verabschiedeten Verfassung. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung. Sie gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes. Soweit sinnvoll, ist auch die nähere Ausgestaltung durch einfaches Recht in die Erläuterungen einbezogen, etwa beim Wahl-, Geschäftsordnungs-, Verfassungsprozess-, Schul- oder Kommunalrecht. 
    Die Autonomieräume der Landesverfassung Baden-Württemberg und die landesverfassungsrechtlichen Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz sowie im Verhältnis zu den anderen Landesverfassungen werden deutlich herausgearbeitet und rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dies gilt beispielsweise für die bundesweit einmalige Möglichkeit bindender Vorgaben des Landtags an die Bundesratsvertreter des Landes bei Kompetenzübertragungen auf die EU.
    Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (früher: Staatsgerichtshof) ist umfassend ausgewertet. Dasselbe gilt für die einschlägigen Judikate des Bundesverfassungsgerichts und teilweise anderer Landesverfassungsgerichte. 
    Hohe Aktualität 
    Der neue Verfassungskommentar berücksichtigt sämtliche Novellierungen der Landesverfassung bis zu den jüngsten Änderungspaketen vom Dezember 2015. Er befasst sich deshalb auch mit den neuen Staatszielbestimmungen und den Stärkungen plebiszitärer Elemente. Ebenso wird die 2013 einfachgesetzlich eingeführte Landesverfassungsbeschwerde im prozessrechtlichen Teil ausführlich behandelt.

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    Der NomosKommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“
    setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen, führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
    Die Neuauflage

    • vertieft die Kommentierung der §§ 1a ff., 63 a f. StVG mit Fachbeiträgen zum automatisierten Fahren und autonomen Fahren
    • ist erweitert um CarsharingG, ElektromobilitätsG, ElektrokleinstfahrzeugeVO

    Der Großkommentar
    „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen und ist so speziell für die Bedürfnisse im Verkehrsrecht tätiger Juristinnen und Juristen zugeschnitten. Er führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
    Die Neuauflage
    vertieft die Kommentierung der §§ 1a ff., 63 a f. StVG mit Fachbeiträgen zum automatisierten Fahren und autonomen Fahren (Internationales und EU-Recht, Verfassungs-, Zulassungs-, Zivil- inkl. Haftungs- und Versicherungsrecht; ebenso Straf-, OWi-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsrecht, sowie den Datenschutz)
    Rundum auf dem neuesten Stand berücksichtigt er insbesondere

    • CarsharingG
    • ElektromobilitätsG
    • ElektrokleinstfahrzeugeVO.

    Wesentlich erweitert wurden die Praxisanhänge u. a. zu Fahreignung und Begutachtung, Messungen im Straßenverkehr.
    Neu: Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren; zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Seite des Dieselskandals umfassend in Sonderteilen bearbeitet.
    Bereits berücksichtigt: Vorfassung für einen Entwurf eines Gesetzes für autonomes Fahren in festgelegten Betriebsbereichen.
    Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt.

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    Der einzige Großkommentar, der in einem Band nicht nur das Aktiengesetz wissenschaftlich anspruchsvoll und dabei höchst praxisnah kommentiert, sondern gleichzeitig auch alle praxisrelevanten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften eingehend erläutert – konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen einer effizienten Beratungspraxis.

    Die besonderen Vorteile des Werkes:

    • Aus einem Guss werden alle Rechtsfragen rund um die Aktie, die AG und ihre Aktionäre behandelt.
    • Vernetzt dargestellt werden die europarechtlichen Bezüge, die steuerlichen Folgen bestimmter Gestaltungen sowie die ökonomischen Grundlagen des Aktienmarkts.

    Die z.T. grundlegenden Gesetzesänderungen werden durchgehend berücksichtigt:

    • Mit dem ersten und zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz wurde die zentrale kapitalmarktrechtliche Ordnungsnorm des WpHG nach den europarechtlichen Vorgaben vollständig umgestaltet, erweitert und neu strukturiert; ebenfalls im Fokus der Änderungen standen WpPG, WpÜG und BörsG.
    • Aktienrechtsnovelle 2016, Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und des Abschlussprüferreformgesetzes (AreG) haben das AktG in zahlreichen Detailregelungen novelliert.

     

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    Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705-740c BGB vollständig neu: Rechts- und Umwandlungsfähigkeit, eigenes Vermögen, Registerfähigkeit werden ebenso eingeführt wie Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse und Abfindungsansprüche neu geregelt.
    Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.

    Das MoPeG hat das Recht der Personengesellschaften im BGB grundlegend reformiert, wobei keine Bestimmung unberührt blieb. Diese umfassende Neugestaltung war unerlässlich, um das geschriebene Recht der gelebten Rechtspraxis anzupassen. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber nun klare und fundierte Richtlinien für das Personengesellschaftsrecht geschaffen.
    Mit dem Stichtag 1.1.2024 steht die Rechtspraxis vor einer gewaltigen Umstellung. Anwält:innen, Gerichte und Notar:innen müssen sich in einem gänzlich veränderten Normgefüge orientieren.
    Gewohnte Auslegungen und Ansätze der Vor-MoPeG-Regelungen können nicht einfach übernommen werden, insbesondere wo Regelungskonzepte des OHG-Rechts auf die rechtsfähige GbR übertragen wurden. Bedeutende Neuerung im Recht der GbR ist das prominente Beispiel des Gesellschaftsregisters, das in vielen wirtschaftlichen Kontexten einen bedeutenden Einfluss auf die Rechtspraxis haben wird. Die GbR ist nun außerdem rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben. Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse und Abfindungsansprüche neu geregelt.
    Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.

    Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
    Dr. Thomas Ammermann, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Moritz Beneke, Rechtsanwalt, Bonn | Prof. Dr. Diederich Eckardt, Universität Trier | Dr. Jessica Hanke, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bonn | Dr. Max Noack, Richter am Landgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxon.), Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Hans-Claudius Scheef, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf | Dr. Florian Schmitt, Akademischer Rat, Universität Trier

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    Mit dem zum 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG hat der Gesetzgeber das Recht von GbR, OHG und KG umfassend umstrukturiert. Die Praxis muss sich nicht nur auf veränderte Gegebenheiten bei Neugründungen vorbereiten; gerade bei bestehenden Gesellschaften entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, Handlungsbedarfe und ergeben sich abweichende Rechtsfolgen bei Gesellschafterstreitigkeiten. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.

    Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts
    Mit dem zum 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG hat der Gesetzgeber das Recht von GbR OHG und KG umfassend umstrukturiert. Die Praxis muss sich nicht nur auf veränderte Gegebenheiten bei Neugründungen vorbereiten; gerade bei bestehenden Gesellschaften bestehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, Handlungsbedarfe und ergeben sich abweichende Rechtsfolgen bei Gesellschafterstreitigkeiten. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.

    Das Praxishandbuch
    Ausgehend vom bisherigen Recht werden die Neuerungen umfassend dargestellt. Praxishinweise und Formulierungsmuster erleichtern den Umgang mit der Reform in der Gestaltungspraxis. Eine ausführliche Einführung, der Vergleich zwischen Mauracher Entwurf und MoPeG, sowie eine Synopse nach Schlagworten schaffen das Fundament für die Einordnung der bisherigen und neuen Rechtslage in das Gefüge nach der Reform.

    Autor:innen:
    RA Dr. Konrad Adenauer | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert, FAHuGR | RA Dr. Johannes Becker | RA Dr. Erik Gelke | RA Dr. Thomas Heidel, FAHuGR u FAStR | Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley) | StB Dr. Ege-Aksel Kilincsoy | Julia Rebecca Kohler | RiLG Dr. Max Noack | RA Dr. Daniel Otte, LL.M. (Boston Univ.), FAHuGR | Katharina Pregler | Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford) | Ben Schlobsner | AkadR Dr. Florian Schmitt | RAuStB Dr. Uwe Scholz | Prof. Dr. Wolfgang Servatius | RA Prof. Dr. Stefan Siepelt | RA Sören Strahl | RpflR Harald Wilsch

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    Der „Heidel/Schall“ setzt seine Schwerpunkte dort, wo die Praxis fundierte Informationen für die Lösung rechtlicher Probleme benötigt, die zu rechtssicheren und wirtschaftlichen Ergebnissen führen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen des HGB durch das MoPeG zum 1.1.2024.

    Der Kommentar für die Beratungspraxis
    Der „Heidel/Schall“ bietet Beratungswissen mit hohem Praxisbezug. Er setzt die Schwerpunkte dort, wo die Praxis fundierte Informationen für die Lösung rechtlicher Probleme benötigt, die zu rechtssicheren und wirtschaftlichen Ergebnissen führen.

    Die Reformauflage
    Die Neuauflage umfasst insbesondere sämtliche Änderungen des HGB durch das MoPeG zum 1.1.2024.

    Expert:innenwissen
    Erstklassige Autor:innen aus Anwaltschaft, Justiz, steuerberatenden Berufen, Unternehmen und Wissenschaft gewährleisten die richtige Schwerpunktsetzung und eine ausgewogene Kommentierung mit hohem Praxisbezug, ohne dabei die systematischen Grundlagen des Handelsrechts zu vernachlässigen:
    RAin Dr. Irini Ahouzaridi, FAArbR | RA Wjatscheslav Anissimov | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert, FAHuGR | RAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M. (Madison-Wisconsin), FAHuGR | RAin Dr. Stephanie Deckers, FAHuGR | PD Dr. Andreas Dieckmann, Universität Hannover | RA Dr. Markus Dinkelbach | WP u StB Achim Dörner, LL.M. | RAin Dr. Stephanie Eberl, LL.M. oec. | Dipl.-Kfm., WP u StB Peter Ebert | Prof. Dr. Diederich Eckardt, Universität Trier | RiOLG Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux), Universität Erlangen-Nürnberg | Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Gattung | Dipl.-Kffr. (FH), WPin u StBin Anke Hahn | RA Dr. Thomas Heidel, FAStR u FAHuGR | Dipl.-Kfm., WP u StB Norbert Heinemann | Dipl.-Finw. u StB Dr. Martin Heyes, LL.M. | RiLG Dr. Torben Illner | RA Dr. Tobias Keller | Dr. Marco Keßler | Dr. Verena Klappstein, M.A., LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Leonhard Knoll, Universität Würzburg | Not. Dr. Richard Koch-Sembdner, LL.M. (Stanford) | RA Dr. Michael Lamsa | RAin Dr. Andrea M. Partikel | RA u N Dr. Christian Prasse | Assoc. Prof. Dr. Georgios Psaroudakis, M.Jur. (Oxford), Aristoteles-Universität Thessaloniki | Not. Prof. Thomas Reich | Prof. Dr. Gerhard Ring, TU Bergakademie Freiberg | Dipl.-Jur. Kevin Rösch, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Gregor Roth, Universität Leipzig | Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford), Leuphana Universität Lüneburg | VRiOLG Dr. Uwe Schmidt | RA u StB Dr. Uwe Scholz | WPin u StBin Dr. Claudia E. Schrimpf-Dörges | RA Dr. Thilo Schülke | RA, WP u StB Prof. Dr. Matthias Schüppen | Prof. Dr. Michael Stöber, Universität Kiel | RA Dr. Dirk Struckmeier, M.Jur. (Oxford) | Prof. Dr. Michael Szczesny, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Dipl.-Kfm., WP u StB Michael Thelen | Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M. (Yale), Universität Wien | Dipl.-Kfm. Dr. Ingo Thomas, M.A. (Milwaukee) | Prof. Dr. Patrick Velte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. Dr. Ulrich Voß, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt | VRiKG Dr. Norbert Vossler | Prof. Dr. Thomas Wieske, Hochschule Bremerhaven

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    Der neue Kommentar behandelt zusammengefasst in einem Band die notarrechtlichen Vorschriften, die in der Praxis von Bedeutung sind. Damit wird das Heranziehen zahlreicher Einzelkommentare entbehrlich. Die Autoren setzen praxisnahe Schwerpunkte und bilden detailliert die typischen rechtlichen Fragestellungen des Berufsalltags ab.
    Umwälzende Neuregelungen für das Notariat
    Durch

    • das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
    • das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRuG)
    • die Neufassung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
    • die neue NotAktVV

    müssen sich nicht nur Berufsträger, sondern alle Mitarbeiter in den Notariaten auf umfangreiche Neuerungen einstellen. Der Kommentar berücksichtigt auf dem Stand 1.1.2022 sämtliche einschlägigen Reformen, etwa zu den neuen §§ 16a-16e BeurkG, § 40a BeurkG, § 78p-78q BNotO, zu § 2 GmbHG und § 12 HGB.

    Die Nutzervorteile
    In einem Band aufeinander abgestimmt werden kommentiert

    • die „drei Säulen“ des formellen Notarrechts:
    • das Berufs-, Verfahrens- und Kostenrecht
    • die wichtigsten Vorschriften des materiellen Rechts.
      Inklusive Zugang zur Onlineversion in beck-online mit Verlinkung zu zitierten Normen und zur Rechtsprechung.
      Die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer sind in den Erläuterungen integriert.


    Kommentierte Gesetze

    • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
    • Bundesnotarordnung (BNotO)
    • VO über die Führung notarieller Akten und
    • Verzeichnisse (NotAktVV)
    • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
      Ferner werden die relevanten Auszüge aus folgenden Gesetzen erläutert:
      AktG, BGB, BRAO, GBO, GmbHG, GNotKG, GwG, ErbbauRG, FamFG, HGB, UmwG, WEG, ZPO

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    Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt nicht nur die Änderungen durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, sondern auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.

    Der NomosKommentar zum SGB III
    ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung.

    Die 7. Auflage
    lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet

    • das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
    • das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz
    • und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.

    Ganz aktuell
    berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise.

    Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht.

    Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter.

     

     

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    Das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt vielen eigenen Regeln. Mit der in sich geschlossenen, vernetzten Kommentierung entfällt zeitraubendes Suchen in unterschiedlichen Werken mit fehlenden Querverbindungen. Vernetzt kommentiert werden die einschlägigen Vorschriften der InsO, Vergütungs- und FormularVO, ZPO (Zwangsvollstreckung) und zahlreiche weitere Gesetze mit allen Neureglungen, z.B. aus dem SanInsFoG und zum P-Konto.

    Besonders praxisnah
    mit zahlreichen zusätzlichen Praxishinweise und Arbeitshilfen zur Aufrechnung/Verrechnung, Pfändung im Sozialrecht und zum Steuerrecht.

    Besonders aktuell

    • Neukommentierung der Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto (§§ 850k, 899 ff. ZPO)
    • Berücksichtigung aller Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (z.B. §§ 35, 287, 295, 295a, 300 InsO) und durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
    • Änderungen in den Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (z.B. §§ 850a, 851c ZPO) und das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (§§ 850 c, 850f ZPO) bzw. zur Unpfändbarkeit von Sachen und Tieren in § 811 ZPO erläutert

    Den Kommentar brauchen
    Anwaltschaft und Justiz, Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzverwalter:innen, Vertreterinnen und Vertreter von Schuldner:innen und Gläubiger:innen, Kreditinstitute und Inkassounternehmen.

    Autoren:
    RAin Hildegard Allemand, FAinInsR | Kay Bieker | Ass. jur. Matthias Butenob | RA Michael Dahl | Dipl.-Rpfl. Monika Deppe | RiBGH a.D. Prof. Dr. Markus Gehrlein | RA Sebastian Harder, FAInsR | RA Kai Henning, FAInsR | RiAG Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer | RA Prof. Dr. Martin Hörmann, FAInsR, Wirtschaftsmediator | Prof. Dr. Carsten Homann | Prof. Dr. Gabriele Janlewing | RA Peer Jung, FAInsR | RA Dr. David Kluth, FAInsR | Kamil Korn, LL.M. | RA Dr. Justus Kortleben | RA Frank Lackmann | RiAG Dr. Peter Laroche | RAin Simone Lersch | RA Dr. Michael Lojowsky, FAInsR und FAHuGR | RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape | Thomas Reck | Prof. Dr. Andreas Rein | Prof. Dr. Claus Richter | RA und StB Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FAInsR, FAHuGR und FASteuerR | Dipl.-Rpfl. Dirk Teller | RiAG Jochen Waltenberger | Dipl.-Rpfl. Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)

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    Der neue NomosKommentar zum Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) hat die Sicht des/der Berater:in für den/die Mandant:in im Fokus. Die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Grenzen der Untersuchung mit Blick auf Private werden auf typische Konstellationen aus der Verfahrenspraxis mandantenorientiert angewandt. Kommentiert werden: PUAG, Verfassungsrecht (z.B. Art. 44 GG), Parlamentsrecht (z.B. GO-BT und GSO-BT), Strafprozessrecht (insb. StPO und GVG) sowie relevante Landesuntersuchungsausschussgesetze.

    Das Untersuchungsausschussrecht
    Parlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private – insbesondere Unternehmen und deren Vertreter:innen – werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen.
    Für diese, die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen, Ministerien und Behörden resultiert hieraus ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere Kenntnisse im Verfassungs-, Strafprozess- und Parlamentsrecht.
    Dies gilt vor allem mit Blick auf die – größtenteils öffentlichen – Beweiserhebungen im Untersuchungsausschuss und die Verwertung der Erkenntnisse sowie deren Bewertung im Abschlussbericht im Hinblick auf zivil- und strafrechtliche Folgeverfahren.

    Der Kommentar zum PUAG
    Der neue NomosKommentar zum Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) hat genau diese Fragen im Fokus. Die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Grenzen der Untersuchung werden auf typische Konstellationen aus der Verfahrenspraxis angewandt. Bei der Kommentierung des PUAG werden Bezüge zum

    • Verfassungsrecht (z.B. Art. 44 GG)
    • Parlamentsrecht (z.B. GO-BT und GSO-BT)
    • Strafprozessrecht (insb. StPO und GVG) und
      relevanten Landesuntersuchungsausschussgesetzen hergestellt.

    Herausgeber:innen und Autor:innen
    sind schwerpunktmäßig Anwält:innen, die als Strafrechtler:innen die an die StPO angelehnten Vorschriften des PUAG zur Beweisaufnahme und als Öffentlichrechtler:innen die verfassungs- und parlamentsrechtsspezifischen Vorschriften praxisnah kommentieren.
    RA Prof. Dr. Björn Gercke | RAin Prof. Dr. Juliane Hilf | RAin Dr. Simone Kämpfer | RA Philip Kroner | RAin Franziska Lieb | RA Dr. Maximilian Ohrloff | RA Joshua Pawel, LL.M. | RA Sören Schomburg | RA Dr. Max Schwerdtfeger | RA Dr. Daniel Travers | RA Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. | RA Dr. Sebastian Wagner

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    Der NK-AuslR ist das Standardwerk zu allen Bereichen des Migrationsrechts. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rechtsprechung zum Unions- und Assoziationsrecht, zum Familiennachzug und Asylverfahren sowie zur Abschiebungshaft. Die 3. Auflage berücksichtigt alle Neuregelungen der letzten Legislaturperiode und hat die aktuellen Reformen der Ampel-Koalition, insbesondere den ChAR-Gesetz-E, im Blick.

    Die 3. Auflage berücksichtigt alle Neuregelungen der letzten Legislaturperiode und hat die aktuellen Reformen der Ampel-Koalition im Blick:

    • Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz-E (ChAR-Gesetzentwurf)
    • Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen
    • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    • Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
    • Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete Rückkehr Gesetz)
    • Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    • Umfangreiche Änderungen bei Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und Beschäftigungsverordnung (BeschV)

    Ausgewiesene Schwerpunkte

    • Einbürgerung
    • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
    • Befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot
    • Aufenthalt für Fachkräfte, Forschende, Studierende etc.
    • Familiennachzug zu (subsidiär) Schutzberechtigten
    • Asyl: Mitwirkungspflichten, Rechtsmittel, Widerrufsverfahren
    • Verschärfung der Abschiebungs- und Zurückschiebungshaft („Dublin-Haft“)
    • Konsequenzen aus dem Brexit

    Ganz neu: Praxisdarstellung des BVFG.

    Der NK-AuslR ist ein Muss für Anwaltschaft, Gerichte, Ausländerbehörden, Beratungsstellen und Polizeidienststellen.

    Die Autoren
    Rainer M. Hofmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Aachen | Dominik Bender, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Maria Bethke, Diakonie Hessen | Claudius Simon Brenneisen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht und für Strafrecht, Hamburg | Dr. Marco Bruns, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Dr. Marcel Buus, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden | Björn Cziersky-Reis, Rechtsanwalt, Berlin | Klaudia Dolk, Diakonie Düsseldorf | Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt, Hannover | Roman Fränkel, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Florian Geyer, Europäische Kommission, Brüssel | Kleta Grießhaber, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht und für Migrationsrecht, Berlin | Dr. Stephan Hocks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Manuel Kabis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht und für Strafrecht, Dortmund | Stefan Keßler, stellv. Direktor, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Berlin | Dr. Jonathan Leuschner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Winfried Möller, Rechtsanwalt, ehem. Hochschule Hannover | Kerstin Müller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Migrationsrecht, Köln | Berthold Münch, Rechtsanwalt, Heidelberg | Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm | Hans-Hermann Schild, Vors. Richter am Verwaltungsgericht i.R., Wiesbaden | Rolf Stahmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin | Dr. Esther Weizsäcker, Rechtsanwältin, Berlin

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    Der NK-AuslR ist das Standardwerk zu allen Bereichen des Migrationsrechts. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rechtsprechung zum Unions- und Assoziationsrecht, zum Familiennachzug und Asylverfahren sowie zur Abschiebungshaft. Die 3. Auflage berücksichtigt alle Neuregelungen der letzten Legislaturperiode und hat die aktuellen Reformen der Ampel-Koalition, insbesondere den ChAR-Gesetz-E, im Blick.

    Die 3. Auflage berücksichtigt alle Neuregelungen der letzten Legislaturperiode und hat die aktuellen Reformen der Ampel-Koalition im Blick:

    • Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz-E (ChAR-Gesetzentwurf)
    • Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen
    • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    • Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
    • Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete Rückkehr Gesetz)
    • Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    • Umfangreiche Änderungen bei Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und Beschäftigungsverordnung (BeschV)

    Ausgewiesene Schwerpunkte

    • Einbürgerung
    • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
    • Befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot
    • Aufenthalt für Fachkräfte, Forschende, Studierende etc.
    • Familiennachzug zu (subsidiär) Schutzberechtigten
    • Asyl: Mitwirkungspflichten, Rechtsmittel, Widerrufsverfahren
    • Verschärfung der Abschiebungs- und Zurückschiebungshaft („Dublin-Haft“)
    • Konsequenzen aus dem Brexit

    Ganz neu: Praxisdarstellung des BVFG.

    Der NK-AuslR ist ein Muss für Anwaltschaft, Gerichte, Ausländerbehörden, Beratungsstellen und Polizeidienststellen.

    Die Autoren
    Rainer M. Hofmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Aachen | Dominik Bender, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Maria Bethke, Diakonie Hessen | Claudius Simon Brenneisen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht und für Strafrecht, Hamburg | Dr. Marco Bruns, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Dr. Marcel Buus, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden | Björn Cziersky-Reis, Rechtsanwalt, Berlin | Klaudia Dolk, Diakonie Düsseldorf | Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt, Hannover | Roman Fränkel, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Florian Geyer, Europäische Kommission, Brüssel | Kleta Grießhaber, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht und für Migrationsrecht, Berlin | Dr. Stephan Hocks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Manuel Kabis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht und für Strafrecht, Dortmund | Stefan Keßler, stellv. Direktor, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Berlin | Dr. Jonathan Leuschner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Winfried Möller, Rechtsanwalt, ehem. Hochschule Hannover | Kerstin Müller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Migrationsrecht, Köln | Berthold Münch, Rechtsanwalt, Heidelberg | Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm | Hans-Hermann Schild, Vors. Richter am Verwaltungsgericht i.R., Wiesbaden | Rolf Stahmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin | Dr. Esther Weizsäcker, Rechtsanwältin, Berlin

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    In den letzten Jahren hat der EuGH – vor allem durch seine wegweisende Entscheidung in der Rechtssache Schultz-Hoff – gravierende Veränderungen des deutschen Urlaubsrechts ausgelöst. Das BAG und die Landesarbeitsgerichte haben inzwischen auf die neue Rechtsprechung des EuGH reagiert, für den Praktiker bestehen aber noch immer viele Zweifelsfragen und Unsicherheiten. Der Nomos-Handkommentar sorgt jetzt wieder für Klarheit und bietet rechtssichere Lösungen für die Auslegung und Anwendung der urlaubsrechtlichen Vorschriften.

    Die Neuauflage berücksichtigt die Rechtsprechung  des EuGH, die insbesondere durch die Rechtssache Schultz-Hoff gravierende Veränderungen des deutschen Urlaubsrechts ausgelöst hat. 
    Die Kommentierung konzentriert sich auf die wichtigen Problemfelder der betrieblichen Rechtspraxis, z.B. die Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei Krankheit oder die Auswirkungen des AGG. Auch die urlaubsrelevanten Normen in Nebengesetzen (BEEG, MuSchG, JArbSchG und SGB IX) werden praxisnah interpretiert.  

    Die besonderen Vorteile:
  • Die Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte ist umfassend berücksichtigt – ebenso das neue EuGH-Urteil zur Urlaubsabgeltung bei „Kurzarbeit Null”.
  • Der zunehmende Einfluss tariflicher Regelungen wird ausführlich dargestellt.
  • mehr Info zum Werk

    Der „Hömig/Wolff“ ist das Standardwerk für den ersten Zugang zum Grundgesetz. Die topaktuelle 13. Auflage berücksichtigt alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen („Bundesnotbremse“, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen) sowie die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpakts, Grundsteuerreform). Alle wichtigen neuen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Klimaschutzgesetz, Berliner Mietendeckel, Sterbehilfe), des EuGH und des EGMR sind eingearbeitet.

    Grundgesetz ist Trumpf
    Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.

    Der Handkommentar zum GG
    steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politische interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.

    Topaktuell
    Die 13. Auflage berücksichtigt

    • alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen (Bundesnotbremse, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen)
    • die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpaktes, Grundsteuerreform, Förderhilfen wegen Corona).

      Eingearbeitet sind alle wichtigen neuen BVerfG-Entscheidungen:
    • Klimaschutzgesetz
    • Berliner Mietendeckel
    • Sterbehilfe
    • Recht auf Vergessen I und II
    • Sanktionssystem bei Hartz IV
    • Rundfunkbeitrag
    • BND-Überwachung im Ausland
    • Bestandsdatenauskunft
    • Äußerungsrecht von Regierungsmitgliedern
    • Streikverbot für Beamte
    • Verletzung der Integrationsschranken durch die Anleihekäufe der EZB

    Die Autoren
    garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
    Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth

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    Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist von fundamentaler Bedeutung für das Asylrecht.
    Der neue HK-GFK
    Der Handkommentar erschließt das gesamte Recht der Flüchtlingskonvention. Die internationale Diskussion und Rechtsprechung zum Flüchtlingsbegriff, zu Refoulement und zur Rechtsstellung von Flüchtlingen werden auf dem aktuellen Stand aufgearbeitet. Fundiert macht der Kommentar deutlich, welcher Standard durch die GFK vorgegeben ist und welche möglichen Widersprüche sich zwischen GFK, dem Unionsrecht und dem nationalen Recht von Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben. Insbesondere stellt er sich gegen die Tendenz, die in der GFK verankerten Mindest- als Höchststandards anzusehen.

    Schwerpunkte

    • Auslegung des Flüchtlingsbegriffs
    • Rechtsstellung von Flüchtlingen
    • Refoulement-Schutz
    • Zugang zu sozialen Rechten
    • Integration
    • Ausweisung
    • Europäische und internationale Vorgaben sowie deren Umsetzung

    Besonders hilfreich
    Der Handkommentar stellt vorab das Gesamtsystem für den Schutz von Flüchtlingen vor und kommentiert danach Artikel für Artikel. Bei denjenigen Rechten von Flüchtlingen, die eine nationale Umsetzung ermöglichen und erfordern, wird zusätzlich eine vergleichende Perspektive zwischen den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz eingenommen. Dabei wird deutlich, an welcher Stelle im jeweils nationalen Recht GFK-Standards eingehalten und wo sie unterschritten werden.

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    Die neue UN-Resolution
    „Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development“ – die neuen UN-Ziele verankern klare Vorgaben für nachhaltige Entwicklung und verstehen sich als konzeptionelle, normative Antwort auf das global fließende Muster der wirtschaftlichen Transformation, kurz: die Globalisierung.
    Der neue Kommentar deckt den gesamten Bereich des SDG-Rechts ab.

    Der neue Kommentar
    Der Kommentar von Huck reagiert hierauf mit einer umfassenden Auslegung für die praktische Arbeit. Er deckt den gesamten Regelungsbereich der einzelnen Sustainable Development Goals, kurz SDGs ab. Ausführlich werden die insgesamt 169 Zielvorgaben erläutert und eingeordnet. Dabei werden immer auch Fragen zur Verbindlichkeit für wen, zum konkreten Anwendungsbereich und zu Rechtsschutzmöglichkeiten geklärt.

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    Der Handkommentar steht für Transparenz und vermittelt Rechtssicherheit. Die Neuauflage informiert gezielt über die drängenden Streitthemen, insbesondere zu Fragen der Invalidität (z.B. Feststellung des Invaliditätseintritts, verspätete Invaliditätsfeststellung, Vorinvalidität, Invaliditätsbemessung).

    Wer im Unfallversicherungsrecht reguliert, berät, vertritt oder entscheidet, sollte diesen Kommentar haben

    Das Standardwerk für Richter und Anwälte, aber auch für die Rechts- und Schadenabteilungen von Versicherungsunternehmen


    Der AUB-Kommentar von Jacob steht für Transparenz und vermittelt Rechtssicherheit im Unfallversicherungsrecht. Mit den AUB 2020 als Kommentierungsgrundlage bezieht er die früheren Bedingungswerke AUB 2014/2010/2008/99 und 94/88 sowie die §§ 178 ff. VVG ein. Zahlreiche Praxisbeispiele machen die Fallanwendung der oft strittigen Praxisfragen einfach.
    Die Neuauflage überzeugt mit der Kommentierung der drängenden Streitthemen zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen.

    Die aktuellen Schwerpunkte

    • Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung des Invaliditätseintritts
    • Invaliditätsbemessung innerhalb/außerhalb der Gliedertaxe bei Auseinanderfallen von Unfallverletzungsort und hieraus resultierender Funktionseinschränkung
    • Voraussetzungen einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung, besonders zu Angaben betreffend den Zeitpunkt des Invaliditätseintritts
    • Treu und Glauben bei verspäteter Invaliditätsfeststellung
    • Altersweitsicht als Vorinvalidität?
    • Unfallfiktion im Bereich der Berührungspunkte von Körpergliedern und Torso
    • Mitwirkendes Gebrechen bei Vorschädigung eines vom Unfall nicht unmittelbar betroffenen Körperteils.

    Der Autor
    Dr. Markus Jacob ist auf das Recht der Personenversicherung spezialisiert. Neben einem Lehrauftrag an der Bonner Akademie sowie verschiedenen Dozententätigkeiten hat er sich durch eine Vielzahl an Publikationen im Versicherungsrecht einen Namen gemacht.

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    Der Handkommentar steht für Transparenz und vermittelt Rechtssicherheit. Die Neuauflage informiert gezielt über die drängenden Streitthemen, insbesondere zu Fragen der Invalidität (z.B. Feststellung des Invaliditätseintritts, verspätete Invaliditätsfeststellung, Vorinvalidität, Invaliditätsbemessung).

    Wer im Unfallversicherungsrecht reguliert, berät, vertritt oder entscheidet, sollte diesen Kommentar haben

    Das Standardwerk für Richter und Anwälte, aber auch für die Rechts- und Schadenabteilungen von Versicherungsunternehmen


    Der AUB-Kommentar von Jacob steht für Transparenz und vermittelt Rechtssicherheit im Unfallversicherungsrecht. Mit den AUB 2020 als Kommentierungsgrundlage bezieht er die früheren Bedingungswerke AUB 2014/2010/2008/99 und 94/88 sowie die §§ 178 ff. VVG ein. Zahlreiche Praxisbeispiele machen die Fallanwendung der oft strittigen Praxisfragen einfach.
    Die Neuauflage überzeugt mit der Kommentierung der drängenden Streitthemen zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen.

    Die aktuellen Schwerpunkte

    • Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung des Invaliditätseintritts
    • Invaliditätsbemessung innerhalb/außerhalb der Gliedertaxe bei Auseinanderfallen von Unfallverletzungsort und hieraus resultierender Funktionseinschränkung
    • Voraussetzungen einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung, besonders zu Angaben betreffend den Zeitpunkt des Invaliditätseintritts
    • Treu und Glauben bei verspäteter Invaliditätsfeststellung
    • Altersweitsicht als Vorinvalidität?
    • Unfallfiktion im Bereich der Berührungspunkte von Körpergliedern und Torso
    • Mitwirkendes Gebrechen bei Vorschädigung eines vom Unfall nicht unmittelbar betroffenen Körperteils.

    Der Autor
    Dr. Markus Jacob ist auf das Recht der Personenversicherung spezialisiert. Neben einem Lehrauftrag an der Bonner Akademie sowie verschiedenen Dozententätigkeiten hat er sich durch eine Vielzahl an Publikationen im Versicherungsrecht einen Namen gemacht.

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    Das Handbuch behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts und nimmt sich der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an: Zulässigkeitsvorschriften oder Beschränkungen nach der E-Privacy-VO | Internetspezifische Datenverarbeitungen: Web- und Cloud-Angebote inkl. Online-Marketing | Social Networks | Suchmaschinen | Webanalyse | Office-Tools | Datenverarbeitung zur Netz- und Informationssicherheit sowie zur Betrugsverhinderung | Kommunikations- und Over the Top Dienste| Messenger | Big Data

    Mit dem neuen Datenschutzrecht
    gelten seit dem 25.5.2018 komplett neue Rechtsgrundlagen auch für die internetspezifischen Datenschutzvorschriften. Jeder Anbieter von Dienstleistungen rund um das Internet, jeder Nutzer des Internet und jeder Rechtsberater, in Unternehmen und Kanzleien, muss das neue Recht kennen, anwenden und in datenschutzkonforme Verfahren und Verträge überführen. Auch für Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen bilden die europäische Datenschutz-Grundverordnung, das neue BDSG und der Entwurf der E-Privacy-Verordnung den verbindlichen Maßstab.

    Das Handbuch Datenschutz im Internet
    behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts

    • Technische und strukturelle Grundlagen (auch zum "Internet of Things" und zum Online-Tracking)
    • Rechtliche Grundlagen (z.B. Anwendungsvorrang, Abgrenzung zur E-Privacy-VO)
    • Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten nach neuem Recht
    • Neue Vorgaben zur Einwilligung inkl. Kopplungsverbot
    • Verarbeitung biometrischer Daten
    • Neue Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung inkl. Besonderheiten für Webdienste
    • Pflichten der Verantwortlichen nach neuem Recht, bspw. Informationspflichten, DSFA
    • Internationale Datenverarbeitung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz inkl. privacy by design und privacy by default
    • Rechte der Betroffenen
    • Sanktionen
    • Rechtsschutz für die Betroffenen (Beschwerde, gerichtliche Durchsetzbarkeit/ Schadensersatzansprüche)

    Alle praxisrelevanten Themen werden berücksichtigt
    Die sektorenspezifische Darstellung nimmt sich aller wichtigen Themen der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an:

    • Zulässigkeitsvorschriften oder Beschränkungen nach der E-Privacy-VO
    • Internetspezifische Datenverarbeitungen:
      Web- und Cloud-Angebote inkl. Online-Marketing | Social Networks | Suchmaschinen | Webanalyse | Office-Tools | Datenverarbeitung zur Netz- und Informationssicherheit | Datenverarbeitung zur Betrugsverhinderung | Kommunikations- und Over the Top Dienste | Messenger | Big Data

    Das Handbuch ist auf die Praxis ausgerichtet, greift aber auch die wissenschaftlichen Diskussionen rund um den Datenschutz im Internet auf und führt sie weiter.

     

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    Der neue Stichwortkommentar gewährt den schnellen ersten Zugriff durch die alphabetische Gliederung der typischen Beratungssituationen. Gleichzeitig durchdringt er rechtsgebietsübergreifend die konkreten Lebens- und Rechtsfragen auf hohem Kommentarniveau. Das neue WEG-Recht ist bereits berücksichtigt.

    Im Nachbarrecht wird der Praktiker wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet gleichermaßen im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht gefordert.
    Der neue Kommentar zum Nachbarrecht
    löst das typische Praxisproblem, die entscheidenden Beratungshinweise in den verstreuten Gesetzen aufzufinden. Der Kommentar

    • filtert die typischen Beratungsthemen in 134 Stichworten
    • bietet zitationssichere juristische Lösung auf Kommentar-Niveau
    • verknüpft alle Rechtsgebiete sowie Bundes- und Landesrecht bei jedem Stichwort
    • bindet konkrete Verfahrenshinweise, Beispiele und Musterformulierungen mit ein
    • ist topaktuell, mit Stichworten z. B. zu den Themen Drohne, Mähroboter, Ladestation.

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    Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt. Im Brüsseler Kommentar analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien.

    Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen in Europa
    ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Er umfasst ca. 90% des Außen- sowie 40% des innereuropäischen Handels, jedes Jahr nutzen über 400 Millionen Passagiere die EU-Häfen. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch in großen Teilen unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt.
    Im Brüsseler Kommentar zum EU-Schifffahrtsrecht 
    analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien, insbesondere zu den Fragen der

    • Regulierung bei Frachttransport
    • Umweltpolitik und Umweltschutz, Sicherheit des Seeverkehrs
    • maritimen Infrastruktur und Arbeitsbedingungen
    • Fahrgastrechte, Verbraucherschutz
    • Güterbeförderung
    • Marktzugänge, Wettbewerbsfragen, Staatlichen Beihilfen
    • Regelung der Binnenschifffahrt

    Auf aktuellem Stand
    Die in Folge schwerer Unfälle beim Transport auf Wasserwegen von der EU verabschiedeten sogenannte Erika-Pakete, die v.a. die Schiffssicherheit sowie den Meeresumweltschutz regulieren, sind durchgängig berücksichtigt.

     

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    Der neue Handkommentar erläutert

    • sämtliche Regelungen des DRKG,
    • zeigt detailliert die vielfältigen Bezüge des Gesetzes zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht auf und
    • kommentiert im Bereich des Zeichenschutzes zudem die weitergehenden Zusammenhänge mit den einschlägigen Regelungen des bürgerlichen Rechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Markenrechts und
    • druckt die Satzung des DRK sowie die deutsche Übersetzung der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit ab.

     

    Das Deutsche Rote Kreuz Gesetz (DRKG)
    enthält grundlegende Regelungen zur Rechtstellung des Deutschen Roten Kreuz e.V. als Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich, zu seinen insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht folgenden Aufgaben sowie zum Schutz des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“. Darüber hinaus regelt es die Rechtsstellung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und des Malteserhilfsdienstes als andere freiwillige Hilfsgesellschaften.

    Der Handkommentar
    erläutert

    • sämtliche Regelungen des DRKG, 
    • zeigt detailliert die vielfältigen Bezüge des Gesetzes zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht auf und
    • kommentiert im Bereich des Zeichenschutzes zudem die weitergehenden Zusammenhänge mit den einschlägigen Regelungen des bürgerlichen Rechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Markenrechts und
    • druckt die Satzung des DRK sowie die deutsche Übersetzung der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit ab.

    Der HK-DRKG
    bietet damit erstmalig einen zugleich kompakten und detailreichen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und Hintergründe, aufgrund derer dem DRK als Nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht eine besondere Rolle zukommt.

     

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    Neue Compliance-Anforderungen
    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zwingt Unternehmen zu einer umfänglichen Menschenrechts- und Umwelt-Compliance: Ab dem 1. Januar 2023 sind inländische Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer:innen (ab dem 1. Januar 2024: 1.000) verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten „in angemessener Weise“ zu beachten. Das LkSG wirft dabei zahlreiche praktische Umsetzungsfragen auf und betrifft unterschiedlichste Rechtsgebiete.

    Anwendungsklarheit
    Der neue Handkommentar zeigt aus Praktiker:innen-Perspektive die wesentlichen Problemstellungen für Rechtsanwender:innen innerhalb und außerhalb der betroffenen Unternehmen auf. Er erläutert die zugrunde liegenden völkerrechtlichen Schutzbestimmungen und antizipiert Streitfragen, die die Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen mit sich bringen wird. Dabei berücksichtigt der HK auch mögliche Auswirkungen der geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie.

    Die Schwerpunkte

    • verpflichtendes Risikomanagement einschließlich Risikoanalyse
    • erforderliche Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
    • Präventions- und Abhilfemaßnahmen
    • unternehmensinterne Beschwerdeverfahren
    • Dokumentations- und Berichtspflichten
    • Prozessstandschaft von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen
    • behördliche Kontroll- und Durchsetzungsrechte
    • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

    Autor:innen
    RA Dr. Moritz Gabriel | RA Tobias Gafus | RA Dr. Matthias Ganske | Dr. Katja Gehne | RAin Dr. Franziska Humbert, LL.M. (London) | RA Dr. Christian Johann | RAin Andrea Kämpf, LL.M. | RA Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M. (Strathclyde, Glasgow) | RAin Theresa Philippi | RAin Dr. Roya Sangi, M.A. | RA Dr. Henrik Vogel, LL.M. (University of NSW) | RAin Sabine Wildfeuer

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    Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Europa
    Die zunehmende Internationalisierung macht die Kenntnis der zur Verfügung stehenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unabdingbar. 

    Das große Handbuch „Gesellschaftsrecht in Europa“ 
    eröffnet den Zugang und sichert die Rechtsformwahl juristisch fundiert ab. Es behandelt praxisnah die supranationalen Gesellschaftsformen der EU, die möglichen Gesellschaftsrechtsformen in wichtigen europäischen Ländern sowie die das nationale Recht wesentlich beeinflussenden europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien.

    Praxisnah: Die nationalen Gesellschaftsrechte
    Die vergleichende Darstellung nationaler Gesellschaftsformen und die Orientierung an den praktischen Fragestellungen ermöglichen konkrete Gestaltungsvorschläge. Jedes Unternehmen, das Geschäftsverbindungen mit Gesellschaften aus den behandelten Rechtsordnungen hat, profitiert. Analysiert werden:

    • England
    • Frankreich
    • Italien
    • Spanien
    • Niederlande
    • Polen

    Alles im Blick: Gesonderte Kapitel zur Rechtsprechung des EUGH zur Niederlassungsfreiheit mit ihren Auswirkungen auf die nationalen Gesellschaftsrechte und das IPR des Gesellschaftsrechts runden die Darstellung ab. 

    Zentrale Bausteine: Die supranationalen Rechtsformen
    Alle wichtigen EU-Gesellschaftsrechtsformen sind vertieft erörtert:

    • Europäische Aktiengesellschaft (SE)
    • Europäische Privatgesellschaft (SPE)
    • Europäische Genossenschaft (SCE)
    • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
    • Europäische Stiftung (FE)
    • Europäische Einpersonen-Gesellschaft (SUP)

    Besonders hilfreich: Die gesonderte Darstellung zu den Grundlagen und der Systematik von europäischen Rechtsformen sowie ein Methodikteil, die den sicheren methodischen Umgang mit dem europäischen Recht unterstützen. 

    Aus einer Hand: Gesellschaftsrechtliche Richtlinien
    Die Richtlinien zum Gesellschaftsrecht sind gesondert im Hinblick auf die zu beachtenden Interpretationskriterien dargestellt und im Rahmen ihrer Vorgaben für das nationale Gesellschaftsrecht besprochen: 

    • Handelsrechtliche Publizität (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Kapitalanforderungen bei Aktiengesellschaften (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Innerstaatliche Verschmelzungen (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Innerstaatliche Spaltungen (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Internationale Verschmelzungen (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Bilanzrichtlinie 
    • Abschlussprüferrichtlinie 
    • Zweigniederlassungen (Kodifizierungsrichtlinie)
    • Einpersonengesellschafts-Richtlinie 
    • Übernahmerichtlinie 
    • Aktionärsrechterichtlinie 
    • Alternative Investments Fond Manager-Richtlinie 
    • Projekt einer Sitzverlegungsrichtlinie

    Umfassend gedacht: Eigene Kapitel zu den Themen Europäische Corporate Governance, Europäisches Kapitalmarkt-, Konzern-, Insolvenz- und Arbeitsrecht.

    Ideal für die richtige Rechtsformnutzung
    Die durchgehende Darstellungsweise, die die Gestaltungsformen durch Personengesellschaften, Kapital- und sonstigen Gesellschaften EU-weit und Land für Land vergleichbar macht. Der immer gleiche Aufbau – von der Gründungsphase über Fragen der Kapitalverfasstheit, der Haftung für Verbindlichkeiten bis hin zu Mitgliederwechsel und Auflösung – lässt den Nutzer auf einen Blick die Voraussetzungen und Risiken der jeweiligen Rechtsform erkennen. 

    Vorausschauend: Zukunftsorientiert werden europäische Reformbestrebungen (Sitzverlegungsrichtlinie, European Model Company Act, Europäisches Konzernrecht) mit in den Blick genommen.

    Die Autoren:
    Dr. Nefail Berjasevic, EMBA, LL.M. (NYU), Rechtsanwalt/Junior-Partner, Köln, Lehrbeauftragter Universität Siegen | Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Akademische Rätin, Universität Bonn | Dr. Harald Gesell, Rechtsanwalt/Partner, Köln, Lehrbeauftragter Universität Münster | Jun.-Prof. Dr. Stefanie Jung, M.A. (CoE), Universität Siegen | Prof. Dr. Peter Krebs, Universität Siegen | Dr. Christophe Kühl (Maîtrise en Droit Privé), Rechtsanwalt/Partner und Avocat au Barreau de Paris, Köln/Paris | Johannes Liefke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, MPI München | Michael Matejek, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Siegen | Prof. avv. Dr. Paolo Flavio Mondini, Rechtsanwalt/Partner, Mailand und Associate Professor, Università Cattolica, Piacenza | Regine Nuckel, Rechtsanwältin/Partner, Düsseldorf | Prof. Ayudante Dr. Miguel Gimeno Ribes, Assistenzprofessor Universidad de Valencia | Dr. Joanna Schubel, Rechtsanwältin/Senior Associate, Warschau | Dr. Sascha Stiegler, LL.M., Associate, Berlin und Lehrbeauftragter Universität Siegen | Larissa Wohlgemuth, LL.M. (UCLA) (Maîtrise en Droit des Affaires), Rechtsanwältin und Avocat au Barreau de Paris, Köln/Paris

     

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    Die Neuauflage widmet sich der Betreuungsrechtsreform 2023. Alle einschlägigen Normen aus BGB und FamFG, das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) sind kommentiert. Die Darstellung orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Praxis und nimmt die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten ein.

    Die Neuauflage des Handkommentars steht ganz im Zeichen der Reform des Betreuungsrechts, die zu einer kompletten Umgestaltung der Regeln zu Vormundschaft und Betreuung geführt hat.

    Kommentiert sind:

    • die neuen betreuungsrechtlichen Normen des BGB
    • das Verfahrensrecht nach FamFG
    • das komplette neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
    • das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

    Die Darstellung orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Praxis, nimmt die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten ein und erschließt die jeweiligen Rechtsprobleme. Gerichte, Bevollmächtigte, Betreuende, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine finden Antworten auf die Fragen, die sich bei der Anwendung des reformierten Rechts stellen.

    Schwerpunkte sind:

    • die grundlegenden Pflichten der/des Betreuenden
    • die Verbesserung der Qualität beruflicher Betreuerinnen/Betreuer
    • die Neustrukturierung des Vergütungsrechts
    • die Maßnahmen zum Schutz des/der Betreuten vor Missbrauch
    • das neue gesetzliche Vertretungsrecht bei Ehen und Lebensgemeinschaften.

    Die Autorinnen und Autoren
    RiOLG Roberto Bucic | Präs'inLG Dr. Andrea Diekmann | Ri'inOLG Ariane vom Felde | RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit | VRiLG Dr. Peter Kieß | VRiOLG Dr. Klaus Maier | RAin Sybille M. Meier, FAinMedR und FAinSozR | VRiLG a.D. Dr. Immanuel Stauch.

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    Der Handkommentar erläutert präzise und praxisnah die Auslegung und Anwendung des geltenden Landesrechts. Dabei stellt er die wichtigen Bezüge zum Europarecht sowie zum BDSG dar. Das Zusammenspiel von Landesdatenschutzrecht und DS-GVO sowie der JI-Richtlinie wird verständlich und strukturiert erklärt.

    Die Einhaltung der Datenschutzregeln stellt die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen. Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die notwendige Orientierung, indem er

    • die Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstellt
    • das Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärt
    • eine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts bietet.

    Komplexe Problemlagen, die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen, werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle, die mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.

    Wer vom Handkommentar profitiert:
    Universitäten, Kommunen, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

    Hohe Expertise:
    Thomas Brückmann; RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk Heckmann; Justiziarin Lydia Kämpfe; Christian von Niessen; Constanze Oehlrich, MdL; René Weichelt und Susanne Wolters.

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    Der aktuelle Kommentar für Familienrechtler: profund und ausführlich kommentieren langjährige Experten im Verfahrensrecht die Vorschriften des FamFG (Allgemeiner Teil und Familienverfahren) und gehen ausführlich auf die Entwicklung in den rund zwei Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ein.

    Die ergangene umfangreiche Rechtsprechung, die vielfältigen Publikationen und die Gesetzesänderungen im materiellen Recht sind umfassend berücksichtigt, insbesondere zu den Themen:

    • Einbeziehung bzw. Auflösung des Verbundes (kurze Zweiwochenfrist!)
    • Schicksal von Teilstreitigkeiten nach Auflösung des Verbundes (selbstständige Familiensache oder noch Folgesache)
    • Verfahrenskostenhilfe bei einfachen Familiensachen (Beiordnung eines Rechtsanwalts)
    • Ausbau der internationalen Rechtsgrundlagen 2010 und 2011: Rom III, EuUnterhaltsVO, Kinderschutzübereinkommen

    Sie erhalten mit der vollständig überarbeiteten Neuauflage:

    • aktuelle Kommentierung des FamFG, Buch 1 und 2, auf dem Stand von März 2011
    • hohe Praxistauglichkeit aufgrund zahlreicher Beispiele und Hinweise
    • noch mehr Muster für Anträge, Tenorierungen etc.
    • Schwerpunktsetzung beim Eilrechtsschutz, den Rechtsmitteln, der Zwangsvollstreckung, dem internationalen Kontext sowie dem Kostenrecht.

    Die Autoren:
    RAin u FAFamR Monika Clausius | Prof. Dr. Ingo Fritsche | VRiOLG Bodo von Harbou | RAin u FAFamR Petra Harms | RiOLG Frank Götsche | Dr. Rainer Kemper | VRiOLG a.D. Uwe Klußmann | RA Norbert Schneider | Prof. Dr. Klaus Schreiber | RAin u FAFamR Dr. Anna Simon | DirAG Roland Stockmann | aufsichtsf. Richter am AG Dr. Wolfram Viefhues | RiOLG Mallory Völker | RAin u FAFamR Andrea Volpp

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    Das neue Handbuch Unternehmensfinanzierung analysiert ausführlich jedes einzelne angebotene Finanzierungsinstrument vor dem Hintergrund der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen und erörtert, wie es vom Unternehmen bewertet und genutzt werden kann. Unternehmensberater wie Finanzverantwortliche im Unternehmen werden Handlungsspielräume erkennen und Verhandlungspositionen identifizieren, Banken und andere professionelle Marktteilnehmer können ihr Portfolio überprüfen.

    Kapitalbeschaffung und Liquiditätssicherung sind die wesentlichen Aufgaben der Unternehmensfinanzierung im Rahmen der Corporate Finance. Die globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrise macht vor dem Mittelstand nicht Halt, Umsatzrenditen stagnieren, Bonitätsbeurteilungen und damit auch die Ratings sinken. Die KfW warnt vor Finanzierungsschwierigkeiten für den Mittelstand. Kleinere Unternehmen bis hin zu den größten Gesellschaften mit ausgeprägtem Kapitalmarktbezug sind deshalb gut beraten, Finanzierungsmodelle mit ihren Risiken im Regulierungsumfeld betriebswirtschaftlich und rechtlich umfassend zu bewerten.
    Das neue Handbuch Unternehmensfinanzierung analysiert ausführlich jedes einzelne angebotene Finanzierungsinstrument vor dem Hintergrund der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen und erörtert, wie es von Unternehmen bewertet und genutzt werden kann. Unternehmensberater wie Finanzverantwortliche im Unternehmen werden Handlungsspielräume erkennen und Verhandlungspositionen identifizieren, Banken und andere professionelle Marktteilnehmer können ihr Portfolio überprüfen.
    Punkt für Punkt werden die Praxisprobleme der Unternehmensfinanzierung im Mittelstand aufgegriffen und u.a. anhand folgender Einzelbeiträge erörtert:

    • Finanzierungsbedarfe, -optionen und -kosten
    • Bilanzielle Ausgangslage auf Einzelabschluss- und Konzernebene
    • Darlehen und Konsortialdarlehen
    • Immobilien-, Akquisitions- und Projektfinanzierungen
    • Gesellschafterdarlehen
    • Aktien- und Anleiheemissionen
    • Factoring und Derivate
    • Compliance und Risikomanagement
    • Steuerrecht der Unternehmensfinanzierung
    • Ratings
    • Finanz-, Kapitalmarkt- und interne Kommunikation

      Profitieren Sie vom langjährigen Beratungs-Know-how der Darlehensgeber-, Übernehmer- und Arrangerseite!
    • Praxisprobleme der Unternehmensfinanzierung werden im Sinne eines Best Practice behandelt
    • Analyse der makroökonomischen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Maßnahmen zur Finanzmarkt- und Bankenregulierung
    • Rechtliche Erörterung aller gängigen Finanzierungsinstrumente aus Darlehensnehmer- bzw. Emittenten- und Nutzersicht.
      Herausgeber und Autoren kommen aus der Beratungs- und Unternehmenspraxis und sind führend in ihrem Bereich:
      Prof. Dr. Benjamin von Bodungen, LL.M., German Graduate School of Management and Law; Dr. Peter Etzbach, LL.M., Rechtsanwalt; Dr. Harald Gesell, Rechtsanwalt; Silvanne Helle, LL.M., Rechtsanwältin; Dr. Oliver Kessler, Rechtsanwalt; Dr. Gunnar Knorr, Rechtsanwalt und Steuerberater; Prof. Dr. Martin Schulz, LL.M., German Graduate School of Management and Law; Dr. Günter Seulen, Rechtsanwalt; Dr. Holger Werthschulte, Director Finance

     

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    Der „Kindhäuser/Hilgendorf
    ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:

    • Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
    • Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
    • Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts

    Die 9. Auflage
    berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:

    • Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
    • Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
    • Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
    • Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
    • Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    • Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
    • Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
    • Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
    • Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
    • Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
    • Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch

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    Der NK-StGB ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Für die Praxis werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit. Die Neuauflage umfasst alle aktuellen Gesetzesänderungen.

    Die Neuauflage
    umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:

    • § 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
    • Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
    • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
    • Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
    • § 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
    • Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
    • Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
    • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    • Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
    • Reform der Geldwäsche

    Auf der Höhe der Zeit
    reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.

    • Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
    • durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
    • die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird

    Mit Beiträgen von
    Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann

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    Der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung: ZPO, ZVG, FamFG, AnfG, RPflG in einem Band.

    Der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung: ZPO, ZVG, FamFG, AnfG, RPflG in einem Band.

    Das besondere Plus

    • Korrespondierende Vorschriften der GVGA und GVO
    • Detaillierte Ausführungen zu den Kosten (GKG, GNotKG, RVG, GvKostG)
    • Europäische Verordnungen mit vollstreckungsrechtlichem Bezug
    • Zahlreiche Antrags- und Tenorierungsmuster

    Die Neuauflage greift alle aktuellen Themenfelder auf

    • Neueste Rechtsprechungspraxis
    • Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019
    • EU-Erbrechtsverordnung
    • Neue Verordnungen zum Güterrecht für Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften und grenzüberschreitende Schutzmaßnahmen
    • Außerdem: AUG, EuUntVO, EuMahnVO, EheEuGVO, EuBagatellVO, EuVTVO, Brüssel Ia- und IIa-VO, EuKoPfVO

     

     

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    Die europäischen Richtlinien zum Gesellschaftsrecht haben zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen innerhalb der EU vergleichbar auszugestalten, Aktionäre sowie andere Wettbewerbersteilnehmende effektiv zu schützen und den Binnen- und Außenhandel zu erleichtern und abzusichern. Der neue Kommentar bietet eine fundierte Expertenanalyse zu allen rechtlichen Fragen rund um das EU-Gesellschaftsrecht.

    Die europäischen Richtlinien zum Gesellschaftsrecht haben zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen innerhalb der EU vergleichbar auszugestalten, Aktionäre sowie andere Wettbewerbersteilnehmende effektiv zu schützen und den Binnen- und Außenhandel zu erleichtern und abzusichern. Der neue Kommentar bietet eine fundierte Expertenanalyse zu allen rechtlichen Fragen rund um das EU-Gesellschaftsrecht.
    Praxisnah dargestellt, untersuchen die Autorinnen und Autoren Artikel für Artikel die folgenden europäischen Richtlinien:

    • Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (2017/1132/EU), einschließlich
    • - Publizität (frühere Publizitätsrichtlinie 2009/101/EG)
    • - Zweigniederlassungen (frühere Zweigniederlassungsrichtlinie 89/666/EWG)
    • - Kapitalschutz und Kapitaländerung (frühere Kapitalrichtlinie 2012/30/EU)
    • - Verschmelzung national und grenzüberschreitend (frühere Fusionsrichtlinie 2011/35/EU und frühere Verschmelzungs-Richtlinie 2005/56/EG)
    • - Spaltung national und grenzüberschreitend (frühere Spaltungsrichtlinie 82/891/EWG)
    • - Formwechsel grenzüberschreitend
    • Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) und Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG)
    • Richtlinie über Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (2009/102/EG)
    • Richtlinie über Übernahmeangebote (2004/25/EG)
    • Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG)

    Damit bietet der Kommentar für Gesellschaftsrechtler, Unternehmensjuristen, Anwaltskanzleien und alle grenzüberschreitend agierenden Unternehmen eine unentbehrliche Hilfe.

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    Das Sozialdatenschutzrecht ist durch die DS-GVO, das neue BDSG und die angepassten Regelungen in SGB I und X in vielen Teilen vollkommen neu verfasst. Das Handbuch zum neuen Recht geht auf alle wichtigen Umsetzungsprobleme ein, klärt die Abgrenzung der allgemeinen Grundsätze von den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften und löst datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der täglichen Praxis. Berücksichtigt sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

    Alles neu im Sozialdatenschutz
    Das Sozialdatenschutzrecht ist durch die Datenschutz-Grundverordnung, das neue Bundesdatenschutzgesetz und die angepassten Regelungen in SGB I und X in vielen Teilen vollkommen neu verfasst.

    Das Handbuch zum neuen Recht
    geht auf alle wichtigen Umsetzungsprobleme ein und klärt die Abgrenzung der allgemeinen Grundsätze von den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften. Es begnügt sich dabei nicht mit einem abstrakten Problemaufriss, sondern löst ganz konkret datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der täglichen Praxis, strukturiert nach den Schwerpunktbereichen:

    Verantwortlichkeit, Betroffenenrechte und Kontrollmaßnahmen, z.B.

    • Auskunftsrecht, Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse
    • Gerichtlicher Rechtsschutz
    • Recht auf Berichtigung/Löschung, Schadensersatzansprüche
    • Auftragsverarbeitung, Informations- und Dokumentationspflichten

    Digitalisierung, z.B.

    • Websites, Kommunikation per E-Mail, De-Mail, E-Postbrief
    • Krankmeldungen, Dienstpläne, Fotos bei Patienten / Kunden / Betreuten
    • Smartphone-Apps, Wellness- und Gesundheits-Apps
    • Telemedizin, Elektronische Gesundheitskarte
    • Auswirkungen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), Elektronische Gesundheitskarte, Elektronische Patientenakte

    Forschung, z.B.

    • Auskunftsrechte, Einwilligungs- und Genehmigungserfordernisse
    • Forschung mit Primär-, Sekundär- und verknüpften Daten, im Querschnitts- und Längsschnittdesign
    • Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz
    • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

    Grundsicherung, z.B.

    • Zulässigkeit und Grenzen von Hausbesuchen
    • Einsatz Dritter durch das Jobcenter zur Überprüfung der Angaben der Leistungsbezieher*innen
    • Datenweitergabe an das Jobcenter durch andere Behörden, Banken, Online-Dienste und an Dritte (z.B. Vermieter)

    Kinder- und Jugendhilfe, z.B.

    • Datenerhebung und -übermittlung, Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse
    • Datenschutz bei freien Trägern
    • Akteneinsicht; Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung

    Sozialversicherung, z.B.

    • Qualitätsprüfungen in der Pflegeversicherung, MDK-Gutachten
    • Selektivverträge, insbesondere Abrechnung
    • Unfallversicherung, Akteneinsichtsrecht beim Gutachter
    • Rentenversicherungsnummer, Versicherungskonto

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    Die 2. Auflage des Handkommentars erläutert die Regelungen des Mediationsgesetzes und der neuen Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung. Zugleich durchmisst sie die Anwendungsfelder der Mediation etwa in privaten Bausachen, in Erbangelegenheiten und in der steuerberatenden Praxis.

    Die Mediation als Verfahren zur alternativen Streitbeilegung ist in aller Munde und betrifft neben den Konfliktparteien und den Mediatoren auch Rechtsanwälte, Richter und Notare.

    Komplett überarbeitete Neuauflage
    Der Handkommentar bringt die Kommentierung des Mediationsgesetzes (MediationsG) auf den aktuellen Stand. Darüber hinaus berücksichtigt er die neuesten Rechtsentwicklungen:

    • erstmalige Kommentierung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 1.9.2017
    • Auswirkungen des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)
    • Berücksichtigung der Ergebnisse des Ende Juli 2017 vorgelegten Evaluierungsberichtes der Bundesregierung.

    Umfassende Kommentierungen
    Die Neuauflage erlaubt nicht nur eine rechtliche Interpretation der Auswirkungen der im Mediationsgesetz und der ZMediatAusbV enthaltenen Bestimmungen. Die Autoren kommentieren auch sämtliche Regelungen der Verfahrensordnungen – u.a. ZPO, StPO, FamFG – und weitere Gesetze – u.a. RDG, BGB – in ihren Bezügen zur Mediation.

    Mehr als nur ein Kommentar
    Das Werk veranschaulicht darüber hinaus in praxisorientierten Beiträgen die Bedeutung der Regelungen für verschiedene Anwendungsfelder der Mediation, u.a.:

    • Innerbetriebliche Mediation
    • Familien- und Scheidungs-Mediation
    • Gerichtliche Mediation
    • Mediation aus notarieller Sicht.

     

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    In der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Die 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen, u.a. Netzanschluss und Netzzugang, LNG-Terminals, Vergabe und der Erhalt von Konzessionen sowie Rechtsschutz.

    Zeitenwende im Energierecht
    In der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Reform folgt auf Reform, die juristischen Regulierungsanforderungen werden immer komplexer.
    Beratungssicher mit der Neuauflage des NK-EnWG
    Die 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen anwendungsbezogen auf sämtliche energiewirtschaftsrechtliche, auch europarechtlichen Fragestellungen. Aktuelle Problemlagen werden bis zum Ende durchgespielt, u.a.:

    • Netzanschluss und Netzzugang, auch der geplanten LNG-Terminals
    • Vergabe und der Erhalt von Konzessionen
    • Behördlicher und gerichtlicher Rechtsschutz
    • Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen
      Redaktionell bereits berücksichtigt ist das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben.

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    Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 wurde das ROG grundlegend novelliert. Der neue NomosKommentar zum ROG nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen minutiös zu erläutern. Zahlreiche Querverweise helfen dabei, das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen.

    Das Raumordnungsgesetz (ROG) 
    regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und trifft insoweit Vorgaben für die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen gewinnt das Raumordnungsrecht weiter an Bedeutung. 

    Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
    Wurde das Raumordnungsgesetz grundlegend novelliert:

    • obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren
    • Umsetzung der europäischen Richtlinie zur maritimen Raumplanung (2014/89/EU)
    • länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz
    • Beachtung von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben

    Der neue NomosKommentar zum ROG
    nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz minutiös zu erläutern:

    • Ergänzendes und abweichendes Landesrecht wird jeweils mit kommentiert. 
    • Zahlreiche Querverweise, um das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen. 
    • Detailgenaue Aufarbeitung sämtlicher Einzelaspekte des materiellen Raumordnungsrechts einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen. 

    Das erfahrene Autorenteam 
    bündelt die Kompetenz aus behördlicher Praxis, richterlicher Entscheidungsfindung und universitärer Forschung: VRiVG Prof. Dr. Andreas Dietz, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M., Prof. Dr. Kurt Faßbender, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Prof. Dr. Susan Grotefels, Prof. Dr. Gert Hager, Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Dr. Boas Kümper, Dr. Tom Pleiner, Prof. Dr. Stefanie Schiedermair, PD Dr. Mathias Schubert

     

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    Der neue Kommentar zum Gebäudeenergierecht erörtert das komplette neue Energie(einspar)recht für Gebäude. Punkt für Punkt werden die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Neubauten sowie für Bestandsgebäude erörtert. Die Bezüge zum Klimaschutzrecht sowie zu anderen benachbarten Rechtsgebieten wie dem Baurecht sind mitkommentiert, technische Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten erleichtern das Verständnis.

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
    statuieren energierechtliche Anforderungen an Gebäude und deren Technik. Das GEG führt seit dem 1.11.2020 die bisher in EnEG, EnEV und EEWärmeG enthaltenen Regelungen zur Energieeffizienz zusammen. Das seit dem 25.3.2021 geltende GEIG befasst sich mit der Ausstattung von Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobile.

    Der neue Kommentar zum Gebäudeenergierecht erörtert das komplette neue Energie(einspar)recht für Gebäude. Ausführlich werden die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Neubauten sowie für Bestandsgebäude erörtert. So gelingt die rechtskonforme Umsetzung und Gestaltung der neuen gebäudebezogenen Energieeffizienz- und -infrastrukturvorgaben.

    Schwerpunkte

    • Baulicher Wärmeschutz
    • Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
    • Obligatorische Energieberatung
    • Neue Energieausweise
    • Ausnahmen und Befreiungen
    • Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektromobile
    • Vollzugsfragen
    • Neue Bußgeldregelungen

    Praxisnah und auf einen Blick
    Die Bezüge zum Klimaschutzrecht sowie zu anderen benachbarten Rechtsgebieten wie dem Baurecht sind mitkommentiert, technische Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten erleichtern das Verständnis.

    Mit Beiträgen von
    Maria Batyreva, Osborne Clarke, Köln; RA Dr. Alexander Dlouhy, LL.M., Osborne Clarke, Köln; RA Dr. Christian Ertel, Ernst & Young, München; Carsten von Gneisenau, Mag. rer. publ., Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg; Peter Hennig, SEnerCon GmbH, Berlin; Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier; Louise Kavacs, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Friedrich-Schiller-Universität Jena; RAin Dr. Franziska Lietz, LL.M., Ritter Gent Collegen, Hannover; RA Peter Mussaeus, PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf; Philipp Neidig, LL.M., Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden; Friederike Pfeifer, Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V., Berlin; Christian Reher, SEnerCon GmbH, Berlin; Leo Reutter, Universität Kassel; Dr. Jan-Philipp Sahle, Unternehmensgruppe Sahle Wohnen, Greven; Prof. Dr. Thomas Schomerus, Leuphana Universität Lüneburg; Julian Senders, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg; Benjamin Stahl, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf; RAin Sophia Truong, LL.M., PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf; Dr. Ingrid Vogler, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin und RA Henning Winkelmann, PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf.

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    Das neue Soziale Entschädigungsrecht
    Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.

    Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.

    Der LPK zum SGB XIV
    Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:

    • Systematik des Leistungsanspruchs;
    • Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
    • Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
    • Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
    • Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
    • Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.

    Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.

    Die Herausgeber:innen und Autor:innen
    Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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    Der Kommentar zum Brandenburgischen Hochschulgesetz behandelt in 3. Auflage erstmals alle wesentlichen Gesetze aus dem Bereich des Hochschulrechts des Landes Brandenburg in einem Werk. 
    Ein „Muss“ für Vertreter der Hochschulen und Studierendenschaften, die zuständigen (Verwaltungs-)Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsministerien.

    Das Brandenburgische Hochschulgesetz 
    steht mit seiner bewegten Geschichte beispielhaft für die Dynamik oder – je nach Betrachtungsweise – auch nur die Rastlosigkeit im deutschen Hochschulrecht. Mit dem neuen Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg legt der Gesetzgeber binnen 24 Jahren die bereits 11. grundlegende Novellierung des Hochschulgesetzes vor.

    Hochgelobt und bereits in 3. Auflage 
    vereint die Neuauflage erstmals alle wesentlichen Gesetze aus dem Bereich des Hochschulrechts des Landes Brandenburg in einem Werk. So ist nicht nur das neue, als Ablösungsgesetz konzipierte Brandenburgische Hochschulgesetzausführlich kommentiert, sondern auch das für die Praxis- und Rechtsanwendung eminent relevante Hochschulzulassungsgesetz. Darüber hinaus enthält die Neuauflage das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)“ und das in jüngerer Vergangenheit von BVerfG und LVerfG auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfte Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz.

    Das Hauptaugenmerk der Kommentierungen liegt auf einem schnellen und lösungsorientierten Zugriff auf die praxisrelevanten Problemfelder. Dabei profitiert der Kommentar von den großen praktischen Erfahrungen der Autoren mit den einschlägigen Regelwerken. 

    Weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturhinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Vorschrift. Instruktive Vergleiche mit den aktuellen Hochschulgesetzen und weiteren einschlägigen Regelungen der übrigen Bundesländer setzen die Vorschriften in einen bundesweiten Kontext und machen das Werk dadurch über die Landesgrenzen hinaus zum Referenzwerk.

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    Die Hamburger Verfassung gilt vielen Bundesländern als Modell bei zentralen Zukunftsfragen, etwa beim

    • Datenschutzrecht
    • Haushalts- und Wahlrecht oder bei
    • direktdemokratischen Elementen.

    Der neue Kommentar Knops/Jänicke ist das Werk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung auf aktuellstem Stand. Expert:innen zeigen die Autonomieräume der Verfassung auf und ordnen sie im bundes- und landesverfassungsgerichtlichem Kontext ein.

    Die Hamburger Verfassung gilt vielen Bundesländern als Modell bei zentralen Zukunftsfragen, etwa beim

    • Datenschutzrecht
    • Haushalts- und Wahlrecht oder bei
    • direktdemokratischen Elementen.

    Der neue Kommentar Knops/Jänicke zur Hamburger Verfassung ist das Werk für Wissenschaft, Rechtspraxis und Ausbildung auf aktuellstem Stand. Expertinnen und Experten zeigen die Autonomieräume der Verfassung auf und ordnen sie im bundes- und landesverfassungsgerichtlichem Kontext ein.

    Die Herausgeber
    Prof. Dr. Kai-Oliver Knops ist Lehrstuhlinhaber für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbes. Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht an der Universität Hamburg.
    Dr. Steffen P.J. Jänicke, D.E.A. ist Justiziar im Öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg.

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    Der Handkommentar rund um das Fahreignungsregister

    Wenn Bußgeldtatbestände verwirklicht wurden und Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis drohen – der hochgelobte Handkommentar hilft. Er stellt die Regelungen des Punktsystems im Gefüge von StVG, FeV und BKatV für die Praxis aufbereitet dar. So erkennen Sie sofort, was Sie im Verfahren berücksichtigen müssen.

    Umfassende Formulare sind ebenso wie Berechnungsbeispiele, Übersichten und Verteidigertipps für das Bußgeldverfahren in die Kommentierungen integriert.

    Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung. Sie legt den Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflichterweiterungen im innerstädtischen Bereich zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie die Sanktionsverschärfungen und -erweiterungen bei

    • Halte- und Parkverstöße,
    • vorschriftswidrige Nutzungen von Rettungsgassen, Geh- oder Radwegen,
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Das Autorenteam
    Felix Koehl, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof, Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht und Julia Hiltrop, Richterin am Verwaltungsgericht bereiten die Materie transparent und praxisnah auf.

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    Der HK-ArbSchR ist einzigartig: Er kommentiert alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz in einem Band und verknüpft sie mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen auch unter Einbeziehung von straf-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Aspekten.

    Umfassend. Praxisnah. Kompakt.
    Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist einzigartig: Er kommentiert alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz in einem Band, setzt sie in Bezug, verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein.

    Die Neuauflage
    Topaktuell und vollständig überarbeitet, vollzieht die 3. Auflage die jüngsten Entwicklungen nach:

    • Mobile/digitale Arbeit
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Mitbestimmung und Rechtsdurchsetzung im Arbeitsschutz
    • Neuregelungen und Erkenntnisse anlässlich der COVID-19-Pandemie
    • Entscheidungen von BAG und EuGH zum Arbeitszeit- und Urlaubsrecht.

    Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche, anwaltliche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit:
    Susanne Arndt-Zygar | Prof. Dr. Claudia Beetz, M. mel. | Prof. Dr. Andreas Blume | RegDir’in Dr. Diana Bremer | Prof. Dr. Andreas Bücker | Prof. Dr. Dörte Busch | RA Dr. Ulrich Faber | VRiLAG Dr. Nicolai Fabricius | Prof. Dr. Kerstin Feldhoff | Ass.in Dr. Anja Georgi | Prof. Dr. Bettina Graue | Ass. Jan Grüneberg | Ass.’in Dr. Anke Habich | VRi’inLAG Dr. Oda Hinrichs | RiSG Dr. Nico Julius | RA Sebastian Kägebein, LL.M. | Dr. Eberhard Kiesche | Prof. Dr. Wolfhard Kohte | VRiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori | Prof. Dr. Katja Nebe | RA Detlev Nitsche | Ass. Dr. Christian Paschke, LL.M. Oec. | Dr. Hanns Pauli | Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe | RA Dr. Uwe Reim | Ass.’in Dr. Andrea Ritschel | Prof. Dr. Jochen Rozek | Ri’inArbG Dr. Christine Schulze-Doll | Prof. Dr. Sebastian Volkmann | Dr. Christian Weber.

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    Das Datenschutzrecht wurde durch die neue DS-GVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz umfassend geändert. Die 4. Auflage des bewährten Kommentars zum Sozialdatenschutz geht auf alle Änderungen ein, erläutert die novellierten Vorschriften verständlich und klärt anstehende Rechtsfragen, wie u. a.

    • die Neureglungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten und der Betroffenenrechte
    • Präzisierung der Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung
    • neue Anforderungen im Bereich der Auftragsverarbeitung.
      Dargestellt werden zudem das Verhältnis der einzelnen datenschutzrechtlichen Regelungen zueinander (DS-GVO, BDSG, LDSGe, SGB I und X) und in Exkursen die Themen „Schadensersatz“, „Datensicherheit“, „Datenschutz-Folgeabschätzung“ und „Beschränkung von Betroffenenrechten“.
      Bereits berücksichtigt ist das 2. DSAnpUG-EU.

    Neues Sozialdatenschutzrecht
    Das Datenschutzrecht wurde durch die neue Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz umfassend geändert. Die Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU führt u. a. zu einer Stärkung der Betroffenenrechte, Ausweitung der Transparenzpflichten und Neugestaltung der Verarbeitungserlaubnisse. In der praktischen Umsetzung einfacher ist es dadurch nicht geworden.
    Der deutsche Gesetzgeber hat mittlerweile durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften die datenschutzrechtlichen Regelungen des SGB I und SGB X an das EU-Recht angepasst. Das neue Sozialdatenschutzrecht gilt ab 25.05.2018 und stellt die Praxis vor große Herausforderungen.

    Zur rechten Zeit
    Die 4. Auflage des seit mehr als zwanzig Jahren bewährten Kommentars zum Sozialdatenschutz geht auf alle Änderungen im Sozialdatenschutzrecht ein, erläutert die novellierten Vorschriften verständlich und klärt anstehende Rechtsfragen.
    Hierzu gehören insbesondere:

    • Die Neuregelungen der gesetzlichen Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten, der Informationspflichten und der Betroffenenrechte
    • Präzisierung der Erfordernisse an die datenschutzrechtliche Einwilligung
    • Neue Anforderungen im Bereich der Auftragsverarbeitung

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Verhältnisse der einzelnen datenschutzrechtlichen Regelungen zueinander (DS-GVO, BDSG, LDSGe, SGB I und X, ggf. spezialgesetzliche Datenschutzregelungen). Die Neuauflage erklärt die unterschiedlichen Regelungsregime und erläutert verständlich deren Anwendungsräume.

    Vorteile auf einen Blick

    • Praxisgerechte Betrachtung des Sozialdatenschutzrechts nach den novellierten Regeln von SGB I und X im Kontext der DS-GVO und des BDSG
    • Verständliche Darstellung technischer Datenschutzgrundlagen
    • Mit Exkursen zu den Themen „Schadensersatz“, „Datensicherheit“, „Datenschutz-Folgeabschätzung“ und „Beschränkung von Betroffenenrechten“
    • Mit vielen Beispielen, Schaubildern und Praxishinweisen

    Zielgruppe
    Für alle Sachbearbeiter, Datenschutzbeauftragten, Behördenreferenten, Rechtsanwälte und Richter, die sich mit dem neuen Sozialdatenschutzrecht befassen.

    Autorinnen und Autoren:
    Judith Ahrend, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Oldenburg; Dr. Alexander Dix,LL.M., ehem. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg und Berlin; Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim; Dominik Hoidn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Frankfurt am Main; Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen; Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf; Prof. Dr. Bernhard Kreße, Technische Universität Dortmund; Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf; Bertram Raum, Leiter des Referats Gesundheit und Soziales beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa­tionsfreiheit, Bonn; Irene Sommer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin; Peter Strothmann, Referatsleiter „Prüfung von Kranken- und Pflegekassen“ im Bundesversicherungsamt, Bonn.

     

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    Der LPK-SGB XI ist der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuerungen, insbesondere alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), setzt einen Schwerpunkt u.a. in den Bereichen Beitragsrecht, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Pflegeunterstützungsgeld, Entlastungsbudget und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung.

    Der LPK-SGB XI ist der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuerungen und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung. Kommentiert werden u.a.:

    • Patientendaten-Schutz-G
    • KrankenhauszukunftsG
    • Intensivpflege- und RehabilitationsstärkungsG
    • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G
    • GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG
    • PflegebonusG
    • Bürgergeld-G
    • KrankenhauspflegeentlastungsG

    Berücksichtigt sind zudem bereits alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

    Die Schwerpunkte bei den Neuregelungen:

    • Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, Änderung der Leistungsbeträge
    • aktuelles Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
    • Änderungen beim Pflegeunterstützungsgeld
    • neues Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    • Kostenerstattungsansprüche
    • Beratungsansprüche
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
    • Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege.

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    Der LPK-SGB I ist der Schlüssel zum Verständnis des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, in dem die gemeinsamen rechtlichen Grundsätze für das gesamte Sozialleistungsrecht der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs festgelegt sind.

    Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Neuregelungen und die umfangreiche Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur.
    Die Schwerpunkte der 4. Auflage

    • Alle gesetzlichen Änderungen, u. a. durch das neue Teilhaberecht und das neue Sozialdatenschutzrecht
    • Enge Verknüpfung mit den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs
    • Aus einer Hand: notwendige Bezüge zu den Europäischen Grundrechten, zum Europäischen Wettbewerbs-, Beihilfe- und Vergaberecht sowie zum Europäischen Sozialrecht auf aktuellem Stand.

    Herausgeber und Autoren sind erfahrene PraktikerInnen aus der Rechtsprechung, der Anwaltschaft und den Verbänden sowie HochschullehrerInnen:
    Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungs­gericht, Leipzig | Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg | Dr. Torsten Buser, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart | Prof. Dr. Rainer Kessler, Brechen | Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Bojana Markovic, Berlin | Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf | Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und ­Finanzen ­Ludwigsburg | Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Rechtsanwalt, Unkel | Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Schleswig | Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Bamberg/Marburg | Alexandra Weingart, Rechts­anwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Freiburg.
    Mit sozialwissenschaftlichem Gastbeitrag zu den Perspektiven des Sozialstaats von Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Universität Duisburg/Essen.

     

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    Der Digital Services Act (DSA) bildet das europäische „Grundgesetz für Online-Dienste“. Die Neuregelungen umfassen Verpflichtungen für Anbieter:innen digitaler Dienste zum Schutz der gewerblichen und privaten Nutzer:innen.
    Das Handbuch vermittelt zu einem frühen Zeitpunkt Anwendungsklarheit sowohl für die Unternehmen, die Online-Dienste anbieten, als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste. Es klärt verständlich und rechtssicher,

    • welche Anbieter:innen unter welchen Voraussetzungen konkret betroffen sind,
    • welche Verpflichtungen welche Anbieter:innen einhalten müssen,
    • welche Neuerungen für die Haftung im Internet gelten,
    • wie gewerbliche Nutzer:innen gegen Anbieter:innen vorgehen können und
    • welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

    Der Digital Services Act (DSA) bildet als Nachfolger der E-Commerce-Richtlinie das europäische „Grundgesetz für Online-Dienste“. Die Neuregelungen umfassen Verpflichtungen für Anbieter:innen digitaler Dienste zum Schutz der gewerblichen und privaten Nutzer:innen, um sicherzustellen, dass Aktivitäten, die offline illegal sind, auch im Online-Umfeld verboten bleiben.

    Die Neuregelungen rechtzeitig verstehen
    Das Handbuch vermittelt zu einem frühen Zeitpunkt Anwendungsklarheit sowohl für die Unternehmen, die Online-Dienste anbieten, als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste. Es klärt verständlich und rechtssicher,

    • welche Anbieter:innen (Vermittlungs- und Hostingdienste, Online-Plattformen) unter welchen Voraussetzungen konkret betroffen sind,
    • welche Verpflichtungen (etwa Transparenz-, Melde- und Risikomanagement-Pflichten) welche Anbieter:innen einhalten müssen,
    • welche Neuerungen für die Haftung im Internet gelten,
    • wie gewerbliche Nutzer:innen gegen Anbieter:innen digitaler Dienste vorgehen können und
    • welche Konsequenzen bei Verstößen drohen

    Zielgruppen
    Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.

    Expertenwissen
    Herausgegeben wird das Werk von Rechtsanwalt Dr. Torsten Kraul, LL.M. (London), der ein erfahrener und renommierter Experte auf dem Gebiet der Digitalisierung mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Beratung zu digitalen Geschäftsmodellen und neuen Technologien ist.
    Auch die Autor:innen sind Expert:innen auf dem Gebiet des Digitalrechts:
    Dr. Marvin Bartels, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Torsten Kraul, LL.M. (London), Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Niklas Maamar, Rechtsanwalt, Berlin | Konstantina Nathanail, Berlin | Patrick Neidinger, LL.M. (University of Southern California), Rechtsanwalt, München | Dr. Julia Wildgans, München

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    Der „Krenzler“ reagiert in seiner 2. Auflage auf die neuesten Entwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Vorgestellt und argumentativ bewertet werden vor allem die sich neu herausgebildeten Betätigungsfelder, wie z.B. die unentgeltliche Rechtsberatung durch „Law Clinics“, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich, Rechtsportale im Internet und die Heranziehung von Rechtsanwälten als „Erfüllungsgehilfen“. Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen.

    Der „Krenzler“
    ist zu Recht meinungsbildend im RDG: Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere für die Dienstleister außerhalb der Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Austariert wird das Spannungsverhältnis zwischen verfassungsrechtlich geschützter Berufsfreiheit einerseits und dem Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen andererseits.

    Die 2. Auflage
    reagiert auf die vielen Neuentwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Ausdifferenzierte Fallkonstellationen verdeutlichen diese enorme, auch rechtspolitisch bedeutsame Entwicklung. Auch die Abgrenzungslinien zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nebenleistung, die sich zwischenzeitlich konturiert haben, arbeitet der Kommentar klar heraus.

    Aktuell:
    Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen und Änderungen im RDG, im RDGE und in der RDV.

    Die Schwerpunkte:

    • Vorgestellt und argumentativ bewertet werden die sich neu herausgebildeten Rechtsdienstleistungsfelder, wie z.B. unentgeltliche studentische Rechtsberatung durch „Law Clinics“, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich, Rechtsportale im Internet sowie die Heranziehung von Rechtsanwälten als „Erfüllungsgehilfen“.
    • Auch neuartige Phänomene wie „Legal Outsourcing“ und „Alternative Business Services“ werden beschrieben.
    • Diskutiert wird die neue vorgenommene Präzisierung des territorialen Anwendungsbereichs des RDG für ausländische Rechtsdienstleister anhand verschiedener Fallkonstellationen.
    • Behandelt wird ferner das Thema der Syndikusrechtsanwälte, insbesondere die Reichweite ihrer Befugnisse.
    • Darstellung aller wichtigen Tätigkeits- und Berufsfelder: Welche Personen, Einrichtungen, Vereine und Verbände sind in welchem Umfang und Zuschnitt zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung befugt?

    Herausgeber und Autoren
    sind herausragende Kenner der Materie:
    RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Hans Klees, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München | RAin Daniela Schmidt | RA Karl-Michael Schmidt, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, zweiter Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg

     

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    Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher und steuerlicher Fragen.

    Sorgfältige Beratung bei der Nachfolgeplanung und im Erbfall kommt ohne genaue Kenntnis einschlägiger Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet Lösungen unter Berücksichtigung u.a. familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.

    Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen, ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Zunehmend länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.

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    Die 5. Auflage des "Kröninger/Jeromin" bringt den Handkommentar nach den zahlreichen BauGB- und BauNVO-Reformen der letzten drei Jahre auf den neuesten Stand. Mit praxiserprobten Mustern und zahlreichen Formulierungshinweisen erleichtert er die Umsetzung der umfangreichen Neuregelungen in der Praxis.

    Der HK-BauGB/BauNVO
    Der "Kröninger/Jeromin" besticht durch seine praxisnahen, kompakten und klar strukturierten Erläuterungen und eine enge Verzahnung des BauGB mit der BauNVO.

    Die 5. Auflage
    Die Kommentierungen zur BauNVO wurden umfassend überarbeitet und erweitert. Die Neuauflage bringt das Werk zudem auf den aktuellen Stand. Neben den höchstrichterlichen Entscheidungen – zuletzt das BVerwG-Urteil zur Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit Unionsrecht – sind die umfangreichen Gesetzesänderungen berücksichtigt.

    Seine besonderen Vorzüge:

    • Rechtssicheres Aufstellen von Bauleitplänen
    • Wichtige Verfahrenshinweise
    • Zahlreiche praxiserprobte Muster, Gestaltungs- und Formulierungshinweise

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    Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Durch die einheitliche Struktur der Kommentierungen ermöglicht er einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk.

    Die DS-GVO und die JI-Richtlinie prägen das neue Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG).
    Der Handkommentar erläutert das Landesrecht im Rahmen des übergeordneten EU-Rechts und stellt Bezüge zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BDSG her. Das Werk

    • arbeitet die Anwendungsvorränge sauber heraus
    • zeigt auf, welche Vorschriften für die niedersächsische Landesverwaltung gelten
    • macht die Unterschiede zwischen altem und neuem NDSG deutlich.

    Verständliche Darstellung

    • Einheitliche Struktur der Kommentierung der einzelnen Vorschriften, um einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk zu ermöglichen
    • Vergleich zu bundesrechtlichen Vorschriften, um auf den ersten Blick Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen zu können

    Die Autor:innen
    RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M. | Dipl.-Jur. Marten Gerjets | Ass. iur. ORR Simon Graupe, LL.M. | RA Thorsten Heermann | Dipl.-Jur. Jan Horstmann | MinDir Prof. Dr. Tina Krügel, LL.M. | Ass. jur. Julia Pfeiffenbring | Dipl.-Jur. Nelli Schlee | Prof. Dr. Fabian Schmieder | Ass. iur. Jonathan Stoklas

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    Mit dem durch das EuGeldG geänderten IRG werden Bußgelder, die aufgrund von Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union verhängt wurden, auch in Deutschland beigetrieben. Durch die im Ausland verbreitete Halterhaftung müssen die Behörden kaum mehr als den Verstoß dokumentieren. Die sich anschließenden Verfahren sind eine Herausforderung für alle Verkehrsrechtler.

    Der HK-Geldsanktionen
    Der Kommentar von Krumm und Jaklin liefert dem Profi alle Informationen, die für die Bearbeitung der europaweiten Bußgeldverfahren notwendig sind. Denn nichts zu tun kann problematisch werden: Bußgelder steigern sich bei Nichtzahlung rasch, deren Durchsetzung erfolgt, auch durch Inkassounternehmen, massiv und die Wiedereinreise ist problematisch: Kontrollen im Tatortland drohen.

    Die zweite Auflage bringt

    • alle Entwicklungen des EuGeldG und der Rechtsgrundlagen im IRG auf neuen Stand.
    • In einem neuen Teil detaillierte Hinweise zu den europäische Staaten, die für die Vollstreckung von Bußgeldern Möglichkeiten auf der Grundlage des RB Geld nutzen – so etwa Österreich, Italien, Kroatien.
    • Konkrete Tipps, was zu tun ist, um die Vollstreckung der teilweise empfindlichen Geldstrafen zu verhindern.

    Die Autoren
    Peter Jaklin ist als ADAC-Syndikusanwalt spezialisiert auf internationales Recht. Carsten Krumm ist Richter am Amtsgericht und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Verkehrsrecht.

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    Die Reform
    Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) reformiert das SGB VIII umfassend.
    Der „Kunkel“ in Neuauflage
    Der LPK-SGB VIII, Standard setzend in der Interpretation der Regelungen rund um das Kinder- und Jugendhilferecht, reagiert hierauf mit seiner Neuauflage.

    Die 8. Auflage kommentiert alle wichtigen Neuerungen durch das KJSG, u.a.:

    • Stärkung der Rechte der Betroffenen
    • Besserer Kinderschutz in Einrichtungen und bei Auslandsmaßnahmen
    • Engeres Zusammenwirken der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, Familien- und Jugendgerichten sowie Strafverfolgungsbehörden
    • Unterstützung junger Menschen beim Schritt in ein selbständiges Erwachsenenleben (Careleaver)
    • Förderung von Inklusion und Schulsozialarbeit
    • Ombudsstellen
    • Bessere Betreuung und Versorgung in Notsituationen

    Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie das Ganztagsförderungsgesetz werden ebenso berücksichtigt.
    Praxisnah
    Die enge Verzahnung von KJHG mit den Regeln aus BGB, FamFG, JGG, StGB, SGB X und KKG. Die Beiträge zum Verfahren und Rechtsschutz sowie zur Beistandschaft sind nochmals vertieft.
    Der „Kunkel“
    ist die praxisnahe und aktuelle Arbeitshilfe für Jugendämter, freie Träger, Kommunen, Anwaltschaft, Gerichte und Studierende.
    Die Autoren
    Mediatorin Prof. Dr. Carola Berneiser; Patrik Böcherer; VRiLG i.R. RA Prof. Dr. Peter Bringewat; Dr. Andreas Dexheimer; VRiOLG a.D. Gretel Diehl; Dr. Sandra Dlugosch; Edda Elmauer; Peter Frings; Prof. Heinz-Dieter Gottlieb; Roland Kaiser; Dr. Johanna Kemper; Prof. Dr. Jan Kepert; Prof. em. Peter-Christian Kunkel; RPfl’in Astrid Leonhardt; Diethelm Mauthe; Prof. Dr. Torsten Noak; Sybille Nonninger; Prof. Dr. Andreas Pattar; RA Prof. em. Dr. Klaus Riekenbrauk; RA Helmut Schindler; Rolf Sievertsen; StadtRDir’in Dr. Henrike Vetter; MinDir a.D. Prof. Dr. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz; Prof. Dr. Holger Wendelin und Dipl.-Vw. Frank Zapp.

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    Der neue Handkommentar zum rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetz ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Die praxisnahe Kommentierung ist das ideale Arbeitsmittel für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte.

    Das neue rheinland-pfälzische Landesdatenschutzgesetz
    wirft viele praktische Anwendungsfragen auf.

    Der Handkommentar
    ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Schwerpunkte liegen auf

    • den Unterschieden zwischen neuem und altem LDSG,
    • den Spielräumen, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt,
    • der Auslegung der besonderen Regelungen des LDSG.

    Verständlich in der Darstellung:

    • paragrafengenaue Gegenüberstellung LDSG neu/alt
    • durchgängige Quervergleiche DS-GVO, Bundes- wie Landes-DSG
    • europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
    • typische Querbezüge zu Fachgesetzen des Landes und auch den LDSG anderer Bundesländer.

     

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    Der Band analysiert und erläutert die EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen. Damit liegt für Rechtsanwälte in internationalen Kanzleien, die Finanzwirtschaft, Regulierungsbehörden und Wissenschaftler ein Referenzwerk für ein tiefgreifendes Verständnis aller relevanten unionsrechtlichen Finanzdienstleistungsregelungen vor. Es dient als Nachschlagewerk, das sowohl komplexe Themen leicht verständlich und übersichtlich darstellt, als auch intensive Analysen schwieriger rechtlicher Fragen bietet.

    Der Band analysiert und erläutert die EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen. Damit liegt für Rechtsanwälte in internationalen Kanzleien, die Finanzwirtschaft, Regulierungsbehörden und Wissenschaftler ein Referenzwerk für ein tiefgreifendes Verständnis aller relevanten unionsrechtlichen Finanzdienstleistungsregelungen vor. Es dient als Nachschlagewerk, das sowohl komplexe Themen leicht verständlich und übersichtlich darstellt, als auch intensive Analysen schwieriger rechtlicher Fragen bietet.
    Renommierte Experten erklären, Artikel für Artikel, die wichtigen europäischen Richtlinien und Vorschriften für Finanzdienstleistungen. An vielen Beispielen wird dabei die außerordentliche Bedeutung für die Praxis deutlich.

    Das Buch untersucht folgende Bereiche:

    • Wertpapierdienstleistungen
    • Marktverhalten
    • Markttransparenz und Informationen
    • Geldanlagen
    • Abrechnungsverkehr
    • Zahlungsdienste


    Für jeden Fachbereich werden die wichtigsten Richtlinien und Vorschriften besprochen, etwa:

    • MiFID II und MiFIR
    • MAD und MAR
    • Prospekt-Richtlinie
    • PRIIP-VO
    • Transparenz-RL
    • VO über Leerverkäufe
    • Rating Agentur-Verordnung
    • OGAW-Richtlinie und AIFMD
    • EMIR
    • Risikokapitalfonds-RL
    • RL über Finanzsicherheiten
    • RL über die Wirksamkeit von Abrechnungen
    • SEPA-Verordnung.

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    Der Kommentar Lehné / Weirich ist eine vollständige Kommentierung des saarlän­dischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Ergänzt wird der Kommentar durch eine im Anhang abgedruckte Textsam­mlung wich­tiger kom­munalrechtlicher Vorschriften (z.B. aus den Bereichen kommunales Abgaben- und Haus­haltsrecht, Bürgermeisterbesoldung, Auf­wand­sentschädigung für Ortsvorsteher und Beig­eordnete, Kommunalwahlrecht, Bekanntmachungsverordnung u.a.).

    Der von Ministerialrat a.D. Hermann Lehné (+) im Jahre 1987 begründete, seit 1993 von Ltd. Ministerialrat a.D. Rainer Weirich fortgeführte und ab 2018 von Frau Ministerialrätin Alexandra Messerle und Herrn Regierungsdirektor Walter Obermann verantwortete Loseblatt-Kom­mentar hat sich zu einem für die tägliche kommunale Verwaltungspraxis und die kommunalrechtliche Ausbildung gleichermaßen wertvollen Loseblatt-Kommentar entwickelt. Aber auch dem engagierten Kommunal­politiker vor Ort gibt er wertvolle Hinweise für seine Arbeit im Dienste seiner Gemeinde.

    Den Verfassern des Kom­mentars ist es gelun­g­en, juristischen Sachverstand und das Wissen um die Erfordernisse der kom­munalen Organe und der Verwaltungspraxis zu kom­binieren. Dabei kommt ihnen zustatten, dass sie an der Beratu­ng und Gestaltung der einschl­ägigen Rechts­vor­schrif­­ten mitgewirkt haben oder heute noch mitwirken und die Fragen und Probleme der Praxis aus ihrer täg­­lichen Arbeit kennen.

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    Der Kommentar bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des AntiDopG unter Berücksichtigung der sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe. Seine Autor:innen sind führende Interpret:innen der komplizierten Regelungen und berücksichtigen in der 2. Auflage u.a. die neue Kronzeugenregelung.

    Der Spezialist
    Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick.
    Die Neuauflage
    Die zweite Auflage kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das AntiDopG eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte (z.B. Gewinnabschöpfung und Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen) auf den neuesten Stand.
    Die Expert:innen
    Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar

     

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    Die rasante Gesetzesdynamik im Wirtschaft- und Steuerstrafrecht ist ungebrochen.
    Die zweite Auflage des NomosKommentars vermittelt die sichere Kenntnis der neuen Rechtslage für die Anwendungspraxis.
    Der Kommentar vertieft dort, wo vorhandene Werke fu¨r nicht spezialisierte Strafrechtler:innen konzipiert, ihre Grenzen finden.
    Die Neuauflage
    Die 2. Auflage beru¨cksichtigt alle Gesetzesänderungen: von der Ausweitung des Geldwäschestraftatbestandes im Kernstrafrecht, die (coronabedingte) Insolvenzrechtsreform u¨ber die Kartellrechtsnovelle zur Kontrolle digitaler Plattformen bis hin zu hochkomplexen Änderungen im Bilanz- (FISG) und Kapitalmarktstrafrecht (2. FiMaNoG).

    Novelle auf Novelle
    Der NomosKommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

    Die zweite Auflage auf aktuellem Stand:

    • 10. GWB-Novelle
    • Gesetz zur effektiveren Verfolgung von
    • Geldwäsche
    • Insolvenzrechtsreform 2021
    • Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
    • Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)
    • Gesetz zur Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (FüPoG II)
    • Neuregelung zu unbaren Zahlungsmitteln
    • Einführung des Mehrwertsteuerbetrugs im Umsatzsteuerstrafrecht

    Die rasante Gesetzesdynamik im Wirtschaft- und Steuerstrafrecht ist ungebrochen.
    Die zweite Auflage des NomosKommentars vermittelt die sichere Kenntnis der neuen Rechtslage für die Anwendungspraxis.
    Der Kommentar vertieft dort, wo vorhandene Werke fu¨r den nicht spezialisierten Strafrechtler:in konzipiert, ihre Grenzen finden.
    Die Vorzüge

    • Auswahl der kommentierten Vorschriften nach wirtschaftlicher Praxisrelevanz
    • Ausdifferenzierte Wiedergabe des vorhandenen Meinungsbildes in Wissenschaft und Rechtsprechung mit hohem wissenschaftlichen Anspruch
    • Schwerpunkt aktuelle Fragestellungen und Antizipation ku¨nftiger Konfliktpotentiale
    • Durchgehende Verfahrenshinweise bei den kommentierten Gesetzen

    Die Neuauflage
    Die 2. Auflage beru¨cksichtigt alle Gesetzesänderungen: von der Ausweitung des Geldwäschestraftatbestandes im Kernstrafrecht, die (coronabedingte) Insolvenzrechtsreform u¨ber die Kartellrechtsnovelle zur Kontrolle digitaler Plattformen bis hin zu hochkomplexen Änderungen im Bilanz- (FISG) und Kapitalmarktstrafrecht (2. FiMaNoG).

    Qualität ist nicht verhandelbar
    Fu¨hrende Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis bu¨rgen fu¨r hohe Qualität. Sie antizipieren ku¨nftige Konfliktpotentiale und legen besonderen Wert auf aktuelle Fragestellungen (wie die Diskussionen um ein Verbandssanktionenrecht und Compliance-Anforderungen).

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    Der „Lenz/Hansel“
    ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen des Verfassungsprozessrechts. Seine Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen.

    Die Neuauflage
    berücksichtigt die umfangreiche neue Entscheidungspraxis des BVerfG, die zu faktischen Änderungen im Verfassungsprozessrecht führen, etwa:

    • die neueingeführten „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter“
    • das sogenannten Konfrontationserfordernis im Organstreitverfahren
    • Neuerungen im Parteiverbotsverfahren durch die NPD II-Entscheidung
    • die „Europäisierung“ der Verfassungsbeschwerde durch die beiden spektakulären neuen Urteile des BVerfG (Recht auf Vergessen I und II).

    Die sich daraus für einen Beschwerdeführer eröffnenden neuen verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze sind durchgängig berücksichtigt.

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    Handel und Wandel sind seit jeher international und grenzüberschreitend. Viele Akteure bemühen sich, für transnationale Dienstleistungen, Finanzierungen und Kreditsicherheiten einen Rechtsrahmen zu schaffen. Der Kommentar analysiert alle dafür relevanten internationalen Rechts-Übereinkommen.

    Kauf und Transport
    sind die wichtigsten Zweige des Welthandels, für die es akzeptierte internationale Regelwerke gibt. Dienstleistungen, Finanzierung und Kreditsicherheiten befinden sich auf einem guten Weg dorthin. Soft law und Handelsklauseln ergänzen völkerrechtliche Verträge. Internationale Regelwerke verlangen nach einer internationalen Sicht und einer internationalen Handhabung. Auch sie müssen nationale Grenzen hinter sich lassen. Ihr Zusammenspiel ist geprägt durch die wirtschaftlichen Zusammenhänge.
    Der neue Kommentar
    analysiert Artikel für Artikel

    • UN-Kaufrecht samt VerjährungsÜbk. (CISG)
    • UNIDROIT-Prinzipien
    • Incoterms ©
    • CMR
    • CIV / CIM
    • Montrealer Übereinkommen
    • Budapester Übereinkommen (CMNI)
    • HandelsvertreterRL
    • VerzugsRL
    • Cape Town Convention
    • UCP/ERA 600.

    Besonders charakteristisch
    ist das Zusammenspiel von Praxis und internationaler Perspektive. Der Blick gilt besonders Dynamik und Fortentwicklung.
    Der Kommentar vereint
    vieles, was sonst getrennt gesehen wird und doch Teil einer wirtschaftlichen Gesamttransaktion ist. Das ist ein neuer Anspruch. Mit einem Griff hat man alles, was man braucht.
    (Fast) Alles in einer Hand!
    Die Autoren
    Prof. Dr. Eckart Brödermann, Brödermann Jahn, Hamburg | Prof. Dr. Christoph Brunner, Peter & Partner, Bern | Prof. Dr. Petra Butler, Victoria University Wellington | Prof. Dr. Peter Csoklich, Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, Vienna | Prof. Gilles Cuniberti, Université de Luxembourg | Prof. Dr. Tim W. Dornis, Leuphana Law School, Lüneburg | Dr. Tobias Eckardt, Kanzlei Ahlers & Vogel, Leer | Dr. Raimond Emde, Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen, Hamburg | Dr. Erik Evtimov, University of Bern | Prof. Dr. Stefan Kröll, Attorney at Law, Cologne | Prof. Dr. Peter Mankowski, University of Hamburg | Dr. Christoph Oertel, Brödermann Jahn, Hamburg | Prof. Dr. Sebastian Omlor, University of Marburg | Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Attorney at Law and Aviation Law Consultant, Bonn | Dr. Klaus Ramming, Lebuhn & Puchta, Hamburg | Prof. Dr. Martin Schauer, University of Vienna | Michael A. Schifferli, University of Bern | Dr. Lisa Spagnolo, Monash University | Dr. Marco Torsello, University of Verona

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    Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind

    • der Einfluss des primären und sekundären Unionsrechts und der EMRK auf das nationale Verwaltungsverfahrensrecht, 
    • die Besonderheiten in den verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (einschließlich der Besonderheiten bei der Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts), 
    • die Bezüge zum Landesrecht, zu den Bestimmungen des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts und zum Europäischen Verwaltungsrecht, und 
    • das Verwaltungszustellungsgesetz.

     

    Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind

    • der Einfluss des primären und sekundären Unionsrechts und der EMRK auf das nationale Verwaltungsverfahrensrecht, 
    • die Besonderheiten in den verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (einschließlich der Besonderheiten bei der Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts), 
    • die Bezüge zum Landesrecht, zu den Bestimmungen des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts und zum Europäischen Verwaltungsrecht, und 
    • das Verwaltungszustellungsgesetz.

     

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    Die Neuauflage des Kommentars zur SE
    kommentiert im Einzelnen

    • die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie das SE-Ausführungsgesetz (Gesellschaftsrecht),
    • das SE-Beteiligungsgesetz (Arbeitsrecht),
    • die Besteuerung der SE.

     

     

    Die 3. Auflage berücksichtigt

    die umfänglichen Neuerungen im Europäischen Gesellschaftsrecht bzw. die nationalen Umsetzungsakte:

    • Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG)
    • Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
    • Kapitalrichtlinie 2012/30/EU, die Verschmelzungsrichtlinie 2011/35/EU
    • die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU
    • Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie 2014/56/EU
    • Abschlussprüferverordnung (EU) Nr. 537/2014
    • die CSR-Reporting-Richtlinie 2014/95/EU –
    • Richtlinie zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie 2017/828/EU
    • Richtlinie über besondere Aspekte des Gesellschaftsrechts 2017/1132/EU

    Ferner gab es Reformen des deutschen Aktiengesetzes und Umwandlungsgesetzes, die die gem. Art. 9 SE-VO auch Auswirkungen auf die SE haben:

    • FührposGleichberG
    • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
    • Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TÄndRLUG)
    • Aktienrechtsnovelle 2016 und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG).
    • Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG1995ÄndG 3)
    • Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VFinAMod)

    Eine Vielzahl neuer Entscheidungen
    des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte zur Sitzverlegung über die binneneuropäischen Grenzen hinweg. Die voraussichtlichen Folgen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) auf die SE sind dargestellt.

    Die Autoren
    sind erfahrene Experten mit großer Beratungspraxis auf dem Gebiet des Europäischen Gesellschaftsrechts: RA Marius Bodenstedt, FAArbR; Catherine Cathiard, Avocat; FAArbR; RA Dr. Malte Evers, FAArbR; Roger Hart, Solicitor; RA Dr. Jan T. Hartmann, FAArbR; RA Christof Kleinmann, FAArbR; RA Mag. Bernhard Konecny; RA Karsten Kujath LL.M.oec.int, FAArbR; RA Dr. Stefan Lammel, FAHuGR, RA Gerhard Manz; RAin Dr. Barbara Mayer, FAHuGR; Judith Müller; StB Prof. Dr. Michael Preißer; RA Marcel Ruhlmann, FASteuerR; RA Dr. Albert Schröder, FAHuGR u FASteuerR; Bas Visée, Advocaat

     

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    Gegenstand des Handkommentars ist das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank, das die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des als Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestalteten Kreditinstituts bildet.

    Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist das wichtigste deutsche Förderinstitut für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Gegenstand des Handkommentars ist das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank, das die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des als Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestalteten Kreditinstituts bildet. Ausführlich dargestellt sind auch die einzigartige historisch gewachsene rechtliche Struktur dieser Einrichtung und ihre Erfolgsgeschichte.

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    Mit dem „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ ist ein Entschädigungsanspruch geschaffen, der in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei den Staatsanwaltschaften gilt. Er ist verschuldensunabhängig, so dass es auf eine Überlastung des Gerichts nicht ankommt.

    Es gehört damit zur juristischen Sorgfaltspflicht, die Dauer von Verfahren verstärkt im Blick zu behalten. Die Anwaltschaft hat darauf zu achten, dass Ansprüche rechtzeitig und formal korrekt mit Hilfe der „Rüge der überlangen Verfahrensdauer“ erhoben werden. Land und Bund als jeweilige Klagegegner sehen sich zunehmend diesen Ansprüchen ausgesetzt. Die Richterschaft muss sich auf die neuen Anforderungen, auch in formaler Hinsicht, einstellen.

    Der neue Handkommentar

    • kommentiert die neuen §§ 198-201 GVG und die korrespondierenden Vorschriften in den Gerichtsordnungen
    • deckt die Besonderheiten für alle Gerichtsbarkeiten ab
    • erläutert Schritt für Schritt das neue Verfahren und
    • gibt konkrete Handlungsanweisungen zum anwaltlichen, behördlichen und richterlichem Handeln.

    Zur rechten Zeit
    Die ersten Verfahren gelangen jetzt zu den Gerichten, die hierfür Spezialzuständigkeiten begründet haben. Erste Entscheidungen lassen Streitstände, Auslegungstendenzen und Argumentationslinien erkennen, die von der Kommentierung bereits berücksichtigt werden.

    Die hervorragenden Autoren
    RiOLG Dr. Martin Marx, Mitglied eines für Rügen bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen Senats und RA Dr. Werner Roderfeld beleuchten den Themenkomplex anwaltlicher wie richterlicher Sicht, was einen hohen Praxisbezug garantiert.

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    Der juristische Beratungsbedarf in Sachen eSport nimmt immer mehr zu, die entscheidenden juristischen Regeln sind jedoch über viele Gesetze verstreut. Der neue StichwortKommentar verbindet die Vorteile einer A-Z-Darstellung mit einer Fokussierung auf die typischen Beratungssituationen in der Praxis.

    Der neue SWK eSport-Recht: Beratung aus einer Hand
    Der neue StichwortKommentar verbindet die Vorteile einer A-Z-Darstellung mit einer Fokussierung auf die Rechtsprobleme, die wirklich in der Praxis gelöst werden müssen. Seine Vorteile:

    • Themenauswahl: Fokus auf die typischen Beratungssituationen
    • Praktikabilität: verständliche Erläuterung des juristischen Problems sowie dessen Lösung für die Praxis
    • 360 Grad: stete Verknüpfung mit dem erforderlichen Organisationswissen sowie den Begrifflichkeiten
    • In einem Band: ersetzt die Anschaffung unzähliger Kommentare aus den verschiedensten Rechtsgebieten.

    Herausgeber und Autor:innen:
    Das Werk wird von Prof. Dr. Martin Maties herausgegeben, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre an der Universität Augsburg. Zudem ist er dort Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht.
    Die Autor:innen sind erfahrene Expert:innen aus der Wissenschaft und anwaltlicher Praxis:
    Jörg Adami, esports player foundation GmbH, Köln | RA Dr. Jörg Alvermann, Köln | Jakob Auer, München | RA Dr. Tim Bagger von Grafenstein, München | RA Kai Bodensiek, Berlin | RA Dr. Martin Böttger, München | RA Roman Brtka, LL.M. Eur., München | RA Dr. Lennart Brüggemann, Münster | Dr. Roman Deringer, RD Consulting UG, Leinfelden-Echterdingen | RA Alexander Engelhard, M.A., Frankfurt a.M. | Nader Fadl, Wuppertal | Tarek Fadl, Hamburg | RA Dr. Paul Fischer, München | Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard), Universität Mannheim | Christopher Flato, Köln | RA Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge), Köln | RA Kai Florian Furch, Berlin | RA Univ.-Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.), Augsburg/München | Akad. Rat a.Z. Dr. Sven Großmann, Universität Augsburg | Univ.-Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München | Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M., Berlin | RA Felix Hilgert, LL.M. (Köln/Paris), San Francisco | RA Dr. Thomas Himmer, Ludwigsburg | RA Dr. Henning Hofmann, Bremen | Dr. Valentin Horst, LL.M. (Glasgow), Darmstadt | RA Dr. Holger Jakob, LL.M. Eur., Berlin | RA Dr. Andreas Jens, Hamburg | Prof. Dr. Friedemann Kainer, Universität Mannheim | RA Dr. Sebastian Klaus, Darmstadt | RAin Dr. Julia Kleen, Düsseldorf | Dr. Michael König, LL.M. (Stellenbosch), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin | RA Christian Koops, München | Dr. Thomas C. Körber, Frankfurt a.M. | RA Roman Koudous, Berlin | Thomas Krumrey, Berlin | Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg | Dr. Simge Kurt, Universität Augsburg | Prof. Dr. Martin Maties, Universität Augsburg | RA David Menz, München | Dr. Nepomuk Nothelfer, Hamburg | Univ.-Prof. Dr. Anne Paschke, Technische Universität Braunschweig | RAin Dr. Henriette Picot, München | Simon Püschel, Augsburg | RA Prof. Dr. Christian Quirling, München | RA Prof. Dr. Christian Rauda, Hamburg | Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Martin Schimke, LL.M., Düsseldorf | Dr. Philipp Schlotthauer, Universität Augsburg | Dr. Daniel Schmid, Universität Augsburg | Dr. Tobias Scholz, Universität Siegen | RA Dr. Carsten Schucht, Augsburg | RA Dr. André Soldner, LL.M., Hamburg | Sebastian Steinbach, Game Verband, Berlin | Lorenzo von Petersdorff, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, Berlin | RA Heiko Wunderlich, München | Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg

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    Der erste Kommentar zum Thüringer Datenschutzgesetz strukturiert das komplexe Rechtsgebiet und erklärt präzise das Verhältnis von Landesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie. Der Handkommentar bietet eine wertvolle Hilfestellung zur praxisnahen Anwendung der anspruchsvollen Rechtsmaterie.

    Der Handkommentar zum thüringischen Landesdatenschutzgesetz (ThürDSG)

    • strukturiert das komplexe Rechtsgebiet praxisnah
    • erläutert das Verhältnis von Landesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
    • kommentiert das Landesrecht und macht als erstes Werk nach Inkrafttreten der DS-GVO die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht deutlich
    • zeigt Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen und dem Bundesrecht.

    Die Autorinnen und Autoren aus Bundes-, Landes- und Justizverwaltung, Wissenschaft sowie Justiz setzen sich mit den drängenden Rechtsfragen auseinander und geben Tipps zu Auslegung und Anwendung des ThürDSG. Der Kommentar ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften und ist das ideale Arbeitsmittel für alle, die mit dem ThürDSG arbeiten.

    Herausgeber und Autor:innen
    RiVG Andrea Bechstein | Ri’inVG a.D. Dr. Nora Düwell | Tim Fellmann | Dr. Lutz Hasse | Dr. Jens Keßler | Janine Kirstein | Dr. Heike Krischok | Johannes Matzke | Sabine Pöllmann | Anne Wetzel

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    Mit dem 2. KostRÄG werden strukturelle und lineare Gebührenerhöhungen in das RVG eingeführt. Die 8. Auflage des Mayer/Kroiß bringt die bewährte RVG-Kommentierung schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Reform auf den aktuellen Stand. Wie in jeder Auflage kommentiert der Mayer/Kroiß präzise alle großen und kleinen Änderungen des RVG und die detailreiche Rechtsprechung. Er zeigt dabei genau auf, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.

    Die 8. Auflage des Mayer/Kroiß bringt die bewährte RVG-Kommentierung schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Reform durch das 2. KostRÄG mit

    • linearer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
    • Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
    • Berücksichtigung von Pausenzeiten in Strafsachen,
    • Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Geschäftsgebühr
    • Terminsgebühr für privatschriftliche Vergleiche
    • Erhöhung Fahrtkostenpauschale, Tages- und Abwesenheitsgelder

    auf den aktuellen Stand, präzise mit allen Änderungen und der detailreichen Rechtsprechung – er zeigt, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
    Die Autoren
    Uwe Dinkat, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Inzlingen | Dr. Johannes Ebert, Präsident des Landgerichts, Würzburg | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Christian Janeczek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht, Dresden | Dr. Erik Kießling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Dr. Hans Klees, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts, Traunstein | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht, Bühl | Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, Berlin | Christian Rohn, Rechtsanwalt, Bad Krozingen | Dr. Alexander Weinbeer, Rechtsanwalt, Frankfurt | Klaus Winkler, Rechtsanwalt, Freiburg

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    Der Handkommentar JGG bringt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie unter Berücksichtigung aller wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht).

    Die aktuelle Neuauflage
    berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die zahlreichen Änderungen durch

    • das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (»Warnschussgesetz«),
    • das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs;
    • das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung und
    • die Änderungen zur Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern.

    Besonders hilfreich
    sind die integrierten Antrags- und Beratungshinweise sowie konkrete Leistungsbeschreibungen für die soziale Arbeit.

    Die Praxis schätzt die Anwendungsnähe der Darstellung, die die notwendigen jugendkriminologischen Grundlagen der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen vermittelt und die Normanwendungsrichtlinien der Praxis wie besondere jugendstrafrechtliche Instrumente (Anti-Gewalt-Training, Diversions-Richtlinien, JGG-Richtlinien) einbezieht.

    Das renommierte Herausgeber- und Autorenteam
    aus allen relevanten Berufszweigen gewährleistet die Rückführung der Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und dem Haftanstaltsalltag in die juristische Anwendung des JGG:

    Gernot Blessing, OStA a.D., Leiter einer Jugendabteilung bei der StA Stuttgart | ­Reinhold Buhr, Direktor des AG Bruchsal a.D. | Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Univ. Kassel | Dr. jur. Jörg Habetha, RA und FA für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Univ. des Saarlandes | Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der JVA Wiesbaden | Mark Kern, RA in Lauda Königshofen | Priv.-Doz. Dr. jur. ­Christian Laue, Priv.-Doz. am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Univ. Heidelberg | Dr. jur. Alexander Linke, Richter am LG Köln | Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Univ. Hannover | Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Prof. (em.), Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg | Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.-Prof. i.R. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg, Rechtsanwalt in Tübingen | Priv.-Doz. Dr. jur. Gerson Trüg, RA und FA für Strafrecht in Freiburg/Karlsruhe, Priv.-Doz. an der Eberhard Karls Univ. Tübingen | Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender ­Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Univ. Bonn | Dr. Beate Weik, OStA, Abteilungsleiterin bei der StA Stuttgart | Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Univ. Tübingen, Ministerialrat – Referatsleiter „Vollzugsgestaltung“ – in der Abteilung „Justizvollzug“ im JuM Baden-Württemberg

    Der führende Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe lässt darüber hinaus keine Fragen offen. Mitkommentiert ist bereits der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter 3, wie er ab 1. August 2013 gelten wird, mit den brennenden Fragen nach der Auslegung des „individuellen Bedarfs“ und der Haftung. Berücksichtigt sind drei Jahre Erfahrungen und Rechtsprechung zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren seit dem FamFG. Der Bereich Datenschutz wurde nochmals erweitert.

    Das Werk liefert auch eine umfassende Kommentierung der neueren kreativen Rechtsprechung des BVerwG zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung, berücksichtigt das neue Mediationsgesetz und gibt einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen im Familienrecht mit der Reform des Sorgerechts und der Einführung des Umgangsrechts biologischer Väter, wie das Betreuungsgeld.

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    Die Grundrechtecharta der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die deutsche Rechtspraxis. Auf aktuellem Stand erläutert der Großkommentar die rechtlichen Regelungen und Gewährleistungen der Charta.

    Die Grundrechtecharta der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die deutsche Rechtspraxis. Der Europäische Gerichtshof hat schon in zahlreichen Entscheidungen auf die Vorschriften der Charta Bezug genommen und durch sein Urteil in der Rechtssache „Åkerberg Fransson“ wurde der Anwendungsbereich der Charta (Art. 51) offensiv ausgeweitet. Damit kommt der Charta auch für den Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene und für die Auslegung deutscher Grundrechtsnormen große Bedeutung zu – und es ergeben sich Konfliktfelder zwischen dem EuGH und dem BVerfG, die der Jurist kennen muss.

    Der „Meyer“ ist der Standardkommentar für die aktuelle Interpretation der Charta und erscheint zum richtigen Zeitpunkt. Wissenschaftlich fundiert sind sämtliche Erläuterungen praxisnah auf den aktuellen Stand gebracht. Die Titel zur Solidarität und zu den Allgemeinen Bestimmungen sind vollständig neu kommentiert und bilden einen Schwerpunkt der 5. Auflage. Die Kommentierungen zur Präambel und alle anderen Titel wurden gründlich überarbeitet und aktualisiert.

    Weitere Schwerpunkte:

    • Verhältnis der Charta zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu den Gewährleistungen der deutschen Verfassung
    • Schutzbereiche der Charta, die das Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt (z.B. der Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Bildung, die Rechte von Kindern und älteren Menschen, das Recht auf eine gute Verwaltung)
    • Prozessuale Durchsetzung der Unionsgrundrechte
    • Bedeutung der Charta für das Asyl- und Flüchtlingsrecht.

    Der Kommentar berücksichtigt alle einschlägigen Entscheidungen des EuGH, des EGMR, des BVerfG und anderer nationaler Verfassungsgerichte.
    Die Neuauflage ist die erste Informationsquelle für Europarechtler, Völkerrechtler und Verfassungsjuristen und auch für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte, die in grundrechtssensiblen Bereichen tätig sind, eine wichtige Entscheidungshilfe.
    Die Autoren
    RiBSG a.D. Prof. Dr. Norbert Bernsdorff / RiLG Dr. Martin Borowsky, Maître en droit (Aix-en-Provence) / Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser / RegDir Dr. Bettina Giesecke / Prof. Dr. Sven Hölscheidt / Dr. Tilman Hoppe, LL.M. / RA Dr. Bernd Hüpers / Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel / Prof. Dr. Siegfried Magiera / Prof. Dr. Jürgen Meyer / ORRin Dr. Birgit Reese / RegDir Dr. Kristin Rohleder / PD Dr. Angela Schwerdtfeger

     

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    Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis.

    Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis.

    Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand

    • die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und
    • die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl.
      Weitere Schwerpunkte:
    • Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta
    • Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht
    • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht)
    • Klimaschutzklagen


    Die Herausgeber
    Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats.
    Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen.
    RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins.

    Die Autorinnen und Autoren
    Dr. Frauke Albrecht | Ri’inKG Dr. Kathrin Brunozzi | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur. | RiOLG Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur. | RA Dr. Björn P. Ebert | Hugo Fuentes, MSc. (LSE) | Prof. Dr. Felix Hanschmann | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Prof. Dr. Stefan Harrendorf | VRiVerwG a.D. Dr. Bertold Huber | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU) | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner | RA Dr. Matthias Lehnert | Axel Müller-Elschner | VRiVerwG Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln) | Prof. Dr. Martin Nettesheim | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London) | RA Stefan von Raumer | Dr. Denise Renger | Ri’inBGH Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.) | RAin Lea Voigt, FAinStrafR

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    Der „Münder“ ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis. Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die sich zentral im SGB II auswirkt.

    Der „Münder“ ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis.
    Die Reformauflage zum Bürgergeldgesetz
    Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die einen Paradigmenwechsel weg vom Vermittlungsvorrang darstellt und sich zentral im SGB II auswirkt. Schwerpunkte liegen auf

    • Begriff der Hilfebedürftigkeit/Mehrbedarfe
    • Anrechenbarkeit von Einkommen/Vermögen/Schonvermögen/Rückforderungen
    • Leistungsminderung
    • Angemessenheit der Wohnung
    • Kooperationsplan ab 1.7.2023
    • Übernahme von Weiterbildungskosten

    Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sowie die neue Erreichbarkeitsverordnung zu § 7b SGB II.

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    Der Frankfurter Kommentar
    spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.

    Die 9. Auflage
    legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:

    • Förderung der Inklusion
    • Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
    • Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
    • Kinderschutz und Kooperation
    • Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
    • Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
    • Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 53 ff. SGB VIII in der Fassung ab 1.1.2023) sowie der
    • für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)

    Die Neuauflage
    berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.

    Herausgeber, Autorinnen und Autoren
    sind führende Expertinnen und Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
    Dr. Janna Beckmann; Prof. Dr. Arne von Boetticher, Diana Eschelbach; Prof. Dr. Birgit Hoffmann; Dr. Thomas Meysen; Prof. em. Dr. Johannes Münder; Dr. Eric van Santen, StSekr a.D. Prof. Klaus Schäfer; RAin Gila Schindler, FAinSozR; Lydia Schönecker; Angela Smessaert; Norbert Struck; Prof. Dr. Britta Tammen; Prof. Dr. Thomas Trenczek und Dr. Gabriele Weitzmann.

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    Die überwiegende Zahl aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten endet vor Gericht. Daher ist die umfassende Kenntnis der Verfahrensvorschriften für die tägliche Prozesstätigkeit unerlässlich. Die Neuauflage des Praktikerkommentars legt besonderen Wert auf die intensive Darstellung der praxisrelevanten Themen im Güte-, Urteils- und Beschlussverfahren und widmet sich ausführlich dem Gebührenrecht.

    Das kompetente Autorenteam, allesamt seit vielen Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit als Arbeitsrichter oder Anwälte tätig, berücksichtigt sowohl die Anwalts- als auch die Richtersicht.

    Die Neuerungen und Highlights der 2. Auflage im Überblick:

    • neues Güterichterverfahren nach § 54 Abs. 6 ArbGG sowie Mediation nach § 54 a ArbGG kommentiert: Änderungen im Ablauf, Chancen und Hürden
    • neues Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren kommentiert: Voraussetzungen, Erfolgsaussichten
    • Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsrecht mit zahlreichen Beispielen erheblich ausgebaut
    • Streitwert- und Gebührenrecht: neukonzeptioniert aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis; Ausblick auf die mögliche PKH-Novelle
    • Streitwertkatalog zum Urteils- und Beschlussverfahren: erheblich ausgebaut, zahlreiche neue Urteile
    • Urteilsverfahren: übersichtlicher strukturiert
    • Beschlussverfahren: ausführlicher, mit vielen Anregungen zur Antragstellung und zu Besonderheiten der Zwangsvollstreckung
    • zahlreiche in die Erläuterungen integrierte Mustertexte und Beispiele

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    Der Kommentar zum Hamburgischen Hochschulgesetz reagiert mit seiner zweiten Auflage auf die umfassenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Insbesondere wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Steuerung der Hochschulen novelliert. Die Neuauflage des Handkommentars trägt dem mit einer umfassend – bis hin zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen – aktualisierten Darstellung Rechnung. 
    Vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Studiernachfrage und hiermit verbundener Kapazitätsrechtsstreitigkeiten enthält die Neuauflage erstmals eine umfängliche Kommentierung des Hochschulzulassungsgesetzes.

    Der Kommentar zum Hamburgischen Hochschulgesetz
    reagiert mit seiner zweiten Auflage auf die umfassenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Insbesondere wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Steuerung der Hochschulen novelliert. Der Gesetzgeber des Hamburgische Hochschulrecht reagiert damit auf gesellschaftliche wie hochschulische Entwicklungen sowie neue haushaltsrechtliche Anforderungen. 
    Die Neuauflage des Handkommentars 
    trägt dem mit einer umfassend - bis hin zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen - aktualisierten Darstellung Rechnung. 
    Vor dem Hintergrund der ungebrochenen und weiterhin steigenden Studiernachfrage und hiermit verbundener Kapazitätsrechtsstreitigkeiten vor den Gerichten enthält die Neuauflage erstmals auch eine umfängliche Kommentierung des Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetzes (HZG). Berücksichtigt sind dabei auch die ab September 2016 in Kraft getretenen Änderungen des HZG.
    Autorinnen und Autoren 
    sind profunde Kenner der Hochschulpraxis. Sie bringen Expertise und Erfahrungen aus Wissenschaftsverwaltung, Gerichtsbarkeit und Anwaltschaft ein. Dies ermöglicht einen ausgewogenen Blick auf das HmbHG. Angesprochen sind Präsidien, Dekanate und die Beschäftigten der Hochschulen. Wissenschaftsorganisationen und die zuständigen (Verwaltungs-) Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien profitieren in gleichem Maße von der aktuellen Neuauflage.

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    Die 3. Auflage des Standardwerks ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte, berücksichtigt aktuelle Entwicklungen ( Mindestgage für Gastspielverträge, der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen) und gibt konkrete Hinweise für die Umsetzung in der Praxis (inkl. Vertragsformularen).

    Die Neuauflage berücksichtigt u.a.

    • die Mindestgage für Gastspielverträge
    • weitere Erhöhungen der Mindestgage
    • die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
    • der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.

    Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.

     

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    Der Ostendorf ist ein Muss für die Rechtsanwendung und jede Argumentationsbildung im Rahmen eines evidenzbasierten Jugendstrafrechts. Topaktuell und mit klarer Haltung kommentiert der Ostendorf die gesetzgeberischen Novitäten: Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG; Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder; Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung; Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren.

    „Die 11. Auflage berücksichtigt ganz aktuell

    • Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG
    • Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    • Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
    • Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
    • Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren“

    Besonders praxisnah

    • Neueste Statistiken veranschaulichen die Entwicklung der Jugendkriminalität und der Rechtsprechung bzw. Sanktionierung durch die Jugendgerichte
    • Schwerpunktdarstellung Jugendstrafvollzug
    • Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, z. B. des BGH zur Bedeutung des „Erziehungspostulats“ bei der Verhängung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld, werden aufgenommen

    Geschrieben von Kennern des JGG
    Prof. Dr. jur. Kirstin Drenkhahn, Professorin für Strafrecht und Kriminologie, Freie Universität Berlin | Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf, Professor für Strafrecht; vormals Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention, Universität Kiel; davor Jugendrichter, später Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein | Jochen Goerdeler, Ministerialrat im Sozialministerium Schleswig-Holstein, z.Zt. abgeordnet ins Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | Prof. Dr. jur. Frank Guido Rose, Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg, Richter am Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, Honorarprofessor an der Universität Kiel | Prof. Dr. jur. Jan Schady, Ministerialrat im Ministerium u.a. für Justiz des Landes Schleswig-Holstein, Honorarprofessor an der Universität Kiel | Dr. jur. Michael Sommerfeld, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vormals Oberstaatsanwalt, Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin.

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    Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah erläutert der neue Handkommentar die Regelungen des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes.

    Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
    eröffnet allen Interessierten den Zugang zu amtlichen Informationen und erhöht so die Transparenz des Verwaltungshandelns.
    Im neuen Handkommentar
    werden die einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah erläutert. Das Werk berücksichtigt die Entstehungsgeschichte der Normen sowie die Anwendungshinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur sind umfassend verarbeitet.
    Die Autoren
    beschreiben im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsanspruch gegen staatliche Stellen zusteht. Der neue Kommentar zum IFG NRW ist nicht nur für die Rechtsanwender in den Verwaltungsbehörden, sondern auch für Anwaltschaft und Justiz eine zuverlässige Arbeitshilfe.

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    Der StichwortKommentar Schadenrecht
    ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen!

    Das Werk

    • kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung
    • behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit
    • bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein
    • zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert
    • ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung.

    Die besonderen Vorteile

    • Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert.
    • Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen
    • Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls.

    Das Herausgeber- und Autorenteam
    RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL,M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking

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    Das Arbeits- und Sozialstrafrecht
    ist bislang in der Kommentarliteratur nur auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt dargestellt worden. Dem Strafrechtler ist das Fachrecht der Arbeits- und Sozialrechtler fern. Umgekehrt werden buß- oder strafrechtsbewehrte Fachnormen oft als „Anhängsel“ verkürzt dargestellt, eine in der Praxis nachgefragte Beratung aus einer Hand ist schwierig.

    Der neue Großkommentar
    schließt die Lücken und geht auf die bereichsspezifischen Besonderheiten der Strafbarkeit im Arbeits- und Sozialrecht ein.

    Das Arbeits- und Sozialstrafrecht
    ist bislang in der Kommentarliteratur nur auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt dargestellt worden. Dem Strafrechtler ist das Fachrecht der Arbeits- und Sozialrechtler fern. Umgekehrt werden buß- oder strafrechtsbewehrte Fachnormen oft als „Anhängsel“ verkürzt dargestellt, eine in der Praxis nachgefragte Beratung aus einer Hand ist schwierig.

    Der neue Großkommentar
    schließt die Lücken und geht auf die bereichsspezifischen Besonderheiten der Strafbarkeit im Arbeits- und Sozialrecht ein, z. B.:

    • Darf Strafrecht zur Einschränkung des im Grundgesetz verankerten Streikrechts führen?
    • Ist eine geduldete Arbeitszeithöchstüberschreitung eine Straftat?
    • Sind zu gering oder zu hoch bezahlte Vergütungen von Betriebsratsmitgliedern strafbar?
    • Ist eine „schuldhafte“ Fehleinschätzung von (Schein-)Selbstständigkeit bzw. abhängigem Arbeitsverhältnis im Sozialrecht anders als im Strafrecht zu beurteilen?

    In politisch umkämpften Rechtsgebieten vom Arbeitskampfrecht, zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz- oder Gleichstellungsrecht beantwortet der Kommentar anwendungsrelevante Fragestellungen für die Anwaltschaft (FA Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht), wie auch die korrespondierenden Lehrstühle, Unternehmensjuristen, Richter und Staatsanwälte.

    Besonders hilfreich sind die jeweils im Normzusammenhang enthaltenen praktischen Hinweise zu

    • Compliance,
    • Verfall,
    • Kosten,
    • Zuständigkeit,
    • Rechts- und Nebenfolgen,
    • Beweisführung,
    • gerichtliche Durchsetzbarkeit

    Die Autoren
    RA Joachim Baumann, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Dr. Emanuel H. F. Ballo, Frankfurt a. M. | RAin Dr. Sandra B. Carlson, LL.M., Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg | Regierungsrat Tomas Cosfeld, Hannover | Prof. Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen | RA Michael Fleischmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mün­chen | RA Willy Franz, Steuerberater, Hannover | RA Dr. Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim | RA Dr. Rüdiger Helm, LL.M., München | RA Dr. Tobias Hillegeist, Hamburg | Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim | RAin Dr. Claudia Keiser, Hannover | RAin Kathi-Gesa Klafke, Berlin | VRiOLG a.D. Guido Kotschy, München | RA Pascal R. Kremp, LL.M., München | RA Dr. Thomas Kuhn, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, München | RA Dr. Norbert Lösing, Fachanwalt für Strafrecht, Lüneburg | RA Dr. Frank Lorenz, Düsseldorf | RA Prof. Dr. Michael Nagel, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Andreas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München | RA Thomas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nürnberg | RA Dr. Manfred Parigger, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover | RA Hans J. Pfitzner, München | RAin Barbara Renkl, München | RAin Dr. Juliane Freifrau von Rotenhan, Hannover | RA Dr. Christian Schoop, Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann, Düsseldorf | RA Krikor R. Seebacher, München | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer, München | RA Eckart Stevens-Bartol, VRiLSG a.D., München | RA Dr. Peer Stolle, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin | RA Prof. Dr. Jürgen Taschke, Frankfurt a. M. | RAin Sylvia Völker, Celle | RA Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin | RA Dr. Daniel Zapf, Frankfurt a. M.

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    Umfassende Neuregelungen im Kapitalmarktstrafrecht
    Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben zahlreiche Rechtsakte zum Anlegerschutz und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte erlassen. Das WpHG ist vollkommen neu strukturiert. Erweiterte Befugnisse, nun auch zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen und verhängten Sanktionen durch die BaFin, sind eröffnet.

    Aktuelle 5. Auflage
    Die Neuauflage des Handkommentars ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt u.a.

    • die wesentlichen Veränderungen der bestehenden Sanktionsvorschriften
    • die neuen Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse der BaFin
    • die sanktionsrechtlichen Konsequenzen für Unternehmensträger infolge eines Fehlverhaltens ihrer Mitarbeiter und Organwalter.

    Die Autoren:
    Felicitas Boehm | RAin Ute Bottmann, FAStrafR | Prof. Dr. Mark Deiters | RA Dr. Tobias Eggers, FAStrafR | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | RA Prof. Dr. Björn Gercke, FAStrafR | Ronny Häselbarth | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf | Diana Köhler | Carsten Kusche | RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR und FAStR | AkadR a.Z. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford) | Prof. Dr. Frank Saliger | RAin Dr. Kerstin Stirner, FAStrafR | RA Sebastian Wagner, FAStrafR | Prof. Dr. Frank Zieschang

     

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    Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
    erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

    Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
    erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

    Die aktuelle Neuauflage
    vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.

    Die Vorteile auf einen Blick

    • Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
    • Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
    • Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
    • Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
    • Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs

    Besonders praxisnah
    Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.

    Die Autoren
    Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin

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    Der Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht
    erweitert entscheidend die Beratungsmöglichkeiten im Medienrecht. Er kommentiert in einem Band alle relevanten Rechtsnormen medienübergreifend und gibt gezielte Hinweise auf die unterschiedlichsten medienrechtlichen Klagemöglichkeiten. Dieses Gesamtkonzept ist konkurrenzlos.

    Die 4. Auflage
    bringt nicht nur alle Bereiche des Kommentars auf den neuesten Stand, sondern erweitert die Themenpalette um wichtige neue Bereiche wie E-Commerce, Haftung von Online-Plattformen, die Intermediärshaftung sowie die Kontroversen zu „Uploadfiltern“. Der Medienstaatsvertrag 2020 und die europarechtlichen Vorgaben der Urheberrechtsrichtlinie sind berücksichtigt.

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    Die Neuauflage des Handkommentars zum Investmentrecht zeigt Punkt für Punkt Risiken und Chancen bei der Anwendung des neuen Rechts auf. Praxisnäher geht es nicht:

  • Investmentsteuergesetz mit allen Änderungen durch das InvStRefG kommentiert
  • Komplett neu: Ausblick auf das ab 1.1.2018 geltende neue Investmentsteuerrecht
  • Alle Änderungen infolge des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes und des Verwahrstellenrundschreibens umfassend berücksichtigt
  • Das Investmentrecht 
    kommt nicht zur Ruhe: Nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) versucht die Bundesregierung mit dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) die Investmentbesteuerung europarechtskonform, weniger gestaltungsanfällig und „einfach“ zu fassen. Strengere Regeln sieht das OGAW-V-Umsetzungsgesetz vor. 
    Die Neuauflage des Handkommentars zum Investmentrecht 
    zeigt Punkt für Punkt Risiken und Chancen bei der Anwendung des neuen Rechts auf. Anleger, Fondsgesellschaften, Verwahrstellen und Berater können schnell auf einen Blick erkennen, was sich für sie ändert, konkret im Hinblick auf

  • die Erschwerung des Aktienerwerbs über den Dividendenstichtag (sog. Cum-Cum-Geschäfte)
  • die zusätzlichen Anforderungen bei der Berufsträgerbescheinigung und die Verlängerung der Übergangsfrist für sog. Altfonds (vor dem 24.12.2013 aufgelegte Investmentfonds)
  • die Abschaffung der bisher für Investmentfonds geltenden generellen Körperschaftsteuerbefreiung ab 2018
  • die Neuregelung der Besteuerung von Investitionen in sog. Spezialfonds ab 2018 
  • das komplett neue Besteuerungssystem für Investitionen in Publikumsfonds mit Vorabpauschalen und Teilfreistellungsbeträgen ab 2018
  • die Abschaffung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen mit vor dem 1.1.2009 erworbenen Fondsanteilen
  • die Änderungen bei der Tätigkeit und Haftung der Verwahrstellen und
  • die neuen Anforderungen für Vergütungssysteme von Fondsgesellschaften.
    Praxisnäher geht es nicht:
  • Investmentsteuergesetz mit allen Änderungen durch das InvStRefG kommentiert
  • Komplett neu: Ausblick auf das ab 1.1.2018 geltende neue Investmentsteuerrecht
  • Alle Änderungen infolge des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes und des Verwahrstellenrundschreibens umfassend berücksichtigt
  • Umfassende Bilanz und Update: Das KAGB seit über 2 Jahren in der Praxis
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    Die 4. Auflage des HK-UVPG bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.

    Das neue Recht
    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung erfährt das UVPG eine vollständige Neufassung. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU werden alle bisherigen und die neuen Regelungen einfacher bzw. anwenderfreundlich ausgestaltet. Das gilt besonders für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Gegenstand der Richtlinie ist, das gilt aber auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP), da sich insoweit aus Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Bedarf ergibt.

    Die 4. Auflage des HK-UVPG
    bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.

    Die Neuauflage setzt die Schwerpunkte bei den Hauptanliegen der Reform:

    • Neuregelungen für das Verfahren der UVP-Vorprüfung (Flächen- und Klimaschutz, Unfall- und Katastrophenrisiken) 
    • Kumulierende Vorhaben (Umsetzung des „Irland-Urteils“ des EuGH)
    • Neue Vorgaben für die Erstellung eines UVP-Berichts bei der UVP
    • Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Zentrale Internetportale, Absehen von einer erneuten Beteiligung)
    • Neujustierung der Differenzierung zwischen Neu- und Änderungsvorhaben
    • Neuer Abschnitt „Teilzulassungen, Zulassungsverfahren eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren“, dort insbesondere neue Vorgaben für den Bereich „Gemeinsame Durchführung“
    • Neufassung „Grenzüberschreitende UVP“ (Übersetzung von Unterlagen)
    • UVP-Spezialregelungen der 9. BImSchV, der AtVfV und des BBergG
    • Neue Mindestanforderungen für die Überwachung der gesetzten UVP-Vorgaben
    • Modernisierung der Regelungen der SUP (auch die eines geänderten BauGB und ROG) 

    Praxisnah
    Die Kommentierung hilft dem Praktiker, UVP und SUP ordnungsgemäß durchzuführen. Nach § 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind bekanntlich auch Verfahrensfehler bei der Durchführung einer UVP justiziabel, sodass sie zur Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen können. Die Neuauflage gibt praxisnahe Hilfen, um diese im Umgang mit den vielen Neuregelungen zu vermeiden.

     

     

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    Mit dem Digital Markets Act (DMA) unterliegen die großen Plattformbetreiber bestimmten Verhaltenspflichten. Der neue Handkommentar erläutert praxisnah die Vorschriften des DMA und seine Auswirkungen auf die digitalen „Gatekeeper“ sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen der Plattformen.

    Der Digital Markets Act (DMA) bringt eine Vielzahl neuer Regeln für große Plattformbetreiber. Davon betroffen sind auch alle Unternehmen, die die zentralen Plattformdienste der „Gatekeeper“ nutzen, sowie die privaten Endnutzer:innen der Plattformen.

    Der neue Handkommentar
    Der „Podszun“ ist der Kommentar des ersten Zugangs. Systematisch präzise verliert er nie den Blick für die Anwendungsfragen der Praxis. Das Werk erläutert,

    • wer als „digitaler Gatekeeper“ direkter Adressat der verbotenen Verhaltensweisen ist,
    • wie die Verpflichtungen umgesetzt werden müssen,
    • welche Rechte den gewerblichen Nutzer:innen der Plattformen zustehen und
    • wie im Falle eines Verstoßes gegen die Gatekeeper vorgegangen werden kann.

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    Zahlreiche Mandanten hätten ohne staatliche Unterstützung keinen Zugang zum Recht. Für die Gewährung von Kostenhilfen zur Finanzierung von Verfahren kommt es mehr denn je auf die genaue Kenntnis der Voraussetzungen an. Das Werk behandelt alle im Zusammenhang mit der Gewährung von Kostenhilfen einschlägigen Normen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht. Ein Sonderteil des Kommentars widmet sich der Tragung der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012, Stand 3/16).

    Zahlreiche Mandanten hätten ohne staatliche Unterstützung keinen Zugang zum Recht. Für die Gewährung von Kostenhilfen zur Finanzierung von Verfahren kommt es mehr denn je auf die genaue Kenntnis der Voraussetzungen an.

    • Das Werk behandelt alle im Zusammenhang mit der Gewährung von Kostenhilfen einschlägigen Normen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht.
    • Integriert kommentiert werden überdies die Spezialregelungen für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit sowie das Kindergeldverfahren.
    • Ein Sonderteil widmet sich der Tragung der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012, Stand 3/16).

    Für die Anwaltschaft bietet der Kommentar umfassende Vorteile:

    • wertvolle Unterstützung im Vorfeld der Beantragung von Kostenhilfen
    • sichere Argumentation im Streit um die Gewährung der Kostenhilfen

     

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    Die 3. Auflage umfasst alle Neuerungen der Vergaberechtsreform durch die Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien. Im Detail kommentiert sind die Vorschriften zu den EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wie auch die neue Unterschwellenvergabeordnung. Sie regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte und ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1).

    Der Kommentar ist ein Muster an Übersichtlichkeit und schlägt einen „Pfad durch den Vergaberechtsdschungel“. 

    Die Ausgabe 2019 des Hk-Vergaberechts enthält eine komplette Kommentierung des neuen Vergaberechts und ordnet die neuen Regelungen in die vergaberechtliche Entscheidungspraxis ein. Ausführlich behandelt werden die Brennpunkte der Reform: 

    • die neue Unterschwellenvergabeordnung
    • die Änderungen der Wertungssystematik
    • die neuen Regelungen zur Inhousevergabe und interkommunalen Kooperation
    • die neuen Bestimmungen zur Selbstreinigung
    • die Regelungen zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen
    • die Neuregelungen bei der sog. E-Vergabe
    • der Eignungsnachweis durch die einheitliche europäische Eigenerklärung oder 
    • die neue „Innovationspartnerschaft“ 

    Topaktuell: Die VOB/A 2019 ist bereits redaktionell berücksichtigt. 

    Besonders praxisnah sind die vielen Hinweise für die Gestaltung der Vergabeunterlagen und das Vorgehen bei vergaberechtlichen Auseinandersetzungen auch nach neuem Recht.

    Herausgeber und Autoren:
    Prof. Dr. Christian Alexander | RA Matthias Berger, FAVerwR | RA Andreas Berstermann, FAVerwR | Dr. Klaus Bitterich | Dr. Gabriele Buchholtz, LL.B. (Hamburg) | RA Fabian Budde | Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne) | RA Ulf Christiani | RiOLG Britta Dieck-Bogatzke | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley) | RA Dr. Ingo Franzius | RA Dr. Pascal Friton, LL.M. (Durham) | RA Prof. Dr. Marcel Kaufmann, LL.M. | Dr. Anika Klafki, LL.B. (Hamburg) | RA Dr. Gerrit Landsberg | Prof. Dr. Mario Martini | RA Dr. Pablo Mentzinis | Dr. Friederike Mußgnug | Prof. Dr. Carsten Nowak | Prof. Dr. Eckhard Pache | RA Ulf-Dieter Pape, FAVergabeR | Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) | RA Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) | RA Dr. Lukas Ritzenhoff | RAin Dr. Bettina Ruhland | RAin Dr. Isa Alexandra Sadoni | RA Dr. Martin Schellenberg | RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M. (Leiden) | RA Dr. Roland M. Stein, LL.M. Eur. | Ltd. RegDir Detlef-Holger Sturhahn | RAin Simone Terbrack, M.A. | Prof. Dr. Stephan Tomerius | Dr. Michael Winnes, Justitiar

     

     

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    Der sensible Umgang mit Behörden, das Wissen um die richtigen Anträge und der kreative Umgang mit den Mitteln des Verwaltungsprozessrechts entscheiden über den Erfolg im Verwaltungsverfahren und vor Gericht. Auch in der 3. Auflage der „Prozesse in Verwaltungssachen“ führen erfahrene Rechtsanwälte und Richter sicher durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und durch den Prozess. Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.

    Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten. 

    Die Neuauflage 

    • bringt alle Bereiche auf den neuesten Argumentationsstand, auch bei den unions- und bzw. europarechtlichen Implikationen
    • erweitert insbesondere die Darstellung des Rechts der freien Berufe, des Rechtsschutzes bei überlangen Gerichtsverfahren und die Thematik "elektronischer Rechtsverkehr" 
    • überarbeitet vollständig die Ausführungen zur Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 
    • erläutert weitere typische Fallkonstellationen und bietet Hinweise zur Antragstellung wie Musterformulierungen. 

    Die Möglichkeiten, die die Verfassungsbeschwerde und der Europäische Rechtsschutz bieten, werden in ihrem "taktischen" Potential, z.B. im Hinblick auf den Einstweiligen Rechtsschutz, verzahnt dargestellt.

    Herausgeber und Autoren
    bringen jahrzehntelange Prozesserfahrung ein:
    Dr. Jan Malte von Bargen, LL.M. (UMich), Regierungsdirektor, Verwaltungsleiter des Polizei­präsidiums Offenburg | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel | Michael Funke-Kaiser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mann­heim | Dr. Andreas Hartung, Richter am Bundesverwaltungsgericht | Dr. Dirk Herrmann, Rechts­anwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe | Michael Huschens, Vorsitzender ­Richter am Verwaltungs­gericht Köln | Prof. Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Präsident des Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Karlsruhe | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. ­Christofer Lenz, Rechtsanwalt, Fach­anwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für ­Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D., Stuttgart | Wolfgang Rieger, ­Vorsitzender ­Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Christoph Sennekamp, ­Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg | Reinhard Wilke, Richter am Oberverwaltungsgericht ­Schleswig | Prof. Dr. ­Rüdiger Zuck, Of Counsel, Stuttgart

     

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    Der Kommentar behandelt arbeits- und sozialrechtliche Fragen der Elternschaft und veranschaulicht Lösungen von Konflikten zwischen Berufstätigkeit und Fürsorge für die Familie im weitesten Sinn. Die seit 1. September 2021 geltenden Änderungen des BEEG sind berücksichtigt.

    Die 6. Auflage kommentiert detailliert die Änderungen des BEEG zur noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die aktuellsten Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

    • Anhebung der Teilzeitumfänge von 30 auf 32 Wochenstunden
    • Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus ohne Einbuße beim Elterngeld
    • mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene
    • Verschiebung der Elterngeldmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen
    • Erleichterungen beim Partnerschaftsbonus in der Pandemiezeit
    • Ausklammerung von pandemiebedingten Einkommensausfällen bei der Elterngeldberechnung
    • keine Reduzierung des Elterngeldes durch pandemiebedingten Bezug von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld

    Berücksichtigt sind auch die Änderungen und zum Kindergeldrecht (BKGG und EStG) durch die Sozialschutz-Pakete.
    Die Autoren
    RA Dr. Wolfgang Conradis, FASozR; RA Uwe Klerks, FASozR u FAVersR; MinR a.D. Dr. Martin Lenz; RA Georg Pepping; VRiLAG a.D. Dr. Friedbert Rancke; RA Ingo Ernst Schöllmann, FAArbR und Ri’inSG Nora Wagner.

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    Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zur nachgehenden Begleitung von Bedeutung sind.
    Die Neuauflage berücksichtigt alle jüngst in Kraft getretenen Neuerungen, etwa zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Partnerschaften, das reformierte Internationale Privatrecht zur Adoption, die umfassenden Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz und die grundlegende Neuregelung zu Ablauf und Anerkennung von Auslandsadoptionen.

    Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zur nachgehenden Begleitung von Bedeutung sind.
    Die Neuauflage berücksichtigt alle jüngst in Kraft getretenen Neuerungen, etwa zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Partnerschaften, das reformierte Internationale Privatrecht zur Adoption, die umfassenden Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz und die grundlegende Neuregelung zu Ablauf und Anerkennung von Auslandsadoptionen. Auch das Datenschutzrecht wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Das Werk richtet sich an alle Fachkräfte in den Vermittlungsstellen der Jugendämter, Landesjugendämter und freien Träger sowie an Gerichte, Notariate, Standesämter und Anwaltskanzleien.

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    Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf, insbesondere die sog. Grundrente, und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand.

    Die Einführung der „Grundrente“ ist beschlossene Sache. Insbesondere die Bedürftigkeitsprüfung war bis zuletzt umstritten.

    Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand.

    In allen Bereichen aktuell berücksichtigt

    • Die neue Grundrente
    • Digitale Rentenübersicht
    • Die „Sozialschutzpakete I und II“ infolge der Corona-Pandemie
    • Festlegung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025
    • Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung Erwerbsgeminderter bei der Zurechnungszeit
    • Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr („Mütterrente II“)
    • Ausweitung der Midijobs (neuer „Übergangsbereich“)
    • Neuregelungen zum rückwirkenden Zusammentreffen mehrerer Renten
    • Nachteilsausgleich für zu Unrecht inhaftierte Eltern in der DDR
    • 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • GKV-Versichertenentlastungsgesetz

    Die Autorinnen und Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand:
    Britta Fiebig, Hessische Hochschule fu¨r Polizei und Verwaltung (HfPV), Mu¨hlheim | Wolfgang Horn, Deutsche Rentenversicherung Baden-Wu¨rttemberg | Dr. Tobias Kador, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen | Anna Kirsch, Deutsche Rentenversicherung Baden-Wu¨rttemberg | Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule fu¨r öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Andreas Rieg, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Wolfgang Silber, Deutsche Rentenversicherung Baden-Wu¨rttemberg | Bruno Steigner, Hochschule fu¨r öffentliche Verwaltung Mayen sowie Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Gerd-Volker Stock, Deutsche Rentenversicherung Baden-Wu¨rttemberg | Stefan Wingerter, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

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    Unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe von Fukushima in Japan hat der Gesetzgeber den Atomausstieg beschlossen und die Energiewende hin zu einer Energieversorgung (Strom, Wärme, Treibstoff) auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien vorangetrieben. Auch das EEG, das vorher zuletzt mit Wirkung zum Januar 2009 novelliert wurde, erfuhr dabei erneut eine umfassende Überarbeitung.

    Noch vor Inkrafttreten der Novelle am 1. Januar 2012 entwickelte sich eine politische Diskussion zu kurzfristigen weiteren Änderungen: Die Novelle der Novelle wurde Ende März 2012 im Bundestag beschlossen, vom Bundesrat am 11. Mai aber abgelehnt und liegt derzeit im Vermittlungsausschuss.

    Die Neuauflage wurde grundlegend aktualisiert. Die Novelle 2012 und deren erneute Überarbeitung finden Berücksichtigung. Auch die bis dahin ergangene Rechtsprechung wird eingearbeitet. Neu aufgenommenen bzw. grundsätzlich überarbeitet werden u.a. folgende Themenbereiche:

    • die Anpassung der Fördersätze von Solarstom;
    • die reformierte Vergütungsstruktur für Biomasseanlagen (Wegfall des Bonus für nachwachsende Rohstoffe, höhere Anforderungen an die Beschickung der Anlagen);
    • das umfassend überarbeitete Recht zur Direktvermarktung von Strom mit der Neueinführung der Marktprämie;
    • die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen.

    Die 4. Auflage des von RA Dr. Jan Reshöft, LL.M und RA und Notar Andreas Schäfermeier herausgegebenen Kommentars zum EEG liefert eine sowohl praxisnahe als auch wissenschaftlich fundierte Kommentierung, einschließlich der einschlägigen Ausführungsverordnungen und überblickartigen Darstellungen zu den Grundlagen der geförderten Technologien und Verfahren. Die Gruppe der Autoren setzt sich aus Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen sowie aus Vertretern der öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft zusammen, die durch ihre langjährige praktische und wissenschaftliche Tätigkeit hervorragend mit der von ihnen kommentierten Materie vertraut sind.

    Die Autoren:
    RAin Dr. Christina Bönning, FAinVerwR; RA Mike Findeisen, LL.M.; RA Dr. Andreas Hinsch; Dipl.-Vw'in (FH) Kathleen Jennrich LL.M.; RA Dr. Christian Kahle, LL.M.; Korbinian Kantenwein; RAin Katharina Pöhlmann; RA Dr. Jan Reshöft, LL.M.; Frank Sailer; RA Dr. Mathias Schäferhoff; RAuN Andreas Schäfermeier.

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    Der Kommentar zum Versammlungsrecht
    Der von Helmut Ridder maßgeblich geprägte Kommentar ist in seiner geschichts- und sozialwissenschaftlich fundierten Kommentierung der einzelnen Bestimmungen meinungsführend. Er spart Defizite des geltenden Rechts nicht aus und zeigt gleichzeitig Wege zu seiner demokratischen Weiterentwicklung in der Anwendungspraxis konkret auf.

    Die Neuauflage
    ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
    Die Herausgeber, Michael Breitbach und Dieter Deiseroth, legen dabei Wert auf eine intensive Verzahnung von Grundrechten, Bundes- und Landesrecht sowie strafrechtlichen Regelungen, wie sie sich auch in der Praxis der Verwaltungsentscheidungen widerspiegelt. Zudem trägt eine fundierte Kommentierung der europäischen und internationalen Entwicklungen im Versammlungsrecht der transnationalen Verflechtung Rechnung.

    Aktuelle Schwerpunkte

    • Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen und Parolen
    • Beschränkungen von Versammlungen
    • Umgang mit Protest-Camps und Zeltlagern
    • Vorfeldmaßnahmen gegen Teilnehmer
    • Umgang mit Schutzzonen und ‚besonderen Orten‘
    • Eingriffsschwellen bei Auflagen und Auflösungen
    • Rechtsfolgen bei Ermessensauflösungen
    • Verfahrensrecht: Einstweilige Anordnung, Gebührenrahmen, Zuständigkeiten.
      Bereits kommentiert ist die Rechtsprechung zu COVID-19-bedingten Versammlungsverboten, insbesondere
    • die Verfassungswirdigkeit von Totalverboten nach BVerfG Beschl. v. 15.4.2020 und VG Hamburg Beschl. v. 16.5.2020
    • Einschränkungen von Versammlungen aufgrund von Maßnahmen gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige nach § 28 Nr. 4–7 IfSG
    • infektionsschutzrechtliche Ermächtigungen für Verwaltung und Polizei durch Gefährdungs- bzw. Gefährdertatbestände
    • Sperrung infektionsgefährdeter Versammlungsstätten.

     

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    Der neue Handkommentar ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Autoren erläutern zudem im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Verfahren den Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht.

    Das Werk erläutert wissenschaftlich fundiert und praxisnah das maßgeblich von der DS-GVO und der JI-RL geprägte hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.
    Der neue Handkommentar

    • hebt die Unterschiede zwischen altem und neuem LDSG hervor
    • berücksichtigt die jeweils relevanten Vorschriften der DS-GVO, der JI-RL und des BDSG
    • arbeitet heraus, welche Handlungsspielräume und Pflichten die Landesbehörden und Kommunalverwaltungen haben
    • beschreibt den Anwendungsbereich des Gesetzes für Unternehmen.

    Mit Informationsfreiheitsrecht
    Die Autoren erläutern im Detail, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Verfahren den Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht:
    Antonia Buchmann, Referentin, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Kassel | Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz, Südwestrundfunk | Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M., Universitätsprofessor, Universität Kassel | Paul C. Johannes, LL.M., Rechtsanwalt, Kassel | Lena Isabell Löber, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Natalie Maier-Reinhardt, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Nadine Miedzianowski, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Maxi Nebel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel | Dr. Philipp Richter, Referent, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz | Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a.D., Wiesbaden | Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Seniorprofessor, Universität Kassel | Maria Christina Rost, Stabsstellenleiterin, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden | Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M., Universitätsprofessorin, Universität Frankfurt a.M. | Tanja Verdezki, Referatsleiterin, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden | Robert Weinhold, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Thomas Wilmer, Hochschule Darmstadt

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    Unmittelbar nach Einführung
    der Musterfeststellungsklage wurden erste Klagen eingereicht. Die Bewährungsprobe für die Klageart hat begonnen, erste Urteile sind gefällt. Nicht nur das Verfahren gegen die Volkswagen AG zeigt die praktische Relevanz.

    Die 2. Auflage des Handkommentars berücksichtigt, dass

    • die Verfahren massive Auslegungsprobleme und gesetzliche Ungereimtheiten offenbarten,
    • der Gesetzgeber bereits nach einem Jahr praxisrelevante Änderungen beschlossen hat und
    • das Schrifttum in vielen Beiträgen Lösungsvorschläge für die neuen Interpretationsprobleme anbietet.

    Schwerpunkte der Neuauflage betreffen u.a. die Bereiche

    • Schlichtung
    • Leistungsphase
    • Klagebefugnis
    • Internationales Privatrecht
    • Verfahrensmanagement
    • Haftungsfragen

    Der Autor
    ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.

     

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    Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Der neue Handkommentar erscheint zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung, einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung, ein.

    Mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
    Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen.

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    Der HK-VVG steht für eine meinungsstarke und profunde Erläuterung aller versicherungsrechtlich relevanten Fragestellungen. Seine Lösungswege überzeugen in der Praxis. Die 4. Auflage informiert über die neueste Rechtsprechung und erläutert alle wichtigen Musterversicherungsbedingungen auf aktuellem Stand, erstmalig auch die Cyber-Versicherung auf der Grundlage der AVB Cyber.

    Der HK-VVG
    steht für eine meinungsstarke und profunde Erläuterung aller versicherungsrechtlich relevanten Fragestellungen. Seine Lösungswege überzeugen in der Praxis.

    Die 4. Auflage

    • enthält die erste vollständige Kommentierung der Cyber-Versicherung auf der Grundlage der AVB Cyber unter Berücksichtigung marktgängiger Produkte
    • kommentiert mit hohem Praxisbezug VVG, VVG-InfoV, EGVVG, AltZertG, PflVG und KfzPflVV
    • erläutert alle wichtigen Musterversicherungsbedingungen auf aktuellem Stand: AVB PHV, VHB 2016, VGB 2016, AKB 2015, AUB 2014, AFB 2010, ARB 2010 und ARB 2012, BUZ, MB/KK und MB/KT
    • beinhaltet die Neuerungen im Bereich des Versicherungsvertriebs durch Umsetzung der IDD und bei den Informationspflichten (§§ 7a–7d VVG)
    • informiert über die neueste Rechtsprechungspraxis und aktuell diskutierte Themen, z.B. verhüllte Obliegenheiten, Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders.

     

     

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    Die aktuelle Neuauflage des zum Markenzeichen gewordenen SRH bringt Sie auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in allen wichtigen Sozialrechtsgebieten. Die 7. Auflage des SRH zieht Bilanz und berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Wahlperiode.

    Das Sozialrechtshandbuch – SRH systematisiert, verknüpft und stellt die Fülle unterschiedlichster Rechtsentwicklungen in den besonderen Teilen des Sozialrechts in einem Band dar. Kurzum: Es verschafft systematischen Durchblick im gesamten Sozialrecht und ist zum Markenzeichen geworden. Es liefert die systematischen Argumente, die gerade in höheren Instanzen streitentscheidend sind.

    Die Neuauflage

    Die 7. Auflage berücksichtigt

    • alle Reformgesetze der letzten Jahre
    • die prägende neue Rechtsprechung aller Instanzen, des BVerfG und des EuGH in allen wichtigen Sozialrechtsgebieten
    • die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die die Strukturen des Sozialrechts zwar nicht verändert, aber dessen Stärken und Schwächen aufzeigt

    Nochmals erweitert

    Neu aufgenommen ist das Leistungserbringungsrecht in der Sozialversicherung, das Recht der Rehabilitation und Teilhabe wurde in ein umfassendes neues Kapitel integriert und erweitert.

    Das Who is Who des Sozialrechts

    Die Autorinnen und Autoren sind allesamt Experten des Sozialrechts aus Wissenschaft und Praxis:
    Prof. Dr. Jörg Althammer | Prof. Dr. Peter Axer | Prof. Dr. Minou Banafsche | RiHessLSG Prof. Dr. Joachim Becker | Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. | Prof. em. Dr. Karl Jürgen Bieback | Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. | Prof. Dr. Hermann Butzer | Sylvia Dünn | Prof. Dr. Dagmar Felix | RA Felix Fischer, FAMedR u FA VerkR | RiBSG Prof. Dr. Thomas Flint | Prof. Dr. Andreas Hänlein | Prof. Dr. Simone von Hardenberg | Prof. em. Dr. Friedhelm Hase | Prof. Dr. Timo Hebeler | Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann | AkadR’in a.Zt. Dr. Anna-Lena Hollo | Prof. em. Dr. Gerhard Igl | Prof. Dr. Markus Kaltenborn | PD Dr. Iris Kemmler, LL.M. (LSE) | VRiBSG Sabine Knickrehm l | VRiBSG Karen Krauß | Prof. Dr. Ralf Kreikebohm | Prof. Dr. Carsten Kremer, M.A., M.Jur. | VRiBSG a.D. Dr. Hans-Jürgen Kretschmer | Dr. Albrecht Otting | PräsBverF a.D. Prof. em. Dr. Hans Jürgen Papier | Ulrich Petersen | RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, FASozR u FAMedR | RA Dr. Mikola Preuß | Prof. Dr. Jörg Reinhardt | Prof. Dr. Franz Ruland | Prof. i.R. Dr. Winfried Schmähl | StD Markus Schön | RiHessLSG Dr. Frank Schreiber | Gerhard Sehnert | Prof. Dr. Foroud Shirvani | Ri’inBSG Jutta Siefert | Dr. Maximilian Sommer | VRiBSG a.D. Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink | Prof. em. Dr. Heinz Dietrich Steinmeyer | Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek, M.A. | RiBVG Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein | Prof. Dr. Raimund Waltermann | Prof. Dr. Felix Welti

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    Der „Saenger“ ist zum Markenzeichen geworden. Stets topaktuell und akribisch überarbeitet stellt er seine Klasse auch in der 10. Auflage unter Beweis. Keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung bleibt unbeachtet – seit Jahren zieht ihn auch der BGH in vielen Entscheidungen heran. Der „Saenger“ setzt die richtigen Schwerpunkte und vernetzt systematisch und verständlich das europäische Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrecht mit dem Recht der ZPO.

    Der „Saenger“ ist zum Markenzeichen geworden. Von Auflage zu Auflage topaktuell und akribisch überarbeitet stellt der „Saenger“ seine Klasse auch in der 10. Auflage unter Beweis. Keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung bleibt unbeachtet – seit Jahren zieht ihn auch der BGH in vielen Entscheidungen heran.


    Die Neuauflage
    Berücksichtigt sind

    • Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
    • Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
    • Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen
    • VO (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel IIb-VO)

    Bereits im Blick: Das geplante Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VDuG).


    Einfach in allen Bereichen gut
    Der „Saenger“ setzt die richtigen Schwerpunkte und vernetzt systematisch und verständlich das europäische Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrecht mit dem Recht der ZPO.


    Die Autoren
    VRiLG Ralf Bendtsen | Prof. Dr. Heinrich Dörner | RiOLG Walter Gierl | Dr. Rainer Kemper | VRiOLG Dr. Erik Kießling | Prof. Dr. Johann Kindl, | Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA| RiOLG Jens Rathmann | Prof. Dr. Ingo Saenger | RA Dr. Oliver Siebert, LL.M. (London), FAErbR u FAVersR | RiBGH Heinz Wöstmann

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    Die dynamische Entwicklung im GmbH-Recht ist durch umfangreiche BGH- und OLG-Rechtsprechung geprägt. Die 4. Auflage des HK-GmbHG arbeitet alle Entwicklungen auf, beantwortet präzise komplexe Fragen und berücksichtigt moderne Entwicklungen unternehmerischen Handelns und behandelt auch Verfahrensfragen, Bezüge zu HGB, AktG und zum europäischen Gesellschaftsrecht.

    Die dynamische Entwicklung im GmbH-Recht ist insbesondere durch die umfangreiche und meinungsbildende Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte geprägt. Wer hier nicht am Ball bleibt, riskiert Beratungsfehler.
    Die 4. Auflage des HK-GmbHG reagiert hierauf umfassend. Sie arbeitet, konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, alle Entwicklungen auf, beantwortet präzise komplexe neue Fragestellungen und berücksichtigt dabei auch moderne Entwicklungen unternehmerischen Handelns.
    Aus einer Hand werden register- und kostenrechtliche Fragen, Verfahrensfragen und Querbezüge zu Handels- und Aktienrecht, ebenso zum europäischen Gesellschaftsrecht und dem EGGmbHG behandelt.

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    Der neue Handkommentar zum Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen (SächsDSDG) bietet eine praxisnahe Erläuterung der landesrechtlichen Vorschriften. Untersucht wird das Zusammenspiel von DS-GVO, BDSG sowie SächsDSDG. Dabei werden die Spielräume für die operativen Landesvorschriften herausgearbeitet.

    Vor dem Hintergrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der DS-GVO und der Reform des Datenschutzrechts in Sachsen stellen sich zahlreiche Rechtsfragen.

    Der Handkommentar zum Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen (SächsDSDG)

    • strukturiert das komplexe Rechtsgebiet praxisnah
    • erläutert als erstes Werk das Landesrecht
    • macht die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht deutlich
    • klärt Vorrangfragen im Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
    • arbeitet die Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen heraus.

    Wer vom Handkommentar profitiert:
    Kommunen, Verbände, Datenschutz- und IT-Beauftragte, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen und Universitäten.

    Besondere Expertise aus gerichtlicher und anwaltlicher Praxis sowie der Wissenschaft:
    VPräsSächsVerfGH a.D./VRiBVerwG a.D. Prof. Dr. Uwe Berlit | RA Peter Hense | Franziskus Horn | Marius Hundt | Dr. Tino Naumann | VRiVerwG Hans-Georg Patt | Prof. Dr. Stephanie Schiedermair | Dr. Alexander Schwarz | Dr. Azim Semizoglu | Oliver Vettermann | RA Prof. Dr. Ralph Wagner | Johannes Weil

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    Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend und wendet sich an diejenigen Personen, die sich mit den Belangen von Kindern in der Rechtspraxis beschäftigen, wie etwa Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte und Richter, aber auch an Sozialverbände oder Sozialämter.

    Die Stärkung der Kinderrechte durch die Kinderrechtskonvention
    beeinflusst zunehmend auch die deutsche Rechtsordnung. Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend. Er zeigt auf, wo sich die Interpretation der nationalen Rechtsvorschriften durch die Konvention ändert. 

    Die 2. Auflage des Handkommentars 
    berücksichtigt das mit Inkrafttreten des 3. Zusatzprotokolls nun Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention sowie die neuen "General Comments" und "Concluding Observations" des Ausschusses.

    Im Zentrum der Neuauflage stehen Auslegungs- und nationale Anwendungsfragen zu aktuellen Themen:

    • Stichwort „Flüchtlingskrise“: Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes (Anhebung des Lebensalters für Verfahrenshandlungen; Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, sog. "Ankerkinder")
    • Familienrecht: Stellung des Kindes in der Familie aufgrund moderner Reproduktionsmedizin; heterologe künstliche Befruchtung; Kenntnis der Abstammung bei anonymer Geburt; transnationale Leihmutterschaftsfälle; Sukzessivadoptionen; Großeltern-Vormundschaft; Rückübertragung des Sorgerechts; Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
    • Schul- und Medienrecht: Inklusion behinderter Kinder in der Schule; "Homeschooling"; Cybermobbing 
    • Ordnungs-, Strafrecht: Kinderehen; Prävention und Sanktionierung von Kinderpornographie; Genitalverstümmelung und –beschneidung; Unterbringung und Zwangsbehandlung von Kindern mit psychosozialen Problemen; Behandlung von Kindern inhaftierter Eltern
    • Neueste Entwicklungen (z.B. Krippenplätze) im Kinder- und Jugendhilferecht

    Stefanie Schmahl ist Professorin in Würzburg und kennt die Umsetzungsfragen der Konvention wie kein Zweiter.

     

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    Sowohl im Erbfall, als auch im Rahmen der lebzeitigen Nachfolgegestaltung spielen in der Praxis steuerliche Fragen eine zentrale Rolle. Ohne Kenntnis der steuerlichen Normen ist eine umfassende und umsichtige Beratung sowohl im Rahmen der privaten als auch betrieblichen Vermögensnachfolge nicht möglich. Dabei sind neben dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) diverse weitere Steuergesetze zu beachten.

    Insbesondere die Berücksichtigung der für das Handeln und Ermessen der Finanzverwaltung auschlaggebenden Richtlinien, Steuererlasse und der Entscheidungen der Rechtsprechung sind Vorrausetzung, um die Regelungen korrekt anwenden und dem Mandanten so belastbare Informationen bieten zu können. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der aktuellen Novellierungen bei der Unternehmensnachfolge.

    Mit dem neuen Handkommentar erhält die Praxis eine ebenso kompakte wie belastbare Kommentierung der steuerlich relevanten Vorschriften rund um die Vermögensnachfolge, wobei die Regelungen außerhalb des ErbStG ausschließlich im Licht der Nachfolgebesteuerung kommentiert werden. Abgehandelt werden dabei insbesondere:

    • ErbStG
    • BewG
    • GrEStG
    • AO

    Der Querschnittskommentar führt die einschlägigen Gesetze zusammen, erläutert sie in idealer Tiefe und vernetzt sie miteinander.

     

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    Der Digital Markets Act (DMA) reguliert große digitale Plattformen. Mit dem Einführungsband erhalten „Gatekeeper“ und Plattform-Nutzer:innen Antworten auf ihre Fragen zum neuen Recht. Das Private Enforcement des DMA wird aus der Perspektive unterschiedlicher EU-Jurisdiktionen dargestellt.

    Der Digital Markets Act (DMA) dient der Ex-ante-Regulierung großer digitaler Plattformen, die eine Gatekeeper-Funktion haben. Er hat aber auch Auswirkungen auf alle Nutzer:innen der Plattformen.
    Der Einführungsband
    Das englischsprachige Handbuch ist der ideale Einstieg in die hochkomplexe Materie. Es macht die Neuregelungen greifbar und beantwortet die wichtigsten Fragen, u.a.:

    • Wie werden die vom DMA adressierten Gatekeeper identifiziert?
    • Welche Verhaltenspflichten werden Gatekeepern im Einzelnen auferlegt?
    • Welche Befugnisse haben EU-Kommission und nationale Behörden?
    • Inwiefern profitieren gewerbliche Nutzer:innen von den neuen Vorschriften?
      Fragen zum Private Enforcement des DMA werden aus der Perspektive unterschiedlicher EU-Jurisdiktionen beantwortet.

    Das internationale Team der Autor:innen
    RA Franck Audran | RA Markus Brösamle | Prof. Dr. Oliver Budzinski | RA Rob Corbet | RA Rick Cornelissen | RAin Emilia Etz, Maître en Droit | RA Pablo Figueroa, LL.M. (Cornell Law School and College of Europe) | RA Dr. Lucas Gasser | RA Dr. Jochen Hegener, LL.M. (Columbia University) | RA Dr. Fabian Hübener, LL.M. (Georgetown) | RAin Johanna Krauskopf, LL.M. (Universiteit van Amsterdam) | RA Gonçalo Machado Borges, LL.M. | RAin Elsa Mandel, LL.M. (NYU School of Law) | RAin Leonor Martins Machado | RA Jorge Masía, LL.M. (Northwestern University School of Law, Chicago) | Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn | RA Robert Pahlen | RAin Dr. Ana Parés | SyndikusRA Dr. Raphael Reims, LL.M. (LSE) | RA Dr. Edoardo Ricci, LL.M. (Université libre de Bruxelles) | RA Dr. Francesco Maria Salerno | RA Dr. Henner Schläfke | RA Dr. Jens Peter Schmidt | RA Immo Schuler, LL.M. (Univ. of North Carolina) | RAin Miriam Swamy-von Zastrow | RAin Lumine van Uden, LL.M. | RAin Sofia Vaz Sampaio | RA Richard Willis

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    Der neue Handkommentar zum Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Er kommentiert außerdem sämtliche Datenschutzvorschriften des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG).

    Die Europäisierung des Datenschutzrechts führte zur Reform des Hamburger Datenschutzgesetzes und damit einer Neukonzipierung des Gesetzes in weiten Teilen.

    Der Handkommentar zum Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG)

    • bietet eine praxisnahe Strukturierung des komplexen Rechtsgebietes
    • bringt Klarheit in das Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie
    • kommentiert erstmalig den Datenschutzteil des hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) und bietet eine gesonderte Darstellung von besonderen Verarbeitungssituationen unter Einbeziehung des HmbPresseG und des MStV HSH
    • stellt die Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen heraus.

    Bereits berücksichtigt: HmbDSG-Änderung vom Januar 2023

    Die Autor:innen aus Aufsichtsbehörden, der behördlichen Datenschutzpraxis sowie der Richter- und Anwaltschaft:
    RegDir Dr. Jens Ambrock | RA Dr. Bernhard Freund, LL.M.| Ri’inSG Saskia Fritzsche | RR Dr. Thilo Goeble | ORR Matthias Jaster | RegDir Dr. Christoph Schnabel, LL.M. | Steffen Sundermann, LL.B. (London)

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    Der bewährte „Hk-FamGKG“ behandelt fundiert alle aktuellen Problemfelder der Kostenrechtspraxis in Familiensachen. Die 3. Auflage widmet sich vor allem der umfangreichen und zum Teil kontroversen Rechtsprechung zu den einzelnen Wertvorschriften, insbesondere in Ehesachen, Ehewohnungs- und Unterhaltssachen und zum familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren. Vertieft wird auch die Wertfestsetzung in Rechtsmittelverfahren. Das ausführliche Verfahrenswert-ABC ermöglicht einen raschen Zugang zum maßgeblichen Verfahrenswert.

    Der Handkommentar besticht durch seine fundierten und klar strukturierten Erläuterungen. Der „Hk-FamGKG“ behandelt alle zentralen Problemfelder und Abrechnungskonstellationen der Kostenrechtspraxis in Familiensachen. Die 3. Auflage widmet sich insbesondere der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen und zum Teil kontroversen Rechtsprechung zu den Allgemeinen und Besonderen Wertvorschriften.

    Die aktuelle Auflage

    • informiert prägnant über die neueste Rechtsprechungspraxis zur Auffangvorschrift des § 42 FamGKG
    • integriert die umfangreiche Rechtsprechung zu den Ehewohnungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen
    • bespricht die erstmals vorliegenden Entscheidungen zum familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren
    • vertieft die Wertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren und die Wertermittlung im einstweiligen Rechtsschutz
    • erläutert präzise die Gebührentatbestände des Kostenverzeichnisses

    Vorteile für die Kostenrechtspraxis

    • Umfangreiches und ausdifferenziertes Verfahrenswert-ABC zur raschen Ermittlung des Verfahrenswerts
    • Durchgängige Verknüpfung von Kostenrecht und Verfahrensrecht
    • Zahlreiche Fall- und Berechnungsbeispiele
    • Fälligkeit, Vorschuss, Vorauszahlung
    • Kostenansatz, Kostenhaftung

     

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    Der NomosKommentar „Gesamtes Kostenrecht“ setzt Maßstäbe mit seiner klaren und umfassenden Kommentierung aller Kostengesetze für Justiz, Anwaltschaft und Notariat. Hochgelobt werden die exzellente Schwerpunktsetzung und der konsequente Praxisbezug. 

    Der NomosKommentar „Gesamtes Kostenrecht“ setzt Maßstäbe mit seiner klaren und umfassenden Kommentierung aller Kostengesetze für Justiz, Anwaltschaft und Notariat. Hochgelobt werden die exzellente Schwerpunktsetzung und der konsequente Praxisbezug. Mit dem KostRÄG 2021, dem WEMoG und dem SansInsFoG werden die Kostengesetze umfassend geändert:

    • RVG – lineare Gebührenerhöhung, Anhebung Regelverfahrenswert in Kindschaftssachen und der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, Anpassung Terminsgebühren in Strafsachen, der Pauschalen, Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Gebühren, Regelungserweiterung zu Einigungsgebühr und Terminsgebühr
    • GKG, FamGKG – lineare Gebührenerhöhung
    • GNotKG – Anhebung u. a. der Wertgebühren nach Tabelle A
    • JVEG – Anpassung an Vergütungen, die von Sachverständigen, Sprachmittlern, medizinischen und psychologischen Sachverständigen auf dem freien Markt erzielt werden.
    • Weitere Änderungen – Streitwertbegrenzung im Mietminderungsprozess, Überarbeitung der Gerichtsvollziehergebühren bei Räumung, Gerichtsgebühr für Erteilung einer Bescheinigung über Annahme des Testamentsvollstreckeramtes
      Auf dem neusten Stand sind Abrechnungs- und Erstattungsfragen in vielfältigen Verfahrenskonstellationen und Berechnungsbeispiele in die Kommentierung eingearbeitet.

    Die Schwerpunkte liegen

    • bei den Gerichtskostengesetzen auf den abrechnungstypischen Themen Fälligkeit, Abhängigmachung, Kostenschuldner, Kostenansatz und Rechtsbehelfe
    • bei der Anwaltsvergütung und den Notarkosten auf dem Entstehen der Gebühr und ihrem Abgeltungsbereich, den Anrechnungsfragen und der Wertbestimmung.

    Die besonderen Praxisvorteile

    • Präzise und verlässliche Erläuterungen mit klaren Aussagen zur kommentierten Vorschrift
    • Konsequente Verknüpfung von Kostenrecht und Verfahrensrecht
    • Viele A–Z-Auflistungen, v. a. zur Wertermittlung

    Herausragende Autoren
    Bianca Docter-Schüller, Dipl.-WiJur (FH); Notar Benedikt Drempetic; Notar Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford); VRiLG Peter Fölsch; Notarin Dr. Claudia Greipl, Dipl.-Vw. (FH); Notar Dr. Jörn Heinemann, LL.M.; Notar Dr. Jan Heisel; RAuN Stefan Hering, LL.M.; RA Dirk Hinne, FA MedR, FA SozR und FA VersR; Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel; Dipl.-Rpfl. Sabine Hoppe; RiOLG Dr. Holger Jäckel; RAuN Heiko Janssen, FA InsR, FA HandGesR; Dipl.-Rpfl. Holger Kawell; RA Jürgen Köpf, FA ArbR und FA SozR; PD Dr. Peter Kreutz, AkadOR a.Z.; VRiOLG Ralf Kurpat; Notar Dr. Martin Leiß, M.A.; Ltd. MinR Dr. Michael Luber, LL.M. Eur; Notar Dr. Klaus Macht; Dipl.-Rpfl. Ralf Pannen, M.A.; Dipl.-Rpfl. Diana Pflüger; RiAG Dr. Stefan Poller; Notar Dr. Christoph Röhl; RiSG awAfRi Heinz Schäfer; Dipl.-Rpfl. Hagen Schneider; RA Norbert Schneider; Dipl.-Rpfl. Eva Schütt; Dipl.-Rpfl. Stefanie Simon; VRiLG Dr. Thomas Stollenwerk; RA Guido Vierkötter, LL.M.; Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert; RA Klaus Winkler; RA Tilman Winkler und RAin Prof. Dr. Kerstin Wolf, M.A..

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    Mit dem Data Governance Act (DGA) wird ein Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Weiterverwendung geschaffen. Der neue Einführungsband verschafft den betroffenen Akteur:innen einen ersten Überblick über die schwer verständlichen Regelungsstrukturen der EU-Verordnung.

    Mit dem Data Governance Act (DGA) wird ein Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Weiterverwendung geschaffen.
    Der Lotse durch die Neuregelungen
    Das englischsprachige Handbuch verschafft den betroffenen Akteur:innen einen praktischen Einstieg in die schwer verständlichen Neuregelungen des DGA. Es zeigt auf, wie Unternehmen die neuen Vorschriften zu ihrem Vorteil nutzen können und welche Pflichten auch für öffentliche Stellen mit ihnen einhergehen.
    Praxisnah

    • Verständliche Erklärung immer wiederkehrender Begriffe
    • Abgrenzung zu Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisregelungen
    • Voraussetzungen zum Anbieten und Nutzen der jeweiligen Datenvermittlungsdienste

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    Der neue Kommentar zum bayerischen Landesdatenschutzgesetz erleichtert das Verständnis und ist strukturbildend. Für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte wird er damit zum idealen Arbeitsmittel.

    Das neu gefasste Bayerische Datenschutzgesetz beinhaltet die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften für bayerische öffentliche Stellen.
    Die Erstauflage des Handkommentars ermöglicht den Rechtsanwendern eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften, indem

    • die systematischen Zusammenhänge mit der DS-GVO und der JI-RL erläutert werden
    • die Spielräume herausgestellt werden, die der Landesgesetzgeber genutzt hat
    • Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Vorgängernormen dargestellt werden und
    • typische Querbezüge zu Fachgesetzen auf Bundes- und Länderebene herausgearbeitet werden.

    Die praxisnahe Kommentierung ist das ideale Arbeitsmittel für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen.

    Mit Beiträgen von
    MinRin Christine Dieterle; MinR Dr. Kai Engelbrecht; Dr. Christian L. Geminn, M.Jur.; RA Paul C. Johannes, LL.M.; Prof. Dr. Kai von Lewinski; Prof. Dr. Meinhard Schröder; Alexander Seidl und MinR Dr. Matthias Stief.

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    Der „Schrödter“ besticht durch hohen Praxisbezug und wissenschaftliche Qualität. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Reformen des Gesetzgebers (BauGB-Novelle 2017, Änderungen der TA Lärm und der 18. BImSchV ua).

    Der „Schrödter“
    setzt seit mehr als 50 Jahren den Standard für eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Anwendung des BauGB.

    Die Neuauflage
    berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers:

    • die BauGB-/BauNVO-Novellen 2017
    • das Wasserhaushaltsgesetz 2017 mit seinen Auswirkungen auf das Städtebaurecht
    • das UVP-Modernisierungsgesetz
    • das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
    • die Änderungen technischer Regelwerke (TA Lärm, 18. BImSchV)
    • den Einfluss der Datenschutzgrundverordnung auf das baurechtliche Auskunfts- und Informationsrecht

    Schwerpunkt
    bilden die immer stärker mit dem Städtebaurecht verzahnten Rechtsgebiete. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bezüge des Bauplanungsrechts zum Umweltrecht gerichtet: Beispielhaft zu nennen sind die baurechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zur Eingriffsregelung und zum vorwiegend unionsrechtlich geprägten Artenschutz- und Habitatschutzrecht, das Planungsverbot des WHG, das Kommunalrecht in seinen Auswirkungen auf die Bauleitplanung und auch das Raumordnungsrecht.

    Aktuelle Themen:

    • Beschleunigung der Bauleitplanung durch eine vereinfachte Überplanung des Außenbereichs für die Wohnnutzung
    • „Urbanes Gebiet“ (Innenverdichtung, Lärmkonflikte, Baulandmobilisierung)
    • elektronische Information der Öffentlichkeit (Nutzung des Internets und von zentralen Landesportalen bei der Aufstellung von Bauleitplänen)
    • Rechtsfragen der Planung und Genehmigung von Anlagen der Erneuerbaren Energien, insb. Windkraftanlagen (Vorrangplanung, Repowering, Länderöffnungsklausel)

    Die Autoren sind ausgewiesene Praktiker des Baurechts, wissenschaftlich ausgewiesen durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen: Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Professor an der Universität Bonn a.D., Rechtsanwalt, Köln | apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt, Westerkappeln | Dr. Bernd Köster, Stadtrechtsdirektor, Warendorf | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Dr. Andreas Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Dr. Lutz Ohlendorf, LL.M., Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christian-W. Otto, Professor an der TU Berlin | Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am VGH Mannheim | Dr. Alfred Scheidler, Regierungsdirektor am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab | Dr. Wolfgang Schrödter, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a.D., Rechtsanwalt, Wedemark | Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Berlin

     

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    Der Schröter/Klotz/von Wendland ist das Referenzwerk zum europäischen Wettbewerbsrecht. Aus gutem Grund: Thematisch deckt er das gesamte Kartell- und Fusionsrecht mit allen Verfahrensregeln ab. Kommentiert werden die Regelungen v.a. von Autorinnen und Autoren aus dem Brüsseler Umfeld, häufig der Kommission.

    Der Schröter/Klotz/von Wendland ist das Referenzwerk zum europäischen Wettbewerbsrecht. Aus gutem Grund: Thematisch deckt er das gesamte Kartell- und Fusionsrecht mit allen Verfahrensregeln ab. Kommentiert werden die Regelungen v.a. von Autorinnen und Autoren aus dem Brüsseler Umfeld, häufig der Kommission. Also Interpretationen aus 1. Hand, die in der Praxis Argumentationsgewicht haben.
    Die 3. Auflage ist in allen Bereichen auf dem Stand 2023, z.B.:

    • neue Vertikal-GVO
    • neuer DMA - Digital Markets Act
    • Technologietransfer-GVO
    • neue Richtlinien, z.B. ECN+1-Richtlinie in der neuesten Fassung der VO 316/2014
    • neue Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO (‚Green Deal AGVO‘)
    • vorübergehender Krisenbeihilferahmen
    • Beihilfen für den Breitbandnetzausbau
    • Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

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    Ehe für alle, Bekämpfung von Kinderehen, Kenntnis der Abstammung bei Samenspende, Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder – dies sind nur einige der Schlagworte, die für die Flut an Gesetzesänderungen zum Ende der 18. Legislaturperiode stehen. Das Werk bietet das gesamte materielle Familienrecht samt aller Neuerungen, praxisgerecht aufbereitet für die Rechtsanwender in den Kanzleien und Gerichten. Mit integrierten Mustern, Beratungs- und Gebührenhinweisen sowie der aktuellen Rechtsprechung.

    Ehe für alle, Bekämpfung von Kinderehen, Kenntnis der Abstammung bei Samenspende, Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder – dies sind nur einige der Schlagworte, die für die Flut an aktuellen Gesetzesänderungen mit Bezug zum Familienrecht stehen. Das Werk bietet das gesamte materielle Familienrecht samt aller Neuerungen zum Ende der 18. Legislaturperiode, praxisgerecht aufbereitet für die Rechtsanwender in den Kanzleien und Gerichten. Mit dem Kommentar gelingt es, jedes Rechtsproblem rasch zu lokalisieren und konkrete Lösungen zu finden. Die Erläuterungen liefern einen sicheren Nachweis der Rechtsprechung auf Höhe der Zeit. Integrierte Antragsmuster sowie Beratungs- und Gebührenhinweise unterstützen bei der rationellen Fallbearbeitung. Ein Konzept, das aus langjähriger Erfahrung der Herausgeber und Autoren entstanden ist.

    Der Kommentar bietet:

    • Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung
    • Schwerpunktsetzung nach den Anforderungen der Praxis
    • zahlreiche Muster und Formulierungsbeispiele
    • die jeweiligen Verfahrensbesonderheiten, den Eilrechtsschutz, Erläuterungen zu den Problemen der Zwangsvollstreckung und zu Kostenfragen
    • wichtige Hinweise zur Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, zum Abänderungsverfahren, zu den Rechtsmitteln sowie zum Unterhaltsverfahren
    • praxisgerechte Schwerpunktbeiträge, z.B. zu ehebezogenen Zuwendungen, Schwiegerelternschenkungen, familienrechtlichem Kooperationsvertrag, Steuerrecht, Sozialrecht, Sorgerechtsgutachten, Mediation

    Neben den familienrechtlichen Normen des BGB sind ebenfalls kommentiert:

    • VersAusglG
    • LPartG
    • GewSchG
    • VBVG
    • EheVO 

    Folgende Neuerungen sind berücksichtigt:

    • Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“)
    • Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
    • Bekämpfung von Kinderehen
    • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
    • Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspenden
    • verbesserte Beistandsmöglichkeiten für Ehegatten
    • Zulassungsvoraussetzungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen
    • Genehmigungsvorbehalt für Freiheitsentzug bei Kindern
    • verbesserter Schutz gegen Nachstellungen
    • neues Sachverständigenrecht bei psychologischen Gutachten
    • neue Beschlussrüge im Verfahrensrecht
    • neue Düsseldorfer Tabelle 2017

    »Unser Konzept: näher an der anwaltlichen Praxis. Durch seine klare Struktur lokalisiert der Kommentar das Rechtsproblem rasch in seinem Umfeld und bietet konkrete Lösungen an. Die Erläuterungen liefern einen sicheren Nachweis der Rechtsprechung. Integrierte Antragsmuster sowie Beratungs- und Gebührenhinweise unterstützen bei der rationellen Fallbearbeitung. Ein Konzept, das aus langjähriger Erfahrung entstanden ist.« 
    Dr. Werner Schulz und Jörn Hauß

     

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    Die 12. Auflage berücksichtigt alle Änderungen

    • des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,
    • des Stiftungsrechts,
    • des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG).
      Der Handkommentar BGB – prägnant, verständlich, lösungsorientiert ist der Begleiter für Studium, Referendariat, Kanzlei- und Gerichtsalltag zu einem unschlagbaren Preis.

    Die Neuauflage – wie immer zur rechten Zeit
    Der Gesetzgeber hat binnen zwei Jahren 60 Paragrafen in allen Bereichen neu eingefügt und rund 100 Paragrafen geändert, davon ein gutes Drittel völlig neu gefasst.
    Die 12. Auflage berücksichtigt alle Änderungen

    • des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,
    • des Stiftungsrechts,
    • des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG).

    Das Erfolgskonzept
    Der Handkommentar BGB – prägnant, verständlich, lösungsorientiert – ist der Begleiter für Studium, Referendariat, Kanzlei- und Gerichtsalltag zu einem unschlagbaren Preis.

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    Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht.

    Die Neuauflage berücksichtigt:
    Geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht, Umfangreiche Änderungen des Mietrechts sowie Neuerungen im Familienrecht, Änderungen durch SanInsFoG und KostRÄG2021.
    Zahlreiche wichtige Regelungen außerhalb des BGB wie IPR, Rom-VOen, int. Verträge und Übereinkommen mitkommentiert.

    Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars

    • Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
    • Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung


    Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
    Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht erfährt 2021/2022 umfassende Änderungen durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:

    • Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
    • geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
    • neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
    • Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.

    Ebenfalls berücksichtigt werden:
    Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
    Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
    Außerdem berücksichtigt wurden die Änderungen durch das SanInsFoG sowie durch das KostRÄG 2021.
    Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
    AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.

    Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.

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    Der Kommentar zum "EU Digital Law" kommentiert Artikel für Artikel die wichtigsten europäischen Regelungen zum digitalen Recht in der EU. Kommentiert werden die Digitale-Inhalte-Richtlinie, die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), die E-Commerce Richtlinie (2000/31/EG) sowie die Portabilitäts-Verordnung. Damit wird der Rechtsrahmen für digitale Inhalte fundamental neu gefasst.

    Die Regeln zum digitalen EU-Binnenmarkt gelten als Meilenstein des Verbraucherschutzes. Sie haben die Bereitstellung digitaler Inhalte und Online-Verkäufe europaweit harmonisiert.
    Der neue Kommentar zum "EU Digital Law" kommentiert Artikel für Artikel die wichtigsten europäischen Regelungen zum digitalen Recht in der EU:

    • die Digitale-Inhalte-Richtlinie;
    • die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie;
    • die E-Commerce Richtlinie;
    • die Portabilitäts-Verordnung.

    Damit wird der Rechtsrahmen für digitale Inhalte fundamental neu gefasst.
    Die Autor/innen sind Experten aus der ganzen EU. Ihre Kommentierungen bieten detaillierte Erläuterungen zu Hintergrund und Zweck der Bestimmungen und zeigen konkrete Wege zur Umsetzung auf.

     

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    Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er bringt Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahe.

    Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.

    Auf der Höhe der Zeit

    Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:

    • die NetzDG-Novelle
    • das Gesetz gegen Hass und Hetze
    • den geänderten Schriftenbegriff
    • die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG
    • das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    • die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung

    Struktur und Vertiefung

    Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:

    • Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
    • Compliance im Medienunternehmen
    • Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc
    • E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG
    • Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe
    • Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität

    Unter der Herausgeberschaft von
    Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
    RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang

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    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Wirecard-Skandal und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erläutert praxisnah die einschlägigen Vorschriften des HGB und der EU-APrVO.

    Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316–324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Abschlussprüferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht.

    Schwerpunkt der Neubearbeitung
    Die Neuregelungen durch das FlSG:

    • Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
    • Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB aF)
    • Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO, § 318 Abs. 1a HGB aF)
    • Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)

    Ein Muss für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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    Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht und zum AGB-Recht die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht sowie die jüngste Reform des UrhG. Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.

    Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie zu Fragen des BVW-Ideenmanagements die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, beispielsweise durch das EU-Einheitspatent, die Folgen des „Brexit“ und die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie sowie die jüngste Reform des UrhG mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitnehmerurheber.
    Weitere Schwerpunkte der Neuauflage bilden u.a. die

    • AGB-Kontrolle bei Vergütungsvereinbarungen
    • Zulässigkeit von unternehmensinternen Vergütungsrichtlinien und Pauschalvergütungsrichtlinien
    • Erfindervergütung bei Konzernnutzung
    • Miterfinderschaft und Abgrenzung zur sog. Doppelerfindung
    • Sonderregelung des § 69b UrhG für Computerprogramme im Arbeitsverhältnis
    • Sonderregelung für Hochschulerfinder insbesondere bei „F+E“-Verträgen oder die
    • Schutzrechtsaufgabe durch den Arbeitgeber

    Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.

     

     

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    Der neue Kommentar zum nordrhein-westfälischen Landesdatenschutzgesetz erleichtert das Verständnis und ist strukturbildend. Für Kommunen, Gerichte, Anwälte, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte wird er damit zum idealen Arbeitsmittel.

    Das nordrhein-westfälische Landesdatenschutzgesetz
    ist wesentlich geprägt von der DS-GVO und der Umsetzung der JI-RL. Die Abweichungen zum bisherigen LDSG sind erheblich, vieles ist umstritten.

    Der neue Kommentar
    erleichtert das Verständnis und schafft Struktur, indem er

    • die parallelen Vorschriften der DS-GVO und des BDSG stets berücksichtigt
    • die landesrechtliche Umsetzung der JI-RL, auch in ihren Parallelen zur DS-GVO, aufgreift
    • die Unterschiede zwischen neuem und altem LDSG deutlich macht, und
    • die Spielräume herausarbeitet, die die DS-GVO und die JI-RL den operativen Landesvorschriften lässt.

    Für die Anwendungspraxis
    sind konkrete Beispiele aus der Landesverwaltung einbezogen.

     

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    Der Kommentar von Schwarze zum EU-Recht erläutert die komplexen Regelungen der europäischen Verträge auf höchstem Kommentarniveau. Das Werk stellt die Normen in den Kontext ihrer durch vielfältige Kompromisse geprägten Entstehungsgeschichte, ist exakt in der Einzelargumentation und vereint hohe wissenschaftliche Präzision mit den Bedürfnissen der juristischen Praxis. Kommentiert werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Grundrechtecharta (GRC). Die Verfahrensordnung der Unionsgerichte und die Hinweise des Gerichtshofs für Prozessvertreter werden ebenfalls behandelt.

    Die Neuauflage 
    berücksichtigt in allen Kommentierungen die jüngere Rechtsprechung der Unionsgerichte sowie aktuelle Entwicklungen in der europäischen Gesetzgebung, ohne dabei die Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Recht aus dem Blick zu verlieren. Wichtige Entscheidungen der höchsten nationalen Gerichte finden ebenso wie alle wichtigen neuen Sekundärrechtsakte Eingang in die Kommentierung.
    Auf dem neuesten Stand und praxisnah 
    werden so wichtige Themen wie u.a. die Auswirkungen des Fiskalpakts, der „Brexit“ und das rechtsstaatliche Überprüfungsverfahren aktuell kommentiert.
    Die Herausgeber 
    Professor Dr. Ulrich Becker, LL.M. ist Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik und Professor für Öffentliches Recht in München. Professor Dr. Armin Hatje ist Direktor der Abteilung Europarecht des Seminars für Öffentliches Recht und Staatslehre der Universität Hamburg. Johann Schoo ist ehemaliger Direktor im Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Professor Dr. Dres. h.c. Jürgen Schwarze lehrte deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Freiburg.

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    Auseinandersetzungen um Mietmängel werden immer komplizierter; dabei betreffen gut ein Drittel allein der amtsgerichtlichen Verfahren Mietsachen. Deren Praxis weicht nach wie vor häufig von den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH ab und bietet entsprechend Angriffsflächen. Die Neuauflage greift insbesondere die aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Themen Umweltmängel, Schimmelpilz in Wohnräumen, Schönheitsreparaturen und coronabedingter Mietkürzung auf.

    Worauf es ankommt
    Fast jeder Mietfall hat mit Mietmängeln zu tun. Die Praxis der Amtsgerichte weicht häufig von BGH-Vorgaben ab. Hier bieten sich Angriffsflächen im Verfahren – sie zu kennen, ist entscheidend für den Prozesserfolg.

    Ihr Erfolgsrezept
    Michael Selk kennt genau diese Weichenstellungen aus seiner über 20jährigen Berufs-, Dozenten- und Publikationserfahrung. Er öffnet sein berufliches Nähkästchen und

    • schreibt, worauf es ankommt
    • lässt Sie nicht verzweifelt in tausenden, angeblich passenden Entscheidungen suchen – und damit allein
    • bringt Strukturen in Bereiche, die von der gerichtlichen Praxis widersprüchlich gelöst werden und
    • gibt glasklare Hinweise zur Vermeidung von Haftungsrisiken auf Mieter- oder Vermieterseite.

    Topaktuell
    Die 3. Auflage greift die aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Themen Umweltmängel, Schimmelpilz in Wohnräumen, Schönheitsreparaturen und coronabedingter Mietkürzung auf.

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    Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird zum ersten Mal ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht verankert. Die Regelungen des BDSG und viele bereichsspezifische Datenschutznormen werden weitgehend abgelöst.
    Der Nomos-Kommentar zum Datenschutzrecht erläutert in der Tradition des BDSG-Kommentars von Simitis alle sich stellenden Fragen und wirkt damit meinungsbildend. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen werden.

    Den Schwerpunkt legt der Großkommentar auf

    • die freiheitsrechtsorientierte Auslegung der Vorschriften 
    • die Kommentierung der verbleibenden Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten
    • den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung 
    • und die zu erwartenden Einflüsse der zunehmenden Europäisierung (europarechtliche Interpretation, faktische Einflüsse der Stellungnahmen des künftigen Europäischen Datenschutzausschusses als Nachfolger der Art. 29-Datenschutzgruppe). 

    Die breite Diskussion über die Anwendungsbereiche der einzelnen Vorschriften, insbesondere in Sektoren wie dem Arbeitnehmerdatenschutz oder dem Internetdatenschutz, wird umfassend berücksichtigt. 

    Aktuell
    Die Neuregelungen durch das ebenfalls seit 25.5.2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz, auf der Grundlage des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU), sind durchgehend berücksichtigt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Justiz und Polizei (in Teil III BDSG neu). 
    Weitere Schwerpunkte 

    • Rechte der Betroffenen einschließlich „Recht auf Vergessenwerden“
    • „One-Stop-Shop“, Kohärenz der Datenschutzaufsicht
    • Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen einschließlich Bußgeldern
    • Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing
    • Profiling
    • Pseudonymisierung und Anonymisierung
    • Neuregelungen bei der Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen
    • Datenschutz durch Technik und Ansätze zur IT-Sicherheit
    • Datenschutzaudit und -zertifizierung
    • Umgang mit statistischen Daten und Big Data.

     

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    Der neue Handkommentar zum Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) erläutert das Landesrecht fundiert und praxisnah. Auch die Bezüge zur DS-GVO, dem BDSG und der JI-Richtlinie werden fachkundig dargestellt. 

    Das neue Berliner Datenschutzgesetz
    fügt sich in ein komplexes Zusammenspiel von Gesetzen ein und wirft viele praktische Anwendungsfragen auf.

    Der Handkommentar
    ermöglicht rechtssichere Entscheidungen.

    Schwerpunkte liegen auf

    • den Spielräumen, die die DS-GVO, die JI-Richtlinie, das BDSG sowie fachliche Spezialgesetze den Berliner Landesvorschriften lassen und
    • der Auslegung der besonderen landesrechtlichen Regelungen.


    Verständlich in der Darstellung:

    • europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
    • Querbezüge zu DS-GVO, JI-Richtlinie und BDSG
    • Vergleiche mit den LDSG anderer Bundesländer.

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    Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
    ist „zum Nachschlagewerk Nummer Eins geworden.« (RA Dr. Thomas Würtenberger, NJ 10/14, zur Vorauflage). Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die den Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.

    Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt 
    die jüngsten Gesetzesänderungen und schafft so wieder Beratungssicherheit:

    • Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften … (u.a. Aufhebung § 47 Abs. 2a VwGO)
    • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (§§ 55a, 55b, 55c, 55d, 81, 82 VwGO
    • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (§§ 3, 17, 18, 52 VwGO)
    • Gesetz zur Änderung der Bestimmungen des Energieleitungsbaus (§ 48 VwGO)
    • Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und der VwGO (§§ 46, 90, 124 VwGO)
    • Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (§ 48 VwGO)
    • Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (§ 48 VwGO)
      Die neueste Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte wird intensiv analysiert, sich hieraus ergebende neue Fragestellungen werden ausführlich kommentiert und jeder Einzelfrage nachgegangen. Den immer wichtiger werdenden aktuellen europarechtlichen Vorgaben wird genügend Raum gegeben. Zahlreiche Beispiele machen die Kommentierungen besonders anschaulich.

     

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    Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist zum 1.1.2017 mit der Novelle des EEG in Kraft getreten. Der neue Handkommentar zum Offshore-Windenergierecht erläutert praxisbezogen die Regelungen des WindSeeG, des EEG und des EnWG, die für alle Ausschreibungen gelten.

    Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) 
    ist zum 1.1.2017 mit der Novelle des EEG in Kraft getreten. Es regelt die spezifischen Anforderungen für die geplanten Ausschreibungen für die Offshore-Windenergie und führt auf gesetzlicher Ebene erstmals alle die Offshore-Windenergie betreffenden Vorschriften zusammen. Das WindSeeG stellt die gesamte Offshore-Branche vor große Herausforderungen: Die Einführung von Ausschreibungen stellt ein neues regulatorisches Instrument dar, zu dem bislang nur wenig Erfahrungen vorliegen; ein Novum sind die flächenbezogenen Ausschreibungen, die auch die Netzanbindung umfassen.
    Der Handkommentar 
    erläutert komplett die neuen Regelungen des WindSeeG und die für alle Ausschreibungen geltenden Vorschriften des EEG und EnWG. Damit bietet der Kommentar eine kompakte und praxisnahe Gesamtdarstellung aller gesetzlichen Regelungen für Offshore-Windenergieanlagen und -parks. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Energierechtsbranche geht der Kommentar Punkt für Punkt auf die Regelungszusammenhänge und Details ein:

    • Flächenbezogene Ausschreibungen der Bundesnetzagentur
    • Anforderungen an Gebote, Zuschlagverfahren
    • Ausschreibungen für bestehende Projekte
    • Flächenplanung und Raumordnung, Voruntersuchung
    • Anlagengenehmigung und Betriebsvorschriften
    • EEG-Förderung

    Die Autoren sind Kenner der Materie mit langjähriger Berufserfahrung:
    RA Dr. Markus Böhme, Dominik Huebler, RA Dr. Florian Huerkamp, Philipp Kröger, RA Sebastian Lutz-Bachmann, RA Dr. Wolf Friedrich Spieth

     

     

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    Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Doch die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. 
    Der neue Handkommentar bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. 

    Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung
    kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.
    Der neue Handkommentar 
    bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge, bei Fragen wie:

  • Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug?
  • Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig?
  • Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung?
  • Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus?
    Auf dem neuesten Stand
    bezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik 
  • der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise
  • des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern
  • des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges.
    Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25.11.2015.
    Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
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    Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Doch die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. 
    Der neue Handkommentar bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. 

    Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung
    kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.
    Der neue Handkommentar 
    bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge, bei Fragen wie:

  • Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug?
  • Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig?
  • Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung?
  • Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus?
    Auf dem neuesten Stand
    bezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik 
  • der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise
  • des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern
  • des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges.
    Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25.11.2015.
    Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
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    Ein transparentes öffentliches Vergaberecht in Europa spielt für die Berechenbarkeit und Akzeptanz der Marktregeln und damit für den Wirtschaftsstandort Europa eine entscheidende Rolle.

    Das Werk kommentiert Artikel für Artikel die europäischen Richtlinien und Verordnungen aller wichtigen Vergabebereiche aus europäischer Sicht. Der Brüsseler Kommentar gibt damit Argumentationssicherheit in allen größeren Vergabeverfahren für die Interpretation der nationalen Regelungswerke. Er ist dabei auf neuestem Stand und berücksichtigt bereits erst jüngst verabschiedete neue Richtlinien.

    Ein transparentes öffentliches Vergaberecht in Europa spielt für die Berechenbarkeit und Akzeptanz der Marktregeln und damit für den Wirtschaftsstandort Europa eine entscheidende Rolle.
    Das Werk kommentiert Artikel für Artikel die europäischen Richtlinien und Verordnungen aller wichtigen Vergabebereiche aus europäischer Sicht:

    • RL über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU); 
    • RL über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU); 
    • RL über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU); 
    • RL zur Auftragsvergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit;
    • Koordinierungs- und Anwendungsrichtlinien für die Auftragsvergabe (RL 89/665/EWG und RL 92/13/EWG). 
      Der Brüsseler Kommentar gibt damit Argumentationssicherheit in allen größeren Vergabeverfahren für die Interpretation der nationalen Regelungswerke. Er ist dabei auf neuestem Stand und berücksichtigt die jüngste EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung.

     

     

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    Der neue NomosKommentar Medizinstrafrecht
    Der NK ist der einzige Kommentar, der sich ausschließlich dem Medizinstrafrecht widmet – von der ärztlichen Behandlung über das Wirtschaftsstrafrecht der Medizin bis zu den ärztlichen Nebenpflichten. Den Strafrechtler:innen vermittelt der NK das materielle medizinische Fachrecht, den Medizinrechtler:innen die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, die im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert werden. Es erfolgt eine paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Keine handbuchartigen Überblicksdarstellungen, sondern tatbestandsgenaue Argumentationsketten. Auf dem aktuellen Stand aller oftmals heftig umstrittenen gesetzlichen Neuerungen: Infektionsschutzgesetz, Schutz gegen gefälschte Impfnachweise, Medizindatenschutz, Kronzeug:innenregelungen im AntiDopG, Sterbehilfe, In-Vitro-Diagnostika.

    Der NomosKommentar ist

    • Umfassend
      Vom strafbaren Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§ 95 AMG) bis zum straf- und bußgeldbewährten Fehlverhalten bei Organspenden (§ 18-20 TPG): Alle einschlägigen Straftatbestände im Blick
    • Beratungsnah
      Paragrafengenaue und konsequente Kommentierung nach medizinrechtlicher Praxisrelevanz. Tatbestands-genaue Argumentationsketten statt handbuchartige Überblicksdarstellungen. Mit praktischen Hinweisen zu Compliance, Kosten, Beweisführung und gerichtlicher Durchsetzung
    • Verständlich
      Strafrechtlerinnen und Strafrechtlern vermittelt der NomosKommentar das materielle medizinische Fachrecht, der im Medizinrecht tätigen Person die bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen, im Fachrecht bislang nur als „Anhängsel“ erläutert
    • Detailgenau
      Alle wichtigen Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind vertieft mitkommentiert

    Klare Schwerpunktsetzung

    • (Abrechnungs-)Betrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen
    • Ärztlicher Heileingriff
    • Unterlassene Hilfeleistung
    • Fahrlässige Tötung
    • Ärztliche Sorgfaltspflichten
    • Rechtfertigende Einwilligung und ärztliche Aufklärungspflichten
    • Organtransplantationsrecht

    Aktuell
    Mit allen gesetzlichen Neuerungen

    • Infektionsschutzgesetz
    • Schutz gegen gefälschte Impfnachweise Medizindatenschutz
    • Kronzeugenregelung im AntiDopG
    • Sterbehilfe
    • In-Vitro-Diagnostika.

    Die kommentierten Gesetze
    AMG, AntiDopG, ApoG, BapO, BtMG, BtmVV, GenDG, GüG, IfSG, ESchG, GenTG, HeilPraktikerG, HWG, MPG, MPDG, PID-VO, StGB, TFG und TPG.

    Die Autorinnen und Autoren
    Dr. Carina Dorneck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. iur. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg | RA Dr. Daniel Geiger, München | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | RAin Dr. Karolina Kessler, Köln | Dr. Sören Lichtenthäler, Akademischer Rat auf Zeit an der Johannes Gutenberg-Universität | PD Dr. Dorothea Magnus, LL.M., Universität Hamburg | Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu, Universität des Saarlandes | RAin Dr. Daphne Petry, LL.M., Köln | Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln | RA Dr. Tony Rostalski, Frankfurt am Main | RA Dr. Matthias Schütrumpf, München | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Köln

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    Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts wird die für Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer geltende Rechtslage erheblich komplexer. Die Neuregelungen werden für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant sein. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag.

    Der neue Kommentar beschreibt die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG und die korrespondierenden Normen wie MiLoG, SchwarzArbG, AEntG.

    Der Handkommentar zum AÜG
    ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:

    • Leiharbeit muss ab sofort offen erfolgen
    • sog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr
    • der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zeitlich begrenzt
    • das Gleichstellungsgebot ist neu justiert
    • die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf ist eingeschränkt
    • sog. Festhaltenserklärungen sorgen für neuen Zündstoff


    Die Neuregelungen werden für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant sein. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit.

    Topaktuell zur Reform
    nutzt der neue Kommentar die Chance, die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG zu beschreiben und darüber hinaus die neuesten Erkenntnisse zu den wichtigen ergänzenden Normen aus

    • dem Mindestlohnrecht
    • dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    • dem Arbeitnehmerentsendegesetz

    sowie dem neu ins BGB eingefügten § 611a im Kontext zu erläutern. Aus einer Hand erhält der Nutzer somit alle relevanten Informationen zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Stammbelegschaft, gerechte Entlohnung, Scheinwerkvertrag und Scheinselbstständigkeit auf aktuellem Stand.

    Besonders hilfreich
    Bei jeder Kommentierung, bei der es sinnvoll ist, sind detaillierte Hinweise auf tarifvertragliche Abweichungen und spezielle Besonderheiten einzelner Branchen enthalten.

    Der Autor
    ist Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht und als Rechtsanwalt tätig. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren an der Universität Leipzig zum Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht.

     

     

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    Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Das Integrationsverantwortungsgesetz verlangt Mitwirkung des Bundestages bei Fortschreibung der Unionsverträge. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU beteiligt den Bundestag an der Willensbildung des Bundes. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Die Neuauflage berücksichtigt die Leitentscheidung BVerfGE 131, 152 und das neue ESM-Finanzierungsgesetz, das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und ausformt.
    Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht und die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert.

    Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Der Bundestag sieht sich herausgefordert als Integrationsgesetzgeber und Mitwirkungsakteur – mitverantwortlich für Deutschlands Rolle in der Europapolitik. Der Kommentar erschließt die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon historisch, systematisch und in ihrer Brückenfunktion zwischen Unions- und Verfassungsrecht. 

    • Im alltäglichen Ringen des Bundestages um seinen Einfluss auf das Handeln der EU-Organe kommt dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union(EUZBBG) herausragende Bedeutung zu. Das Gesetz regelt die Beteiligung des Bundestages an der Willensbildung des Bundes nach Art. 23 GG. Es ist dem Konzept der „informierten Mitwirkung“ verpflichtet, gewährleistet die Rückkopplung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung und damit den parlamentarischen Rückhalt für das Regierungshandeln auf Unionsebene. 
    • Das Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verlangt die Mitwirkung des Parlaments bei einer Fortschreibung der Unionsverträge. Es nimmt die dynamischen Klauseln der EU-Verträge auf und aktiviert den integrationsrechtlichen Parlamentsvorbehalt.
    • Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Es entschädigt für Kompetenzverluste der Länder, die nur mehr über den Bundesrat mitwirken, wenn die Beschlussfassung in der Union auf Landesinteressen durchschlägt.

    Das Parlamentsbeteiligungsrecht hat sich in den Jahren der Euro-Krise weiterentwickelt. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt die Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (BVerfGE 131, 152 – ESM/Euro-Plus-Pakt) und das neue Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG), das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und in einem Mitwirkungs- und Verfahrensregime ausformt. Auch diese spezielle Ausprägung macht sichtbar: Parlamentarische Mitwirkung in der Europapolitik ist eine Verfassungserwartung, die auf konkrete gesetzliche Ausgestaltung drängt. Der Bundestag, jeder Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrates, auch die Landtagsabgeordneten sind angewiesen auf eine alltagstaugliche Beteiligungsordnung.

    Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert, zugleich die Vorgaben des Unionsrecht und die Rückwirkungen auf das Staatsrecht aufdeckt. In der systematischen Betrachtung wird die Begleitgesetzgebung als integrationspolitisch notwendiger Unterbau und Fundament des Integrationsverfassungsrechts erkennbar.

    An der Kommentierung haben Wissenschaftler und Kenner der parlamentarischen Praxis mitgewirkt.

     

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    Europa ist in Aufruhr: Brexit, Finanzkrise, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, rechtsstaatliches Prüfungsverfahren und TTIP sind einige der Schlagworte, hinter denen auf der einen Seite eine tiefe Verunsicherung, auf der anderen Seite eine zum Teil erschreckende Unkenntnis der europäischen Rechtsmechanismen steht. 

    Die aktuelle Neuauflage des Handkommentars kommt zur rechten Zeit. Er erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert. In die Neuauflage wurde auch eine einführende, erste Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV) aufgenommen.

    Schwerpunkte der Kommentierung 

    • Austritt aus der EU: Brexit und die rechtlichen Konsequenzen
    • Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Juristische Demokratiegrenzen 
    • Rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren nach Art. 7 EUV: Rechtsprobleme im Fall Polen

    Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien. Der Blick ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet. 

    Besonderes Augenmerk
     gilt dabei den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im OMT-Verfahren und den völkerrechtlichen Querbezügen, wie sie z.B. im TTIP-Verfahren deutlich werden. 

    Topaktuell: Auch das Gutachten des EuGH zu den Rechtsfragen der Freihandelsabkommen wird bereits berücksichtigt.

    Die 2. Auflage ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.

     

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    Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
    ist das Ergebnis der größten Reform des deutschen Kulturgüterrechts. Der NomosKommentar bietet neben einer umfassenden, detailgenauen und ausgewogenen Analyse des Gesetzes durchgängig eine Berücksichtigung der völker- und europarechtlichen Vorgaben sowie Vergleiche mit der Rechtslage in Österreich und der Schweiz.

    Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
    ist das Ergebnis der größten Reform des deutschen Kulturgüterrechts. Das KGSG fasst mehrere Gesetze zusammen, setzt die EU-Kulturgüterrückgaberichtlinie um und verändert die Umsetzungsmodalitäten der UNESCO-Konvention von 1970.

    Der NomosKommentar
    bietet eine umfassende, detailgenaue und ausgewogene Analyse des Gesetzes – unter Berücksichtigung der seit 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen und der neuen EU-Einfuhrverordnung von 2019. In wissenschaftlicher und dennoch praxisorientierter Herangehensweise sowie unter Diskussion strittiger Punkte werden alle Aspekte des Kulturgutschutzes kommentiert:

    • Abwanderungsschutz für nationales Kulturgut
    • Ein- und Ausfuhr von Kulturgut
    • Handel mit Kulturgütern
    • Pflichten bei ihrem Inverkehrbringen
    • Rückgabe illegal ein- bzw. ausgeführten Kulturguts
    • Internationaler Leihverkehr und
    • Strafvorschriften

    Vorangestellt sind Grundlagenabschnitte zur historischen Entwicklung, zur völker- wie europarechtlichen Einbettung sowie zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz. Auch in den Kommentierungen der einzelnen Normen werden das Völker- und Europarecht sowie das österreichische und das schweizerische Recht berücksichtigt.

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    Der NomosKommentar zur PRIIP-Verordnung erörtert die neuen Regelungsstrukturen der Verordnung einschließlich aller delegierten Rechtsakte. Ob Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Zertifikate: die Anzahl der betroffenen Finanzprodukte ist groß und die Umsetzung der Vorgaben ist eine juristischer Herausforderung für die im Finanzsektor tätigen Unternehmen, die zuständigen Aufsichtsbehörden und für die Verbraucherschutzorganisationen. Der Kommentar trägt dem mit einer an Praxisproblemen orientierten, wissenschaftlich abgesicherten Darstellung des neuen Rechts Rechnung.

    Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products“ - PRIIP) setzt den Rechtsrahmen für einen produktübergreifenden, europaweiten Informationsstandard im Finanzmarktrecht. Das mit der Verordnung eingeführte Basisinformationsblatt soll die Vergleichbarkeit von Anlageprodukten erleichtern. Die PRIIP-Verordnung trifft daher gleichermaßen Regelungen für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen. Detailregelungen zu den Informationspflichten werden in delegierten Rechtsakten festgelegt.
    Der NomosKommentar zur PRIIP-Verordnung
    erörtert die neuen Regelungsstrukturen der Verordnung einschließlich der delegierten Rechtsakte. Er bezieht alle relevanten Gesichtspunkte anwendungsbezogen ein, u.a.:

    • Wie wirken sich die Neuregelungen auf die bestehende Praxis im Finanzmarkt aus?
    • Wie muss eine rechtskonforme Informationsvermittlung ausgestaltet sein?
    • Welche Konsequenzen ergeben sich bei Verstößen gegen die Neuregelungen?
    • Wie ist das Zusammenspiel mit den delegierten Rechtsakten zu bewerten?

    Ob Derivate, Investmentfonds oder Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter: Die Anzahl der betroffenen Finanzprodukte ist groß. Die Umsetzung der neugeschaffenen Vorgaben stellt im Finanzmarktsektor tätige Unternehmen, Beratungsgesellschaften, zuständige Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen vor juristische Herausforderungen. Der NomosKommentar trägt dem mit einer an den Praxisproblemen orientierten, wissenschaftlich fundierten Darstellung des neuen Rechts Rechnung.
    Herausgeber und Autoren
    Manuel Baroch Castellvi, Rechtsanwalt, Köln | Ursula Gerold, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn | Michael Harris, LL.M, München | Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Christoph Kumpan, LL.M., Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hilger von Livonius, Rechtsanwalt, München | Isabella Molinari, Rechtsanwältin, UniCredit Bank AG München | PD MMag. Dr. Martin Oppitz, Rechtsanwalt, Wien | Finn Schmidt, Bucerius Law School Hamburg | Dr. André-M. Szesny, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M., Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Janine Wendt, Technische Universität Darmstadt

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    Der erfolgreiche Querschnittskommentar widmet sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften und berücksichtigt alle Änderungen der Einzelgesetze u.a. durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2022, die Stiftungsrechtsreform und integriert die aktuelle Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht.

    Aus einer Hand
    Der NomosKommentar zum Gesamten Gemeinnützigkeitsrecht beantwortet alle wichtigen Fragen zum Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften. Er führt die Nutzer:innen rasch zu Lösungen, die argumentativen Bestand haben.
    Die 3. Auflage kommentiert alle steuerlichen Änderungen, u.a. durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2022 sowie die Stiftungsrechtsreform zum 1.7.2023. Sie integriert die aktuelle Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht insbesondere des BFH, etwa die wichtige Entscheidung vom 13.7.2021 (I R 16/18) zur Abgrenzung zwischen steuerlich abzugsfähiger Spende und nicht abzugsfähiger verdeckter Gewinnausschüttung.

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    Das SGB IV ist für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung. Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, insbesondere das 7. SGB IV-ÄndG, welches u. a. Verbesserungen bestehender Verfahren in der Sozialversicherung zum Ziel hat.

    Das SGB IV ist für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung.

    Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, insbesondere das 7. SGB IV-ÄndG mit seinen Zielen:

    • Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung, u. a. durch Änderungen des Beitragsrechts, des Melderechts und der Regelungen zur Digitalisierung
    • Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Schließen von Lücken im Leistungsrecht
    • Schließen des DO-Rechts als eine Sonderform der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

    Auch alle vorangegangenen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts und das MDK-ReformG vom Dezember 2019, sind durchgängig berücksichtigt.

    Die Autoren
    Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht a.D. | Prof. Dr. Rainer Vor, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig | Prof. Dr. Jürgen Winkler, Katholische Hochschule Freiburg

     

     

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    Der Handkommentar zum Berufsbildungsgesetz
    führt den Leser – auch für Nichtjuristen verständlich – zu praktischen Lösungen. Er integriert Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und erklärt die Regelungszusammenhänge der angrenzenden Bereiche (Ausbildungsförderungsrecht, Berufsteilhabegesetz) sowie die Parallelregelungen in der Handwerksordnung und – neu – im Pflegeberufegesetz.

    Die Neuauflage
    reagiert unmittelbar auf das neue Berufsbildungsmodernisierungsgesetz mit den Schwerpunkten

    • Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
    • Schaffung neuer Fortbildungsstufen
    • Ausweitung der Teilzeitausbildung
    • Erweiterung der Anrechnung von Prüfungsleistungen und Ausbildungszeiten


    sowie auf aktuelle Fragestellungen:

    • Gleichwertigkeit einer Ausbildung/Berufsqualifikation (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz; Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
    • Aus- und Weiterbildungsförderung (Qualifizierungschancengesetz)
    • Ausbildung von Flüchtlingen/Migranten (Ausbildungsduldungsgesetz)
    • Ausbildung in Kranken- und Pflegeberufen (Pflegeberufereformgesetz)

    Die Autoren sind ausgewiesene Kenner der Praxis. Der federführend neue Mitherausgeber Georg Pepping ist Arbeitsdirektor eines größeren IT-Unternehmens und kennt die Detailfragen und Lösungsstrategien der Praxis aus erster Hand.

     

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    Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.

    Der neue Handkommentar
    Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.

    Der neue Handkommentar zum Designgesetz besticht durch Detailgenauigkeit, Praxisnähe und seine schutzfreudige Ausrichtung.
    Das Werk

    • kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Akribie und Detailtiefe
    • hinterfragt begründungsstark und scharfsinnig vorhandene Argumentationslinien
    • stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her
    • stellt die Abweichungen von der GGV umfassend dar
    • enthält taktische Erwägungen, Musterformulierungen und Checklisten
    • vermittelt, soweit erforderlich, auch das technische Hintergrundwissen.

    So lassen sich alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte rechtssicher lösen.
    Autorinnen und Autoren
    RAin Julia Dönch, M.A.; Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M.; RA Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M.; PA Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M.; RA Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., FAGewRS; RAin Hanna Karin Held, FAGewRS; RA Dr. Philipe Kutschke, FAGewRS; RAin Eva Maierski; RAin Charlotte Reimers, B.A.; VRiLG Dr. Elisabeth Stöve; RA Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.; RA Dr. Gabriel Wittmann; RAin Dr. Sabine Zentek, FAUrhUMedienR.

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    Kommentierte Spezialgesetze

    Der „Staake/Schülke“ ist die erste Kommentierung, die den Fokus auf das Publizitätsgesetz (PublG) richtet. Ausführlich werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten dargestellt. Aufgezeigt werden zudem bestehende Gestaltungsspielräume und -instrumente.

    Der HK-PublG
    Der „Staake/Schülke“ ist die erste Kommentierung, die den Fokus auf das Publizitätsgesetz richtet. Ausführlich werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten dargestellt. Aufgezeigt werden zudem bestehende Gestaltungsspielräume und -instrumente. Inzident mitkommentiert werden dabei die relevanten Vorschriften des HGB und des AktG. Damit erübrigt sich das Blättern in mehreren Werken.

    Die Vorzüge des neuen Spezialkommentars

    • Übersichtliche, verständliche und praxisnahe Kommentierung der oftmals sperrigen Vorschriften
    • Gestaltungshinweise für die Beratungs- und Kautelarpraxis
    • Konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen
    • Berücksichtigung der relevanten Vorschriften aus anderen Gesetzen

    Aus der Feder von Experten
    Die Herausgeber und Autoren befassen sich alle schwerpunktmäßig mit dem Gesellschafts-, Unternehmens- und Bilanzrecht, einschließlich des Rechts der Familienunternehmen:

    Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln | AkadR Dr. David Markworth, M.Sc. (Oxford), Universität zu Köln | PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard), Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Frankfurt a. M. | Prof. Dr. Jens Poll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin | Dr. Thilo Schülke, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Marco Staake, Bergische Universität Wuppertal

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    Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars erläutert umfassend die Vorschriften des geänderten EBRG, mit Blick auf die neu gefasste EBR-Richtlinie (2009/38/EG) und berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.

    Die umfassende Änderung
    des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
    Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
    geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:

    • Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
    • den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
    • die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
    • Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
    • die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen,
    • Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung,
    • Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
    • Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
    • Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
    • Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der Seeschifffahrt.

    Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
    Besonders praxisnah:
    Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
    Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
    Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
    Die Autoren
    bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke??, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.

     

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    Die 4. Auflage des Handkommentars

    • enthält die Texte zum Tarifabschluss 2019 zum TV-L
    • behandelt im Detail die 2017 in Kraft getretene Entgeltordnung zum TVöD/VKA
    • berücksichtigt die Vielzahl tarifvertraglicher und gesetzlicher Neuerungen, u.a. die Neufassung des Mutterschutzgesetzes 2018 sowie die Regelungen für die schwerbehinderten Menschen in der Neufassung des SGB IX.

     

    Der „Burger“
    ist im Tarifrecht der öffentlichen Hand eine feste Größe.

    Die 4. Auflage des Handkommentars

    • enthält die Texte zum Tarifabschluss 2019 zum TV-L
    • behandelt im Detail die 2017 in Kraft getretene Entgeltordnung zum TVöD/VKA
    • berücksichtigt die Vielzahl tarifvertraglicher und gesetzlicher Neuerungen, u.a. die Neufassung des Mutterschutzgesetzes 2018 sowie die Regelungen für die schwerbehinderten Menschen in der Neufassung des SGB IX.

    Eingearbeitet ist auch die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre

    • zu den Urlaubsvorschriften,
    • zur Kündigung und Befristung,
    • zu den komplexen tarifvertraglichen Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere bei Schichtbetrieb, sowie
    • zum Überstundenbegriff bei Teilzeitbeschäftigten, bei dem durch Urteil des BAG vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) die jahrelang etablierte Rechtsprechung zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitarbeit geändert wurde.
      Die Neuauflage wurde ergänzt um weitere Anwendungsbeispiele und Muster.

    Herausgeber und Autoren
    kennen das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aus Ihrer täglichen Arbeit und bringen Ihre Erfahrungen, auch aus vielfältigen Schulungsveranstaltungen, in die Kommentierung ein: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München | Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nürnberg | Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts München | Wolfgang Howald, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a. D. | Christiane Nollert-Borasio, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Ralf Weinmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, Regensburg, Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg

     

     

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    Der gesetzliche Schutz vor Fluglärm
    wurzelt im Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Wie meist bei mittel- und längerfristig wirkenden Gefährdungslagen ist die Sicherung eines adäquaten Schutzniveaus für die Betroffenen eine Aufgabe, die bislang nur schrittweise realisiert werden konnte. Das Thema ist zentral bedeutsam für Betroffene, Zulassungsbehörden, Flughafenbetreiber, die Anwaltschaft und die Gerichte.

    Der neue Handkommentar zum Fluglärmgesetz
    bietet erstmals Raum für eine kritische, an den Fragen der Genehmigungs- und Betreiberpraxis orientierte Gesamtdarstellung (FluglG, 1.-3. FluglSV, RL 2002/49/EG). Er bezieht den aktuellsten Stand der Regulierung auch auf Verordnungsebene ein. Analysiert und kritisch kommentiert werden die maßgeblichen einschlägigen Gerichtsentscheidungen von BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten.

    Schwerpunkte

    • Verhältnis zu unionsrechtlichen Vorgaben und den Grundrechten
    • Abgrenzungsfragen zum Luftverkehrsrecht und fachplanerischen Abwägung
    • Insbesondere: Fachplanerischer Zumutbarkeitsbegriff
    • Lärmmedizinische Beurteilung
    • Lärmschutzbereiche: Definition, Rechtswirkungen, Abwägungsfolgen
    • Bau- und Baunutzungsverbote
    • Entschädigungs- und Erstattungsansprüche
    • Insbesondere: Aufwendungsersatz für baulichen Schallschutz
    • Rechtsschutzmöglichkeiten

    Die Autoren
    verfügen über langjährige wissenschaftliche und praktische Erfahrung im Umgang mit der komplizierten Materie. So hat Franziska Heß als Anwältin langjährig eine Vielzahl rechtlicher Konflikte im Luftverkehrsrecht begleitet, Felix Ekardt grundlegende Forschungsarbeiten im Umwelt-, Verfassungs- und Europarecht vorgelegt.

     

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    Handbücher

    Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf – keine Angst vor Auslandsmandaten!
    Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen im internationalen Familienrecht viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, in Fällen mit Auslandsberührung rechtssicher beraten und beurkunden zu können. Das bewährte Praktikerhandbuch zum internationalen Familienrecht verfolgt in der hochaktuellen 4. Auflage wieder einen konsequent praxisnahen Ansatz und führt sicher durch die Materie. Die Neuauflage 2019 nimmt insbesondere die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen in den Blick.

    Das internationale Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Nicht nur die tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt, etwa durch die starke Migration nach Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen viele Neuerungen. Es wird für Anwälte und Notare immer wichtiger, auch im internationalen Familienrecht rechtssicher beraten und beurkunden zu können.

    Das bewährte Praktikerhandbuch zum internationalen Familienrecht führt sicher durch die Materie. Es hat in der 4. Auflage eine gründliche Neubearbeitung erfahren. Beibehalten wurde der konsequent praxisnahe Ansatz:

    • vom konkreten familienrechtlichen Sachproblem aus (z.B. Unterhalt, Vermögensbeziehungen, Abstammung) leitet es von den Rechtsgrundlagen Schritt für Schritt über die praktische Umsetzung bis hin zur Lösung.
    • Parallel dazu wird die Theorie anhand zahlreicher Fallbeispiele und -varianten anschaulich und nachvollziehbar gemacht.

    Die Neuauflage 2019 nimmt insbesondere in den Blick:

    • die Neuerungen durch die europäischen Güterrechtsverordnungen mit ihren Übergangsproblemen und der Abgrenzung zur Erbrechtsverordnung,
    • die Veränderungen und Konsequenzen durch Einführung der „Ehe für alle“ im IZVR und IPR,
    • den gewöhnlichen Aufenthalt von Kindern, auch Neugeborener, als Anknüpfungsmoment,
    • weitere Stichworte wie Leihmutterschaften, Privatscheidungen, mehrere Väteranwärter etc.,
    • die zu erwartenden Neuregelungen der Brüssel IIa-VO.

     

     

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    Verkehrsunfälle, die sich im Ausland zugetragen haben, stellen die Praxis vor zahlreiche Probleme: Anwälte müssen entscheiden, ob im Heimatland des Schädigers geklagt werden soll, oder vor einem deutschen Gericht. Sie müssen prüfen, welche Schadenspositionen nach dem Recht des Unfalllandes überhaupt geltend gemacht werden können. Das Werk hilft, bei Auslandsunfällen Klagen erfolgreich einzuleiten und zu steuern.

    Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, die sich im Ausland zugetragen haben, stellt Anwaltschaft wie Gerichte vor eine Vielzahl von Problemen: Anwälte müssen vorab entscheiden, ob der Schaden vor einem Gericht im Heimatland des Schädigers verhandelt werden soll, oder ob vor einem deutschen Gericht geklagt wird. Sie müssen prüfen, welche Schadenspositionen sie für Ihre Mandanten nach der Rechtsordnung des Unfalllandes überhaupt geltend machen können. 

    Anders als bei Unfällen im Inland kann sich der Anwalt nicht auf die Kenntnis des Gerichts von der Rechtslage im Unfallland verlassen. Ihm kommen, selbst wenn er einen Kollegen aus dem Unfallland hinzuzieht, umfangreiche Kontrollpflichten zu. Zudem gilt es, bestehende Spielräume in Bezug auf das zuständige Gericht auszunutzen. 

    Das neue Werk hilft, bei Auslandsunfällen Klagen vor einem deutschen Gericht erfolgreich einzuleiten und zu steuern. 

    Der umfassende Verfahrensteil erläutert die prozessualen Voraussetzungen und stellt insbesondere die europarechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Regelungen für folgende Bereiche dar: 

    • Inlandsunfall mit ausländischen Fahrzeugen 
    • Inlandsunfall mit ausländischen Militärfahrzeugen 
    • Auslandsunfall mit inländischen Fahrzeugen 


    Die Länderberichte zu den wichtigsten Nachbar- und Reiseländern geben Aufschluss über alle Schadenspositionen, die dort geltend gemacht werden können. Dabei sind sämtliche Länderberichte nach einem einheitlichen Schema aufgebaut, das alle in Deutschland üblichen Schadenspositionen umfasst. So erhält der Anwalt sichere Kenntnis darüber, ob die betreffende Schadensposition im Unfallland geltend gemacht werden kann. Zusätzlich enthält die Gliederung ggf. weitere Positionen, die im Unfallland – anders als im deutschen Recht – zusätzlich geltend gemacht werden können. 

    Dargestellt sind folgende Länder: 
    Belgien | Dänemark | Estland | Frankreich | Griechenland | Island | Italien | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Schweden | Schweiz | Spanien | Türkei

    Der Herausgeber RiAG a.D. Werner Bachmeier ist Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen im Verkehrsrecht. Er bildet zudem Rechtsanwälte und Richter im Bereich der Regulierung von Auslandsunfällen fort und ist Referent bei zahlreichen Fachtagungen. 

    Die Autoren sind auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die im jeweiligen Land tätig sind und regelmäßig Mandanten bei grenzüberschreitenden Unfallregulierungsmandaten vertreten.

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    Das neue Handbuch vermittelt in konzentrierter Form das taktische Wissen, das über den Mandatserfolg entscheidet. Dabei werden alle wichtigen Beratungssituationen aus dem gesamten Straßenverkehrsrecht – von Zivil- über Straf- und Ordnungswidrigkeiten- bis hin zum Verwaltungsrecht – berücksichtigt.

    Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet entscheidet die richtige Taktik gegenüber Behörden und vor Gericht über den Mandatserfolg.

    Von Profi zu Profi
    In konzentrierter Form vermittelt das neue Handbuch das taktische Wissen, von dem ein erfolgreiches Mandat profitiert. Es setzt dort ein, wo auch bekannte Werke zum Verkehrsrecht üblicher Weise enden, und gibt punktgenaue Beratungs- und Taktikhinweise:

    • Wann sollte ein privates Sachverständigengutachten eingeholt werden?
    • Was ist in Fällen (vermeintlicher) Unfallmanipulation zu beachten?
    • Wie kann man sich gegen standardisierte Messverfahren verteidigen?
    • Welches taktische Vorgehen bietet sich bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis an?

    Zahlreiche Erläuterungen zu den typischen Verfahrenskonstellationen, Handlungsempfehlungen mit Checklisten und Formulierungsvorschläge unterstützen den Anwalt bei der täglichen Arbeit.

     

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    Bei Umstrukturierungen von Unternehmen oder Betrieben stellt sich eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen. Um allen Anforderungen gerecht zu werden und den Überblick in komplexen Umstrukturierungsprozessen nicht zu verlieren, benötigen Berater aus der Anwaltschaft und Betriebsräte sowohl Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht, als auch im Gesellschaftsrecht. In diesem Zusammenhang nehmen gerade auch die Beteiligungsrechte des Betriebsrats einen großen Raum ein.

    Das Handbuch hilft, die vielfältigen Probleme und Fallkonstellationen zu erkennen und einer praxistauglichen Lösung zuzuführen. Dabei zeigt es übersichtlich und aktuell, wie auf Outsourcing, Betriebs- und Unternehmensteilung, Tarifflucht oder Flucht aus der Mitbestimmung sowie die bei Interessenausgleich und Sozialplan entstehenden Fragen reagiert werden kann. 

    Daneben werden auch die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen (einschließlich der europäischen Bezüge) von Unternehmensumwandlungen und Betriebsübergängen dargestellt und die Konsequenzen für die Unternehmensmitbestimmung, die Betriebsverfassung, das Tarifvertragsrecht und den individuellen Arbeitsvertrag aufgezeigt. Ausführlich behandeln die Autoren dabei auch die Auswirkungen auf den Betriebsrat, die Betriebsvereinbarung, den Tarifvertrag, den Kündigungsschutz und die betriebliche Altersversorgung

    Die Neuauflage bringt das erfolgreiche Handbuch für die Praxis auf den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es berücksichtigt insbesondere die zahlreichen Beteiligungsrechte der Betriebsräte und neue individual- und kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen einschließlich der Unternehmensmitbestimmung. Das neue Betriebsrentenrecht ist berücksichtigt. 

    Die Autoren sind ausgewiesene Praktiker und verfügen über langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Arbeitsrecht und als Arbeitsrichter. Sie sind überdies bekannt durch ihre Tätigkeit als Referenten in Seminaren für Rechtsanwälte und Betriebsräte und Mitglieder/Vorsitzender betrieblicher Einigungsstellen. In die Erstellung des Handbuchs sind auch die vielfältigen praktischen Erfahrungen der Autoren sowohl in beratender wie auch in forensischer Hinsicht eingeflossen.

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    Die Regulierung von Verkehrsunfällen stellt nicht nur für Verkehrsrechtler einen zentralen Bereich ihrer Tätigkeit dar. Zahlreiche Mandate müssen in kurzer Zeit angenommen, Sachverständige gefunden, Korrespondenz mit Versicherern geführt und das Unfallgeschehen für eine Klage dargestellt werden. Das neue Werk bietet mit Handbuch- und Stichwortteil in den einzelnen Bereichen der Unfallregulierung schnellen Zugriff auf die Problemlösungen.

    Der Handbuchteil führt in die zentralen Themen der Unfall­regulierung ein:

    • Mandatsannahme – Berufsrecht, Arbeitsabläufe, Regressvermeidung
    • Haftungsgrundlagen – Gefährdungs-, Halter-, Fahrerhaftung, Verhältnis der Haftungsgrundlagen
    • Personenschaden – Heilbehandlung, Haushalts­führung, Erwerbsschaden, Schmerzensgeld, Ansprüche bei Tötung
    • Versicherungsrecht – Haftung, Haftungsausschluss, Verkehrsopferhilfe, AKB, Umfang der Fahrzeugversicherung, Obliegenheitsverletzung, Alles-oder-nichts-Prinzip, Gefahrerhöhung, Quotenvorrecht

    Im Stichwortteil werden mehr als 100 Stichworte von Abfindungserklärung bis Zeugenbeweis rund um die Unfallregulierung auf über 300 Seiten ausführlich erläutert.

     

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    Die 4., aktualisierte Auflage des bewährten Handbuchs zeigt praxisnah auf, wie das Kindeswohl eingehalten und Kinderschutz durchgesetzt werden kann. Es geht unter anderem Fragen zum Sorgerecht, Adoption, Familiengerichtsverfahren, Beschneidung oder der Leihmutterschaft ein und bietet Praktikerinnen und Praktikern juristisches, psychologisches und pädagogisches Grundwissen.

    Jährlich stehen in Deutschland nach wie vor ungefähr 200.000 Kinder und Jugendliche vor Gericht, weil sich ihre Eltern trennen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das gesamte Sorgerecht geregelt, oder den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, der Umgang geregelt wird oder die Kinder in Pflegefamilien, Wohngruppen und Kinderheimen leben und in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Hilft das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle trotz des neuen Adoptions-Hilfegesetzes nun wirkungsvoller, das Kindeswohl einzuhalten und durchzusetzen? Welche Rolle spielen Verfahrensbeistände und vor allem die nach wie vor oft kritisierten Sachverständigen im Familiengerichtsverfahren? Wer hilft, die Rechte der Kinder einzuhalten, die beschnitten werden? Was soll künftig mit Kindern aus einer Leihmutterschaft und den Wunscheltern geschehen? Wie gehen Professionelle einfühlsam mit dem Kind im jugendamtlichen und familiengerichtlichen Verfahren um? Was empfinden Kinder, wenn sie den Eltern oder Pflegeeltern weggenommen werden?

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    Seit dem zentralen Urteil des BVferG im Jahr 2016 ist das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) wiederholt reformiert worden. Das BKAG wirkt dabei auf die Gestaltung der Länderpolizeigesetze zurück und gewinnt zunehmend den Charakter eines „Musterpolizeigesetzes“. Der neue NomosKommentar zum BKAG bietet erstmals eine umfassende, detailgenaue und kritische Analyse der reformierten Normen.

    Reform auf Reform
    Seit dem zentralen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2016 ist das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) wiederholt reformiert worden. Das BKAG wirkt dabei auf die Gestaltung der Länderpolizeigesetze zurück und gewinnt zunehmend den Charakter eines „Musterpolizeigesetzes“.

    Der neue NomosKommentar zum BKAG

    • bietet erstmals eine umfassende, detailgenaue und kritische Analyse der reformierten Normen
    • entschlüsselt die komplexen Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
    • nimmt die verfassungsrechtlichen Vorgaben in den Blick
    • zeigt den unionsrechtlichen Rahmen für die Regelungen des BKAG auf (DS-GVO, JI-Richtlinie)


    Der Kommentar ermöglicht eine sichere Auslegung von Zuständigkeiten und Befugnissen im Sicherheitsrecht des Bundes, vor allem im Bereich der präventiven Terrorismusabwehr sowie der Strafverfolgung durch das BKA.

    Der Herausgeber
    Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau. Neben dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht konzentriert sich seine Forschung auf das Sicherheitsrecht, inklusive Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Recht der Nachrichtendienste sowie das Katastrophen- und Zivilschutzrecht.

    Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit und den am Vollzug des Gesetzes beteiligten Behörden, namentlich dem Bundeskriminalamt, dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, stehen für eine ebenso ausgewogene wie praxisgerechte Darstellung:
    Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M. | StAinBGH Dr. Lisa-Maria Bleiler | Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL.M. (Yale) | Antonia Buchmann | Prof. Dr. Johannes Eichenhofer | StAinBGH Greta Hansel | PD Dr. David Kuch | Prof. Dr. Dieter Kugelmann | Dr. Philipp Lassahn, LL.M. (Harvard) | Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl, LL.M. (Edinburgh) | RiBVerwG Dr. Kolja Naumann | Prof. Dr. Erol Pohlreich | Dr. Sebastian Schulenberg, LL.M. (Cambridge) | RiVerwG Dr. Timo Schwander | Judith Sikora | Maria Wilhelm-Robertson | RiVerwGH Dr. Philipp Wittmann

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    Die große Reform des Urheberrechts hat nicht nur Auswirkungen auf das UrhG und das VGG, sondern schafft zudem mit dem UrhDaG ein ganz neues Gesetz. Das Einführungswerk erläutert frühestmöglich die wesentlichen Neuerungen und zeigt dabei erste Lösungen für alle praxisrelevanten Fragestellungen auf.

    Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes reformiert das UrhG und das VGG. Mit dem neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) schafft es zudem ein ganz neues Gesetz.

    Das Einführungswerk erläutert frühestmöglich die wesentlichen Neuerungen. Das Handbuch zeigt dabei – unter Berücksichtigung der politischen Diskussionen – erste Lösungen für alle praxisrelevanten Fragestellungen auf.

    Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
    Besonderes Augenmerk gilt den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen im neuen UrhDaG. Dabei werden insbesondere die Praxisfolgen für Rechteinhaber, Diensteanbieter und Nutzer dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben.

    Weitere Schwerpunkte

    • Änderungen im Urhebervertragsrecht
    • Reaktivierung eines Presseverlegerschutzrechts
    • Neue Schrankenbestimmungen für Karikatur, Parodie, Pastiche
    • Neue Rechtslage zu Bearbeitungen und Umgestaltungen
    • Text und Data Mining
    • Digitaler grenzüberschreitender Unterricht
    • Verlegerbeteiligung
    • Grenzüberschreitender Zugang zu Rundfunkinhalten

    Verständlich verfasst ist das Werk für Anwälte und Justiziare der Medienunternehmen, aber auch für Urheber, Leistungsschutzberechtigte und Werknutzer ein echtes Hilfsmittel im Umgang mit dem neuen Recht.

    Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene SpezialistInnen im Urheberrecht:
    RA Dr. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford); Paul Baumann; Valentin Döring, LL.M. (Oldenburg); RA Dr. Jonathan Alexander Kropp; Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, LL.M. (Edinburgh); Lina Marie Schauer; RA Dr. Tim Jonathan Schwarz; RAin Dr. Johanna Spiegel; Prof. Dr. Björn Steinrötter und Prof. Dr. Caroline Volkmann.

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    Die Neuauflage des Prozesshandbuchs bietet strategisches Know-how und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren einschließlich des behördlichen Vorverfahrens. Berücksichtigt ist die Bürgergeld-Reform, komplett neu verfasst wurde das Kapitel "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen".

    Der Erfolg in Sozialrechtsprozessen entscheidet sich vor allem durch den sicheren und vorausschauenden Umgang mit den Instrumenten, die das Verfahrensrecht für das behördliche Vorverfahren und den sozial gerichtlichen Prozess zur Verfügung stellt. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Instanzgerichte und gesetzgeberischen Vorgaben für ein beschleunigtes und möglichst kostengünstiges Verfahren ist nur eine kompetente und treffsichere Beratung und Prozessführung in der Lage, weiteren Schaden von den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden.

    Die Neuauflage bietet strategisches Know-how und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren:

    • detaillierte Erläuterung der rechtlichen Mittel und Handlungsmöglichkeiten für alle Phasen des Mandats
    • aktueller Stand der Gesetzgebung in allen Bereichen des Sozialrechts
    • neueste Entwicklungen (etwa Reform des Bürgergeldes, Änderungen des SGB IX und SGB XIV).

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    Ob Wiedereinführung von Grenzkontrollen, Flüchtlingsströme aus Afrika oder Griechenlands Ausscheiden aus der Euro-Zone – Europa ist in aller Munde. Doch was verbirgt sich hinter dem Schengener Abkommen, wie funktioniert die Europäische Asylpolitik nach Lissabon und kann ein Mitglied die Währungsunion verlassen? Diese und ca. 1.000 weitere europarechtliche und europapolitische Begriffe erläutert das Handlexikon der Europäischen Union verständlich und präzise in einer für lexikalische Werke ungewöhnlichen Tiefe.

    Über 70 Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Europäischen Institutionen und Rechtsanwaltschaft erklären verständlich die Grundlagen der Europäischen Union, beleuchten die strukturellen Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon, bewerten die aktuelle Rechtslage kritisch und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Eine Zeittafel und ein Beitrag zur Geschichte der Europäischen Einigung von 1923 bis heute sowie ein Ausblick auf die Zukunft der Europäischen Union erleichtern die Einordnung der einzelnen Stichworte in das System des Europarechts und fördern das Verständnis der historischen und aktuellen Zusammenhänge.

    Die 5. Auflage

    • aktualisiert und fasst zum Teil vollständig neu rund 1.000 europarechtlich wie europapolitisch relevante Stichworte
    • ergänzt zahlreiche neue Stichworte, wie Bankenunion, OMT-Programm, Europäischer Datenschutzbeauftragter, Cyberkriminalität, Google-Urteil, Europäische Stiftungen, Sperrklauseln bei Europawahlen oder das derzeit laufende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“
    • bezieht insbesondere die neue Rechtsprechung des EuGH zur EU-Grundrechtecharta mit ein.

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    Das Recht der Existenzsicherung war in den letzten Jahren von einer Fülle an Rechtsänderungen sowie Entscheidungen der Rechtsprechung betroffen. Hierauf reagiert das bewährte „Handbuch Existenzsicherungsrecht“ mit der in allen Bereichen aktualisierten 3. Auflage. Orientierungsleitsätze und die Angabe der wichtigsten Normen erleichtern den Nutzern den schnellen Einstieg in „ihre“ individuelle Beratungssituation und bieten Lösungswege auch für komplexe Fragen.

    Das „Handbuch Existenzsicherung“ 
    hat sich zu dem Standardwerk für die sozialrechtliche Beratungspraxis entwickelt. Behandelt werden u.a. 

    • das allgemeine Leistungsrecht vom grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Existenzsicherungsleistungen über Wunsch- und Wahlrechte und die verschiedenen Leistungsarten bis hin zu den Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen und Bedarfslagen; 
    • die Regelungen über Anspruchsübergang und -überleitung sowie über die Erstattung und Rückforderung von Leistungen; 
    • das Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. 

    Die 3. Auflage
    reagiert auf die Fülle an Rechtsänderungen und neuer Rechtsprechung: 

    • Eingearbeitet sind über 30 Gesetzes-Reformen (u.a. bereits das Starke-Familien-Gesetz)
    • Hunderte neuere Entscheidungen aller Sozialgerichtsinstanzen (z.B. zu Sperrzeiten oder Anrechnungsfragen)
    • Neue behördliche Entscheidungspraxis (z.B. bei den Mehrbedarfen im SGB II und SGB XII)

    Herausgeber und Autoren:
    Dr. Irene Becker, Institut für empirische Verteilungsforschung, Riedstadt | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena | Dr. Andy Groth, Richter am Landessozialgericht Schleswig | Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Duisburg | Prof. Dr. Ute Kötter, Hochschule München | Andreas Krampe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge eV, Berlin | Gottfried Krutzki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht, Frankfurt?/?Main | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Prof. Dr. Johannes Münder, vormals Technische Universität Berlin | Thomas Ottersbach, Richter am Landessozialgericht Essen | Prof. Dr. Andreas Kurt Pattar, Hochschule Kehl | Dr. Ulrich Sartorius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht, Breisach | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Berlin | Heiko Siebel-Huffmann, Stv. Direktor des Sozialgerichts Schleswig | Prof. Dr. Helga Spindler, vormals Universität Duisburg-Essen | Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Maria Wersig, Fachhochschule Dortmund | Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht Dessau-Roßlau

     

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    Das neue Handbuch 
    vermittelt eine klar strukturierte und verständliche Handhabe der Finanzierungsregelungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Praxisnah werden alle relevanten Regelungen und deren Umsetzung erläutert: 

    • welche Regelung bietet sich für welchen Zweck an? 
    • welche Verhandlungsspielräume bestehen? 
    • wie können die Vereinbarungen abgesichert werden? 
    • wie sieht das Schiedsstellenverfahren aus?

     

    Die Finanzierungsregeln in der Sozialwirtschaft
    sind für Leistungsanbieter, Finanzierungsträger und Leistungsempfänger von entscheidender Bedeutung. Umgang, Qualität und Nachhaltigkeit der gesetzlich verankerten Sozialleistungen hängen entscheidend von den vereinbarten Finanzierungsregeln ab.

    Das neue Handbuch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft 
    vermittelt eine klar strukturierte und verständliche Handhabe der Finanzierungsregelungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Besonders hilfreich ist hierbei die enge Verzahnung zur Praxis. Punkt für Punkt sind alle relevanten Regelungen erklärt und deren Umsetzung erläutert. Welche Regelung bietet sich für welchen Zweck an, welche Verhandlungsspielräume bestehen, wie können die Vereinbarungen abgesichert werden, wie sieht das Schiedsstellenverfahren aus? 

    Schwerpunkte sind

    • Leistungsvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 78b-g SGB VIII) und in der Eingliederungshilfe (§§ 75 – 81 SGB XII)
    • Leistungsmerkmale wie die Ausstattung einer Einrichtung und deren Personaleinsatz und die der Leistungen
    • Entgeltvereinbarungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe
    • Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, die Durchführung von Prüfungen und die Frage nach der Wirksamkeit 
    • Landesrahmenverträge und ihre Bedeutung
    • Schiedsstellenverfahren

    Einen Ausblick zum Vergaberecht und den Sekundäransprüchen runden das Werk ab. 
    Das Handbuch richtet sich sowohl an Praktikerinnen und Praktiker aus der Sozialwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Sozialen Arbeit wie an Studierende, die sich mit Fragen der Organisation und der Leitung in der Sozialen Arbeit befassen.

     

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    Der Verkehrssektor
    gehört neben dem Binnenmarkt und der Umweltpolitik zu den Bereichen mit der umfangreichsten europäischen Normsetzung. Entsprechend zahlreich sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der dieses Gebiet bestimmenden Regelungen. Neue Prioritäten aus Gründen des Klimaschutzes, das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU und die COVID-19 Pandemie hatten in jüngster Zeit erhebliche Rückwirkungen auf das europäische Verkehrsrecht.

    Das Handbuch
    analysiert auf dem Stand 2021 die Entfaltung des Verkehrsrechts der Europäischen Union. Es enthält eine systematische Darstellung und kritische Bewertung der für die einzelnen Verkehrsträger (Straße, Binnenschifffahrt, Schiene, See- und Luftverkehr) sowie den intermodalen Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur geltenden Regelungen. Besonderer Wert wurde auf eine detaillierte Auswertung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung gelegt.

    Der praxisorientierte Schwerpunkt
    liegt insbesondere auf den Themen:

    • Liberalisierung der Transportdienstleistung einschließlich des auf die Verkehrswirtschaft bezogenen Wettbewerbsrechts (u.a. VO Nr. 1071–1073/2009 und 1370/2007 über den Güter- und Personenkraftverkehr sowie die RL 2012/34 in der seit 2019 geltenden Fassung, über den Europäischen Eisenbahnraum)
    • Sicherheit (u.a. VO Nr. 549/2004 über den einheitlichen europäischen Luftraum)
    • Umweltschutz (z.B. RL 2008/68 in ihrer zuletzt 2020 geänderten Fassung, über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, Binnengewässern und Eisenbahnen)
    • Schutz der Interessen der Verkehrsnutzer (z.B. VO Nr. 261/2004 über die Rechte von Flugpassagieren)
    • Sozial- und arbeitsrechtliche Aspekte (z.B. VO Nr. 561/2006 in ihrer seit 2020 geltenden Fassung, über Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr)
    • bi- und multilaterale internationale Verträge (z.B. die Regelungen der Mannheimer Akte für Binnenschifffahrt und die Luftverkehrsabkommen der EU).

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    Das Sparkassenrecht der Länder
    wird von bundesgesetzlichen Vorgaben, in Umsetzung europäischer Vorgaben, überlagert. In einigen Bereichen, wie z.B. in den Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder der Organe der Sparkassen, haben Regelungen des KWG das traditionelle Sparkassenrecht verdrängt.

    Das neue Handbuch Sparkassenrecht
    ermöglicht eine umfassende Orientierung. Es berücksichtigt die gesamte Governance der Sparkassen und alle Bereiche, in denen die Sparkassengesetze der Länder oder die Grundrechtsbindung der Sparkassen deren Tätigkeit bestimmen. Entstanden ist so das grundlegende Werk zu allen rechtlichen Fragen der Praxis.

    Das Sparkassenrecht der Länder
    wird von bundesgesetzlichen Vorgaben, in Umsetzung europäischer Vorgaben, überlagert. In einigen Bereichen, wie z.B. in den Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder der Organe der Sparkassen, haben Regelungen des KWG das traditionelle Sparkassenrecht verdrängt.

    Das neue Handbuch Sparkassenrecht
    ermöglicht eine umfassende Orientierung. Es berücksichtigt die gesamte Governance der Sparkassen und alle Bereiche, in denen die Sparkassengesetze der Länder oder die Grundrechtsbindung der Sparkassen deren Tätigkeit bestimmen. Entstanden ist so das grundlegende Werk zu allen rechtlichen Fragen der Praxis.

    Schwerpunkte

    • Verhältnis zu kommunalen Trägern, Rechtsprobleme der Satzung, Gemeinnützigkeit
    • Aufgaben, Zuständigkeiten und Haftung des Vorstandes und des Verwaltungsrates
    • Bestellung, Abberufung, Berichtspflichten und Überwachung des Vorstandes
    • Qualifikation der Organmitglieder und Bildung von Ausschüssen (§§ 25c und 25d KWG einschließlich Merkblätter BaFin, EZB und EBA)
    • Jahresabschluss und Ausschüttungen
    • Einlagen- und Institutssicherung
    • Eigenmittelausstattung (Basel III) und Namensschutz
    • Aufsicht über die Sparkassen (Spa

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    Seit über 20 Jahren Grundausstattung jeder erbrechtlichen Bibliothek: In 6. Auflage erscheint das bewährte Nachschlagewerk, Begleiter in allen prozessualen und verfahrensrechtlichen Situationen, erstmals im Nomos Verlag. Wer im Erbprozess auf seine allgemeinen zivilprozessualen Kenntnisse vertraut, läuft Gefahr, spezifische Probleme erbrechtlicher Klagen nicht hinreichend zu erkennen – nicht aber mit dem Klassiker: Lückenlos unterstützt das renommierte Handbuch auch in der Neuauflage. Neu hinzugekommen sind insbesondere die Bereiche der Beweiswürdigung von Sachverständigengutachten und Beweisanträge im FamFG- und ZPO-Verfahren.

    Seit über 20 Jahren Grundausstattung jeder erbrechtlichen Bibliothek: In 6. Auflage erscheint das bewährte Nachschlagewerk, Begleiter in allen prozessualen und verfahrensrechtlichen Situationen, erstmals im Nomos Verlag. Wer im Erbprozess auf seine allgemeinen zivilprozessualen Kenntnisse vertraut, läuft Gefahr, spezifische Probleme erbrechtlicher Klagen nicht hinreichend zu erkennen – nicht aber mit dem Klassiker: Lückenlos unterstützt das renommierte Handbuch auch in der Neuauflage. Neu hinzugekommen sind insbesondere die Bereiche der Beweiswürdigung von Sachverständigengutachten und Beweisanträge im FamFG- und ZPO-Verfahren.
    Die Autoren
    RAin Birte Anderson; RA Dr. Michael Bonefeld, FAErbR u FAFamR; Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Geiselmann; RAin Katrin Heindl, FAinErbR u FAinFamR; RAin Jaane Kind; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; RAin Nina Lenz-Brendel, FAinErbR; RAin Julia Roglmeier, LL.M., FAinErbR, Wirtschaftsmediatorin; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RA Elmar Uricher

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    Das Rechtshandbuch Big Data reflektiert das komplexe Verhältnis von Big Data und KI im Zusammenhang mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen. Es bietet umfassende, praxisorientierte Hilfestellung und Planungssicherheit für den Geschäftsalltag im Big-Data-Umfeld.

    Die Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen ist wesentlicher Innovationstreiber für die Wirtschaft, für das Gesundheitswesen, die Forschung, die Verwaltung und für (digitale) Medien. Big Data steht hierbei in einer Wechselwirkung mit KI-Systemen, die Big Data verwenden.

    Das neue Rechtshandbuch
    Das von Borges/Keil herausgegebene Handbuch reflektiert dieses komplexe Verhältnis von Big Data und KI. Es behandelt die rechtlichen Fragestellungen aus Sicht von Wissenschaft und Praxis und bietet umfassende, praxisorientierte Hilfestellung und Planungssicherheit für den Geschäftsalltag im Big-Data-Umfeld.

    Herausgeber:
    Prof. Dr. Georg Borges ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dr. Ulrich Keil ist General Counsel Commercial & Technology der Schaeffler Group.

    Autorinnen und Autoren:
    Dr. Matthias Berberich, LL.M. (Cambridge) | Prof. Dr. Georg Borges | Dr. Hannah Bug, LL.M. (Edinburgh) | Dr. Andreas Demleitner | Dr. Michael Dorner | Dr. Alexander Duisberg | Dr. Verena Grentzenberg | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) | Dr. Ulrich Keil | Dr. Jens Kirchner | PD Dr. Carsten König, LL.M. (Harvard) | Prof. Dr. Wolfgang Maaß | Prof. Dr. Michael Olbrich | Prof. Dr. David J. Rapp | Dr. Christoph Rieken, LL.M. (London) | PD Dr. Andreas Sattler, LL.M. (Nottingham) | Anahita Thoms, LL.M. (Nottingham) | Dr. Stefan Weidert, LL.M. (Cornell)

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    Das Berater-Handbuch legt den Fokus auf die aktuellen Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht und berücksichtigt u.a. das Gesetz zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche, das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz und die Insolvenzreform. Branchen- und prozesserfahrene Kenner und Kennerinnen der Materie beraten im besten Sinne aus der Praxis für die Praxis.

    Im Fokus
    Verbotsnormen haben Konjunktur, Staatsanwaltschaften rüsten auf, der Druck auf Unternehmen, umfängliche interne Ermittlungen durchzuführen, wächst. Gerichte schließen „Strafbarkeitslücken“ durch extensive Auslegung konturenloser Straftatbestände. Neben dem individuell Beschuldigten rückt verstärkt das Unternehmen als solches in das Visier der Ermittlungsbehörden. Der Beratungsbedarf der Unternehmen – präventiv sowie forensisch – ist hoch.

    Das Berater-Handbuch
    Das Handbuch legt den Schwerpunkt genau auf diese aktuellen Entwicklungen. Branchen- und prozesserfahrene Kenner und Kennerinnen der Materie beraten im besten Sinne aus der Praxis für die Praxis:

    • Präzise Schwerpunktsetzung auf die tatsächlichen wirtschaftsstrafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Risiken im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens, der Unternehmer und anderer Marktteilnehmer.
    • Besonderes Augenmerk auf Compliance, Besonderheiten im Strafverfahren, Nebenbeteiligung des Unternehmens, Vermögensabschöpfung sowie auf dienst- und berufsrechtliche Nebenfolgen
    • Verdichtete Aufarbeitung der relevanten Rechtsprechung
    • Integrierte Praxishinweise mit taktischen Erwägungen

    Aktuelle 3. Auflage
    Berücksichtigt das Gesetz zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche, das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz und die Insolvenzreform 2021.
    Die Strategen und Strateginnen
    Geschrieben von führenden Straf- und Unternehmensjuristen und -juristinnen:
    RA Dr. Marcus Böttger; RAin Dr. Barbara Bischoff; RA Dr. Matthias Brockhaus; RA Dr. Matthias Dann, LL.M.; RA Sven Diener, LL.M.; RA Dr. Hans-Joachim Gerst; RA Dr. Markus Gierok; RA Justus Kraft, LL.M.; RA Dr. Ulrich Leimenstoll; RA Dr. Hjalmar Mahn; RA Dr. Oliver Milde; RA Dr. Ingo Minoggio; RA Dr. Thomas Nuzinger; RA Dr. Nikolaus Rixe; RA Prof. Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur.; RA Dr. Max Schwerdtfeger; RA Dr. André-M. Szesny, LL.M.; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans; RAuN Dr. Volker Weinreich und RA Benjamin Zoch.

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    Das Vertragsrecht des BGB erfährt durch die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zahlreiche zentrale Neuregelungen u.a. für Verträge über digitale Produkte, Widerrufsrecht, Mangelbegriffe, Beweislastumkehr, Informationspflichten für Vergleichsportale. Das Handbuch vermittelt Anwaltschaft sowie Unternehmensjuristinnen und -Juristen rechtzeitig Kenntnisse für den Umgang mit den ab den Stichtagen 1.1./1.5.2022 geltenden Vorschriften.

    Das Vertragsrecht des BGB erfährt durch die Umsetzung von EU-Richtlinien

    • Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom Vertragstyp, zum Update und zum Datenschutz
    • geändertes Widerrufsrecht
    • neue Mangelbegriffe, Ausdehnung der Beweislastumkehr
    • Informationspflichten für Online-Marktplätze/Vergleichsportale über ihr Ranking
    • neue EGBGB Informationspflichten

    Das neue Handbuch vermittelt Anwaltschaft sowie Unternehmensjuristinnen und -Juristen und Verbänden rechtzeitig die Kenntnisse für den Umgang mit den neuen, ab den Stichtagen 1.1. bzw. 1.5.2022 anzuwendenden Vorschriften.
    Die Autoren
    Prof. Dr. Tobias Brönneke; Prof. Dr. Felix Buchmann; RA Dr. Carsten Föhlisch; Prof. Dr. Steffen Kroschwald; RAin Chiara Panfili, LL.M.; Dr. Sven Polenz, LL.M.; Patrik Schmidt, LL.M.; RA Prof. Dr. Ralph Schmitt; Prof. Dr. Marina Tamm; RiOLG a.D. Prof. em. Dr. Klaus Tonner und Prof. Dr. Andreas Willburger.

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    Streitentscheidend
    Der Sachverständigenbeweis entscheidet jeden Tag neu über den Verfahrensausgang. Die Herleitungen im Verkehrs- und Strafrecht zu verstehen und sie argumentativ zu verwenden, ist eine Kunst.
    Die Handlungsanleitung
    Das von Sachverständigen und Jurist:innen gemeinsam geschriebene Buch vermittelt im Kontext von Zivil-, Bußgeld- und OWi-Verfahren genau das Rüstzeug, um in Verfahren mit Sachverständigen alle Möglichkeiten für Mandanten ausschöpfen zu können:

    • Technische und medizinische Grundlagen
    • Unverzichtbares Know-how, um Messverfahren und -ergebnisse, Verfahren zur Personenidentifikation oder komplexe Unfallgutachten gezielt als Beweismittel einzusetzen
    • Umfassendes Erfahrungswissen für die Anwendung im Gerichtsverfahren
    • Kenntnisse, um Schwachstellen in Gutachten der Gegenseite zu erkennen.

    Behandelt werden u.a. die Themen:

    • Verkehrsmesstechnik: Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Nachfahren
    • Alkohol, Drogen und Fahrtüchtigkeit
    • Unfallrekonstruktion
    • Technische Untersuchung von Fahrzeugen und von Unfallspuren
    • Methoden der Personenidentifizierung

    Das Autorenteam besteht aus Sachverständigen und Juristen:
    Prof. Dr. rer. biol. hum. Jochen Buck, München | Alexandra Diekmann, München | Dr. Andreas Düring M.A. M.St. D.Phil. (Oxon.), München | Falko Friesecke, München | RiBayObLG Dr. jur. Georg Gieg, Bamberg/München | RiOLG Dr. jur. Jan Luckey LL.M., LL.M., Köln | Dr.-Ing. Werner Möhler, Aachen | Dr. med. Fritz Priemer, München | Sebastian Smykowski, München | Dr. rer. nat. Martin Trautmann, München

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    Praktiker aus Justiz, Anwaltschaft, Jugendämtern und Verfahrensbeistandschaft müssen sich mit Gutachten auseinandersetzen, die in problematischen Familienkonstellationen durch psychologische Sachverständige erstellt werden. Das neu überarbeitete und erweiterte Handbuch vermittelt Grundlagen und Kriterien, um Qualität, Verwertbarkeit, Wissenschaftlichkeit und Neutralität dieser Gutachten beurteilen zu können, und erläutert die möglichen Auswirkungen auf das Kindeswohl. Viele Fallbeispiele sowie ein ausführliches Mustergutachten sorgen für die uneingeschränkte Praxistauglichkeit des Werkes. Ein bewährtes, außergewöhnlich nützliches Arbeitsmittel, gut und verständlich verfasst von einer Expertin auf dem Gebiet der familienpsychologischen Begutachtung.

    Praktiker aus Justiz, Anwaltschaft, Jugendämtern und Verfahrensbeistandschaft müssen sich mit Gutachten auseinandersetzen, die in problematischen Familienkonstellationen durch psychologische Sachverständige erstellt werden. Das neu überarbeitete und erweiterte Handbuch vermittelt Grundlagen und Kriterien, um Qualität, Verwertbarkeit, Wissenschaftlichkeit und Neutralität dieser Gutachten beurteilen zu können, und erläutert die möglichen Auswirkungen auf das Kindeswohl. Viele Fallbeispiele sowie ein ausführliches Mustergutachten sorgen für die uneingeschränkte Praxistauglichkeit des Werkes. Ein bewährtes, außergewöhnlich nützliches Arbeitsmittel, gut und verständlich verfasst von einer Expertin auf dem Gebiet der familienpsychologischen Begutachtung.

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    Das große Rechtshandbuch KI
    zeigt alle rechtlichen Implikationen im Kontext von künstlicher Intelligenz und ihren Vorstufen der automatisierten und autonomen Systeme verständlich auf. Branche für Branche findet die Praxis alle betroffenen Wirtschaftsbereiche und der dort vorkommenden Formen der Automatisierung behandelt; dabei werden Probleme nicht nur angerissen, sondern auf den Punkt gebracht und direkt umsetzbare Praxislösungen aufgezeigt.
    Das notwendige technische, philosophische und wirtschaftswissenschaftliche Hintergrundwissen wird dabei verständlich und anwendungsbezogen für die juristische Beratung erläutert.

    Das große Rechtshandbuch KI
    zeigt alle rechtlichen Implikationen im Kontext von künstlicher Intelligenz und ihren Vorstufen der automatisierten und autonomen Systeme verständlich auf. Branche für Branche findet die Praxis alle betroffenen Wirtschaftsbereiche und der dort vorkommenden Formen der Automatisierung behandelt; dabei werden Probleme nicht nur angerissen, sondern auf den Punkt gebracht und direkt umsetzbare Praxislösungen aufgezeigt.
    Das notwendige technische, philosophische und wirtschaftswissenschaftliche Hintergrundwissen wird dabei verständlich und anwendungsbezogen für die juristische Beratung erläutert.

    Die Praxisvorteile

    • Alle sicheren rechtlichen Lösungsmöglichkeiten für den Einsatz automatisierter und autonomer Systeme erstmals umfassend und kompakt in einem Handbuch
    • Branchendarstellung mit umfassender Betrachtung einzelner Use-Cases:
    • Verkehr/Medizin, Gesundheit/Unternehmen, Produktion, Handel/Arbeitsverhältnisse/ Versicherung/Banken, Immobilienwirtschaft/Justiz/Anwaltschaft/Medien/Polizei
    • Einordnungswissen zu allen Begriffen bei täglichen Anwendungsproblemen vom automatisierten Fahren bis zum digitalen Zwilling
    • Verständliche Querschnittskapitel zu den Themen Datenschutz, Urheberrecht, Produkthaftungsrecht, Verbraucherschutz und vieles mehr

    Die Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren garantieren durch ihre herausragende Expertise Praxistauglichkeit und wissenschaftliche Tiefe.
    Die Herausgeber, RA Dr. Kuuya J. Chibanguza, FAIntWiRe, LL.B.; RA Christian Kuss, LL.M.; und Hans Steege, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge bekannt.

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    Das Standardwerk zum Arbeitskampfrecht behandelt Praxisfragen: Wann ist ein Streik legal? Wie sind die Gegenmittel des Arbeitgebers beschaffen? Welche anderen Druckmittel stehen der Arbeitnehmerseite zur Verfügung? Welche Chancen bestehen vor Gericht? Auch wer zum ersten Mal mit solchen Problemen konfrontiert ist, wird in dem umfassenden Handbuch profunde und gut dokumentierte Antworten finden.
    Das Standardwerk zum Arbeitskampfrecht behandelt Praxisfragen: Wann ist ein Streik legal? Wie sind die Gegenmittel des Arbeitgebers beschaffen? Welche anderen Druckmittel stehen der Arbeitnehmerseite zur Verfügung? Welche Chancen bestehen vor Gericht? Auch wer zum ersten Mal mit solchen Problemen konfrontiert ist, wird in dem umfassenden Handbuch profunde und gut dokumentierte Antworten finden. 
    Ganz aktuell: Dargestellt wird auch, welche Auswirkungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2017 zum Tarifeinheitsgesetz auf das Arbeitskampfrecht hat.

    Das Streikgeschehen 
    hat sich von der Industrie in den Dienstleistungssektor verlagert. Die Rechtsprechung des BAG hat hierauf reagiert und durchaus auch Widerspruch erfahren.
    Die 4. Auflage des von Wolfgang Däubler
    herausgegebenen Handbuchs lotet exakt aus, was an Maßnahmen rechtlich zulässig und damit von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite zu beachten ist. Die Überarbeitung misst die Rechtsprechung des BAG an verfassungsrechtlichen Maßstäben und bezieht auch neue Konstellationen mit ein:
    Wann ist ein Solidaritätsstreik zulässig, welche Gegenmaßnahmen kann ein bestreikter Arbeitgeber ergreifen, nachdem die Aussperrung ihre praktische Bedeutung weithin verloren hat? Wann kann ein Streik durch einstweilige Verfügung verboten werden? Hat das neue Tarifeinheitsgesetz etwas am Arbeitskampfrecht geändert, und wie wirkt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2017 zum Tarifeinheitsgesetz auf das Arbeitskampfrecht aus?
    Ein Blick über die Grenzen
    ist auch im Arbeitskampfrecht unabdingbar geworden. Was sagt die EU-Grundrechtecharta zum Streik? Welche Bedeutung haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für das deutsche Recht?
    Hilfreich und praxisnah
    sind die Ausführungen zu den atypischen Kampfformen: Flashmob, Lahmlegung von Servern, gemeinsamer Widerspruch gegen einen Betriebsübergang, Dienst nach Vorschrift – diese und viele andere Aktionen können vergleichbare Wirkungen wie ein Streik entfalten. Wo liegt hier die Grenze des rechtlich Zulässigen?
    Die Autoren kommen aus der Wissenschaft, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft. Sie bringen ihre unterschiedlichen Erfahrungen mit, was der Ausgewogenheit der Lösungen zugute kommt.

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    Gewerkschaften werden gebraucht – gerade in schwierigen Zeiten. Was können sie tun, wenn es im Betrieb Probleme gibt? Ihre wichtigsten Rechte sind nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern finden sich in der Rechtsprechung. Das schafft erheblichen Informationsbedarf. Die Neuauflage des Standardwerks von Wolfgang Däubler gibt Antworten im Stile eines Kommentars. Dabei spielen Werbung per E-Mail und Internet eine wichtige Rolle.

    Gewerkschaften werden gebraucht – gerade in schwierigen Zeiten. Was können sie tun, wenn es im Betrieb Probleme gibt? Ihre wichtigsten Rechte sind nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern finden sich in der Rechtsprechung. Das schafft erheblichen Informationsbedarf.
    Die Neuauflage des Standardwerks von Wolfgang Däubler gibt Antworten im Stile eines Kommentars. Dabei werden alle Handlungsmöglichkeiten einbezogen – von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat über das Vorgehen gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen bis hin zur Verteilung von Werbematerial und zur Unterschriftensammlung.

    Besondere Aufmerksamkeit finden Probleme, die in den letzten Jahren neu entstanden sind. In manchen Betrieben haben sich mittlerweile mehrere Gewerkschaften etabliert. Welche Regeln gelten zwischen ihnen und beim Umgang mit dem Betriebsrat? Wie behandelt man Organisationen, die von der Konzernspitze ferngesteuert sind („trojanische Pferde“)?

    Was bringt das Zeitalter der Digitalisierung? Die Gewerkschaft darf E-Mails an die dienstlichen Adressen der Beschäftigten schicken, aber hat sie auch einen Anspruch auf eine eigene Seite im betriebseigenen Intranet? Darf ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf eine gewerkschaftliche Mail reagieren? Und welche Konsequenzen ergeben sich, wenn vorwiegend zu Hause gearbeitet wird?

    Wer darauf und auf viele weitere Fragen Antworten sucht, wird bei den „Gewerkschaftsrechten“ fündig.

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    Das Handbuch “International Labour Law under the Rome Conventions” bietet eine umfassende wissenschaftliche Erörterung sämtlicher kollisionsrechtlicher europäisch vereinheitlichter Fragen des Arbeitsrechts. Die zahlreichen rechtsvergleichenden Hinweise ermöglichen dabei eine leichte Einordnung der unterschiedlichen Rechtsordnungen.

    Das internationale Arbeitsrecht
    stellt vor dem Hintergrund zunehmender Fälle mit Auslandsberührungen immer höhere Anforderungen an die juristische Beratung: Welches Recht ist anwendbar, was ist überhaupt gesetzlich geregelt, was davon wie europäisch vereinheitlich?

    Das Handbuch “International Labour Law under the Rome Conventions”
    bietet eine umfassende wissenschaftliche Erörterung sämtlicher kollisionsrechtlicher Fragen des Arbeitsrechts, soweit sie europäisch vereinheitlicht sind (Rom I und beim Arbeitskampf Rom II). Auch die nicht oder nur partiell geregelten Gebiete des Arbeitsverweisungsrechts werden verständlich dargestellt, sämtliche kollisionsrechtlichen Einzelfragen des internationalen Arbeitsrechts lösungsorientiert behandelt, insbesondere:

    • Qualifikation
    • Formstatut
    • Anknüpfung von Rechts- und Geschäftsfähigkeit
    • Anknüpfung des Arbeitsvertrages
    • Sonderanknüpfung von Eingriffsnormen
    • Vertragsschluss
    • Vertragsinhalt
    • Vertragsbeendigung
    • Nachwirkungen des Arbeitsvertrages
    • Arbeitskampf

    Besonders praxisnah
    sind die zahlreichen rechtsvergleichenden Hinweise, die eine kollisionsrechtliche Einordnung der verschiedenen Institute der unterschiedlichen Rechtsordnungen ermöglicht. Da Fälle mit Auslandsberührung in der Regel in ein englischsprachiges Beratungsumfeld führen, unterstützt die Darstellung in englischer Sprache den Erwerb des vorausgesetzten Fachvokabulars.

    Professor Dr. Olaf Deinert
    ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen und einer der führenden europäischen wie internationalen Arbeitsrechtswissenschaftler.

     

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    Das Buch führt in das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland entlang der Grundstrukturen ein, stellt die Bezüge zum Verfassungs-, Allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht her und erleichtert den ersten Zugriff durch zahlreiche Beispiele.
    Die 4. Auflage berücksichtigt bereits das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU.

    Die Neuauflage
    des Buches behält sein bewährtes Konzept bei und führt in das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland entlang der Grundstrukturen ein. Es stellt die Bezüge zum Verfassungs-, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht her und erleichtert erstmals mit Ausländer- und Asylrecht befassten StudentInnen, RechtsreferendarInnen, RichterInnen sowie RechtsanwältInnen den Zugriff durch zahlreiche Beispiele aus der Verwaltungs- und Gerichtspraxis.
    Gegenüber der Vorauflage sind die Rechtsänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen im Bereich des Ausländer- und Asylrechts berücksichtigt worden, insbesondere das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“).

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    Die 2. Auflage des Handbuchs stellt das Internationale Kaufrecht auf neuestem Stand dar. Neben der Einarbeitung umfangreicher Rechtsprechung enthält der neue Band

    • den neuen „Chinese Civil Code“
    • den französische Code Civil nach der Reform von 2016
    • die UNIDROIT-Prinzipien in der Fassung von 2016
    • die INCOTERMS von 2020.

    Die 2. Auflage des bewährten Handbuchs bietet entscheidende Orientierung bei allen maßgeblichen Regeln, Materien und Begrifflichkeiten im internationalen Kaufrecht.
    Neben dem UN-Kaufrecht (CISG), den Principles of European Private Law (PECL) und den Grundregeln der internationalen Handelsverträge (UNIDROIT-Prinzipien) wird ein Überblick über die Unterschiede von Common Law- und Civil Law-Rechtsordnungen sowie zwischen den wichtigsten nationalen Rechten gegeben (China, Deutschland, England, Frankreich, Spanien und USA).

    Auf neuestem Stand
    Neben der umfassenden neuen Rechtsprechung erhält der neue Band bereits:

    • den „Chinese Civil Code“ 2021
    • den französische Code Civil nach der Reform von 2016
    • die UNIDROIT-Prinzipien in der Fassung von 2016
    • die INCOTERMS von 2020.

    Mit Beiträgen von
    Prof. Dr. Orkun Akseli; Prof. em. Dr. Michael Bridge, FBA; Prof. Dr. Petra Butler; Prof. Dr. Michel Cannarsa; Prof. Dr. Giuditta Cordero-Moss; Prof. Dr. Larry A. DiMatteo; Prof. Dr. Sieg Eiselen; Prof. Dr. Edoardo Ferrante; Christian Fleischmann; Prof. Dr. Ádám Fuglinszky; Prof. Dr. André Janssen; RA Dr. Sörren Kiene; Prof. em. Dr. Ulrich Magnus; Prof. Dr. Francesco Paolo Patti; RA Prof. Dr. Burghard Piltz; Prof. Dr. Severine Saintier; Prof. Dr. Harriët N. Schelhaas; Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel; Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze; Dr. Lisa Spagnolo; Prof. Dr. Qiao Liu; Prof. Dr. Bruno Zeller und Prof. Dr. Wentong Zheng.

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    Das Handbuch zum Europäischen Verwaltungsrechtsschutz
    gibt alle notwendigen Hinweise für einen effektiven Rechtsschutz in europäischen Angelegenheiten. Es erklärt präzise, unter welchen Umständen die Gerichte der EU angerufen werden können, welche "europäischen" Rechtsschutzbegehren vor die deutschen Verwaltungsgerichte gehören und in welchen Fällen Rechtsschutz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesucht werden kann. Es leistet die rechtsdogmatische Durchdringung aus der Sicht des Wissenschaftlers und zeigt aus der Sicht des europäisch tätigen Rechtsanwalts den praktischen Umgang mit allen drei Ebenen europäischer Rechtsstaatlichkeit.

    Verwaltungshandeln ist heute in weiten Teilen europäisch. Wird die nationale Verwaltung tätig oder handeln die Behörden der EU unmittelbar hoheitlich gegenüber dem Einzelnen, müssen sie die Vorgaben des europäischen Unionsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten.

    Das Handbuch zum Europäischen Verwaltungsrechtsschutz
    gibt alle notwendigen Hinweise für einen effektiven Rechtsschutz in europäischen Angelegenheiten. Es erklärt präzise, unter welchen Umständen die Gerichte der EU angerufen werden können, welche "europäischen" Rechtsschutzbegehren vor die deutschen Verwaltungsgerichte gehören und in welchen Fällen Rechtsschutz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesucht werden kann. Es leistet die rechtsdogmatische Durchdringung aus der Sicht des Wissenschaftlers und zeigt aus der Sicht des europäisch tätigen Rechtsanwalts den praktischen Umgang mit allen drei Ebenen europäischer Rechtsstaatlichkeit.

    Die Neuauflage

    • gibt vertiefte Verfahrenshinweise für alle drei Ebenen des europäisierten Rechtsschutzsystems und erklärt ihre Verzahnungen
    • zeigt die prozessualen Einflüsse des EU-Rechts und der EMRK auf den deutschen Verwaltungsprozess auf, nicht zuletzt die Vorgaben zum überindividuellen Rechtsschutz (Umweltrechtsbehelfsgesetz)
    • berücksichtigt die jeweils aktuelle Rechtsprechung zum Rechtsschutz im Rahmen des ESM-Vertrages, zu Fragen der deutschen Verfassungsidentität, zum Aarhus-Übereinkommen, zum Rechtskraftschutz im nationalen Recht, zum Rechtsschutz im Rahmen der EU-Beihilfenkontrolle, zur EU-Staatshaftung ("Francovich"-Rechtsprechung), zur Überprüfung von EU-Recht vor dem EGMR.

     

     

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    Der „Driehaus“ hat schon seit vielen Jahren einen festen Platz in der Verfassungswirklichkeit des Landes Berlin. Der bewährte Taschenkommentar erläutert die Vorschriften der Landesverfassung kompakt, praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert.

    Der „Driehaus“ hat schon seit vielen Jahren einen festen Platz in der Verfassungswirklichkeit des Landes Berlin. Der bewährte Taschenkommentar erläutert die Vorschriften der Landesverfassung kompakt, praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert.

    Die bereits 4. Auflage setzt sich intensiv mit dem regen Gebrauch von direktdemokratischen Elementen wie Volksbegehren und Volksentscheid auseinander. Ferner behandelt sie sämtliche nach Erscheinen der 3. Auflage beschlossenen Änderungen der Verfassung von Berlin, u. a. die Einführung eines Kindergrundrechts und die Änderungen zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters.

    Die Kommentierung orientiert sich insbesondere an der reichhaltigen Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs und an der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts.

    Der „Driehaus“ ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für Wissenschaft, Ausbildung und Rechtspraxis. Er beantwortet alle Fragen, die sich bei der Auslegung und Anwendung der Verfassung von Berlin stellen.

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    Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Alterssicherung dar. Der Gesetzgeber reagiert auf die schwierige Situation der kapitalgedeckten Vorsorge im Niedrigzinsumfeld und die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Das neue Regelwerk ist das letzte große Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode und soll ab 1.1. 2018 gelten.

    Der Band „Das neue Betriebsrentenrecht“ nimmt unmittelbar Bezug auf die Neuregelungen. Er bietet der Praxis eine erste Orientierung zum Umgang mit den neuen Möglichkeiten und den arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Wechselwirkungen.

    Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
    stellt einen Paradigmenwechsel im Zuge der Stärkung der 2. Säule der Alterssicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen dar. Der Gesetzgeber reagiert auf die schwierige Situation der kapitalgedeckten Vorsorge im Niedrigzinsumfeld und die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz war das letzte große Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode. Die neuen Regelungen treten am 1.1.2018 in Kraft.

    Der Band „Das neue Betriebsrentenrecht“
    nimmt unmittelbar Bezug auf die Neuregelungen, die in vielen Bereichen, Stichwort „pay and forget“, neues Recht schreiben:
    • Die „reine Beitragszusage“, mit der der Gesetzgeber, in Abkehr von wesentlichen Grundsätzen der betrieblichen Altersversorgung, Neuland betritt: Für wen gilt diese und ab wann, wie kann sie rechtswirksam vereinbart werden, welche rechtlichen Risiken verbleiben beim Unternehmen?
    • Was bedeutet die neue Zusageart für die Tarifparteien? Wie müssen in Zukunft Tarifverträge aussehen, wie können Allgemeinverbindlicherklärungen angewandt werden?
    • Der vorgesehene Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers in Verbindung mit der reinen Beitragszusage rüttelt an den Grundfesten der betrieblichen Altersversorgung: Wie sind die Neuregelungen mit den gewachsenen Strukturen in Einklang zu bringen?
    • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber, der für Mitarbeiter im Niedriglohnbereich eine betriebliche Altersversorgung finanziert, eine direkte staatliche Förderung erlangen?
    • Wie ist mit dem geplanten „Optionsmodell“ umzugehen, durch das die Tarifparteien ermächtigt werden, sogenannte opt-out-Regelungen einzuführen, die eine automatische Einbeziehung aller Arbeitnehmer eines Betriebes in eine Entgeltumwandlung ermöglichen? Wie können Regelungen verhindert oder erzwungen werden?

    Für die betriebliche Praxis

    • zeichnet der Band anhand dieser Fragestellungen die Entwicklung von den Forschungsgutachten über den Gesetzentwurf bis hin zum fertigen Gesetz nach, 
    • ordnet die Neuerungen in den gegenwärtigen Kontext der betrieblichen Altersversorgung ein, 
    • zeigt das Werk Berührungs- und Reibungspunkte auf und gibt Vorschläge für die Lösung von Widersprüchen zwischen der „alten“ und der „neuen“ bAV-Welt. 

    Das Buch bietet der Praxis eine erste Orientierung zum Umgang mit den neuen Möglichkeiten mit all ihren arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Wechselwirkungen.

    Alles im Blick
    Zusätzlich werden die Neuerungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 behandelt, das, von der Praxis kaum beachtet, ebenfalls zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt und nicht unerhebliche Neuerungen in Bezug auf die 2. Säule bringt (z.B. Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, Dynamisierung von Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer).

    Das Werk ist ideal für Unternehmen und deren Personalabteilungen, Konzern- und Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitsrichter, Rentenberater, Fachanwälte und Steuerberater, die das neue Recht und seine Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb kennen sollten.

     

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    Das Praxishandbuch Designrecht erläutert kompakt alle rechtlichen Grundlagen des Designschutzes, in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht, national und international. Die 2. Auflage ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt neben dem aktuellen Schrifttum und der neuesten Judikatur insbesondere das 2014 in Kraft getretene Designgesetz.

    Design statt Geschmacksmuster: Das Designgesetz – Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes – hat mit Wirkung vom 1.1.2014 die Terminologie des Geschmacksmustergesetzes aufgegeben und internationalen Gepflogenheiten angepasst. Es setzt zahlreiche europäische Vorgaben um und wirkt sich wesentlich auf die Gerichts- und Beratungspraxis aus. Das vom Designgesetz eingeführte Nichtigkeitsverfahren beim DPMA hat erhebliche Folgen für den Verletzungsprozess. 
    Das Praxishandbuch Designrecht reagiert umfassend auf die veränderte Rechtslage, viele Abschnitte wurden neu geschrieben. Im Fokus der Neuauflage steht auch die teils heftig diskutierte neuere Rechtsprechung, z.B. die geänderte BGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und Designschutz („Geburtstagszug“) sowie die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum Ausschluss des Markenschutzes für dreidimensionale Gestaltungen. 
    Aktualisiert und durch Ausführungen zu wahrnehmungspsychologischen Erkenntnissen im Fall von „Look-Alikes“ erweitert wurde das Kapitel zum UWG-Schutz. 
    Kompetenz aus Praxis und Wissenschaft: Die Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Helmut Eichmann, langjähriger Vorsitzender des GRUR-Fachausschusses für Geschmacksmuster- bzw. Designrecht, und Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb erläutern mit erfahrenen Autoren aus der Rechts- und Patentanwaltschaft alle rechtlichen Grundlagen des Designschutzes, in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht, national und international. Sie vermitteln übersichtlich und praxisnah die Verfahren, in denen man Designschutzrechte erlangt und durchsetzt, sowie deren Kosten. Sie beschreiben ausführlich, wie Designschutzrechte verwertet und Designs im Ausland geschützt werden, welche Mittel das Strafrecht zum Schutz von Designs zur Verfügung stellt und was das Designerpersönlichkeitsrecht umfasst, und sie geben Argumente für höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfragen im Streit bei Gerichten und Behörden – inklusive zahlreicher Abbildungen, Beispiele und Praxishinweise.

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    Die Neuregelungen im Hochschulrecht
    Mit dem Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie haben sich wesentliche Regelungsinhalte des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geändert. Alle staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen sind betroffen.

    Der „Epping“ in Neuauflage
    Der hochgelobte Kommentar zum NHG erscheint zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reform. Seine Schwerpunkte orientieren sich an den Neuregelungen, u.a. die neuen rechtlichen Grundlagen der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen oder die neuen Möglichkeiten der Profilbildung und Schwerpunktsetzung für die Hochschulen
    Vollständig kommentiert ist auch das mit dem NHG eng verzahnte Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG).
    Die Autor:innen
    StA Frederik Becker | RA Dr. Stefan Birkner | Prof. Dr. Manuel Brunner, LL.M. | Prof. Dr. Hermann Butzer | Prof. Dr. Nikolas Eisentraut | Prof. Dr. Volker Epping | Prof. Dr. Nikolaus Forgó | Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. | Simon Graupe, LL.M. | Heidi Griefingholt | RA Dr. Martin Hellfeier, Justitiar | Prof. Dr. Dennis Klein | VRiNiedersOVG Prof. Dr. Sebastian Lenz | Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ. | PräsLandesamtBergB MinDir Carsten Mühlenmeier | Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley | PräsVG Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser | MinR’in Kristina Nölle | Frauke Patzke | RAin Dr. Wiltrud Christine Radau, Justitiarin | RiVG Dr. Viktor Rogalla, MLE | RAin Dr. Uta Rüping, FAVerwR u FAMedR | Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M.A. | RA Dr. Jan-Hendrik Simon, Justitiar | Dr. Friedrich Stratmann | RA Dr. Tim Unger, Mag. rer. publ., FAVerwR u FAMedR | Dr. Thies Wahnschaffe

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    Die Reform des JuSchG versetzt den gesetzlichen Kinder-/Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter. Der Einführungsband stellt die maßgeblichen Neuregelungen übersichtlich dar, zeigt wichtige juristische Streitpunkte auf und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht an.

    Modernisierung des Jugendmedienschutzrechts
    Das hochumstrittene Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Realität. Die Reform versetzt den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter.

    Das Handbuch stellt die maßgeblichen Neuregelungen des JuSchG übersichtlich dar. Das Werk zeigt alle wichtigen juristischen Streitpunkte auf und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht an.

    Die Reform betrifft nahezu das gesamte JuSchG:

    • Anbieterpflichten zur Implementation von Vorsorgemaßnahmen (sichere Voreinstellungen, Hilfe- und Beschwerdesysteme, Möglichkeit der Steuerung der Mediennutzung durch Eltern)
    • Berücksichtigung von Kommunikations- und Kontaktrisiken, Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens sowie ökonomischen Risiken
    • Neue Kennzeichnungspflichten und -verfahren für Filme und Spiele auf Online-Plattformen
    • Aus- und Umbau der BPjM zu einer „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“
    • Rechtsdurchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern.

    Mehr als ein Einführungsband zum neuen Recht
    Das Werk beschränkt sich nicht auf die Darstellung des neuen Rechts, sondern verschafft zugleich einen tiefen Einblick in das allgemeine Kennzeichnungs- und Indizierungsverfahren. Zudem wird das – für das gesamte JuSchG relevante – Nebenstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in seiner ganzen Breite erläutert (Bußgeldtatbestände, -verfahren, -zumessung, Verjährung) und ein besonderer Fokus auf das Europarecht (AVMD-RL, ECRL) gelegt.

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    Der „Erdemir“ bezieht Stellung zu den zahlreichen Streitpunkten des reformierten und modernisierten Gesetzes. Er entwickelt konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht und bezieht als Referenz die bisherigen Regelungen in die Kommentierung ein.

    Mit dem umstrittenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz umfassend reformiert und modernisiert.

    Der neue Handkommentar
    Der „Erdemir“ bezieht Stellung zu den zahlreichen Streitpunkten des Gesetzes. Er entwickelt konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht und bezieht als Referenz die bisherigen Regelungen in die Kommentierung ein. So wird der Vergleich alt/neu erleichtert, mit den Schwerpunkten auf

    • Schutz vor Gefahren für die persönliche Integrität Minderjähriger
    • Alterskennzeichnungspflichten für Film- und Spielplattformen
    • Anbieterpflichten zur Implementation von Vorsorgemaßnahmen
    • Gewinn- und Glücksspiele.


    Herausragende Expertise
    Der Herausgeber und das Autorenteam sind ausgewiesene Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Jugendschutzrechts:
    Prof. Dr. Anna K. Bernzen | RA Prof. Roland Bornemann | Dr. Benjamin Dankert, B.A. | Dr. Stephan Dreyer | Sarah Ehls, B.A. | Prof. Dr. Murad Erdemir | Henning Mellage | Dr. Jan Mertens, LL.M. (Auckland) | RA Philipp Sümmermann, LL.M. (Köln/Paris I) | Dr. Jörg Ukrow, LL.M. Eur. | RA Dr. Raphael Wager | Kerstin Waldeck

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    Das passgenaue Handbuch für die Sozialrechtsberatung: HSRB
    Für alle Lebenslagen, die in der Beratung typischerweise vorkommen, erläutert das HSRB, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen, wer zuständig ist und wie es um die Durchsetzung bestellt ist.

    Die 6. Auflage
    reagiert auf insgesamt über 50 Gesetzes-Reformen, die zu massiven Änderungen im Leistungsbereich führen. Besonders wichtig dabei:

    • Bundesteilhabegesetz, 3. Reformstufe 2020
    • GKV-Versichertenentlastungsgesetz, Terminservice- und Versorgungsgesetz
    • Starke-Familien-Gesetz
    • RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz
    • Angehörigen-Entlastungsgesetz
    • Gesetz zur Änderung des SGB IX und SGB XII

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II ist zudem berücksichtigt.
    Auf neuestem Stand
    ist auch das beigefügte Plakat „Sozialleistungen im Überblick“.
    Nochmals erweitert
    Jetzt mit zusätzlichem Beratungsschwerpunkt Verschuldung.

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    Um Leistungsansprüche realisieren und Sozialleistungsverhältnisse gestalten zu können, sind Kenntnisse der Grundstrukturen des Sozialverwaltungsverfahrensrechts notwendig. Die 2. Auflage erläutert die verschiedenen Herangehensweisen der Sozialbehörden, Sozialgerichte und der Anwaltschaft unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Neuerungen sowie der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Beispiele, Antragsmuster, Gebührenhinweise sowie Ausführungen zum (einstweiligen) Rechtsschutz erhöhen den praktischen Nutzen.

    Das Handbuch für die Praxis
    Um Leistungsansprüche zu realisieren und Sozialleistungsverhältnisse gestalten zu können sind fundierte Kenntnis des Verfahrensrechts oft von größerer Bedeutung als das Durchdringen des materiellen Rechts. Das Handbuch Sozialverwaltungsverfahrensrecht berücksichtigt die verschiedenen Herangehensweisen der Sozialbehörden, Sozialgerichte und der Anwaltschaft. Anhand typischer Anwendungsprobleme stellen die Autoren die Verbindung von Verfahrensrecht und materiellem Recht her. Die Unterschiede zwischen dem Sozialverwaltungsverfahren nach SGB X und dem VwVfG-Verfahren werden verdeutlicht.
    Die aktuelle Neuauflage
    kommt zur rechten Zeit: Neue Verfahrensweisen kooperativen Zusammenwirkens von Verwaltung und Berechtigtem – Stichwort Eingliederungsvereinbarung, Zielvereinbarung, Persönliche Budget – sind durchgängig berücksichtigt. Die alle Gebiete betreffenden zahlreichen neuen höchstrichterlichen Entscheidungen sind in ihren konkreten Auswirkungen auf das Sozialverwaltungsverfahren, von der Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten bis hin zur Zusammenarbeit und Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander und gegenüber Dritten, eingearbeitet.
    Besonders hilfreich
    sind die zahlreichen neuen Beispiele, Antragsmuster, Gebührenhinweise sowie die konkreten Hinweise zum (einstweiligen) Rechtsschutz.
    Führende Herausgeber und Autoren
    Helmut Dankelmann | RiBSG Dr. Wolfgang Fichte | RAin Elke-Maria Hinrichsen-Kiesler, FASozR u FAArbR | Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. | Dr. Stefan Meißner | RA Karl Lang | RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, FASozR u FAMedR | RAin Bettina Schmidt, FASozR u FAArbR | RA Dr. Knut Seidel | PräsLSG Wolfgang Siewert | Prof. Dr. Rüdiger Zuck

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    In ungefähr der Hälfte aller sozialgerichtlichen Verfahren wird der dem Juristen fehlende medizinische Sachverstand durch Einholung medizinischer Gutachten ersetzt. Die Abgrenzung zwischen medizinischer Tatsachenermittlung durch den Arzt und deren juristischen Bewertung durch den Juristen ist schwierig. 

    Die Neuauflage des Handbuchs erweitert das Konzept auf alle praxisrelevanten Sozialrechtsbereiche. Erfahrene richterliche Praktiker erläutern Schritt für Schritt die Anforderungen an Beweisfragen und die notwendigen Inhalte der Gutachten incl. Prüfungsschemata und Mustertexten.

    In ungefähr der Hälfte aller sozialgerichtlichen Verfahren 
    wird der dem Juristen fehlende medizinische Sachverstand durch Einholung medizinischer Gutachten ersetzt. Die Abgrenzung zwischen medizinischer Tatsachenermittlung durch den Arzt und deren juristische Bewertung durch den Juristen führt auf den verschiedenen Rechtsgebieten des Sozialrechtes zu unterschiedlichen Fragestellungen und Problemen.

    Die Neuauflage des Handbuchs zum Sachverständigenbeweis im Sozialrecht
    trägt der umfänglichen neuen Rechtsprechung Rechnung und erweitert das Konzept auf alle praxisrelevanten Sozialrechtsbereiche. Erfahrene richterliche Praktiker aus den Bereichen 

    • Rentenversicherung,
    • Unfallversicherung,
    • Krankenversicherung,
    • Schwerbehindertenrecht
    • und im neu geregelten Bereich der Pflegeversicherung 

     erläutern Schritt für Schritt die Anforderungen an Beweisfragen und die notwendigen Inhalte der Gutachten.

    Aus der Sicht des Parteivertreters werden 

    • mögliche Angriffspunkte gegen ungünstige Gutachten dargestellt 
    • prozesstaktisches Vorgehen erläutert sowie 
    • Prüfungsschemata und Mustertexte zur Verfügung gestellt.

    Besonders praxisnah
    erläutern Mediziner der am häufigsten befragten Fachrichtungen zudem Umfang und Bedeutung der notwendigen Untersuchungen, die wichtigsten Fachbegriffe sowie die besonderen Beurteilungsprobleme im jeweiligen Fachgebiet.

    Kenner der Materie
    Dr. jur. Dirk Bieresborn, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. med. Susanne Dahlmann, Düsseldorf | Joachim Francke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Düsseldorf | Dr. jur. Dr. h.c. Alexander Gagel, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Kassel | Manuela Gillner, Richterin am Sozialgericht, Wiesbaden | Dr. rer.medic. Andreas Glatz, Köln | Paul-Heinz Gröne, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D., Erkrath | Dr. med. Norbert Hülsmann, Neuss | Dr. med. Michael Lorrain, Düsseldorf | Dr. med. Marianne Miller, Waltrop | Dr. med. Hans-Martin Schian, Wilnsdorf | Dr. jur. Gert H. Steiner, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht, Darmstadt | Dr. med. Heinfried Tintner, Richter am Landessozialgericht, Essen

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    Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes endete der AKW-Betrieb in Deutschland zum 15. April 2023. Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert u.a. die Regelungen zur befristeten Laufzeitverlängerung, zu den fortgeltenden Betreiberpflichten und zur finanziellen Entschädigung der Energieversorger.

    Das neue Recht
    Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.

    Die Neuauflage des NK-Atomrecht
    Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen

    • zur befristeten Laufzeitverlängerung und zum Ausstieg
    • insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs sowie
    • zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.

    Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.

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    Der Wirtschaftszweig eSport wächst rasant und verrechtlicht sich in gleichem Maße. Das neue Handbuch gibt praxisnahe Antworten auf die juristischen Herausforderungen, denen sich Spielehersteller und eSportler, Teams und Clans, Veranstalter, Sponsoren, Verbände und Investoren stellen müssen.

    Der Wirtschaftszweig eSport wächst rasant. Der sportliche Wettkampf unter Einsatz von Computerspielen verrechtlicht sich in gleichem Maße.

    Das Handbuch gibt praxisnahe Antworten auf die juristischen Herausforderungen, denen sich Spielehersteller und eSportler, Teams und Clans, Veranstalter, Sponsoren, Verbände und Investoren stellen müssen. In einem Werk gebündelt werden alle aktuellen Rechtsfragen aus sämtlichen für den eSport relevanten Rechtsgebieten zusammengeführt.

    Schwerpunkte

    • Anerkennung als eigene Sportdisziplin, Gemeinnützigkeitsfragen (inkl. Steuerrecht)
    • Rechtlicher Status der Akteure (Urheber-, Persönlichkeits-, Marken-, Gesellschafts-, Strafrecht)
    • Verhältnis zwischen Clans und Profi-eSportlern (Arbeitsrecht, internationales Privatrecht)
    • Organisation von Wettkämpfen (Vertrags-, Datenschutz-, Jugendschutzrecht)
    • Vermarktung (Lizenzvertrags-, Medien-, Werbe-, Sponsoring-, Wettbewerbsrecht)

    Die Autoren sind in ihrer Berufspraxis mit eSport betraut oder selbst in diesem Berufsfeld tätig:
    RA Dr. Jörg Alvermann, FAStR u FASportR; RAin Dr. Nadine van Baal; RAin Anna B. Baumann; RA Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M., FAUrhuMedienR u FASportR; RAin Veronika Frey; RA Dr. Hendrik Pusch; RA Olaf Radtke; RA Dr. Matthias Rudolph, FAUrhuMedienR

     

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    Das Praxishandbuch behandelt detailliert den Gang des Privatinsolvenzverfahrens bis hin zu einer möglichen Restschuldbefreiung nach den Neuregelungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Mitbehandelt sind Massegenerierung, Pfändungsschutz, Versagungs-, Eigenverwaltungs- sowie ausführlich das Insolvenzplanverfahren. Das Werk liefert aus einer Hand eine vollständige Verfahrensdarstellung für Schuldnerberatung, Gläubigervertretung und gerichtliche Rechtsanwendung.

    Das Werk rezipiert erschöpfend die gesamte Rechtsprechung zum Privatinsolvenzrecht und bietet:

    • Praxishinweise und Tipps direkt vom Richtertisch
    • Fallbeispiele/Übersichten zu allen wichtigen Verfahrenssituationen
    • Instruktive Schaubilder und Tabellen sowie Checklisten zum Verfahrensgang
    • Vielfältige Hinweise zu Fallstricken und Rechtsmittelmöglichkeiten
    • Umfangreiche Erläuterungen zur Massegenerierung und zum Umfang der Insolvenzmasse
    • Ausführliche Sonderteile zur Eigenverwaltung und zum Insolvenzplanverfahren
    • SaninsFoG bereits eingearbeitet

    Die Neuauflage berücksichtigt mit ausführlichen Beispielen die Praxiserfahrungen mit den wiederholten Reformen der Privatinsolvenz und bindet ganz aktuell die Neuregelungen für 2021 zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre systematisch in die Darstellung ein.

    Der Autor Frank Frind ist seit über 20 Jahren Richter am Insolvenzgericht. Er hat über 300 Aufsätze zum Insolvenzverfahren verfasst, wird in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger gehört und ist Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.).

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    Ausgewiesene Experten des Arzneimittelrechts geben fundierte und umfassende Antworten auf die aktuellen Rechtsfragen rund um Pharmaprodukte. Die Neuauflage des Handbuchs berücksichtigt neben den Reformen bereits die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das gesamte Arzneimittelrecht.

    Das Handbuch
    gibt fundierte Antworten auf die Rechtsfragen rund um Pharmaprodukte. Der Aufbau des Handbuchs folgt den Phasen der Arzneimittelentwicklung und -zulassung von den Grundlagen des Arzneimittelrechts bis zur ausführlichen Darstellung der Zulassungs-, Herstellungs- und Marktphase.

    Die Neuauflage

    • umfasst neue Kapitel unter anderem zur elektronischen Einreichung (eSubmission)
    • arbeitet die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur ein
    • berücksichtigt die Auswirkungen aller Änderungsgesetze und die neuesten europäischen Rechtsentwicklungen (zB im Hinblick auf die Verordnung zu Klinischen Prüfungen)
    • erläutert Szenarien zum Brexit aus arzneimittelrechtlicher Sicht.

    Die Corona-Pandemie im Fokus
    Das Werk ist hoch aktuell. Es geht auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie etwa auf die Arzneimittelversorgung ein und berücksichtigt regulatorische Ansätze zur Bewältigung von Pandemiefällen.

    Die Autoren
    Markus Ambrosius, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. jur. Bita Bakhschai, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Speyer | Thilo Bauroth, Rechtsanwalt, Kohl Medical AG, Merzig/Saarland | Ralf Böttger, BfArM, Bonn | Margareta Burgard, Assessorin jur., BfArM, Bonn | Peter von Czettritz, Rechtsanwalt, München | Florian Dexel, MBA, BfArM, Bonn | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Dr. Jochen Fleischmann, Janssen-Cilag GmbH, Neuss | Dr. rer. nat. Andreas Franken, Diplom-Chemiker, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., Bonn | Marion Frech, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Langen | Dr. jur. Stefan Fuhrmann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Dr. jur. Boris Handorn, Rechtsanwalt, Augsburg | Dr. rer. medic. Martin Huber, BfArM, Bonn | Dr. med. vet. Cornelia Ibrahim, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Berlin | Christian Karle, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Hamburg | Dr. rer. nat. Christiane Kirchner, BfArM, Bonn | Prof. Dr. jur. Bodo Klein, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Bonn | Dr. med. vet. Katharina Kluge, Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie, Bonn | Dr. med. vet. Eva Kommas, BfArM, Bonn | Dr. jur. Arletta-Marie Kösling, BfArM, Bonn | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, Justitiar des GKV-Spitzenverbandes, Berlin | Dr. jur. Carsten Krüger, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main | Christine Lietz, Rechtsanwältin, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Berlin | Dr. jur. Arne Markgraf, Rechtsanwalt, Bayer Intellectual Property GmbH, Berlin | Dr. jur. Michael Mayer, M.B.L.T., Direktor des Amtsgerichts, Sinzig | Dr. med. Klaus Menges, BfArM, Bonn | Dr. rer. nat. Christiane Noeske-Jungblut, European Patent Attorney, Potsdam | Dirk Ohlenforst, BfArM, Bonn | Dr. jur. Stephanie Pautke, LL.M., Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Theo Pelzer, Rechtsanwalt, Aachen | Annette Rohr, BfArM, Bonn | Claudia Ruoff, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Langen | Christian Schalk, LL.M.Eur., M.A., Rechtsanwalt, Leverkusen | Hans-Helmut Schneider, Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn | Dr. oec.troph. Rose Schraitle, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., Bonn | Dr. rer. nat. Kerstin Stephan, BfArM, Bonn | Dr. rer. nat. Friederike Stolte, BfArM, Bonn | Farid Tehrani, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin | Stefanie Wolf, LL.M., Rechtsanwältin, Berlin-Chemie AG, Berlin | Dr. jur. Markus Zimmermann, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Köln

     

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    Das Praxishandbuch zum gesamten Gewerblichen Rechtsschutz erläutert detailliert alle wichtigen Schutzrechte aus dem „grünen Bereich“. Die Neuauflage berücksichtigt alle Reformen der jüngsten Vergangenheit und ist um das Urheber- und Geheimnisschutzrecht erweitert.

    Das Praxishandbuch zum gesamten Gewerblichen Rechtsschutz
    erläutert detailliert die Schutzrechte aus dem „grünen Bereich“. Es hält alle wesentlichen Informationen für den Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz parat.
    Die Neuauflage
    kommentiert alle relevanten, auch europarechtlichen Gebiete aus einer Hand – vom Arbeitnehmererfindungs- bis zum Wettbewerbsrecht. Neu sind die Kapitel zum Urheber- und Geheimnisschutzrecht.
    Mit den jüngsten Reformen

    • Urheberrechtsrichtlinie 2019
    • Das neue GeheimnisschutzG
    • MarkenrechtsmodernisierungsG
    • G zur Umsetzung der Marrakesch-RL
    • UrhWissG

    Praxisnah: Hunderte neue Entscheidungen, flankiert von einer Vielzahl von Beispielen, praktischen Hinweisen und Formulierungsvorschlägen.
    Die Autoren
    Michael Albert, Vorsitzender Richter am OLG Dresden | Dr. Bernd Allekotte, LL.M., Rechtsanwalt, München | Dr. Sonja Althausen, Patentanwältin, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Düsseldorf | Theresa Arand, LL.M., Rechtsanwältin, Dresden | Dipl.-Ing. Martin Aufenanger, LL.M., MM, Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, München | Achim Bender, Rechtsanwalt, München; Vorsitzender Richter am BPatG a.D. | Dr. Ulrich Blumenröder, LL.M., Rechtsanwalt, München | Anja Franke, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Prof. Dr. Horst-Peter Götting, LL.M., TU Dresden, Richter am OLG Dresden | Dr. Nicole Griebel, Patentanwältin, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Aachen | Dr. Arno Grohmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Stuttgart | Patrick Günnel, Universität Leipzig | Dr. Sven Hetmank, TU Dresden | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., Universität Erlangen-Nürnberg | Dr. Aloys Hüttermann, Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Düsseldorf | Felix Kahr, Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, München | Dr. Helmut Kaiser, Vorsitzender Richter am OLG Dresden a.D. | Dr. Kevin Kruse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Bielefeld | Jana Lutter, Rechtsanwältin, Dresden | Dr. Martin Marx, Richter am OLG Dresden | Prof. Dr. Justus Meyer, Universität Leipzig | Dr. Ralph Nack, Rechtsanwalt, München | Dr. Eike Nielsen, Richter am BPatG, München | Heike Röder-Hitschke, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Frankfurt aM | Dr. Michael Samer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Düsseldorf | PD Dr. habil. Antje Schumann, Universität Leipzig | Dr. Ekkehard Stolz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Stuttgart | Prof. Dr. Rupert Vogel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Karlsruhe | Prof. Dr. Ulf Vormbrock, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Düsseldorf | Prof. Dr. Frank Weiler, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M., Rechtsanwalt, Dresden

     

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    Die drei examensrelevanten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts – Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht – werden aus niedersächsischer Perspektive in einem Studienbuch zusammengeführt. Hinzu kommen kürzere Abschnitte zu den niedersächsischen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation.

    Das Studienbuch stellt das Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht aus niedersächsischer Perspektive dar. Die Beschränkung auf diese Gebiete erfolgt mit Blick auf die Anforderungen der Juristischen Examina sowie der Großen Übung. Die Darstellung wird abgerundet durch Abschnitte zu den landesrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation.
    Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Novellierung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

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    Das Beratungshandbuch geht auf alle drängenden Fragen ein und hilft, pandemiebedingte Entscheidungen juristisch überzeugend zu treffen. Es bündelt in der Corona-Krise das gemeinsame Wissen des Netzwerks ArbeitnehmerAnwälte, das bundesweit die Praxiserfahrungen aus Beratung und betrieblicher Praxis einbringt.

    Schwerpunkte

    • Bereits erfolgte und geplante Arbeitsrechtsänderungen
    • Arbeits- und Infektionsschutzrecht
    • Homeoffice
    • Entgeltfortzahlung
    • Pandemie-Mehrarbeit, Sonntagsarbeit und Überbeanspruchung
    • Dienstverpflichtung durch den Staat
    • Corona-Kündigungen
    • Corona-Befristungen
    • Ausbildungsverhältnisse
    • Arbeitszeit(verteilung)
    • Pandemie-Kurzarbeit
    • Urlaub und Urlaubsschutz
    • Pandemie-, (Eil-)Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Betriebsänderungen/Sozialplan
    • Personalvertretungsrechtliche Besonderheiten

    Direkt in der Praxis umsetzbar
    Individual- und kollektivrechtliche Brennpunkte werden parallel behandelt. Fragestellungen z. B. speziell für Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion und im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern, berücksichtigen Mitbestimmungs- und Gewerkschaftsrechte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen der Beschlussfassung, den Betriebsratsrechten und den Möglichkeiten des Einigungsstellenverfahrens in der Pandemie.
    Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Rechtsanwälte/innen und Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht aus dem seit 2001 bestehenden ersten deutschen Netzwerk ArbeitnehmerAnwälte:
    Wilhelm Achelpöhler, Münster | Ewald Bartl, Stuttgart | Ronja Best, Frankfurt a.M. | Sven Bleck-Vogdt, LL.M., Bremen | Veronica Bundschuh, Münster | Dr. Sandra B. Carlson, LL.M., Nürnberg | Simon Dilcher, Hamburg | Prof. Dr. Sérgio F. Fortunato, Freiburg/Kehl |Armin Franzmann, Frankfurt a.M. | Olivia Günter, Hannover | Dr. Rüdiger Helm, LL.M., München/Kapstadt | Klaus Kettner, Münster | Mechtild Kuby, Berlin | Nils Kummert, Berlin | Sandra Kunze, Berlin | Jakob T. Lange, Wiesbaden | Antonio Mamerow, Hamburg | Dietrich Manstetten, Münster | Svenja Meergans, Hannover | Thomas Müller, Nürnberg | Kathrin Poppelreuter, Frankfurt a.M. | Kathrin Schlegel, Frankfurt a.M. | Michael Schubert, Freiburg | Annika Wheeler, Hannover | Julia Windhorst, Wiesbaden | Manfred Wulff, Hamburg

     

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    Das neue Handbuch Games und Recht erläutert entlang des Verwertungszyklus eines Computerspiels praxisnah und lösungsorientiert alle Rechtsbereiche der jeweiligen Verwertungsstufe. Dabei werden auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der größten und am dynamischsten wachsenden Medienbranche berücksichtigt.

    Die Games-Branche ist seit Jahren die größte und am dynamischsten wachsende Medienbranche. Im selben Maß steigt der rechtliche Beratungsbedarf.

    Das neue Praxishandbuch
    Das Werk erläutert entlang des Verwertungszyklus eines Computerspiels praxisnah und lösungsorientiert alle Rechtsbereiche der jeweiligen Verwertungsstufe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch seine Klarheit und Prägnanz ist das Werk ein kompetenter Ratgeber für alle bestehenden und zu erwarteten Rechtsfragen rund um das Thema Games, z.B.

    • Zulässigkeit innovativer Geschäftsmodelle
    • Möglichkeiten und Grenzen bei Investitionen
    • Lizenzierungspraxis
    • Regulierung insbesondere beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutzrecht.

    Die Autor:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Games-Recht:
    Prof. Dr. Lutz Anderie | Michaela Bartelt-Krantz | RA Prof. Dr. Malte Behrmann | RA Kai Bodensiek | RA Stephan Breckheimer, LL.M. | RA Prof. Dr. Oliver Castendyk | RA Dr. Patrick Ehinger | RA Konstantin Ewald | RA Dr. Jan-Peter Ewert, FAGewRS | Felix Falk | RA Kai Florian Furch | Ina Göring | RA Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M. (NYU), FAUrhuMedienR u FAGewRS | RA Dr. Pietro Graf Fringuelli | StB Dr. Hans-Martin Grambeck | RA Tobias Haar, LL.M. | Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M. | RA Felix Hilgert, LL.M. | Anna Kastner | Dr. Klemens Kundratitz | Florian Liewer | Prof. Odile Limpach | RA Dr. Andreas Lober | RA Clemens Mayer-Wegelin, LL.M., FAIT-Recht | Thomas Merk | Juliane Müller | RAuN Dr. Claas Oehler, FAUrhuMedienR u FAHuGR | Lorenzo von Petersdorff | Jonathan Pukas | RA Prof. Dr. Christian Rauda, FAUrhuMedienR, FAIT-Recht u FAGewRS | RA Dr. Gregor Schmid, LL.M. (Cambridge) | Elisabeth Secker | RA Dr. Martin Sester | Anne Völkel | RA Dr. Axel von Walter, FAUrhuMedienR u FAIT-Recht | RA Dr. Julian Waiblinger

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    Der Hentschel/Krumm ist das eingeführte Praxishandbuch für alle Fragen rund um Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr. Egal, ob es um Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss oder im Graubereich durch die Einnahme von vermeintlich legalen Substanzen geht - der Hentschel/Krumm lässt Sie nicht im Stich.

    Die 8. Auflage

    • beschreibt die Ansatzpunkte für effiziente Verteidigung,
    • vermittelt Detailkenntnisse zur Wirkung berauschender Mittel, zum Einsatz kommender Messmethoden und zum OWi-/Strafverfahren,
    • zeigt typische Fallstricke auf, vergleicht Prozesstaktiken und klärt zahlreiche neue Rechtsfragen zur Fahrerlaubnisentziehung und zum Fahrverbot.
      Besonders hilfreich: detaillierte Musterschreiben.

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    Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss steht fest: Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengelds II („Hartz IV“). Das Handbuch lotst Sie verständlich durch alle Neuregelungen. Auf einen Blick werden die Abweichungen zum bestehenden Recht deutlich, die neuen Vorschriften anhand konkreter Berechnungsbeispielen transparent.

    Das neue Bürgergeld
    Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss steht fest: Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengelds II („Hartz IV“).

    Der Einführungsband
    Das Handbuch lotst Sie verständlich durch alle Neuregelungen. Auf einen Blick werden die Abweichungen zum bestehenden Recht deutlich, die neuen Vorschriften anhand konkreter Berechnungsbeispiele transparent. Die Abweichungen der gefundenen Kompromissregelung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind stets kenntlich gemacht.

    Schwerpunkte

    • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs/Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
    • Bürgergeldbonus, Weiterbildungsgeld
    • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen
    • Erhöhte Freibeträge beim Einkommen für Schüler:innen/Studierende und Auszubildende/Erwerbstätige Leistungsberechtigte
    • Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
    • Zu berücksichtigendes Vermögen, höhere Freistellung
    • Neuregelung der Leistungsminderungen („Sanktionen“)

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    Das Formularbuch sichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Sicht heraus entwickeln die Autoren anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkrete Arbeitshilfen. Die Reformvorhaben, insbesondere das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz bzw. die Neureglungen von Ansprüchen ausländischer Personen, sind bereits berücksichtigt.

    Das Formularbuch 
    sichert die erfolgreiche Fallbearbeitung im Existenzsicherungsrecht. Aus ihrer richterlichen Praxis heraus entwickeln die Autoren anhand realitätsnaher Lebenslagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Arbeitshilfen heraus. Wiederkehrende Verfahrenssituationen im Verwaltungs- und Klageverfahren sowie die Rechtmittelverfahren I. und II. Instanz werden vor die Klammer gezogen, der Besondere Teil bearbeitet das materielle Recht in seinen vielfältigen Facetten.
    Die 2. Auflage 
    berücksichtigt die Rechtsvereinfachungsnovelle sowie die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Wichtige neue Entscheidungen des BSG, z.B. zum Leistungsausschluss von Ausländern bzw. Unionsbürgern, zur Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, zu Eingliederungsvereinbarungen und zu Eingliederungsleistungen sind in konkrete Praxishilfen umgemünzt. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ist ebenso berücksichtigt, wie die Neuregelungen von Ansprüchen ausländischer Personen.
    Schwerpunkte der Neuauflage sind:

    • die Dauerstreitthemen der Kosten und Unterkunft sowie der Sanktionen
    • die Mitwirkungspflichten, Mehrbedarfe und Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
    • die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
    • die Aufhebungen und Erstattungen.

    Besonders hilfreich 
    ist der zusätzliche Kostenteil (Kostengrundantrag, Kostenfestsetzungsantrag, Erinnerung), in dem erläutert wird, wie das sozialrechtliche Mandat abgerechnet und die Anwaltsvergütung – ggf. gerichtlich – geltend gemacht werden kann. Ebenfalls dargestellt wird das Vorgehen für den immer häufigeren Fall, dass die Behörde trotz Obsiegens des Leistungsempfängers im Prozess untätig bleibt (Vollstreckung von Entscheidungen).

     

     

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    Die Europäische Staatsanwaltschaft
    ändert die Strafrechtspraxis aller EU-Mitgliedstaaten.

    Das Handbuch

    • liefert einen Überblick zur politischen Entstehungsgeschichte und zu den Arbeitsstrukturen der EUStA
    • ermöglicht einen schnellen Zugang zur Zuständigkeit und zu den Abläufen eines von der EUStA geführten Strafverfahrens, einschließlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Rechtshilfe mit Drittstaaten
    • behandelt die Details zur Zusammenarbeit der EUStA mit den nationalen Behörden
    • wirft einen Blick auf die für die Strafverteidigung relevanten Fragen (Beschuldigtenrechte, Rechtsschutz)
    • bezieht auch die Charta der Grundrechte sowie datenschutz- und haftungsrechtliche Aspekte mit in die Darstellung ein.

    • Verständlich in der Darstellung:
    • europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
    • namhafte Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis
    • typische Querbezüge zum deutschen und österreichischen Recht.

    Die Autoren:
    Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, Prof. Dr. Robert Esser, Dr. Till Gut, OStA Dr. Hans-Holger Herrnfeld, Prof. Dr. Gerrit Hornung, Prof. Dr. Frank Meyer, Dr. Tanja Niedernhuber, RAin Dr. Anna Oehmichen, Dr. Stephan Schindler und Stv. EuropStA Dr. Sebastian Trautmann.

    mehr Info zum Werk

    Das Buch des ausgewiesenen Gebührenrechtlers Dirk Hinne bietet einen Einstieg in die anwaltliche Abrechnung im Sozialrecht und hilft, Mandate richtig und angemessen abzurechnen.

    Das Buch des ausgewiesenen Gebührenrechtlers Dirk Hinne bietet einen Einstieg in die anwaltliche Abrechnung im Sozialrecht und hilft, Mandate richtig und angemessen abzurechnen. Dabei werden die Grundlagen der Gebührenberechnung dargestellt und auch Spezialfragen beantwortet. Das Werk gibt zudem Hilfestellung bei Rechtsmitteln gegen falsche Festsetzungen.
    Die 3. Auflage enthält die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sowie eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zu allen Abrechnungsproblemen. Das Buch ist nicht nur für Anwälte und Fachanwälte von Interesse, sondern auch für diejenigen, die mit der Erstattung oder Festsetzung der anwaltlichen Gebühren im Sozialrecht zu tun haben. Es enthält zahlreiche Berechnungsbeispiele und Muster.

    mehr Info zum Werk

    Vereinbarungen mit Mandanten – Das „konkurrenzlose“ (Kilian, AnwBl 2016, 327) Nachschlagewerk, wenn es um Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder klarer, wirksamer Haftungsbeschränkungen geht. Jetzt wieder topaktuell mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar und den neuen Verpflichtungen zum Thema Geldwäsche.

    Die Neuauflage berücksichtigt

    • die Neuregelungen zum Erfolgshonorar
    • die neuen Verpflichtungen zum Thema Geldwäsche

    Das Handbuch hält konkrete Muster und Vorschläge vor – denn bei Vergütungsverhandlungen regelt sich nichts von alleine im Sinne der Anwaltschaft. Es ist unentbehrlich bei der Gestaltung neuer Vereinbarungen zwischen Mandanten und Ihrer Kanzlei. Zudem unterstützt es effektiv bei der Aktualisierung über Jahre fortgeschriebener und nach neuester Rechtsprechung oft unwirksam gewordener Altvereinbarungen.

    Die Vorteile auf einen Blick

    • Unterstützung bei Vereinbarungsgestaltung im Zivil-, Straf- und Sozialrecht
    • Informationen über Formvorschriften und die Schranken durch AGB-Recht
    • umfassende Erläuterung zur Gebührenklage
    • Ausführliche und instruktive Anleitung für die Führung von Vergütungsverhandlungen

    Die Autoren:
    RA Dirk Hinne, FAVersR, FASozR u FAMedR; RA Dr. Hans Klees; Dr. Albrecht Müllerschön; RA Klaus Winkler und RA Dr. Marc Zastrow.

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    Weltraumtourismus, Satellitennutzung, militärischer Spielraum oder extraterrestrischer Ressourcenabbau: Das Weltraumrecht prägt zunehmend nationale und internationale Interessen. In klarer Diktion und mit unterstützenden Graphiken und Illustrationen stellt Hobe alle maßgeblichen rechtlichen Aspekte der Weltraumnutzung dar. Die 2. Aufl. trägt den neuen Rechtsproblemen als Folge der rasanten Eroberung des Weltraums Rechnung.

    Weltraumtourismus, Satellitennutzung, militärischer Spielraum oder extraterrestrischer Ressourcenabbau: Das Weltraumrecht prägt zunehmend nationale und internationale Interessen.

    In klarer Diktion und mit unterstützenden Graphiken und Illustrationen stellt Hobe alle maßgeblichen rechtlichen Aspekte der Weltraumnutzung auf der Basis des internationalen Weltraumrechts und aller relevanten nationalen Weltraumgesetze dar.

    Neue Entwicklungen im Fokus
    Die 2. Auflage trägt den neuen Rechtsproblemen als Folge der rasant fortschreitenden Eroberung des Weltraums Rechnung. Dies betrifft bisher unbekannte Bereiche, vor allem:

    • Raumfahrt von Privatunternehmen
    • Artemis-Programm der NASA
    • Konkrete Überlegungen zur Besiedlung von Mond und Mars
    • Ressourcenabbau auf Himmelskörpern
    • Verkehrsregeln für den Weltraum.

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    Die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB ersetzt 131 alte durch 113 neue Paragrafen, ändert weitere grundlegend und schafft eine neue Notvertretung unter Ehegatten. Mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befasste Anwaltschaft, Notariate, Rechtspflege und Justiz müssen ab 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter bei Vormundschaft, Pflege oder Betreuung.

    Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB
    Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende.

    Bereiten Sie sich rechtzeitig vor
    Das neue Handbuch

    • stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar
    • erklärt für alle Bereiche worauf es in der Praxis nun besonders ankommt
    • erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes
    • löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht.

    Das bekannte Autorenteam
    aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität:
    RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer

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    Das neue Handbuch behandelt das gesamte Recht der IT-Sicherheit und Cybersicherheit. Aufbauend auf technischen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Dimensionen werden öffentlich-, straf- und zivilrechtliche Regelungen zur IT- und Cybersicherheit gleichermaßen behandelt.

    Cyberattacken von Kriminellen
    versetzen tagtäglich Unternehmen und Privatpersonen in Angst und verursachen weltweit massive Schäden. Die IT- und Cybersicherheit ist dadurch zu einer zentralen Querschnittsmaterie geworden. Die Frage, was technisch möglich und rechtlich erlaubt oder geboten ist, ist immer schwieriger zu beantworten.

    Das neue Handbuch erleichtert die vollständige und ganzheitliche Betrachtung von Rechtsfragen der IT-Sicherheit. Es

    • stellt die Rechtsmaterie übergreifend und umfassend dar,
    • behandelt alle relevanten öffentlich-, straf- und zivilrechtlichen Regelungen und
    • erklärt Sektor für Sektor den Zusammenhang zwischen eingesetzter Technik und damit verbundenen Rechtsproblemen.

    Schwerpunkte

    • Recht der IT-Sicherheitsbehörden
    • Verträge über IT-Sicherheitseigenschaften
    • IT-Sicherheit in Unternehmen und Behörden
    • Kritische Infrastrukturen
    • IT-Sicherheit, Datenschutz und Geheimnisschutz
    • Sektorale IT-Sicherheit

    Zielgruppe
    Für IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen mit Verantwortung fu¨r IT-Projekte und Digitalisierung, Verantwortliche in Kritischen Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste, Referenten in Bundes- und Landesministerien sowie den Sicherheitsbeho¨rden, Mitarbeiter von Verba¨nden und Forschungsinstitutionen, Compliance-Verantwortliche, Richter sowie Rechtsanwälte.

     

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    Das bewährte Handbuch stellt das Verwaltungsverfahren in systematischer Form dar und untersucht denkbare Fehlerquellen und deren Folgen. Dabei bietet das Buch im Sinne eines best practice des Verwaltungsverfahrens in Behörden und Gerichtsbarkeit eine zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen.

    Das Standardwerk
    Der Hufen/Siegel ist die Rückversicherung für ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren: alle denkbaren Fehlerquellen und deren Folgen werden am chronologischen Ablauf des Verfahrens entlang aufgezeigt.

    Die 7. Auflage
    Besonders berücksichtigt sind:

    • die umfängliche neuere Rechtsprechung insbesondere des BVerwG
    • die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Verwaltungsrecht (darunter die Ausweitung der Allgemeinverfügung und die Anpassung der Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung)
    • neue Verfahrensinstrumente, insbesondere im Bereich der Digitalisierung (darunter der vollautomatisierte Verwaltungsakt und die Anerkennung von Videositzungen auf kommunaler Ebene)
    • die wachsende Bedeutung besonderer Verwaltungsverfahren in den Bereichen der Informationsverwaltung, des Verwaltungshandelns in Privatrechtsform und der Normsetzung
    • die Besonderheiten des Planfeststellungsverfahrens und anderer „Massenverfahren“.

    Best practice
    Ideal für die Praxis in Behörden und Gerichtsbarkeit: Die zuverlässige Handhabe für die Ermittlung des korrekten Verfahrens, die Vermeidung von Verfahrensfehlern und – wo nötig – die angemessene Behandlung von Fehlerfolgen. Der Anwaltschaft bietet es argumentationssichere Anhaltspunkte für streitentscheidende Verfahrensfehler.

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    Der Hümmerich/Reufels hat sich als ein Muss für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung etabliert und deckt alle Regelungsbereiche des Arbeitsvertrags ab. Die 5. Auflage berücksichtigt die maßgeblichen Reformen der letzten Jahre, insbesondere die Aspekte der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt unter pandemischen Rahmenbedingungen.

    Der „Hümmerich/Reufels“
    hat sich als ein Muss für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung etabliert. Das Vertragsgestaltungsbuch deckt mit über 790 erläuterten Klauselformulierungen alle Regelungsbereiche, auch für Geschäftsführer-, Vorstandsdienst- sowie freie Mitarbeiterverträge, ab.

    Die 5. Auflage
    berücksichtigt alle maßgeblichen Reformen und Entwicklungen, insbesondere die Aspekte der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt (Arbeit 4.0) unter pandemischen Rahmenbedingungen:

    • das neu in Kraft getretene Arbeitsbedingungengesetz, das sich ua auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz auswirkt,
    • Umsetzung der Gesetzes-Reformen zum Datenschutz, Entgelttransparenz, Arbeitnehmerüberlassung, MuSchG, FüPoG II und den Stay-On-Board-Regelungen,
    • aktuelle AGB-Rechtsprechung v.a. zum gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff, zu nachvertraglichen Wettbewerbsfragen und Diskriminierungsaspekten.

    Die Autor:innen
    RA Dr. Bernd Borgmann, LL.M., FAArbR; RAin Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., FAinArbR; RA Dr. Stefan Müller, FAArbR; RA Jan Peters, FAArbR; RA Prof. Dr. Martin Reufels, FAArbR u FAIntWiR und RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, FAArbR.

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    Die Beweisaufnahme
    steht vor der Entscheidung der überwiegenden Zahl der Zivilprozesse, und die Durchsetzung eines Anspruchs hängt maßgeblich von der Beweissituation ab. Fundierte Kenntnisse des Beweisrechts der §§ 355 ff. ZPO sind daher unverzichtbar.

    Das Handbuch behandelt umfassend und kompakt

    • Verfahrensgrundsätze
    • Voraussetzungen, Durchführung und Würdigung der Beweisaufnahme
    • selbständiges Beweisverfahren
      Zahlreiche Beispiele, Praxistipps und Hinweise auf Fehlerquellen, Formulierungsmuster und prozesstaktische Empfehlungen bieten hervorragende Unterstützung im Prozessalltag.

    Die Neuauflage
    berücksichtigt nicht nur die Änderungen der ZPO zum Sachverständigenbeweis (§§ 144, 402 ff.), die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie eine Fülle obergerichtlicher Entscheidungen. Hinzugekommen sind ferner Abschnitte zu anwaltlichen Gebühren im Rahmen und zur audiovisuellen Vernehmung (§ 128a ZPO), die im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung gewinnt.

     

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    Die Cloud zählt zu den wichtigsten Innovationen unserer Zeit. Ihre Dienste sind die Grundlage moderner IT-Infrastrukturen, die neben der Flexibilität auch enorme Kostenvorteile bieten.

    Die 2. Auflage

    • analysiert alle für Datenschutzexperten und Unternehmen auftauchenden Fragen
    • zeigt praxisnahe Lösungen vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage nach der DS-GVO
    • hilft beim Überwinden der datenschutzrechtlichen Hürden, um Cloud-Anwendungen im Alltag einsetzen zu können.

     

    Die Cloud

    zählt zu den wichtigsten Innovationen unserer Zeit. Ihre Dienste sind die Grundlage moderner IT-Infrastrukturen und locken mit Flexibilität und enormen Kostenvorteilen.

    Datenschutzexperten und Unternehmen müssen sich auf die neue Rechtslage nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung einstellen und die datenschutzrechtlichen Hürden überwinden, um Cloud-Anwendungen im Alltag einzusetzen.

    Besondere Schwerpunkte bilden:

    • Zuweisung der Verantwortlichkeit
    • Auftragsverarbeitung
    • Haftung
    • grenzüberschreitende Datenverarbeitung (Kollisionsrecht und Regeln zur Übermittlung in Drittländer)

    Besonders hilfreich

    Abweichungen vom bisherigen nationalem Recht werden verständlich erklärt, der Zugang zu den Neuregelungen erleichtert.

     

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    Das Recht der Abschiebungshaft
    ist ständigen Änderungen unterworfen. Prozessual wird nach dem FamFG entschieden – mit allen sich daraus für die Gestaltung von Antrag, Verfahren und Entscheidung ergebenden Besonderheiten.

    Das Recht der Abschiebungshaft ist in den letzten Jahren durch neue und geänderte Haftnormen sowie die Rechtsprechung des EuGH und BGH fortgebildet worden. Das Handbuch von Kaniess erläutert verständlich das gesamte materielle Haft- und Verfahrensrecht mit den Schwerpunkten AufenthG, AsylG und Dublin-III-Verordnung.

    Die 2. Auflage ist auf dem neuesten Stand und erweitert das Spektrum:

    • Behördliche Festnahme-Befugnisse, Voraussetzungen und Rechtsmittel
    • Prüfungsschema für Haftanträge mit Formulierungsbeispielen für typische Fehler
    • Haftvollzug und Entschädigung für rechtswidrige Haft
    • Prozessrechts-Vertiefung mit Befangenheits- und Beweisanträgen


    Mustertexte und Beschlussmuster für alle behandelten Haft- und Gewahrsamsarten erleichtern die Umsetzung im gerichtlichen Alltag.

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    Das Recht der Abschiebungshaft
    ist ständigen Änderungen unterworfen. Prozessual wird nach dem FamFG entschieden – mit allen sich daraus für die Gestaltung von Antrag, Verfahren und Entscheidung ergebenden Besonderheiten.

    Das Recht der Abschiebungshaft
    ist ständigen Änderungen unterworfen. Prozessual wird nach dem FamFG entschieden – mit allen sich daraus für die Gestaltung von Antrag, Verfahren und Entscheidung ergebenden Besonderheiten.

    Das neue Handbuch erläutert verständlich

    • die neueste Gesetzeslage samt grundlegender Änderungen,
    • das gesamte materielle Haft- und Verfahrensrecht,
    • die Schwerpunkte AufenthG, AsylG und Dublin-III-Verordnung
    • den Verfahrensgang vor dem AG, LG, BGH und die Rechtsmittel.

    Praxisnah
    Eine Fülle von Mustertexten erleichtert das Verständnis der Entscheidungsmaßstäbe des Bundesgerichtshofs. Dessen gesamte einschlägige Rechtsprechung ist ausgewertet und mit Praxishinweisen zur Vermeidung typischer Fehler im Antragsverfahren, zahlreichen Beispielsfällen und Prüfungshinweisen ergänzt.

     

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    Im Betreuungsrecht geht es um Hilfe für Menschen, die der Hilfe bedürfen. Das Handbuch vermittelt die Materie verständlich für alle am Verfahren Beteiligten, Juristen und Nichtjuristen.

    Die Neuauflage legt ein besonderes Gewicht auf die zum 1.1.2023 in Kraft tretende umfassende Reform des Betreuungsrechts. Der Gesetzgeber hat zum einen die Normen komplett neu systematisiert, zum anderen mit der unterstützenden Entscheidungsfindung einen inhaltlich völlig neuen Ansatz des Verhältnisses von Betreuer zum Betreuten geschaffen.

    Die umfassend überarbeitete 7. Auflage stellt die vielfältigen Änderungen in ihren juristischen und praktischen Auswirkungen dar und geht auf die zugrundeliegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein. Dabei folgt die Darstellung dem zeitlichen Ablauf eines Betreuungsverfahrens.

    Die Reform im Betreuungsrecht
    Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte verabschiedet. Die Rechtspraxis muss sich rechtzeitig auf die Neuerungen vorbereiten.
    Die Neuauflage zur Reform
    Das Handbuch von Kieß ist das anerkannte Markenzeichen für die verständliche Vermittlung des gesamten Betreuungsrechts für alle am Verfahren Beteiligten, Juristen und Nichtjuristen. Die 7. Auflage stellt die vielfältigen Gesetzesänderungen in ihren juristischen und praktischen Auswirkungen lesbar dar und geht auf die zugrundeliegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein.
    Schwerpunkte

    • Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
    • Betreuung als unterstützende Entscheidungsfindung
    • Stärkere Einbindung des Betreuten im Verfahren
    • Mitspracherecht bei einer Betreuerbestellung
    • Vorrang der Wünsche des Betreuten
    • Stärkung des Subsidiaritätsgrundsatzes bei Betreuerbestellung und Mitwirkung des Betreuers
    • Ausbau der Mitteilungspflichten
    • Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
    • Stärkung der Rechtsstellung der Betreuungsvereine
    • Register für berufliche Betreuer
    • Neue Vergütungsvorschriften
    • Gesetzliche Ehegattenvollmacht in Gesundheitsfragen

    Besonders praxisnah
    Die Darstellung folgt dem zeitlichen Ablauf eines Betreuungsverfahrens. Schnelle Orientierung ist garantiert. Alle Anträge, Muster und Fallverläufe in Form von Aktenauszügen sind auf neustem Stand.

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    Die neue Hochqualifizierten-Richtlinie („Blue Card-Richtlinie“) wurde am 28.10.2021 verkündet. Die EU ersetzt damit die Hochqualifizierten-Richtlinie aus dem Jahr 2009. Das Werk richtet sich an alle im Migrationsrecht Tätigen, Fachanwält:innen für Arbeitsrecht sowie Ausländerbehörden.

    Das Handbuch
    begleitet die Umsetzung der neuen Richtlinie ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Ablauf des Rechtssetzungsverfahrens, die Zielsetzung der RL und die Änderungen der neuen Richtlinie im Verhältnis zum Kommissionsvorschlag und der Richtlinie 2009 werden mit Blick auf die zu erwartenden nationalen Regelungen verständlich dargestellt.

    Schwerpunkte

    • Änderungen der Erteilungsvoraussetzungen für eine Blaue Karte EU
    • Zukünftig erfasste Gruppen von hochqualifizierten Beschäftigten/Beschleunigung der Zuwanderungsprozesse
    • Erweiterte Regelungen zur Binnenmobilität innerhalb der EU
    • Verhältnis der Regelungen zu nationalen Rechtsregimen
    • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz.

    Unverzichtbares Hilfsmittel für die Praxis
    Das topaktuelle Werk richtet sich an alle im Migrationsrecht Tätigen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Ausländerbehörden.

    Der Autor
    Dr. Sebastian Klaus ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Er ist spezialisiert auf Aufenthalts- sowie internationales Arbeitsrecht und berät insbesondere Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.

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    Mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat der Gesetzgeber erneut weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe.

    Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht. Mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat der Gesetzgeber erneut weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.

    Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe. Das Werk

    • geht detailliert auf die Auswirkungen der erneuten Reform ein
    • berücksichtigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen und
    • nimmt die seit der Erstauflage erfolgten Rechtsänderungen und erlassenen Corona-Verordnungen auf.

    Die besonderen Vorzüge

    • Fokussierung auf alle wesentlichen Grundlagen
    • Tiefgründige Betrachtung der praktisch relevanten Vorschriften
    • Darstellung der Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen
    • Hohe fachliche Expertise

    Herausgeber/Autoren
    Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
    Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.

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    Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 12. Juli 2017 zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern die Grundkonzeption des deutschen Kammerwesens in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt. Dabei hat der Erste Senat nicht nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt, sondern auch wichtige Hinweise für die Ausgestaltung des Wahlrechts und das Handeln der Kammern formuliert. 

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 12. Juli 2017 zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern die Grundkonzeption des deutschen Kammerwesens in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt. Dabei hat der Erste Senat nicht nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt, sondern auch wichtige Hinweise für die Ausgestaltung des Wahlrechts und das Handeln der Kammern formuliert. Auf der Grundlage dieser wegweisenden Entscheidung wurden für die dritte Auflage des Handbuchs des Kammerrechts alle Beiträge überarbeitet und aktualisiert. Zudem wurde ein neuer Abschnitt zum Haushaltsrecht ergänzt.

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    Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen.

    Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

    Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019/1023 vorgegebenen präventiven Restrukturierungsrahmens – und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).

    Es erlaubt Unternehmern, unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung durchzuführen, in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden.

    Gleichzeitig ändert das SanInsFoG

    • die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO)
    • den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch
    • die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung.

    Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen.

    Letztlich werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert.

    Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen.

    Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

    Die Autoren
    RA Dr. David Kluth, FAInsR; RA Phillip-Boie Harder, LL.M. oec.; RA Dr. Florian Harig und RA Dr. Daniel Kunz, LL.M. sind langjährig im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts tätig.

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    Datenschutz „nach innen“ – mit den aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigt sich das neue Praxis-Handbuch. Es liefert anhand der Judikatur entwickelte und sofort umsetzbare Erläuterungen und Muster zum Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht im Betrieb.

    Datenschutz „nach innen“ – mit den aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigt sich das neue Praxis-Handbuch. Es liefert anhand der Judikatur entwickelte und sofort umsetzbare Erläuterungen und Muster zum Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht im Betrieb, u.a. zu folgenden typischen Problemkreisen:

    • Fragerecht und Umgang mit Bewerberdaten beim Recruiting
    • Datenschutzrechtliche Einwilligung und Betriebsvereinbarung
    • Zugriff auf und Privatnutzung von dienstlichen „mobile devices“, E-Mail-Account und Internet
    • Mitarbeiterfotografien
    • Auskunftsrecht und Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO
    • Gesundheitsdaten und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    • Datenschutz bei HR-IT-Systemen (Personalentwicklung, Zielerreichungsprozesse, Leistungskontrolle)
    • Digitale Personalakte

     

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    Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen in allen zentralen anwaltlichen Tätigkeitsgebieten aufgeworfen, die Mehrheit der Rechtsprobleme muss mit dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium bewältigt werden. Zahlreiche Problemfelder haben sich zudem außerhalb der ursprünglich vermuteten Bereiche entwickelt, die gesamte Rechtsprechung ist permanent im Fluss.

    Die Neuauflage bietet Unterstützung in der Mandatsarbeit auf dem neuesten Stand:

    • Materiellrechtliche Problemstellungen und Lösungen
    • Darstellung der pandemiebedingten Auswirkungen im Verfahrensrecht von Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht
    • Auswirkungen auf die anwaltliche und notarielle Praxis
    • Neu: Bankrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

    Die Autoren
    RAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M. FAHuGR, Hamburg | RA Marc E. Evers, zert. Datenschutz-Auditor, Freiburg | RiAG Frank Frind, Hamburg | Notar Dr. Jörn Heinemann, LL.M., Mediator, Neumarkt i. d. OPf. | RA Oliver Just, Pleinfeld | RA Dr. Thomas Kamm, München | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers, Technische Hochschule Köln | VRiVGH Felix Koehl, München | RiLG Dr. Jens Kröger, LL.M., München | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Traunstein | RiAG Carsten Krumm, Dortmund | Dipl.-Jur. (Univ.) Dr. Christina-Maria Leeb, München | RiArbG Dr. Sven Oehme, Augsburg | RiAG Dr. Stefan Poller, Laufen | Dipl.-Rpfl. Florian Roßgotterer, Passau | RA Martin Schafhausen, FASozR und FAArbR, Frankfurt | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel, FAStrafR, FAVersR und FAVerkR, Nürnberg | RA Dr. Wolfgang Selter, Düsseldorf | RA Klaus Winkler, Freiburg

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    Das Prozesshandbuch ist ganz auf die anwaltliche und notarielle Praxis zugeschnitten. Aus Prozesssicht erläutern Kennerinnen und Kenner der Materie das materielle Pflichtteilsrecht und die gesellschafts-, steuer-, sozial- und internationalrechtlich relevanten Bezüge. Sie punkten mit vielen erprobten Mustern aus ihrer Praxis. Die 3. Auflage bringt alle Themenbereiche wieder auf den neuesten Beratungsstand, vor allem vor dem Hintergrund der ungewöhnlich vielen neuen gerichtlichen Entscheidungen.

    Kenner ihres Fachs
    öffnen im Prozesshandbuch eine wahre Schatztruhe prozesstaktischen Wissens für Ihren Pflichtteilsprozess. Die Lösungen sind maßgeschneidert, die Tiefe der Darstellung besticht: Die Konstellationen werden bis zum Ende durchgespielt, die Verflechtungen mit anderen Rechtsgebieten aufgezeigt. Prozesstaktische Fallstricke auch zahlreicher Sondersituationen, denen sonst kaum Raum gegeben wird, sind eingehend erörtert.
    Auf neuestem Stand sind die

    • prozessrelevanten Themen des Pflichtteilsrechts incl. Zwangsmittelverfahren
    • notwendigen sozial- und steuerrechtlichen Bezüge
    • europa- und internationalrechtlichen Regelungen einschließlich der EuGüVO
    • steuerlichen Aspekte (Jahressteuergesetz 2020)
    • zahlreichen Checklisten, Muster und Formulierungsvorschläge

    Schwerpunkte

    • Auskunft im Prozess über die pflichtteilsrelevanten Tatsachen
    • Berechnung, Übertragbarkeit und Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
    • Neueste Entwicklungen im Pflichtteilsergänzungsrecht
    • Ausgleichung von Pflegeleistungen
    • Auswirkungen lebzeitiger Vorempfänge mit Berechnungsbeispiel
    • Kosten in Pflichtteilsangelegenheiten
    • Selbstständiges Beweisverfahren im Pflichtteilsrecht
    • Unternehmensbewertung und Unternehmensnachfolge

    Autorinnen und Autoren
    Maria Demirci, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erb- und Familienrecht; Wolfgang Eule, Rechtsanwalt und Notar a.D.; Dr. Thomas Fleischer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht; Monika B. Hähn, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erb-, Familien- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht; Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht; Walter Krug, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.; Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht; Prof. Thomas Reich, Notar; Julia Roglmeier, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht; Dr. Sibylle Seiferlein, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Notarin; Prof. Dr. Michael Szczesny, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen; Prof. Dr. Ulrich Voß, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt.

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    Das Fahrverbot und der Verlust der Fahrerlaubnis werden als mit die härtesten Sanktionen für strafbares Verhalten überhaupt empfunden – anders als bei den meisten anderen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen kann es „jede oder jeden treffen“. Der Mobilitätsverlust ist für viele MandantInnen einschneidend. Die 5. Auflage des erfolgreichen Werkes zum zentralen Tätigkeitsgebiet der Verkehrsrechtspraxis befindet sich auf dem Stand Jahresbeginn 2021 und verwertet alle seit der letzten Auflage veröffentlichten bedeutsamen Entscheidungen zum Fahrverbot und gibt den Stand der Rechtsprechung Anfang 2021 wieder.
    Insbesondere wurden die Darstellungen der Messverfahren mit Ausführungen zu den Messgeräten PoliscanSpeed und TraffisStar S350 erweitert. Neu sind umfassende Darstellungen zu dem neuen Einseitensensor ES 8.0.

    Das Fahrverbot und der Verlust der Fahrerlaubnis werden als mit die härtesten Sanktionen für strafbares Verhalten überhaupt empfunden – anders als bei den meisten anderen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen kann es „jede oder jeden treffen“. Der damit einhergehende Mobilitätsverlust ist für viele MandantInnen einschneidend und kaum vorstellbar. Die 5. Auflage des erfolgreichen Werkes zum zentralen Tätigkeitsgebiet der Verkehrsrechtspraxis ist noch umfangreicher und unentbehrlicher als zuvor. Das vollständig neu bearbeitete Werk befindet sich auf dem Stand Jahresbeginn 2021 und verwertet alle seit der letzten Auflage veröffentlichten bedeutsamen Entscheidungen zum Fahrverbot und gibt den Stand der Rechtsprechung Anfang 2021 wieder.
    Insbesondere wurden die Darstellungen der Messverfahren mit Ausführungen zu den Messgeräten PoliscanSpeed und TraffisStar S350 erweitert. Neu sind umfassende Darstellungen zu dem neuen Einseitensensor ES 8.0.
    Im Rahmen der Aktualisierung wurden die sogenannten "neuen Fahrverbote" in das Buch aufgenommen, also etwa Rettungsgassenverstöße, Fahrverbote wegen Handynutzung, Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht, und Fahrverbote wegen der Missachtung von Beschilderungen zum Schutze von Infrastruktureinrichtungen.
    Das umfassende Kompendium des Bußgeldverfahrens stellt sämtliche fahrverbotsrelevanten Verkehrsdelikte im systematischen Zusammenhang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Bußgeldstelle bis zur Rechtsbeschwerde dar.

    • Rechtsprechungsübersichten
    • Checklisten
    • Strategietipps und
    • Musterschreiben
    • Ausführungen zu Messsystemen
      sind in allen Abschnitten wieder grundlegend überarbeitet und erweitert worden.

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    Betäubungsmittelverfahren
    fordern Spezialwissen zu den Rechtsgrundlagen aus BtMG und StGB, aber auch Kenntnisse zu den einzelnen Drogen.

    Das Handbuch Betäubungsmittelstrafrecht liefert in 3. Auflage das notwendige Handwerkszeug für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger. Die aktuellen Entwicklungen durch das neue Vermögensabschöpfungsrecht, die neueste Rechtsprechung zur "nicht geringen Menge" und die Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten (Arzneimittelrecht, Dopingrecht, Straßenverkehrsrecht) sind durchgängig berücksichtigt.

    Schwerpunkte bilden

    • das materielle Betäubungsmittelstrafrecht
    • die einzelnen Drogen
    • mögliche Rechtsfolgen
    • die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. Alternativen.

    Praxisnah
    werden die speziellen Anforderungen an eine erfolgreiche Strafverteidigung in BtM-Verfahren anhand zahlreicher Praxishinweise, Beispielsfälle und Muster erfüllt.

    Die Autoren
    Marco Ostmeyer ist Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Betäubungsmittelstrafsachen, Carsten Krumm ist Richter am Amtsgericht Dortmund und Vorsitzender eines Schöffengerichts und durch zahlreiche Fachpublikationen im Verkehrsrecht ausgewiesen.

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    Das Handbuch zum Abkommen
    Das neue Handbuch liefert die erste Analyse des Handels- und Zusammenarbeitsabkommens. Es ordnet klar und verständlich die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen nach Völker-, Europa- und britischem Recht ein.

    Nach langem politischem Ringen ist der neue Vertrag in Kraft. Antworten auf die Frage, welche rechtlichen Standards für welche Bereiche nun gelten, sind Weichenstellungen für den internationalen Handel.

    Das Handbuch zum Abkommen
    Das neue Handbuch liefert die erste Analyse des Handels- und Zusammenarbeitsabkommens. Es ordnet klar und verständlich die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen nach Völker-, Europa- und britischem Recht ein.

    Die Schwerpunkte
    liegen auf den Darstellungen der vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit in politisch und praxisrelevanten Bereichen:

    • Streitbeilegung
    • Warenhandel
    • Dienstleistungen
    • Digitaler Handel
    • Kapital- und Zahlungsverkehr
    • Steuern
    • Datenschutz
    • Investitionen und Investitionsschutz
    • Wettbewerb und Beihilfen
    • Nachhaltige Entwicklung
    • Gesundheitsschutz
    • Aufenthaltsrecht

    Umfassend
    Alle wesentlichen Vertragsinhalte sind kommentiert und die verbindlichen Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen erläutert.

    Renommierte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis
    Prof. Dr. Jelena Bäumler, LL.M. | Anna Böffgen | Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. | Prof. Dr. Mira Burri | Hon.-Prof. Silke Goldberg | Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. | Dr. Sven Hetmank | Dr. Kristina Irion, LL.M. | RA Dr. Ulrich Karpenstein | Dr. Gesa Kübek, LL.M. | Dr. Henning Lahmann | Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, LL.M. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M | Prof. Dr. Laura Münkler | RAin Dr. Patricia Nacimiento | Prof. Dr. Alexander Proelß | RA Dr. Korbinian Reiter, LL.M. | RAin Dr. Roya Sangi | Stefan Schelhaas, LL.M. | Jun.-Prof. Dr. Julian Scheu, LL.M./ Maîtrise en droit | Prof. Dr. Stefanie Sendmeyer | Isabel Skierka | Prof. Dr. Paulina Starski | Prof. Dr. Dominik Steiger | Prof. Dr. Christian J. Tams, LL.M. | RAin Ramona Tax | Prof. Dr. Jörg Phillip Terhechte | RA Dr. Tobias Thienel, LL.M. | RA Dr. Thomas Voland | Dr. Albrecht Wendenburg, LL.M. | Jonas Wieschollek.

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    Die 3. Auflage des Handbuchs
    erläutert für die Praxis anschaulich das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Recht. Sie gibt Anwender:innen, insbesondere in Unternehmen und Beratung wie Datenschutzbeauftragten, Compliance-Beauftragten, Betriebsrät:innen, Personalverantwortlichen und Jurist:innen, die notwendige Sicherheit, auf aktuellem Stand zu sein und die richtigen Konsequenzen für die Unternehmensorganisation zu ziehen.

    Was gilt in Sachen Datenschutz im Betrieb, auch im Hinblick auf KI?

    Die 3. Auflage des Handbuchs

    erläutert für die Praxis anschaulich das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Recht. Sie gibt Anwender:innen, insbesondere in Unternehmen und Beratung wie Datenschutzbeauftragten, Compliance-Beauftragten, Betriebsrät:innen, Personalverantwortlichen und Jurist:innen, die notwendige Sicherheit, auf aktuellem Stand zu sein und die richtigen Konsequenzen für die Unternehmensorganisation zu ziehen.

    Topaktuell
    Verständlich geschrieben, ergänzt durch zahlreiche Beispiele und Hinweise erläutern die Autoren, wie sich die Neuregelungen auf das Zusammenspiel zwischen DS-GVO und BDSG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auswirken:

    • Das neue EU-U.S. Data Privacy Framework im Unternehmensalltag
    • Cookies und Co.: Die Umsetzung der Anforderungen des TTDSG
    • Künstliche Intelligenz und Datenschutz
    • Die neuen Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

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    Durch das am 1.1.2019 in Kraft getretene Mietrechtsanpassungsgesetz werden die Modernisierungsvorschriften erneut novelliert. Die Neuauflage des Handbuchs reagiert unmittelbar auf die sich ergebenden Rechtsfragen.

    Reform des Modernisierungsrechts 2019
    Am 1.1.2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft getreten.

    Die Neuauflage
    des Handbuchs reagiert unmittelbar auf die sich ergebenden Rechtsfragen der einzelnen Reformpunkte und erläutert u.a.

    • die Vorgaben und Erleichterungen bei der Ankündigung
    • die Duldungspflichten und Gegenrechte des Mieters
    • den Rechtsschutz für Mieter und Vermieter
    • die Neuregelung der Mieterhöhung und des vereinfachten Verfahrens
    • die Rechtsfragen der Modernisierung durch Mieter („Mietermodernisierung“)
    • die Vereinbarungen über Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

    Besonders praxisnah
    Muster, große Modernisierungstabellen, umfangreiche Rechtsprechungsnachweise, Berechnungsbeispiele und Übersichten erleichtern die Arbeit für alle, die von Berufs wegen mit der Modernisierung von Mietwohnungen befasst sind.

     

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    Das Saarländische Datenschutzgesetz (SaarlDSG) wirft zahlreiche praktische Anwendungsfragen auf. Der neue Handkommentar erläutert verständlich und praxisnah die auf die DS-GVO Bezug nehmenden Vorschriften des SaarlDSG und ermöglicht so eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften.

    Das Saarländische Datenschutzgesetz (SaarlDSG) wirft zahlreiche praktische Anwendungsfragen für saarländische öffentliche Stellen auf.
    Der neue Handkommentar erläutert verständlich und praxisnah die auf die DS-GVO Bezug nehmenden Vorschriften des SaarlDSG und ermöglicht so eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Für die Anwendungspraxis sind konkrete Beispiele aus der Landesverwaltung einbezogen.
    Besondere Vorteile:

    • Bringt Klarheit in das Verhältnis der Normen des SaarlDSG zu den Regelungen der DS-GVO, des BDSG und des übrigen Landesrechts
    • Enthält wertvolle Hinweise für die Auslegung und Anwendung der Vorschriften durch die Auswertung von Literatur und Rechtsprechung zu Parallelnormen im BDSG und in anderen Landesdatenschutzgesetzen
    • Beinhaltet eine praxisnahe Einführung in die Fallbearbeitung im öffentlichen Datenschutzrecht.

    Die Autorinnen und Autoren
    Prof. Dr. Georg Borges | Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) | MinR Mathias Gisch | David Gölz | Monika Grethel | Lena Leffer | Maximilian Leicht, LL.M. | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | Dr. Steffen Meyer | Maximilian Michels | Ltd. MinR'in Dr. Sirin Özfirat | Dr. Christian Rumschöttel | Marco Schömer | Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge | Jürgen Wohlfarth

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    Das Handbuch von Marx besticht durch seine präzise Behandlung aller in Betracht kommenden Rechtsprobleme. Die Bereiche der humanitären Zuwanderung, des Flüchtlingsrechts und der Arbeitsmigration werden besonders intensiv behandelt. Die 8. Auflage berücksichtigt u.a. das erste Migrationspaket (Chancen-Aufenthaltsrecht).

    Das Standardwerk zum Migrationsrecht
    Das Handbuch von Marx besticht durch seine präzise Behandlung aller in Betracht kommenden Rechtsprobleme, auch bislang richterlich noch nicht geklärter Fragen. Diese werden verständlich und mit Blick auf die Verfahrensabläufe erläutert. Die Bereiche der humanitären Zuwanderung, des Flüchtlingsrechts und der Arbeitsmigration werden besonders intensiv behandelt. Praktische Empfehlungen zu Beginn eines jeden Abschnitts sprechen auch Mitarbeiter in der Migrationsberatung an.
    Reformauflage
    Die topaktuelle 8. Auflage

    • berücksichtigt bereits das erste Migrationspaket (Chancen-Aufenthaltsrecht)
    • hat die angedachten Neuregelungen im Arbeitsmigrationsrecht (Punkte-System) im Blick
    • ist auf dem aktuellen Stand der europäischen Rechtsprechung
    • gibt Argumentationshilfe bei der Verletzung des Verbots des Refoulement und der unionsrechtlichen Verpflichtung auf Zulassung zum Asylverfahren zwecks Abwehr von Flüchtlingen

    Wegen der großen praktischen Bedeutung sind die Themen Klageerhebung und Eilrechtsschutz (mit Mustern), Beweisantrag und Gehörsrüge im Asylverfahren weiter ausgebaut.

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    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde nach längeren politischen Auseinandersetzungen verkündet. Ziel ist die gezielte und gesteuerte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Das Werk von Marx stellt übersichtlich alle Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zur Erwerbsmigration und des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung dar.

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    ist da. Neben dem Aufenthaltsgesetz wurden die Aufenthaltsverordnung sowie die Beschäftigungsverordnung geändert.

    Das Einführungswerk von Marx
    erläutert zum frühest möglichen Zeitpunkt alle wichtigen Auswirkungen auf die juristische Praxis. Präzise werden die Unterschiede zum bisherigen Recht herausgearbeitet. Damit wird auch deutlich, wo die Schwachstellen und zukünftigen juristischen Problemfelder der neuen Regelungen liegen.

    Die Schwerpunkte

    • Begriff der Fachkräfte mit Berufsausbildung und der Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
    • Begriff der qualifizierten Berufsausbildung, Begriff der akademischen Ausbildung
    • Wegfall und Einschränkung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Neugestaltung des Aufenthaltsrechts zum Studium, zur Aus- und Weiterbildung, zum Sprachkursus und Schulbesuch
    • Suche eines Studien-, Ausbildungs- oder eines Arbeitsplatzes
    • Spurwechsel von einem geduldeten zu einem Daueraufenthalt
    • Beurteilungs-, Ermessensspielräume und Versagungsgründe

    Der Autor
    Reinhard Marx ist einer der führenden Migrationsrechtler in Deutschland. Seine Publikationen sind seit Jahrzehnten wegweisend.

     

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    Das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ erweitert den Anwendungsbereich für das Erfolgshonorar erheblich. Neben dem bisherigen Anwendungsbereich kann nun auch für Geldforderungen von höchstens 2.000 EUR sowie außergerichtliche Inkassodienstleistungen, Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Einführungsband unterstützt bei einer raschen Einarbeitung in die wichtigen Gesetzesänderungen.

    Bisher war das Erfolgshonorar nur ein Angebot an die Anwaltschaft, unter engen Voraussetzungen Erfolgshonorarvereinbarungen abzuschließen. Dies hat sich nun grundlegend mit dem zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ geändert.
    Seither müssen sich alle Anwältinnen und Anwälte mit dem Thema Erfolgshonorar befassen.
    Die Kernpunkte der neuen Regelungen lauten:

    • Freigabe des Erfolgshonorars, wenn sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2.000 € bezieht.
    • Freigabe des Erfolgshonorars ohne Höchstgrenze bei einer außergerichtlichen Inkassodienstleistung, im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zwangsvollstreckungsverfahren.
    • Im Übrigen sind Erfolgshonorarvereinbarungen unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen zulässig. Es ist lediglich erforderlich, dass der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde.

    Der Einführungsband unterstützt bei einer raschen Einarbeitung in die wichtigen Gesetzesänderungen.

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    Seit über 20 Jahren steht das Standardwerk zur Testamentsvollstreckung für die umfassendste Vermittlung des für die komplexe Praxis des Testamentsvollstreckers notwendigen Wissens. Ideal ergänzt wird dieses fachspezifische Know-how durch zahlreiche Checklisten, Adressen und 187 Musterformulierungen (auf welche auch Online zugegriffen werden kann).

    Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen, vor allem in den Bereichen Vergütung und der Erbauseinandersetzung.

    Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden so relevante Themen, wie: die Anordnung der Testamentsvollstreckung, die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, die Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker sowie die Testamentsvollstreckung und das Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online Zahlungsdiensten sowie Waffen im Nachlass.

    Aus dem Inhalt

    • Arten und Anordnung der Testamentsvollstreckung
    • Der Testamentsvollstrecker (Ernennung, Amt)
    • Nachlassverwaltung
    • Prozessführung
    • Informationspflichten
    • Testamentsvollstreckung und Vollmachten
    • Testamentsvollstreckung und Verfügung über Grundbesitz
    • Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
    • Haftung, Vergütung des Testamentsvollstreckers
    • Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater als Testamentsvollstrecker
    • Die praktische Tätigkeit des Testamentsvollstreckers anhand von Beispielen und Formulierungsvorschlägen
    • Testamentsvollstrecker und Steuerrecht
    • Rechtsprechungsreport
    • Probleme der Erbteilsvollstreckung
    • Der Testamentsvollstrecker und seine Verfügungsmöglichkeiten über Bankkonten und bei Verträgen zu Gunsten Dritter
    • Die Anordnung der Testamentsvollstreckung unter Hartz IV
    • Der überschuldete Erbe
    • Das Behindertentestament - neue Entwicklungen mit umfassender Darstellung der Problematik
    • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
    • Kapitalanlageentscheidungen des Testamentsvollstreckers mit umfassender Problemanalyse

    Die Autoren:
    Dr. Michael Bonefeld, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, München | Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher, Universität Konstanz und Private Universität im Fürstentum
    Liechtenstein | Katrin Heindl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht, München | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts Traunstein | Dipl.-Kftm. Peter Neubauer, Steuerberater, München | Dr. Stefan Poller, Richter am Amtsgericht Laufen | Dr. Manuel Tanck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim | Dr. Anja Vassel-Knauf, LL.M. (Eur.), Rechtsanwältin und Steuerberaterin, München | Notar Lucas Wartenburger, München| Dr. Dietmar Weidlich, Notar, Roth

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    Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen. Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.

    Das neue Recht
    Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erlebt das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Rechte von Careleavern, die inklusive Weiterentwicklung, die Änderungen im Kinderschutz sind nur einige Neuerungen, die auf die Kinder- und Jugendhilfe, die Familiengerichtsbarkeit und die medizinische Versorgung von Eltern und ihren Kindern zukommen.
    Das Buch zur Reform
    Das neue Handbuch enthält alles, was zum Verständnis der Neuregelungen notwendig ist. Verständlich geschrieben und auf einen Blick werden die Änderungen vorgestellt und in ihren Auswirkungen für die Praxis Punkt für Punkt erläutert.
    Die Schwerpunkte

    • Stärkung von Rechten der Kinder und Eltern
    • inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII
    • bedarfsgerechtere Hilfen
    • Hilfeplanung, Perspektivklärung und Verbleibensanordnung
    • Junge Volljährige und Careleaver
    • Kinderschutz und Kooperation
    • Kinderschutz in stationären Hilfen
    • Digitale Neujustierung, Schnittstellen zur Gesundheitshilfe, Statistik

    Geschrieben von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe:
    Susanne Achterfeld, LL.M., Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Janna Beckmann, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Sabine Gallep, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam; Katharina Lohse, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg; Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth; Lydia Schönecker, SOCLES International Centre für Socio-Legal Studies, Heidelberg; Angela Smesssaert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin

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    Das Studien- und Prüfungsrecht bringt durch die coronabedingte Umstellung auf online-basierte Lehre etliche Änderungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten mit sich.

    Hochaktuell
    Die Neuauflage bietet Sicherheit bei den notwendigen rechtlichen Anpassungen und bereitet die Neuerungen für die Praxis zielgerichtet auf, z. B.:

    • Rspr. zur Speicherung von Prüfungsdaten
    • Recht der Online-Lehrmaterialien (Urheberrecht, Open Access etc.)
    • Datenschutzrecht bzgl. Online-Lehrveranstaltungen
    • Rechtliche Einordnung neuer Formate wie Online-Klausuren, open book exams, take home exams oder Proctoring
    • Behandlung von Täuschungspotenzialen in Online-Prüfungsformaten

    Die neueste Rechtsprechung ist ebenfalls umfassend ausgewertet.

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    Die Neuauflage unterstützt Sie in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend liefert es prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem (u.a. neues WEG-Recht, HOAI 2021) Rechtsstand beschrieben.

    Das Prozesshandbuch
    Wie kein anderes Werk bringen die „Prozesse in Bausachen“ materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen und Prozessrecht zusammen. Für jede Phase des baurechtlichen Mandats wird prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und die zielorientierte Prozessführung vermittelt. Praxishinweise für konkrete Fallkonstellationen aus der Sicht aller Prozessbeteiligten vertiefen den Beratungscharakter. Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung unterstreichen seinen Charakter als Praxiswerk par excellence.

    Die Neuauflage
    Die 4. Auflage bringt sämtliche Bereiche auf den topaktuellen Regelungsstand:

    • Die neue HOAI 2021 und die neueste EuGH- und BGH-Rechtsprechung zum HOAI-Preisrecht
    • Die Auswirkungen der BGH-Entscheidung zum Vergütungsrecht
    • Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten
    • Das neue WEG-Recht und seine Auswirkungen
    • Auswirkungen der Digitalen-Inhalte-Richtline 2021 und den daraus folgenden Änderungen des BGB („Smart Home“)
    • Die Änderungen im Bauträgerrecht
    • Änderung § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO (Prozessleitung; Sachverständigenbeweis)
    • Neue Preisgleitklauseln als Folge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs
    • Neuregelung DIN 18200:2021-04 (Stichwort Fremdüberwachung)

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    Die Neuauflage des Handbuchs erweitert den Blick auf aktuelle Rechtsfragen des mobilen Arbeitens und geht ausführlich auf das neu geschaffene Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit ein – inklusive Muster für eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
    Eine Sonderbeilage widmet sich umfassend der ab Ende November 2021 geltenden Homeoffice-Pflicht.

    Weitere Neuerungen betreffen die Themen:

    • Versetzung während des Homeoffice
    • verhaltensbedingte Kündigung bei verweigerter Rückkehr in den Betrieb
    • gesetzliche Neuregelung in der Unfallversicherung
    • Steuerabzugsfähigkeit der Homeoffice-Kosten

    Das Buch besticht durch seine Praxisnähe, die hilfreichen Hinweise für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat, die zahlreichen Formulierungsvorschläge, Checklisten und Beispielsfälle sowie ganz konkrete Muster, u.a. zu Homeoffice-Vereinbarung, Änderungskündigung und Versetzung.

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    Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten über Haftungsfragen ergeben sich zahlreiche Besonderheiten in den unterschiedlichen Lebenszyklen der Gesellschaften. Das Handbuch stellt die Kernelemente der Haftungsverhältnisse im Aktien-, GmbH- und Konzernrecht dar und zeigt haftungsspezifische Besonderheiten einschließlich der prozessualen Durchsetzung (Corporate Litigation) synoptisch auf. Dabei berücksichtigt das Handbuch aktuelle Entwicklungen im Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere ARUG II und COVID-19-Abmilderungsgesetz.

    Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten über Haftungsfragen ergeben sich zahlreiche Besonderheiten in den unterschiedlichen Lebenszyklen der Gesellschaften. Das Handbuch stellt die Kernelemente der Haftungsverhältnisse im Aktien-, GmbH- und Konzernrecht dar und zeigt haftungsspezifische Besonderheiten einschließlich der prozessualen Durchsetzung (Corporate Litigation) synoptisch auf. Es bedient insbesondere die Beratungsbereiche:

    • Start-Up-Beratung im Zusammenhang mit den Haftungsgefahren der Gründung
    • Venture Capital-Beratung im Zusammenhang mit den Haftungsgefahren von Investoren in junge Kapitalgesellschaften (Stichwort: Unterbilanzhaftung)
    • Beratung von vollständig werbend tätigen Kapitalgesellschaften sowohl im Konzernalltag als auch bei M&A-Transaktionen
    • Beratung von Abwicklungsgesellschaften im Zusammenhang mit Beratung der Liquidatoren und Abwickler zwecks Vermeidung persönlicher Haftung
      Dabei berücksichtigt das Handbuch aktuelle Entwicklungen im Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere:
    • ARUG II und COVID-19-Abmilderungsgesetz
    • BGH- und wichtige instanzgerichtliche Rechtsprechung
    • Digitalisierung im Gesellschaftsrecht (z. B. Einsatzbereiche künstlicher Intelligenz durch Organe und damit zusammenhängende Haftungsfragen)
    • aktuelle Diskurse wie Legal Judgement Rule oder Erweiterung der Compliance-Systeme

    Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. berät als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen mit Schwerpunkten im Aktienrecht, Konzernrecht, Kapitalmarktrecht sowie bei öffentlichen und privaten M&A-Transaktionen.

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    Mit der neuen Musterfeststellungsklage
    können Verfahren gebündelt werden. Die Voraussetzungen für die neue Klageart waren hoch umstritten, die §§ 606-614 extra für diese Klageart neu gefasst. Das neue Recht muss ohne Schonfrist angewandt werden, worauf sich Anwaltschaft, Gerichte und Verbände einzustellen haben.

    Das Praxishandbuch Musterfeststellungsklage
    schafft Orientierung im neuen Recht. Schritt für Schritt erläutert es die vielfältigen Probleme und Fallkonstellationen der neuen Klageart:

    • Wer ist klagebefugt, wer zuständig?
    • Nach welchen Regeln erfolgt die Durchführung des Musterverfahrens?
    • Was bedeutet die gestufte Rechtsdurchsetzung (1. Musterfeststellungsklage, 2. Individualprozess) für den strategischen Umgang mit der neuen Klageart, insbesondere für die Verteidigung der beklagten Unternehmen?
    • Wie erfolgt die „richtige“ Umsetzung im Prozess, wie ist das Verhältnis zu den bestehenden Verfahrensregeln (Streitverkündung, ….)?
    • Was erwächst wann in Rechtskraft, wer kann sich auf die Ergebnisse berufen?

    Befugten Organisationen, Rechtsanwälten, Syndikusanwälten, Richterinnen und Richter
    hilft das Handbuch, die neue Klageart im Prozess anzuwenden.

    • Schaubilder,
    • Musterformulierungen und
    • strategische Entscheidungshilfen
      ermöglichen den direkten Einstieg und praxistaugliche Lösungen.

    Herausgeber und Autoren
    verfügen über langjährige Prozesserfahrung in kollektiven Rechtsstreitigkeiten, insbesondere mit dem KapMuG sowie aus Sammel-, Gruppen- und Musterklagen im Ausland sowie komplexen Massenverfahren in Deutschland.
    Dr. Christian Nordholtz, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Hannover; Dr. Martin Mekat, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Frankfurt/M.; Dr. Eike Bleckwenn, LL.M. (Georgetown), Rechtsanwalt in Hannover | Dr. Stephan Boese, LL.M. oec., Rechtsanwalt und Notar in Braunschweig | Dr. Martina de Lind van Wijngaarden, LL.M. (Columbia), Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Ilka Heigl, Rechtsanwältin und Notarin in Frankfurt am Main | Dr. Roman Mallmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf | Larissa Normann, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main; Dr. Michael Rohls, LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt in München | Dr. Bettina Schmaltz, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Hans-Patrick Schroeder, M.L.E., Rechtsanwalt in Hamburg

     

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    Das neue Handbuch
    vermittelt in idealer Weise die notwendigen Kenntnisse des materiellen Migrationsrechts mit den verfahrensrechtlichen Anforderungen. Das gesamte beratungsrelevante nationale und europäische Recht wird in einem Band erfasst und erläutert. Dieser Überblick vermittelt Sicherheit auch in Bereichen, die nicht zum „Tagesgeschäft“ gehören.

    Ideal für die Beratung
    Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet spielen das Erkennen und die richtige Einordnung der Rechtsfragen eine herausragende Rolle. Das neue Beratungshandbuch erfüllt die Anforderungen der Praxis in idealer Weise:

    • Alle gem. § 14p der Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisenden Kenntnisse werden vermittelt (insbesondere Aufenthaltsrecht, Unionsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Asylrecht, migrationsrechtliche Bezüge des Sozial- und Strafrechts, Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts)
    • Beratungsorientierte Schwerpunktsetzung: vom Flüchtlingsschutz und dem Erwerb eines Aufenthaltstitels einschließlich des Visumverfahrens, über Aufenthaltsrechte von Freizügigkeitsberechtigten, Verlustgründe (zum Beispiel Ausweisung) bis hin zu Duldungs- und Abschiebungshaftfragen, aber auch zum Staatsangehörigkeitsrecht.
    • Schwerpunkt: Verfahrens- und Rechtsschutzfragen (z.B. zu Dublin-Regelungen)
    • Praxis- und Gebührenhinweise, Beratungsbeispiele und vieles mehr

    Aktueller Rechtsstand
    Sämtliche, auch geplanten Rechtsänderungen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die meisten sich abzeichnenden Rechtsentwicklungen sind berücksichtigt.

    Für die Praxis
    Das neue Handbuch ist der fachliche Begleiter für den Fachanwalt, aber auch für die Beratungspraxis durch Migrationsfachdienste, Flüchtlingsräte und die soziale Arbeit. Sie, aber auch Ausländerbehörden profitieren von der kompakten Darstellung in einem Band und erhalten wertvolle Hinweise auf mögliche Verfahrensfehler und deren Folgen, aber auch auf Ansprüche, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

    Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht
    im DAV, Thomas Oberhäuser, hat maßgeblich an der Konzeption der Fachanwaltschaft „Migrationsrecht“ mitgewirkt und gibt das Handbuch heraus. Es eignet sich in gleicher Weise für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wie als Einstieg in eine erfolgreiche Fallbearbeitung.
    Die Autorinnen und Autoren 
    sind im Migrationsrecht erfahrene Rechtsanwälte/innen und schulen mehrheitlich im Rahmen der Fachanwaltsausbildung. Sie wissen aus eigener Erfahrung, an welchen Stellen Einsteiger aussteigen und was sie erkennen müssen, um Fälle zielführend zu bearbeiten.

     

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    Die ländergesetzlichen Regelungen zum Jugendstrafvollzug haben in den letzten Jahren erhebliche Änderungen erfahren. Insbesondere veranlasste die Umsetzung EU-rechtlicher Datenschutzvorgaben einige Bundesländer zum Erlass eigenständiger Justizvollzugsdatenschutzgesetze. Die Neuauflage des Handbuchs von Ostendorf beantwortet alle Fragen zu den novellierten Länderregelungen im Jugendstrafvollzugsrecht und geht auf die besonderen Problemlagen im Strafvollzug unter Corona-Pandemiebedingungen ein.

    Umfassende Neuregelungen im Jugendstrafvollzug
    Die Gesetzeslage im Jugendstrafvollzug wird auf Länderebene immer unüberschaubarer: Neben eigenständigen Jugendstrafvollzugsgesetzen haben mittlerweile einige Länder die Regelungen in Gesamt-Justizstrafvollzugsgesetzen integriert.
    Zudem gibt es neue, länderspezifische Justizvollzugsdatenschutzgesetze.

    Die aktuelle Neuauflage
    des Handbuchs von Ostendorf geht auf alle Neuregelungen ein, macht deren Auswirkungen in jedem Bundesland sichtbar und verschafft Argumentationssicherheit durch Bezugnahme auf vergleichbare Festlegungen in den Ländern.
    Schwerpunkte für die jugendvollzugliche Praxis

    • Inwieweit muss der Strafvollzug unter Corona-Pandemiebedingungen (Unterbringung, Versorgung, Besuche, (Schul-)Bildung, Freizeit und Sport, Therapieangeboten) angepasst werden?
    • Dürfen Außenkontakte im Hinblick auf Telekommunikation, Paketempfang, Besuchsverbote und Überwachung eingeschränkt werden?
    • Welche Therapieangebote, Soziale Hilfe wird jungen Täterinnen und Tätern angeboten?
    • Welche Maßnahmen können die Anstalten zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, z.B. bei Gewalttätigkeiten, ergreifen?
    • Welche Grenzen für die Anwendung von Unmittelbarem Zwang, Durchsuchungen, Beobachtungen von Gefangenen, Einzelhaft und Fesselung etc. gibt es und wie können sich Betroffene gegen diese wehren?

    Besonders kompetent
    spiegelt das erfahrene Autorenteam die unterschiedlichen Berufsträger im Jugendstrafvollzug wider.

    Die Autoren
    Jur. Bill Borchert; StAin Dr. jur. Viktoria Bunge; Prof. Dr. jur. Kirstin Drenkhahn; StA Dr. jur. Lorenz Frahm; MinR Jochen Goerdeler; AkadORin a.Z. Dr. phil. Anne Kaplan; Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf; OSRin Dr. phil. Stefanie Roos; DIRAG Prof. Dr. jur. Frank Guido Rose; RAin Susan Vogel; Prof. Dr. päd. Philipp Walkenhorst; RA Dr. jur. Joachim Walter und Ri´in Dr. jur. Natalie Willsch.

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    Das Formularbuch bildet die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur für Familienrechtler ist es eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Auch im Erbrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht profitieren Rechtsanwälte, Notare und die Justiz von den exzellenten Mustern für eine Vielfalt von Verfahrenssituationen.

    Aus dem Inhalt:

    • Allgemeiner Teil, Beschwerdeverfahren, Verfahrenskostenhilfe, Internationales Recht
    • Familiensachen
    • Betreuungs- und Unterbringungssachen
    • Nachlass- und Teilungssachen
    • Registersachen
    • Weitere Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    • Freiheitsentziehungssachen
    • Aufgebotssachen
    • Grundbuchsachen

    Die besonderen Vorteile:

    • Bei dieser an der Gliederung des Gesetzes orientierten Konzeption finden Sie viele Muster, die bei sachgebietsorientierten Formularbüchern nicht vorhanden sind.
    • Sie gelangen vom Gesetz über die Kommentierung rascher zu dem gewünschten Formulierungsvorschlag.
    • Variationen der Muster, fundierte Praxis- und Taktikhinweise finden Sie in den ausführlichen Erläuterungen.
    • Stets werden Kosten- und anwaltliches Gebührenrecht mit Rechtsstand 2. KostRMoG berücksichtigt.
    • Alle Muster befinden sich zur weiteren Bearbeitung auf der beigefügten CD-ROM.

    Die Herausgeber: Prof. Dr. Ludwig Kroiß ist Vizepräident des Landgerichts Traunstein und erfahrener Register- und Nachlassrichter. Durch seine zahlreichen Publikationen und seine Vortragstätigkeit genießt er einen ausgezeichneten Ruf insbesondere als Experte im FamFG, dessen Entstehung er gemeinsam mit Dr. Christian Seiler, Richter am Oberlandesgericht München, von Anfang an publizistisch begleitet hat (Kroiß/Seiler, Das neue FamFG). Er ist ausgewiesen durch zahlreiches Veröffentlichen, insbesondere durch seine Kommentierung in einem führenden ZPO-Kommentar.

    Als Autoren konnte ein hervorragendes Team aus Spezialisten zu allen Anwendungsbereichen des FamFG gewonnen werden.

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    Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
    wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.

    Das neue Handbuch
    führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.

    Probleme der Praxis
    Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.

    Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.

    Schwerpunkte

    • Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen);
    • verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz);
    • Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen;
    • Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen;
    • von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten;
    • spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing);
    • Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.

    Besonders praxisnah
    Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.

    Zielgruppen
    Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
    Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.

     

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    Rechtsvereinfachungsgesetz, neue Regelsätze, novelliertes Regelbedarfsermittlungsgesetz
    Beim SGB II hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen im Recht der Grundsicherung vorgenommen. Insbesondere das Rechtsvereinfachungsgesetz ist hochumstritten.

    Die 4. Auflage des Handbuchs
    zum Grundsicherungsrecht reagiert mit einer in allen Bereichen aktualisierten Neuauflage und bietet praxisnahe Interpretationshilfen. Egal, ob es um die Zusammensetzung des Regelsatzes, die neuen Berechnungsgrößen oder die zum Teil neuen Voraussetzungen für Leistungsansprüche geht - das Handbuch erläutert detailliert, wie sich diese Neuregelungen in der praktischen Umsetzung auswirken und ob die Vorgaben durch das Bundessozialgericht wie das Bundesverfassungsgericht eingehalten wurden.

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    Arbeitsverhältnisse enden nicht selten einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung. Dies löst etliche Fragestellungen aus, die in dem gründlichen und umfassenden Handbuch geklärt werden.

    Arbeitsverhältnisse enden nicht selten einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung. Dies löst etliche Fragestellungen aus, die in dem gründlichen und umfassenden Handbuch geklärt werden, etwa:

    • Abgrenzung zum Abwicklungsvertrag
    • Abfindung als steuerrechtlich relevante Entschädigung
    • Begriff des „Lösens“ des Beschäftigungsverhältnisses
    • Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
    • Regelungen bei streitiger Arbeitnehmereigenschaft
    • Entstehung, Fälligkeit und Höhe der Abfindung
    • Verträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen
    • AGB-rechtliche Inhaltskontrolle
    • Freistellung
    • Aufklärungspflichten
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Erledigungsklauseln
    • Wiedereinstellungsmöglichkeiten

    Zahlreiche Klauselbeispiele, vom Autor in langjähriger Anwaltstätigkeit entwickelt und perfektioniert, minimieren Risiken und unerwünschte Nebeneffekte und runden das Praxiswerk ab.

     

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    Der „Reufels“
    ist die 1. Wahl, wenn es um die erfolgreiche Prozessführung im Arbeitsrecht geht. In einer Zusammenschau von materiellen Rechtsgrundlagen und Verfahrensrecht arbeitet das Handbuch typische Konstellationen im arbeitsgerichtlichen Verfahren heraus, in denen das kluge prozesstaktische Agieren von entscheidender Bedeutung ist. In der 5. Auflage mit einer Vertiefung insbesondere zum Beschäftigtendatenschutz.

    Der „Reufels“
    ist die 1. Wahl, wenn es um die erfolgreiche Prozessführung im Arbeitsrecht geht. In einer Zusammenschau von materiellen Rechtsgrundlagen und Verfahrensrecht arbeitet das Handbuch typische Konstellationen im arbeitsgerichtlichen Verfahren heraus, in denen das kluge prozesstaktische Agieren von entscheidender Bedeutung ist.

    Die 5. Auflage 2023
    setzt etliche Gesetzesnovellen und Rechtsprechungstendenzen von BAG und EuGH der jüngsten Zeit bereits in konkrete Beratungs- und Taktikhinweise um, etwa

    • bei den neuen Nachweispflichten
    • beim Beschäftigtendatenschutz


    Professor Dr. Martin Reufels
    ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht in Köln, Dozent in der Anwaltsfortbildung und u.a. Herausgeber des großen Handbuchs „Gestaltung von Arbeitsverträgen“.

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    Das neue Hinweisgeberschutzgesetz stellt die betriebliche und behördliche Praxis vor große Herausforderungen. Mit dem Handbuch erhalten Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmervertreter:innnen Orientierung und Sicherheit beim Umgang mit dem neuen Whistleblowing-Recht.

    Das neue Hinweisgeberschutzgesetz stellt die betriebliche und behördliche Praxis beim Umgang mit Whistleblower:innen vor große Herausforderungen.
    Mit dem Einführungsband erhalten Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften sowie Datenschutzbeauftragte Orientierung und Sicherheit beim Umgang mit dem neuen Recht.

    Anhand zahlreicher Beispiele und Hinweise beantwortet das Handbuch Fragen wie:

    • Wie errichten Arbeitgeber:innen ein rechtssicheres Meldesystem?
    • Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
    • Wann sind Whistleblower:innen vor einer Kündigung geschützt?
    • Wie gestaltet sich das Zusammenspiel mit dem GeschGehG, der DS-GVO und dem BDSG? Was gilt wann für wen?

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    Das neue Handbuch ist strikt anwendungsorientiert und fokussiert sich auf die fundamental wichtigen Fragen des Leistungsrechts sowie das Verfahren zur Zuerkennung eines Pflegegrades. Die internen Dienstanweisungen der Pflegekassen sowie alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sind berücksichtigt. Zahlreiche Checklisten, Schaubilder, Fristberechnungen, Praxisbeispiele machen die Darstellung leicht verständlich. 

    Das Pflege-Leistungsrecht
    Die Diskussionen um das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zeigt: Im Pflegerecht dreht sich fast alles um das Leistungs- und Beitragsrecht.

    Das neue Handbuch
    ist strikt anwendungsorientiert und fokussiert sich auf die für die Praxis fundamental wichtigen Fragen des Leistungsrechts:

    • Die mittlerweile 20 Leistungen der Pflegeversicherung
    • Der richtige Antrag, also der Erstantrag sowie der Höherstufungsantrag sowie die Besitzstandsregelungen durch diverse Pflegereformen
    • Das Einstufungsverfahren
    • Welche Schadensersatzansprüche, Besitzstandsregelungen durch diverse Pflegereformen und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

    Praxisnah
    Das Verfahren zur Zuerkennung eines Pflegegrades wird ausführlich erklärt, die internen Dienstanweisungen der Pflegekassen berücksichtigt. Zahlreiche Checklisten, Schaubilder, Fristberechnungen, Praxisbeispiele- und hinweise machen die Darstellung leicht verständlich.

    Aktuell
    Alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sind topaktuell berücksichtigt.

     

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    Das große neue Handbuch „Criminal Compliance“ bietet die Komplettlösung für alle wichtigen Rechtsprobleme. Das Handbuch entwickelt auf hohem wissenschaftlichen Niveau gültige Maßstäbe für die juristische Bewertung von noch im Fluss befindlichen Compliance-Problemen, überträgt diese systematisch auf alle wichtigen Anwendungsbereiche und bezieht dabei alle wichtigen verfahrensrechtlichen Probleme mit ein. Die besonders relevanten Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensrichtlinien, internen Ermittlungen und Whistleblowing werden ebenso behandelt wie die „Anforderungen an den Compliance-Beauftragten“.

    Das große neue Handbuch „Criminal Compliance“ bietet die Komplettlösung für alle wichtigen Rechtsprobleme. Es entwickelt gültige Maßstäbe für die juristische Bewertung von noch im Fluss befindlichen Compliance-Problemen, überträgt diese auf alle wichtigen Anwendungsbereiche und bezieht dabei die verfahrensrechtlichen Probleme mit ein. Es verliert so nie den Blick für die Praxis und erörtert auch die Stituation in der EU und den USA. Im Einzelnen werden behandelt:Allgemeine materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragen von Criminal Compliance

  • Kartellstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Gesundheitswesen 
  • Strafrechtliche Produkthaftung 
  • Umweltstrafrecht 
  • Steuerstrafrecht 
  • Insolvenzstrafrecht 
  • Arbeitsstrafrecht 
  • Datenschutzstrafrecht 
  • Öffentliche und private Korruption 
  • Bau- und Wohnungswirtschaftswesen 
  • Presse 
  • Internetstrafrecht 
  • Außenwirtschaftsstrafrecht 
  • Zollstrafrecht 
  • Banken- und Wertpapierstrafrecht 
  • UWG 
  • Politik und öffentliche Verwaltung 
  • Bilanzcompliance 
  • Pharma

    Besonders hilfreich: Alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensrichtlinien, internen Ermittlungen und Whistleblowing werden ebenso behandelt wie die „Anforderungen an den Compliance-Beauftragten“.




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    Der Einführungsband informiert über die Neuerungen durch die umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts 2021.

    Der Einführungsband informiert über die Neuerungen durch die umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts 2021. Die Änderungen durchziehen das gesamte WEG und sind von enormer praktischer Bedeutung, z.B.:

    • Erleichterung baulicher Maßnahmen
    • Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss, Barrierefreiheit, Einbruchschutz
    • Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer
    • Stärkung des Verwaltungsbeirats
    • Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft
    • Neustrukturierung der Beziehungen zwischen Verwalter, Eigentümern und Verband
    • Mehr Rechtssicherheit in der Begründungsphase
    • Sondereigentumsfähigkeit von Freiflächen
    • Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung
    • Harmonisierung von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
    • Modernisierung des Verfahrensrechts

    Die auf das Immobilienrecht spezialisierten Autoren wenden sich mit ihren prägnanten und praxisgerecht aufbereiteten Erläuterungen an Fachanwälte, Hausverwalter, Beiräte, Notare und Bauträger.

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    Die Königsdisziplin - Umfassende Kenntnisse in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gehören seit jeher zu den Kernkompetenzen anwaltlicher Beratung. Vorausschauendes und vernetztes Denken der Berater sind bereits bei der Unternehmensgründung gefordert. Später müssen Risiken, Vor- und Nachteile und Folgen unterschiedlicher Optionen etwa bei Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen bewertet werden und in konkrete Vertragsgestaltungen münden. Die gleiche Umsicht verlangen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft dem Berater ab.

    Die Neuauflage des Handbuchs führt das erfolgreiche Konzept fort, praktische Schwerpunktsetzung prägnant mit anspruchsvoller Genauigkeit in der Einzeldarstellung zu verbinden – zur Vertragsgestaltung ebenso wie zur Prozessführung, mit allen wichtigen Querbezügen von Arbeitsrecht bis Bilanzrecht.

    Sie berücksichtigt alle Gesetzesänderungen durch MoMiG, Neuregelungen des Handelsregisterrechts, Unternehmenssteuerreform sowie Rom I und II-Verordnungen. Aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind umfassend eingearbeitet. Die Darstellung wurde außerdem ergänzt um weitere Kapitel zu Kartellrecht und Kapitalmarktrecht. Zusätzliche Erweiterungen betreffen u.a. die Darstellung von Gewährleistungsklauseln in der Vertragsgestaltung, die Ausführungen zur laufenden Besteuerung bei der Rechtsformwahl und zur Ausschließung von Gesellschaftern bei der OHG.

    In der Neuauflage bieten die Autoren eine noch größere Fülle an konkreten Mustern und Formulierungsvorschlägen und beantworten Fragen zum taktisch richtigen Vorgehen.

    Die Vorteile auf einen Blick:

    • deckt nahezu alle Themen des Handels- und Gesellschaftsrechts ab
    • zeigt alle wichtigen Querbezüge vom Arbeits- bis zum Bilanzrecht auf
    • bietet einen hervorragenden Überblick auf dem aktuellen Stand
    • berücksichtigt den Fächerkanon der Fachanwaltsausbildung
    • ist für Einsteiger ins Wirtschaftsrecht und erfahrene Praktiker gleichermaßen geeignet
    • beantwortet auch taktische Fragen zur Vorgehensweise
    • beinhaltet konkrete Formulierungsvorschläge

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    Das Handbuch erläutert zum frühestmöglichen Zeitpunkt die wichtigsten Neuerungen des Patengesetzes durch das 2. PatMoG. Es bietet der Praxis eine erste Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem neuen Recht. Ideal für Patent-/Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Patentämter und Beschäftigte in Patentabteilungen.

    Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) enthält zahlreiche praxisrelevante Auswirkungen auf das Patentgesetz (PatG).
    Das neue Handbuch erläutert zum frühestmöglichen Zeitpunkt die wichtigsten Neuerungen des PatG. Es bietet der Praxis eine erste Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem neuen Recht.
    Schwerpunkte:

    • Unterlassungsanspruch und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
    • Maßnahmen zur besseren Synchronisierung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
    • Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patentstreitsachen
    • Verhandlungen vor dem DPMA im Wege der Bild-/Tonübertragung
    • Zustimmungsfreie Übernahme des Einspruchsverfahrens bei Rechtsnachfolge
    • Neue Regelungen zur Entscheidung im Einspruchsverfahren vor dem DPMA
    • Widerruf von/Weiterbehandlung bei ergänzenden Schutzzertifikaten

    Das Werk ist das ideale Arbeitsmittel für Patent- und Rechtsanwälte, Syndici, Richter, Patentämter sowie Mitarbeiter von Patentabteilungen in Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
    Die Autoren
    PA Dr. Arwed Burrichter; PA Dr. Tobias Hoheisel; PAin Dr. Natalie Kirchhofer; PAin Dr. Romina Kühnle; RA Dr. Alexander Rubusch, LL.M. Eur.; RA Dr. Michael Samer, FAGewRS; PAin Dr. Lauren Schweizer; PA Dr. Norbert Struck

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    Insbesondere im Städtebaurecht, dem öffentlichen Nahverkehr und in der Ver- und Entsorgungswirtschaft haben die Kommunen große Gestaltungsspielräume. Das Handbuch zeigt anhand von Musterformulierungen typische Problemlagen und leistet damit nicht nur Hilfestellung bei der Formulierung eigner Regelwerke, sondern erlaubt auch die zuverlässige Bewertung von Entwürfen im Rahmen der Entscheidungsverfahren.

    Kommunen und kommunale Unternehmen 
    nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Verträge und Satzungen. In der Praxis zeigen sich dabei zahlreiche Fallstricke, die bei der Rechtsgestaltung zu beachten sind. 

    Mit dem Handbuch „Rechtsgestaltung in der kommunalen Praxis“ 
    steht nun ein Arbeitsmittel zur Verfügung, das die Praxisthemen klar benennt, typische Problemlagen und die rechtlichen Anforderungen, die bei deren Lösung zu beachten sind, aufzeigt und dann zu konkreten Formulierungsvorschlägen kommt. Indem auch typische Fehlerquellen benannt werden, können mithilfe des Handbuchs eigene Regelwerke formuliert, aber auch Entwürfe im Rahmen der Entscheidungsverfahren zuverlässig bewertet werden. 

    Im Mittelpunkt stehen diejenigen Bereiche, in denen die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen besonders groß und häufig komplexe rechtliche Anforderungen zu beachten sind: 

    Städtebauliche Regelungen 

    • Bauleitplanung
    • Förderung und Sicherung der Bauleitplanungsziele
    • Kostenübernahmeregelung
    • Vorhaben- und Erschließungspläne
    • Besonderes Städtebaurecht (z.B. Sanierungsvereinbarungen, Ausgleichsbetrag, Stadtumbauvertrag, „Soziale Stadt“) und Raumordnung

    Ver- und Entsorgungswirtschaft 

    • Konzessionsregelungen
    • Netzregelungen
    • Grundversorgung Strom, Gas und Wasser
    • Abfall-/Kreislaufwirtschaft

    Verkehr

    • Vergaberegelungen
    • Berichtspflichten
    • Straßennutzung
    • Infrastrukturregelungen

     

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    Der Digital Markets Act (DMA) dient der Ex-ante-Regulierung großer digitaler Plattformen, die eine Gatekeeper-Funktion haben. Der Rechtsakt hat aber auch unmittelbare Auswirkungen auf alle Nutzer:innen der Plattformen.

    Der Einführungsband
    Das Handbuch ist der ideale Einstieg in die hochkomplexe Materie. Es macht die Neuregelungen greifbar und beantwortet die wichtigsten Fragen, u.a.:

    • Wie werden die vom DMA adressierten Gatekeeper identifiziert?
    • Welche Verhaltenspflichten werden Gatekeepern im Einzelnen auferlegt?
    • Welche Befugnisse haben EU-Kommission und nationale Behörden gegenüber Gatekeepern?
    • Inwiefern profitieren gewerbliche Nutzer:innen – vor allem in der Herstellung, im Einzelhandel, in der Werbung, im Verlagswesen und in der Software- oder App-Entwicklung – von den neuen Vorschriften?
    • Wie können Nutzer:innen die neuen Rechte durchsetzen?
    • Welche Rechte haben Dritte vor Behörden und nationalen Gerichten?
    • Welche Verfahrensfragen sind zu beachten?

    Der Referentenentwurf zur 11. GWB-Novelle (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz), der u.a. die gerichtliche Durchsetzung des DMA in Deutschland ermöglichen soll, ist bereits berücksichtigt.

    Die Autor:innen
    RA Markus Brösamle | Prof. Dr. Oliver Budzinski | RAin Emilia Etz, Maître en Droit | RA Dr. Lucas Gasser | RA Dr. Jochen Hegener, LL.M. (Columbia University) | RA Dr. Fabian Hübener, LL.M. (Georgetown) | RAin Johanna Krauskopf, LL.M. (Universiteit van Amsterdam) | Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn | RA Robert Pahlen | RA Dr. Raphael Reims, LL.M. (LSE) | RA Dr. Henner Schläfke | RA Dr. Jens Peter Schmidt | RA Immo Schuler, LL.M. (Univ. of North Carolina) | RAin Miriam Swamy-von Zastrow.

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    Mit dem Data Governance Act (DGA) wird ein Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Verwendung geschaffen. Der neue Einführungsband verschafft den betroffenen Akteuren einen ersten Überblick über die schwer verständlichen Regelungsstrukturen der EU-Verordnung.

    Mit dem Data Governance Act (DGA) wird ein Rechtsrahmen für den Zugang zu (Industrie-)Daten (z.B. Mobilitäts- und Gesundheitsdaten) und deren Weiterverwendung geschaffen.

    Der Lotse durch die Neuregelungen
    Das neue Handbuch verschafft den betroffenen Akteuren einen praktischen Einstieg in die schwer verständlichen Neuregelungen des DGA. Es zeigt auf, wie Unternehmen die Neuregelungen zu ihrem Vorteil nutzen können und welche Pflichten auch für öffentliche Einrichtungen mit ihnen einhergehen. Das Werk gibt verständlich Auskunft darüber, welche Voraussetzungen zum Anbieten und Nutzen der jeweiligen Datenvermittlungsdienste über datenaltruistische Organisationen und Datengenossenschaften bis hin zu Öffentlichen Stellen vorliegen müssen.

    Praxisnah

    • Verständliche Erklärung der immer wieder kehrenden Begriffe, u.a. Zwecke von allgemeinem Interesse (Gemeinwohl), geschützte Daten, Verhältnismäßigkeit der Weiterverwendung, Datennutzung ausschließlich zur Weitergabe an Kund:innen, Eintrag in Register
    • Abgrenzung zu Datenschutz und Geschäftsgeheimnisregelungen
    • Präzise Hinweise, wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die neuen Regeln gestalten und nutzen können und wie sie die Daten bereitstellen müssen bzw. verwenden dürfen.

    Praxiswissen aus erster Hand
    Die drei Autor:innen des Handbuchs beraten und gestalten die rechtliche Entwicklung von Datennutzung und Datenschutz seit vielen Jahren intensiv, gerade auch im Umfeld der im Data Governance Act neu regulierten Fragen rund um den Zugang zu Daten und deren Verwendung:
    RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR | RA Dr. Patrick Pommerening, FAGewRS | Philipp Schoel

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    Europäische Rechtsvorschriften haben zunehmend Einfluss auf die Rechtsanwendung, juristische Beratungstätigkeit und Vertragsgestaltung. Anwaltschaft und Justiz benötigen daher eine klare und zuverlässige Orientierung, wie sich die europarechtlichen Auslegungsregelungen im nationalen Recht auswirken und die zusätzlichen Argumente im Alltag einzusetzen sind.

    Die Neuauflage des Handbuchs bietet auf aktuellem Stand alle erforderlichen Argumentationshilfen, um zielsicher den richtigen, gegebenenfalls entscheidenden, Ansatz zu finden. Führende Experten aus Wissenschaft und Praxis liefern in bewährter Qualität und Darstellung ein Kompendium der europäischen Grundlagen und deren Auswirkung.
    Das große Handbuch Europarecht

    • stellt alle wichtigen Rechtsgebiete dar
    • gibt präzise Einführungen in die Systematik und das Rechtsschutzsystem
    • strukturiert – ausgehend von der deutschen Rechtsordnung – die jeweils praxisrelevanten Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen sowie deren zukünftige nationale Auswirkungen
    • bietet Ihnen praxisnahe Auslegungs- und Argumentationshilfen für den Alltag.

     

     

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    Die Ausgabe 2020
    von „Zwangsvollstreckungsrecht aktuell“ bringt Sie rasch und zuverlässig auf den neuesten Stand der derzeit diskutierten Themen in der Vollstreckungspraxis.

    Die Ausgabe 2020
    von „Zwangsvollstreckungsrecht aktuell“ bringt Sie rasch und zuverlässig auf den neuesten Stand der derzeit diskutierten Themen in der Vollstreckungspraxis:

    • Elektronischer Rechtsverkehr in der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung und im Gerichtsvollzieherwesen – Grundsatzfragen und aktuelle Entwicklungen
    • Formulare für die Zwangsvollstreckung – Erfahrungen aus der Praxis
    • Die GVGA – Aktuelle Praxisschwerpunkte im Verhältnis zwischen Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsparteien
    • Vollstreckungspraxis und Kostenberechnung durch den Gerichtsvollzieher – Auswirkungen des EuKoPfVODG
    • Gerichtsvollziehergebühren für den Versuch der gütlichen Erledigung – Blickpunkte
    • Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung – Praxiserfahrungen
    • Neuere Rechtsprechung nach Relevanz für die Praxis zusammengestellt

    Von Praktikern für Praktiker geschrieben:
    Maria Fechter, Oberamtsrätin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin | apl. Prof. Dr. Nikolaj Fischer, Universität Frankfurt am Main, Universität Kassel | Dr. Nils Harbeck, Rechtsanwalt, Hamburg | Holger Kawell, Diplom-Rechtspfleger, Landgericht Düsseldorf | Stefan Mroß, Diplom-Rechtspfleger, Obergerichtsvollzieher, Bühl/Baden | Uwe Salten, Diplom-Rechtspfleger, Iserlohn | Dr. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen | Dr. Denise Wiedemann, LL.M., Wiss. Referentin, MPI Hamburg

     

     

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    Mit dem Handbuch zum Europäischen Strafrecht ist unter Federführung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und in Herausgeberschaft renommierter Strafrechtswissenschaftler ein fundiertes und souverän geschriebenes Werk entstanden, das klar gegliedert, übersichtlich und verständlich keine Fragen offen lässt. Es liegt jetzt in zweiter Auflage vor.

    Die Neuauflage analysiert u.a. bereits

    • den im Februar 2014 verabschiedeten Vorschlag für eine Richtlinie über eine Europäische Ermittlungsanordnung: Sie soll den Mitgliedstaaten erlauben, unter differenziert geregelten Datenschutzbestimmungen grenzüberschreitend Ermittlungen zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern
    • den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Errichtung der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft als dezentral aufgebaute Einrichtung der EU: Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie die Erhebung der Anklage vor nationalen Gerichten sollen künftig von abgeordneten europäischen Staatsanwälten unter Leitung und Aufsicht des Europäischen Staatsanwalts durchgeführt werden.
    • den Verordnungsvorschlag der Kommission zu Europol als neuer Strafverfolgungsagentur: Die Behörde soll künftig wirksamer Informationen sammeln und analysieren und die Ergebnisse dann den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen können. So soll auch die Verbindung zwischen Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die operative Zusammenarbeit verstärkt werden, z.B. soll die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) in Europol integriert werden.
    • den Vorschlag der Kommission zur Reform von Eurojust: Die Justizbehörde soll künftig administrative Unterstützungshandlungen für die Europäische Staatsanwaltschaft erbringen.

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    Der neue Handkommentar versetzt Datenvermittlungsdienste, datenaltruistische Organisationen und Behörden in die Lage, die durch den Data Governance Act (DGA) eingeführten Regelungen und Instrumente für eine gemeinsame Datennutzung und einen sicheren Datenaustausch umzusetzen.

    Der Data Governance Act (DGA) schafft einen Rechtsrahmen für die Nutzung und Weitergabe von Daten in allen Sektoren – von Industrie- über Mobilitäts- und Gesundheitsdaten bis hin zu Daten im öffentlichen Bereich. Darüber hinaus will er das Vertrauen in die Institutionen, über die Daten geteilt werden können, stärken. Er gilt dabei sowohl für personenbezogene als auch für nicht-personenbezogene Daten.

    Der neue Handkommentar
    Der HK-DGA verbindet systematische Erläuterungstiefe mit dem nötigen Praxisbezug. Die durch den DGA eingeführten Mechanismen, Regelungen und Instrumente werden verständlich erklärt. Zudem wird das Zusammenspiel zwischen dem DGA, der DS-GVO und dem geplanten Data Act ausführlich erläutert, wodurch Datenvermittlungsdienste, datenaltruistische Organisationen und öffentliche Stellen in die Lage versetzt werden, ihre Dienste in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben anbieten zu können. Das Werk antizipiert außerdem mögliche Problemlagen für Unternehmen, die mit den genannten Akteuren Daten teilen.

    Schwerpunkte

    • Definition der betroffenen Adressaten
    • Voraussetzungen für Datennutzung und sicheren Datenaustausch
    • Abgrenzungsfragen zum Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisschutzrecht
    • Datenvermittlungsdienste
    • Datenaltruismus
    • Europäischer Dateninnovationsrat
    • Möglichkeit von Angemessenheitsbeschlüssen
    • Rechtsfolgen bei Verstößen


    Zielgruppen
    Datenintermediäre, datenaltruistische Organisationen, Datenschutzbeauftragte,
    Behörden, Rechtsanwaltschaft, Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen.

    Herausragende Expertise
    Das Werk wird von Prof. Dr. Louisa Specht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Universität Bonn, und Prof. Dr. Moritz Hennemann, Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau, verfasst.

     

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    Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
    um Fragen der Mitbestimmung wird immer öfter eine Einigungsstelle angerufen. Diese versucht, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Das Handbuch liefert das nötige Know-how, das die Autoren – erfahrene Rechtsanwälte und Richter – in zahlreichen Einigungsstellenverfahren erworben haben.

    Die 2. Auflage
    bringt alle behandelten Themen - von der Anrufung und Besetzung der Einigungsstelle über das Verfahren bis hin zur gerichtlichen Überprüfung und den Kosten des Einigungsstellenverfahrens – auf den neuesten Stand. Zahlreiche neue Urteile aller Gerichtsinstanzen sind ebenso berücksichtigt wie aktuelle Entwicklungen im Bereich Konfliktlösungstechniken.

    Schwerpunkte auf aktuellen Themen

    • Vereinbarung eines Sozialplanes
    • Verhandlungen über einen Interessenausgleich bei Betriebsänderungen,
    • Vereinbarung von Kurzarbeit oder Arbeitszeitkonten sind integriert.

    Besonders praxisnah
    Viele taktische Hinweise, Fallbeispiele, Muster und ausformulierte Musterbetriebsvereinbarungen helfen bei der unmittelbaren Umsetzungen, was Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände, Betriebsräte und Gewerkschaften, Rechtsanwälte sowie Vorsitzende von Einigungsstellen zu schätzen wissen.

    Herausgeber und Autoren:
    Dr. Frank Hahn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Christina Herbert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Stuttgart | Dr. Wolfram Sitzenfrei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Dr. Christiane Tischer, Rechtsanwältin, Stuttgart

     

     

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    Die DS-GVO hat ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert. Mitgliedsstaaten müssen europarechtliche Maßstäbe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen. Der neue Großkommentar ordnet bestehende Interpretationsansätze in ein europararechtliches Umfeld ein und besticht so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Möglichkeiten bieten.

    Die Datenschutz-Grundverordnung
    hat ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert. Die Mitgliedsstaaten müssen europarechtliche Maßstäbe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen.
    Der neue Großkommentar zur DS-GVO
    wird von führenden europäischen Juristinnen und Juristen verantwortet, die den europäisch und transnational geprägten wissenschaftlichen Diskurs umfassend auswerten. Die Kommentierungen berücksichtigen die bestehenden Interpretationsansätze auf nationaler Ebene, ordnen sie in ein europararechtliches Umfeld ein und bestechen so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Möglichkeiten bieten.
    Die Vorteile

    • Neue europarechtliche Argumentationsmuster für die nationale Interpretations- und Anwendungspraxis
    • Europarechtliche Einordnung der Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, v.a. Anwendungsbereich der DS-GVO
    • Schwerpunktsetzung auf aktuellen Themen:
      - Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing
      - „Recht auf Vergessenwerden“
      - „One-Stop-Shop“
      - Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen
      - Profiling
      - Pseudonymisierung und Anonymisierung
      - Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen
      - Datenschutzaudit und -zertifizierung

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    Das praxisnah geschriebene Rechtshandbuch Metaverse von Steege/Chibanguza gibt verlässliche Antworten auf die juristischen Herausforderungen, denen sich sowohl bereits im Metaverse Tätige als auch diejenigen, die vor den ersten Schritten in der neuen, virtuellen Welt stehen, stellen müssen.

    Das neue Rechtshandbuch
    Das praxisnah geschriebene Werk von Steege/Chibanguza gibt verlässliche Antworten auf die juristischen Herausforderungen, denen sich sowohl bereits im Metaverse Tätige als auch diejenigen, die vor den ersten Schritten in der virtuellen Welt stehen, stellen müssen. Es enthält durchweg wertvolle Handlungsanweisungen, um den rechtlichen Anforderungen im Metaverse gerecht zu werden.

    Eingehende Gesamtdarstellung

    • Vermittelt das erforderliche Grundlagenwissen
    • Erörtert für ein besseres Verständnis auch Themen aus anderen Disziplinen (z.B. Ethik, Technik, Ökonomie)
    • Enthält umfassende rechtsgebietsspezifische Erläuterungen (z.B. Regulierungsrecht, Künstliche Intelligenz, Datenschutzrecht)

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    Das Handbuch bereitet die plattformbezogenen Aspekte der neuen europäischen Rechtsakte systematisch auf, indem Punkt für Punkt die praktischen Auswirkungen für die Anbieter digitaler Dienste, die betroffenen Unternehmen sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen aufgezeigt werden.

    Mit dem europäischen Regulierungspaket in Sachen Online-Plattformen ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Das Ineinandergreifen der neuen Verordnungen wie dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act ist hochkompliziert.

    Das neue Plattformrecht
    Das Handbuch erläutert verständlich das Zusammenspiel der europäischen Rechtsakte und erklärt Punkt für Punkt die praktischen Auswirkungen für Anbieter digitaler Dienste, die betroffenen Unternehmen sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen.

    Die Vorteile des Handbuchs

    • lotst auch nichtjuristische Leser:innen durch die komplizierten Regelungen
    • erscheint zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um sich rechtzeitig vorzubereiten
    • gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.

     

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    Alkohol, Drogen, Medikamente – nicht selten führen Suchtmittel zu Störungen im Arbeitsverhältnis. Nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die Sicherheit im Betrieb kann beeinträchtigt werden.

    Das neue Handbuch erläutert:

    • Wirkweise von Suchtmitteln und Anzeichen für einen Missbrauch
    • Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für Suchtmittelkontrollen und -verbote
    • Rechtsfolgen von Abhängigkeit und Missbrauch
    • Handlungspflichten des Arbeitgebers
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Reaktionsmöglichkeiten wie Beschäftigungsverbot, Schadensersatz, Kündigung
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
    • Datenschutzaspekte

    Das Werk enthält sowohl Hinweise für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und darüber hinaus zahlreiche praxisrelevante Musterformulierungen für den Umgang mit der schwierigen und heiklen Materie.

     

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    Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche hat aufgrund der DS-GVO und des novellierten BDSG durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG, KDG-Durchführungsverordnung) und verschiedene weitere Normen eine vollkommene Neuregelung erfahren.

    Mit dem neuen Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht
    liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des Datenschutzrechts der katholischen Kirche vor.

    Schwerpunkte
    der Kommentierungen liegen auf den Abweichungen des kirchlichen Datenschutzrechts gegenüber der DS-GVO bzw. dem BDSG. Der Nutzer erkennt auf den ersten Blick, welche Regelungen auch im kirchlichen Bereich gelten, wie die kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind und welche kirchlichen Institutionen mit Datenschutzaufgaben betraut sind.
    Die Autoren
    Marcus Baumann-Gretza, Justitiar des Erzbistums Paderborn, Leiter der Unterkommission Datenschutz- und Melderecht/IT-Recht der VDD-Rechtskommission | Ursula Becker-Rathmair, Diözesandatenschutzbeauftragte, Leiterin des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/Main | Andreas Braun, M.A., LL.M., Universität Münster | Raimund J. Evers, Juris­tischer Referent, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Dr. Martin Fuhrmann, Leiter der Rechtsabteilung beim Verband der Diözesen Deutschlands | Dr. Danielle Gaukel, Syndikusrechtsanwältin, Bischöfliches Ordinariat Limburg | Prof. Dr. Felix Hammer, Diözesan­justitiar und Kanzler, Bistum Rottenburg-Stuttgart | Prof. Dr. Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Maike Herrlein, Universität Münster/Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Abteilung Weltliches Recht | Stephanie Melzow, Juristische Referentin, Katholisches Datenschutzzentrum, Dortmund | Steffen Pau, Diözesan­datenschutzbeauftragter, Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums, Dortmund | Prof. Dr. Peter Platen, Leiter der Abteilung Kirchliches Recht und Kanzler der Kurie, Bischöfliches Ordinariat Limburg; apl. Professor für Kirchenrecht, Universität Münster | Alexandra Recke, Juristische Referentin, DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. | Prof. Dr. Martin Rehak, Professor für Kirchenrecht, Universität Würz­burg, Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht | Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, Ordentlicher Professor für Kirchenrecht, Pontificia Università Gregoriana, Rom | Dr. Markus Schulten, Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn | Pia Marie Siebert, Universität Münster | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Universität Münster, Vorsitzender des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz | Matthias Ullrich, Datenschutzbeauftragter der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs, Schönebeck | Johanna Werpers, Universität Münster

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    Die 3. Auflage des Sydow, jetzt Sydow/Marsch, vereint nunmehr DS-GVO und BDSG in einem Band.

    Die umfangreiche Neuauflage kommentiert alle Vorschriften kompakt und tiefgreifend. Sie zeigt auf, wo die Praxisprobleme z.B. bei aktuellen Pandemie-Regelungen und Digitalisierungsfragen liegen und wann welche Regelungen gelten. Unter dem Strich: Eine „großartige Hilfestellung“ (K&R 5/2019, VIII) für den Praxisgebrauch.

    Die Neuauflage
    Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuerungen durch die alle Sektorenbereiche betreffende Digitalisierung, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz, Telekommunikationsbereich und bei der Verarbeitung sensibler Daten. Die neuen Entwicklungen auf Länderebene sind ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen der Schrems II-Entscheidung des EuGH.
    Ausgewiesene Schwerpunkte

    • Recht auf Vergessenwerden
    • Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
    • Umfang des Auskunftsrechts
    • Schadensersatzansprüche
    • Verarbeitung sensibler Daten
    • Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
    • Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis/Arbeitnehmerdatenschutz
    • Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
    • Über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
    • Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes

    Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind allesamt Spezialist:innen aus Wissenschaft und Praxis.
    Dr. Linda Bienemann | RAuN Arnd Böken | Andreas Johannes Braun, M.A., LL.M. | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. | RegDir Dr. Holger Greve | Dr. Nikolas Guggenberger, LL.M. | Prof. Dr. Michael Heghmans | RA Prof. Dr. Marcus Helfrich | Prof. Dr. Ansgar Hense | Prof. Dr. Albert Ingold | RA Paul C. Johannes, LL.M. | RiVG Dr. David Kampert | Prof. Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit | RiLG Dr. Reto Mantz | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) | RiLG Dr. Marian Müller | Dr. Nicholas Otto | PD Dr. Enrico Peuker | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Nicolas Raschauer | RA Bartholomäus Regenhardt, LL.B. | Prof. Dr. Philipp Reimer | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold | RAin Sabine Schwendemann | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. | DirArbG Dr. Jens Tiedemann | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh | Jacob Ulrich, M.A. | RA Robert Weinhold | Maria Wilhelm-Robertson | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth

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    Verbraucherrecht
    gehört zur Kernkompetenz der zivilrechtlichen Beratung.
    Das große Handbuch
    behandelt alle Beratungsbereiche, von der AGB-Prüfung bis zum Finanzdienstleistungsvertrag, vom Miet- bis zum Reisevertrag, in einem Band und berücksichtigt umfangreiche Änderungen.

    Verbraucherrecht
    gehört zur Kernkompetenz der zivilrechtlichen Beratung.
    Das große Handbuch
    behandelt alle Beratungsbereiche, von der AGB-Prüfung bis zum Finanzdienstleistungsvertrag, vom Miet- bis zum Reisevertrag, in einem Band und berücksichtigt umfangreiche Änderungen:

    • RL über den Warenhandel und digitale Inhalte
    • Verbrauchsgüterkauf
    • Verbraucherinsolvenzrecht und Verbrauchermusterklage
    • Judikate zum „Dieselgate“
    • datenschutzrechtliche Regelungen bei e-Commerce, Social Media oder Fernabsatz
    • Verbraucherrecht für Heimbewohner
    • Verbraucherbauvertrag.

     

     

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    Das Rechtshandbuch erläutert Werbetreibenden, InfluencerInnen und deren AuftraggeberInnen, worauf Sie beim Social Media Marketing achten müssen. Foto-, Urheber- und Wettbewerbsrecht werden ebenso behandelt wie Fragen des allgemeinen Persönlichkeits- und Medienrecht. Auch marken- sowie steuer- und werberechtliche Vorgaben sowie Grundlagen der Vertragsgestaltung werden verständlich erläutert.

    Der Mensch als Marke: Influencerinnen und Influencer in sozialen Netzwerken sind eines der größten Phänomene der digitalen Welt. Welche Rechtsregeln gelten, was ist noch erlaubt?
    Das neue Rechtshandbuch vermittelt in verständlicher Weise das nötige Rüstzeug zu allen relevanten Fragen aus den Bereichen Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Medien-, Wettbewerbs- und Werberecht, Jugend- und Datenschutz, Urheber- und Markenrecht, Steuerrecht/Künstlersozialkasse sowie Vertragsarten und Vertragsgestaltung.
    Auf einen Blick wird klar, welche Verpflichtungen bestehen, ob Abwehr- und Zahlungsansprüche zu befürchten sind, wer die oder der richtige Anspruchsberechtigte bzw. -gegnerin oder -gegner ist.

    Besonders praxisnah

    • Praktische Formulierungshilfen für Vertragsgestaltungen, z.B. Influencer-Werbe-Vertrag, Model-, Objekt-Release-, Bildlizenzvertrag
    • Konkrete Hilfen für die Durchsetzung der Ansprüche
    • Topaktuell: Berücksichtigt die jüngsten Reformen im Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze

    Ein Muss für die anwaltliche Beratung, für beauftragende Unternehmen und Influencende Personen.

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    Das neue Handbuch
    bietet juristischen Rat im Arbeits- und Aufenthaltsrecht für jedes Stadium der Beschäftigung von Ausländern:

    • Im Auswahlprozess: Umfasst z. B. bei einem Arbeitsplatzwechsel eine vorhandene Aufenthaltserlaubnis auch den neuen Job?
    • Im Beschäftigungsverhältnis: Welche Wirkung entfalten z. B. Beförderungen und Änderungen der Tätigkeiten, wenn diese mit befristeten/beschränkten Aufenthaltstiteln zusammentreffen?
    • Bei Beendigung: Was ist z. B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun – welche Mitteilungspflichten bestehen, wie wirkt sich dies auf den Aufenthaltsstatus aus?

    Das neue Handbuch
    bietet juristischen Rat im Arbeits- und Aufenthaltsrecht für jedes Stadium der Beschäftigung von Ausländern:

    • Im Auswahlprozess: Umfasst z. B. bei einem Arbeitsplatzwechsel eine vorhandene Aufenthaltserlaubnis auch den neuen Job?
    • Im Beschäftigungsverhältnis: Welche Wirkung entfalten z. B. Beförderungen und Änderungen der Tätigkeiten, wenn diese mit befristeten/beschränkten Aufenthaltstiteln zusammentreffen?
    • Bei Beendigung: Was ist z. B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun – welche Mitteilungspflichten bestehen, wie wirkt sich dies auf den Aufenthaltsstatus aus?

    Topaktuell: Alle Neuregelungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind berücksichtigt. Auf die Besonderheiten einer coronabedingten Ausreise und der Aufnahme/Wiederaufnahme einer Beschäftigung im Inland wird eingegangen.

    Die Autoren
    befassen sich als Experten in ihrer anwaltlichen Beratungspraxis schwerpunktmäßig mit Fragen der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in Deutschland:
    Rechtsanwältin Dr. Petra Timmermann, Fachanwältin für Arbeitsrecht | Rechtsanwältin Dr. Julia Uznanski, LL.B. | Rechtsanwalt Dr. Gunter Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Maître en Droit | Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus

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    Die Neuauflage behandelt alle typischen und pandemiebedingt neuen Fragestellungen, vom Beherbergungsvertrag über das Pauschalreiserecht bis hin zu den Fluggastrechten, aus einer Hand. Vom klaren Blick auf effiziente Falllösungen profitieren die Rechtsberater:innen von Verbraucher:innen, Reiseveranstalter:innen und -vermittler:innen.

    Die Tourismuswirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen, die besonders schwer von den Folgen der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen. Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme, denen sich die Neuauflage des Tonner/Bergmann/Blankenburg widmet. Dazu gehört in erster Linie die Frage, wann ein Reisender von einer Reise zurücktreten kann, ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. Es gibt immer mehr Urteile dazu, doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die Judikatur auf, sondern weist auch Wege zur Lösung von Problemen, zu denen sich die Rechtsprechung bislang nicht äußern konnte.
    Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues Insolvenzschutzrecht anzuwenden, das einen tiefen Einschnitt für das Reiserecht bedeutet und alle, die sich mit Reiserecht zu befassen haben, zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz, das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG).
    Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage.
    Schließlich reißt der Strom der Entscheidungen des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab, was Anlass zu einer gründlichen Überarbeitung des einschlägigen Abschnitts in der Neuauflage gab.
    In weiteren Kapiteln behandelt das Buch

    • die Reisevermittlung,
    • Fahrgastrechte,
    • den Hotelvertrag,
    • Reiseversicherungen,
    • das Lauterkeitsrecht in der Touristik und
    • Gerichtsstand und anwendbares Recht.

    Die Autorinnen und Autoren erörtern u.a. folgende Fragen:

    • Corona: Wann sind kostenlose Stornierungen zulässig?
    • Wann bedeutet Corona einen unvermeidbaren, außerordentlichen Umstand, der zur kostenlosen Stornierung berechtigt?
    • Wie wahrscheinlich muss dieser Umstand sein?
    • Welche Folgen hat eine Reisewarnung?
    • Welche Auswirkungen haben Quarantänevorschriften oder Einreisebeschränkungen?
    • Darf die Rückzahlung durch einen Gutschein ersetzt werden?
    • Neue Insolvenzschutzregeln: Was müssen Reiseveranstalter:innen beachten?
    • Wie ist der Deutsche Reisepreissicherungsfonds organisiert, bei dem sich Reiseveranstalter:innen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Jahresumsatz absichern müssen?
    • Welche Sicherheiten müssen Reiseveranstalter:innen leisten, die sich über den Reisesicherungsfonds absichern?
    • Wie ist gewährleistet, dass der Reisesicherungsfonds auch in der Aufbauphase nicht zahlungsunfähig wird?
    • Reisevermittlung: Stationärer Vertrieb und Online-Plattformen
    • Wann ist das stationäre Reisebüro Vermittler von Fremdleistungen, wann wird es zum Eigenveranstalter?
    • Ist das Reisebüro noch Handelsvertreter?
    • Welche Informationspflichten obliegen dem Reisevermittler:in?
    • Was sind verbundene Reiseleistungen?
    • Fluggastrechte: Auswirkungen von Corona und immer wieder neue EuGH-Entscheidungen
    • Welche Probleme bringt die Erstattung des Flugpreises bei wegen Corona stornierter Flüge mit sich?
    • Kann die Erstattung des Flugpreises durch einen Gutschein ersetzt werden?
    • Welche Ansprüche hat der Fluggast, wenn mehrere Flugfahrtunternehmen an der Beförderung beteiligt sind?
    • Kann bei einem Streik eine Ausgleichszahlung verlangt werden?

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    Städtebauliche Verträge sind das kommunale Mittel der Wahl. Das neue Handbuch gibt rechtssichere Klauseln, Vertragsmuster und Formulierungsvorschläge an die Hand – egal, ob es um Verträge über den Einsatz von erneuerbaren Energien, „Umsiedlungs“-Verträge oder Abwendungs- und Ablösevereinbarungen geht.

    Städtebauliche Verträge gestalten – aber wie?
    Städtebauliche Verträge sind das kommunale Mittel der Wahl – gerade bei aktuellen Themen wie klimagerechte Stadtentwicklung, Nachverdichtung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Konkrete Handlungsanleitungen sind gefragt.

    Beraten – Formulieren – Durchsetzen
    Das neue Handbuch gibt rechtssichere Klauseln, Vertragsmuster und Formulierungsvorschläge an die Hand – ergänzt um ausführliche Erläuterungen zu den Problemen, die typischerweise mit dem Einsatz des jeweiligen Vertragstyps verbunden sind. Profitieren Sie vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expert:innen, direkt umsetzbar bei

    • der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen;
    • der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele;
    • Kostenübernahmeregeln;
    • Vorhaben- und Erschließungsplänen.

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    er Veith/Gräfe/Gebert
    ist das Praxishandbuch erster Wahl für erfolgreich geführte Versicherungsverfahren: Punkt für Punkt wird für jede Versicherungssparte erläutert, welche versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen zu beachten und wie diese vorzutragen und zu beweisen sind. Damit vermittelt es das unverzichtbar hohe Maß an taktischem Geschick und Professionalität für erfolgreiches Handeln in- und außerhalb eines Prozesses.

    Die Neuauflage
    • enthält alle aktuellen Versicherungsbedingungen
    • berücksichtigt neue Entwicklungen in der Rechtsprechung insbesondere zum Widerrufs- und Widerspruchsrecht in der Lebensversicherung, „Schlüsselgewalt“ in der Kfz-Kasko-Versicherung und Insolvenzhaftung der Geschäftsführer in der D&O-Versicherung
    • implementiert wichtige Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
    • beinhaltet neue Kapitel zur Cyber- und W&I-Versicherung

    Rechtsanwälte und Praktiker der Versicherungswirtschaft profitieren vom Erfahrungsschatz führender Versicherungsexperten durch
    • eine gelungene Kombination aus Praxis- und Formularhandbuch
    • Lösungen auch für schwierige und spezielle Fragestellungen
    • alle wichtigen Versicherungssparten in einem Band
    • einen großen Fundus an Urteilen und umfangreichen Literaturhinweisen

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    Das bereits in 8. Auflage erscheinende Standardwerk bietet einen fundierten Überblick über das gesamte Sorge- und Umgangsrecht. Die beiden Autoren erläutern als ausgewiesene Experten des Kindschaftsrechts zudem alle aktuellen Entwicklungen, wie etwa zum Wechselmodell oder zum gerichtlich gebilligten Vergleich.

    Das bereits in 8. Auflage erscheinende Standardwerk bietet einen fundierten Überblick über das gesamte Sorge- und Umgangsrecht. Die beiden Autoren erläutern als ausgewiesene Experten des Kindschaftsrechts zudem alle aktuellen Entwicklungen, wie etwa zum Wechselmodell oder zum gerichtlich gebilligten Vergleich. Ob

    • ausgefeilte Argumentationslinien,
    • praktische Lösungsvorschläge
    • zukünftige Entwicklungen,
    • internationale Rechtsgrundlagen,
    • praxistaugliche Schriftsatzmuster
    • der „Völker/Clausius“ bietet alles zum rechtssicheren Umgang mit der sensiblen Materie. Die Neuauflage bereitet die aktuelle Rechtsprechung für die Praxis auf und bietet jetzt zudem ein Kapitel zur Verfassungsbeschwerde in Kindschaftssachen.

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    Das kirchliche Arbeitsrecht betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeiter. Das neue Handbuch bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen u.a. aus den Bereichen Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Beschäftigtendatenschutz und Rechtsschutz.

    Das kirchliche Arbeitsrecht
    der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle.

    Das neue Handbuch
    bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen und Rechtsprobleme:

    • Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrichtlinien, Loyalitätspflichten, außereheliches Verhalten, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsregelungen, Beteiligung Mitarbeitervertretungen)
    • Kollektivarbeitsrecht („Dritter Weg“, Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretungsrecht – MVG.EKD, MAVO -, Arbeitskampfrecht, Schlichtung)
    • Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz (Anwendungsbereich/-vorrang DS-GVO/BDSG versus DSG-EKD und KDG, Beschäftigtendatenschutz, Zulässigkeit der DV, Informationspflichten, Sanktionen und Rechtsbehelfe)
    • Rechtsschutz (innerkirchliche Schlichtungsstellen, kirchliche Arbeitsgerichte, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckung)

    Aktuell
    Die neuesten Entscheidungen des BAG wie des EuGH (z.B. Egenberger-Entscheidung) sind durchgängig berücksichtigt.

     

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    Der Trend zur Stiftungsgründung in Deutschland ist seit Jahren ungebrochen und setzt sich Jahr für Jahr in einer wachsenden Zahl von neu errichteten Stiftungen fort. Die Rechtsquellen des Stiftungsrechts befinden sich nicht nur im BGB, sondern auch in zahlreichen Landesstiftungsgesetzen, darüber hinaus sind steuerliche Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts, gleichfalls verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen bei Errichtung und Führung der Stiftung zu beachten.

    Das Handbuch deckt die Bereiche

    • Rechtsformwahl
    • Stiftungsgründung und Organisationsstruktur
    • Stiftungsvermögen, Anlage und Behandlung von Vermögenszuwendungen
    • Haftung der Stiftungsorgane
    • Stiftungsaufsicht als Schutz des Stifterwillens
    • Stiftungen als Arbeitgeber, als Parteien im Zivilprozess, in der Insolvenz
    • Besonderheiten der kirchlichen Stiftungen
      in großer Detailfülle ab. Wissenschaftlich profund, aber mit hoher Praxisnähe
    • stellt es ausführlich die Gründung und Führung der Stiftung dar und unterstützt im Detail bei der rechtlichen Gestaltung der facettenreichen Herausforderungen
    • behält zu allen materiellrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten stets die steuerliche Seite im Blick
    • zeigt anhand von Praxisbeispielen konkrete Problemlösungen auf und
    • unterstützt mit Formulierungshinweisen für die Satzungsgestaltung

    Herausgeber und Autoren stehen für überragende Expertise im Stiftungsrecht:
    Prof. Dr. Bernd Andrick, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, a.D., Rechtsanwalt, Münster | Prof. Dr. Christian Fischer, Universität Jena | Dr. Stefan Fritz, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt, Bochum | Dr. Maximilian Haag, LL.M., Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Bonn | Dr. Rafael Hörmann, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Volker Michael Jänich, Universität Jena | Prof. Dr. Michael Kilian, Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Kurt-Dieter Koschmieder, Universität Jena | Dr. Tom Lassmann, LL.M. (N.S. Wales), Rechtsanwalt, Hamburg | Prof. Dr. Gerhard Lingelbach, Universität Jena | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Erwin Müller, Rechtsanwalt, Potsdam | Dr. Kristin Nettelnbrecher, München | Dr. Ingo Oellerich, Richter am Finanzgericht, FG Münster | Dr. Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Städtetag, Wiesbaden | Annette Sachse, Steuerberaterin, Erfurt | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Prof. Dr. Berit Sandberg, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin | Prof. Dr. Martin Schulte, Technische Universität Dresden | Dr. Sebastian Schwintek, Berlin | Dr. Kay Seidemann, Westsächsische Hochschule Zwickau | Dr. Till Veltmann, Rechtsanwalt, Hamm | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Prof. Dr. Olaf Werner, Universität Jena | Stefan Winheller, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin

     

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    Das Praxishandbuch stellt umfassend die juristischen Aspekte der in vielen Unternehmen gegenwärtigen Problematik dar. In der aktuellen 5. Auflage wird auf neue Phänomene wie Cyber-Mobbing, Social-Media-Mobbing, Bashing und Mobbing-Missbrauch eingegangen. Gezielt werden dabei die jeweiligen Handlungsoptionen für die betrieblichen Akteure und die Mobbingopfer aufgezeigt.

    Die Neuauflage informiert Sie auf aktuellem Stand umfassend über alle Aspekte des Mobbings und zeigt übersichtlich die Handlungsmöglichkeiten aller Beteiligten auf. Der Autor ist Anwalt und Referent in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit und durch seine langjährige praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten ein ausgewiesener Experte.

    Aus dem Inhalt

    • Strafrechtliche Aspekte
    • Schadensersatzrechtliche Aspekte
    • Arbeitsrechtliche Aspekte
    • Sozialrechtliche Aspekte
    • Dienstrechtliche Aspekte
    • Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats
    • Handlungsmöglichkeiten des Mobbingbetroffenen

    Das Handbuch ist der ideale Ratgeber für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsverbände, Betriebs- und Personalräte.

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    Der „Zerey“
    Das Handbuch Finanzderivate ist das hochgelobte Referenzwerk für eine professionelle Beratung in allen wesentlichen Rechtsfragen zum Thema Derivate. Es beinhaltet auch die luxemburgische, österreichische und schweizerische Rechtslage. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern sowie Juristen in Banken, Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften werden praxisgerechte Beratungs- und Umsetzungsstrategien aufgezeigt.
    Die 5. Auflage
    Der neue „Zerey“ berücksichtigt alle Änderungen u.a. der (technischen) Regulierungsstandards zu den Risikominderungstechniken, den Vorgaben zur Vertragsdokumentation sowie neuere Entwicklungen in der Vertragspraxis.

    Aktuelle Schwerpunkte:

    • Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Behandlung von Finanzderivaten (grundlegend neugefasste gesetzliche Nettingregelungen (§ 104 InsO)), vorinsolvenzrechtliche Maßnahmen für regulierte Institute (KredReorgG, SAG, SRM-VO, KWG und WpHG) und geplante Maßnahmen für nicht-regulierte Unternehmen (StaRUG))
    • Netting-Anzeige
    • Derivate auf Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte
    • ESG-linked Derivate
    • Einsatz von Derivaten i.V.m. Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen
    • EMIR-Pflichten (Clearing, Reporting, EMIR Refit und Risikominderung, insbesondere Initial Margin)
    • Total Return Swaps (TRS)
    • Credit Linked Notes (CLNs)
    • Produktbedingungen von Zertifikaten
    • Elektronisches Wertpapierregister und Derivate
    • Contracts for Differences (CFDs)

    Geschrieben von führenden Expertinnen und Experten aus Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rating-Agenturen, Banken und Hochschulen bieten Ihnen ihre Kompetenz und Erfahrung.
    Prof. Dr. Frank Altrock | RA Okko Hendrik Behrends | SyndikusRA Henrik Beneke, LL.M. | RA Dr. Markus Benzing | Jens Berger | SyndikusRA Ralph Beyer | Dr. Ana de Corbavia-Perisic, lic oec. HSG, MSc | RA Dr. Andreas Dehio | RA Sebastian Dey | RAin Prof. Dr. Andrea Diefenhardt | RA Oliver Dreher, LL.M. | RA Martin Ebner, LL.M. | Christian Eck | RA Dr. Jan Endler | RA Dr. Jörg Fried | RA Daniel Haeberli, LL.M. | RA Dr. Robin Helmke, LL.M. | RA Dr. Navid Kater | Brigitta Kieninger | André Kobinger, M.Sc. | SyndikusRA Dr. Lambert Köhling, LL.M. | RAin Dr. Jasmin Kölbl-Vogt | RAin Dr. Johanna Kübler | Dr. Volker Läger | RA Andreas Lange | SyndikusRA Dr. Rudolf Lemke | Sven-Patrick Maier, MBA, MSc | Clemens Marckhoff | Dorothea Merz | RA u StB Andreas Patzner | RA Stefan Paulmayer | RA Alexander Ruschkowski | RA Henning von Sachsen-Altenburg | RA Kai Schaffelhuber | SyndikusRA Dr. Lukas Schmidt | RA Dr. Christian Schmitt | RA Dr. Patrick Scholl |RA Dr. Gunnar Schuster, LL.M. | Dr. Ulrich Schüwer | RAin Dr. Zsuzsanna Sessel-Zsebik, LL.M. | Peter Stähler | RA Dr. Christian Storck, LL.M. | RA Gerd Stuhlmacher | RA Marc Voelcker, LL.M. | RA Jakob Wallner, LL.M.Eur | WP u StB Thomas Wildner | RA Dr. Frederik Winter | RA Dr. Jean-Claude Zerey, LL.M.

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    Auf das neue Bürgergeld reagiert der „Zimmermann“ unmittelbar, erweitert seine Schwerpunkte und

    • bezieht nun das gesamte Grundsicherungsrecht ein;
    • wendet sich an alle mit der Materie befassten Einrichtungen: Sozialbehörden, Sozialrechtsberatung und Anwaltschaft;
    • deckt inhaltlich alles zum neuen Recht ab;
    • besticht durch unzählige, auf die Neuregelungen abgestimmte Berechnungsbeispiele und Musterschriftsätze.

    Der „Zimmermann“ ist das Standardwerk für die erfolgreiche Bearbeitung von Fällen im Existenzsicherungsrecht. Seine Vorteile:

    • Praxisorientierte Darstellung aller Anspruchsgrundlagen
    • Behandelt das gesamte Themenspektrum: Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz, Gebühren und Kostenerstattung inkl. Prozesskostenhilfe

    Die Reformauflage zum Bürgergeld
    Das neue Bürgergeld tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II. Hierauf reagiert der „Zimmermann“ unmittelbar und erweitert seine Schwerpunkte:

    • Er bezieht nun das gesamte Grundsicherungsrecht ein
    • wendet sich an alle mit der Materie befassten Einrichtungen (Sozialbehörden, Sozialrechtsberatung und Anwaltschaft)
    • deckt inhaltlich alles zum neuen Recht ab: von den neuen Bezugsvoraussetzungen über die Regelungen für Einkommen, Vermögen und Wohnung bis hin zur neuen Eingliederungsvereinbarung und
    • besticht durch viele, auf die Neuregelungen abgestimmte Beratungsstrategien, Berechnungsbeispiele und Musterschriftsätze.

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    Formulare

    Das Formularbuch deckt mit annähernd 900 praxiserprobten Mustern in jetzt 66 Spezialgebieten das gesamte Spektrum des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab. Die 3. Auflage widmet sich den aktuellsten Entwicklungen in der Rechtspraxis, so auch dem neu aufgenommenen und hochbrisanten Katastrophen- und Infektionsschutzrecht.

    Das Formularbuch
    Mit seinen annähernd 900 Mustern erleichtert der „Eiding/Hofmann-Hoeppel“ die Mandatsbearbeitung entscheidend. Die 66 behandelten Spezialgebiete decken alle praxisrelevanten Themengebiete von Baurecht bis Vergaberecht ab.

    Die 3. Auflage

    Die Neuauflage bringt alle Beiträge auf den neuesten Stand, berücksichtigt sämtliche Gesetzesnovellen der letzten Jahre und verarbeitet alleine über 1.000 neue obergerichtliche Entscheidungen. Egal, ob es um das neue Infektions- und Katastrophenschutzrecht, neuartige Demonstrationsformen (sog. „Spaziergänge“), die Neuregelungen im Bau- oder im Migrationsrecht geht: Sie finden die passende Formulierung auf aktuellem Stand.

    Besonders hilfreich

    Die Mustertexte sind durchgängig praxiserprobt, verbinden materielles Recht mit Verfahrensrecht und sind gespickt mit Praxishinweisen. Alle Formulare sind, inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze, im kostenlosen Onlinezugang abrufbar. Effektiver geht es nicht.

    Meister:innen ihres Fachs:
    RA Dr. Eberhard Baden, FAVerwR, FABAR; RA Dr. Jochen Bernhard; RA Prof. Dr. Lutz Eiding, FAVerwR; RA Dr. David Elshorst, FAVerwR; RAin Dr. Beatrice Fabry, FAinVergabeR; RA Dr. Martin Faußner, FAVerwR; RA Dr. Till Fischer, FABAR; RA Prof. Dr. Roland Fritz, M.A., Zertifizierter Mediator; RA Dr. Andreas Geiger; RA Prof. (Yeditepe Univ. Istanbul) Dr. Rolf Gutmann, FAVerwR u FAMigR; Dipl.-Vw (FH) Matthias Heck; Prof. Dr. Christian Heitsch; RA Dr. Jürgen Herrlein, FAStR u FAMuWR; Dr. iur. utr. Jochen Hofmann-Hoeppel; RA Dr. Hans Wolfram Kessler, FAVerwR; MinDir Dr. Michael Luber, LL.M. Eur.; RegDir‘in Dr. Saskia Lukasch; RA Dr. Stefan Meßmer; RA Dr. Martin Ott; RAin Ursula Philipp-Gerlach, FAinVerwR; OB Dr. René Pöltl,; Prof. Dr. Ralf Roßkopf; Dipl.-Vw’in (FH) RAin Verena Rösner; RA Dr. Matthias Schröder; RA Dr. Frank-Florian Seifert, FAVerwR; RegDir’in Dr. Anna Seulen; RA Frank Wieland, FAVerwR und RAin Manuela Wieland, FAinVerwR u FAinArbR.

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    Unter Berücksichtigung der jüngsten WEG-Reform haben renommierte Richter:innen, Fachanwält:innen sowie Immobilienmanager:innen Mustertexte entwickelt, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis entsprechen: Muster für die Anwaltschaft, die in der Verwaltungspraxis funktionieren, juristisch saubere Lösungen durch rechtssichere Formulare für die Hausverwaltungen sowie Vorschläge für Urteile, Verfügungen und Beschlüsse zu allen Verfahrenssituationen für die Justiz.

    Unter Berücksichtigung der jüngsten WEG-Reform haben renommierte Richter:innen, Fachanwält:innen sowie Immobilienmanager:innen Mustertexte entwickelt, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis entsprechen: Muster für die Anwaltschaft, die in der Verwaltungspraxis funktionieren, juristisch saubere Lösungen durch rechtssichere Formulare für die Hausverwaltungen sowie Vorschläge für Urteile, Verfügungen und Beschlüsse zu allen Verfahrenssituationen für die Justiz. Die zahlreichen Muster sind eingebettet in die Darstellung der materiellen Grundlagen und werden ergänzt durch viele Praxishinweise und Beispiele.

    Das Themenspektrum spiegelt alle Stadien wider: vom Entstehen und der Verwaltung der Gemeinschaft nach WEG über den Streit und die gerichtliche Auseinandersetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.

    Die 4. Auflage geht ausführlich auf die Änderungen durch die WEG-Reform ein und behandelt u.a. die konfliktträchtigen Themen:

    • Bauliche Veränderungen
    • Kostentragung
    • Klimaschutz
    • Elektrifizierung
    • Barrierefreiheit
    • Sachkunde der Hausverwaltungen
    • Datenschutz

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    Über 80 Muster und Erläuterungen von der Stellenausschreibung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zur Betriebsvereinbarung bietet der Band „Arbeitsrecht“ aus der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung.

    Die Praxis findet, gegliedert nach typischen Fallkonstellationen, Muster zu
    •    Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Bewerberauswahl, Personalfragebogen, Absage
    •    Befristete und unbefristete Arbeitsverträge mit Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern
    •    Probezeitverlängerung, Umsetzung des AGG, Zeugnis und vieles mehr.

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    Der Band Erbrecht der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung bietet mit über 150 Mustern eine ebenso konzentrierte wie ausführliche und in der Praxis unverzichtbare Unterstützung bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.

    Typische Gestaltungskonstellationen beim Einzeltestament werden ebenso dargestellt wie Ehegattentestament und Erbverträge, besonders eingegangen wird auf spezielle Gestaltungssituationen bei gemeinschaftlichen Testamenten. Weitere Kapitel widmen sich Erbverträgen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, Fällen mit Auslandsberührung und vielem mehr.

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    Die Gestaltung von Eheverträgen bildet den zentralen Schwerpunkt der Vertragsgestaltung im Familienrecht mit ihren über 200 detailreichen Mustern.

    Vermögensrechtliche Regelungen, Unterhaltsregelungen, Regelungen über den Versorgungsausgleich und steuerliche Besonderheiten sind darin nur Teilbereiche der insgesamt vorkommenden Lebenssachverhalte.
     
    Einen weiteren Schwerpunkt der vertragsgestaltenden Beratung im Familienrecht bilden die notariellen Scheidungsvereinbarungen und die Prozessvergleiche. 

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    Die Kapitalgesellschaften sind Gegenstand des Bandes Gesellschaftsrecht I der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung. Der Nutzer erhält Muster für sämtliche Stationen im Lebenszyklus einer Kapitalgesellschaft von deren Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zu Auflösung und Liquidation.

    Der GmbH-Teil beleuchtet Gesellschaftsverträge, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat, Verfügungen über Geschäftsanteile, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge, Ausscheiden von Gesellschaftern. 

    Der Teil zur Aktiengesellschaft befasst sich insbesondere mit Satzungen, Aktien, Aktienurkunden und Übertragung von Aktien, Vorstand und Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge und Auflösung bzw. Abwicklung der AG. 

    250 Muster unterstützen den Praktiker Gesellschaftsrecht bei seiner täglichen Arbeit.

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    Der Einzelkaufmann und die Personengesellschaften sowie Verein, Stiftung, eingetragene Genossenschaft und Verträge des Rechtsanwalts bilden die Teile des Bandes Gesellschaftsrecht II der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung.

    Teil 1 von Artur Teichmann, Dr. Katharina Stüber und Dr. Andreas Rohde befasst sich mit dem Einzelkaufmann, der BGB-Gesellschaft, der OHG, KG und GmbH & Co. KG. Vor der Klammer unternehmerischen Handelns stehen die Regeln des HGB; die Darstellungen zum Einzelkaufmann bieten u.a. 40 ausführliche Muster zu Prokura, Handlungsvollmacht und Generalvollmacht.

    Zur BGB-Gesellschaft werden u.a. Gesellschaftsverträge, Regelungen zur Geschäftsführungsbefugnis, Wettbewerbsverbote und Regelungen anlässlich des Todes eines Gesellschafters mit 15 Mustern dargestellt. 

    Die Ausführungen zur OHG beinhalten Anmeldung, Gesellschaftsverträge, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern und zahlreiche zugehörige Registeranmeldungen bis hin zu Erlöschen der Gesellschaft bzw. deren Fortsetzung bei noch nicht abgeschlossener Liquidation. Über 30 Muster unterstützen den Praktiker bei der täglichen Arbeit. 

    Zur Kommanditgesellschaft werden 20 Muster zu Gesellschaftsverträgen, Verträgen über Ein- und Austritt von Kommanditisten und Komplementären, Einlageerhöhungen und die zugehörigen Anmeldungen geboten. Ausführungen zur GmbH & Co. KG ergänzen die Darstellung zur KG mit weiteren Mustern.

    Teil 2 zum Verein und Teil 3 zur Stiftung geben die grundsätzlichen zur Gründung und Führung von Verein und Stiftung notwendigen Informationen mit zahlreichen Mustern. 

    Teil 4 zur Genossenschaft von Dr. Marcus Geschwandtner erläutert die Genossenschaft und stellt deren Satzung ausführlich mit Erläuterungen dar. 

    Teil 5 zu den Verträgen des Rechtsanwalts bietet nicht nur Ausführungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen von Zusammenschlüssen von Anwälten zu Partnerschaft, Rechtsanwalts-GmbH und Bürogemeinschaft, sondern stellt auch einen Kaufvertrag über eine Rechtsanwaltssozietät sowie Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten bis hin zu Verträgen beim Ausscheiden aus der Sozietät dar. Für diesen Teil zeichnet Dr. Bernhard Dombek verantwortlich.

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    Der Band Miete/Grundstück/Wohnungseigentum der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung bietet eine Fülle von Vertragsgestaltungen für zahlreiche Beratungssituationen rund um die Immobilie und das Grundstück.

    In Teil 1, Miete (Duijn/Scheff/Spörl/Wisselmann/Zwißler), werden in über 100 Mustern neben vollständigen Mietverträgen zahlreiche Einzelklauseln zu deren Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Mandanten dargestellt. Weitere Muster decken die Fälle von Mieterhöhung, Änderung von Nebenkosten, Vereinbarung einer Staffelmiete und vieles mehr ab.

    Ein weiteres ausführliches Kapitel befasst sich mit der Gewerberaummiete, bei der ebenfalls vollständige Mietverträge ebenso wie die Einzelklauseln ausführlich erläutert und formuliert werden. Darüber hinaus bieten weitere Muster mit Vertragsstraferegelungen, Betriebspflichten, Instandsetzung und Instandhaltung, der Durchführung von Kleinreparaturen und baulichen Änderungen und vielen weiteren Einzelsituationen rechtssichere und aktuelle Unterstützung.

    Ein drittes Kapitel bietet Verträge zum Bereich der Pacht.

    Notar Dr. Ulrich Hönle bietet in Teil 2 des Bandes mehr als 60 erprobte Vertragsmuster zum Erwerb bebauter Grundstücke, unvermessener Teilgrundstücke, zu Erbbaurechten, zur Bestellung von Dienstbarkeiten und anderen Belastungen des Grundstücks, insbesondere der Hypotheken.

    Teil 3 zur Wohnungseigentümergemeinschaft von RiAG Dr. Andrick Abramenko und Dr. Hans Steege deckt die Bereiche der Begründung von Wohnungseigentum und Teileigentum, der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung, der Umwandlung und Aufhebung von Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum sowie des Verwaltervertrages und der Verwaltervollmacht ab. Über 70 Muster unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen rund um das Wohnungseigentum. 

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    Die FormularBibliothek Vertragsgestaltung enthält vielfältige Vertragsmuster für die alltägliche Praxis in Angelegenheiten des Privaten Baurechts.

    Die FormularBibliothek Vertragsgestaltung enthält vielfältige Vertragsmuster für die alltägliche Praxis in Angelegenheiten des Privaten Baurechts. Dort sind gerade im Bereich der Vertragsgestaltung vorausschauendes Denken und das Erkennen von Rechtsentwicklungen von besonders großer Bedeutung. Band 7 beinhaltet mehr als 400 praxiserprobte und hoch detaillierte Muster und Bausteine zu allen Anforderungen, Situationen und Konstellationen für den Abschluss und die Durchführung von BGB- und VOB-Bauverträgen.

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    Der Band Schuldrecht der FormularBibliothek | Vertragsgestaltung beinhaltet die Teile Kaufrecht, Franchiserecht, Darlehen, Bürgschaft, Werkvertragsrecht und IT-Recht.

    Teil 1 zum Kaufrecht von Dr. Jens Kröger und Heinrich Sternemann bietet Erläuterungen und über 40 Muster zum Kauf beweglicher Sachen und Rechte. Dabei werden in bewährter Weise vollständige Verträge wie auch Einzelklauseln für deren Individualisierung ausführlich vorgestellt. 

    Teil 2 zum Darlehen von Kathrin Zittel bietet Vertragsgestaltungen für private Darlehensverträge.

    Teil 3 zur Bürgschaft von Kathrin Zittel bietet Erläuterungen zum materiellen Recht, u.a. mit Mustern zu Patronatserklärungen und verschiedenen Bürgschaftsverträgen mit Ergänzungen, um diese an die jeweilige Beratungssituation anzupassen. 

    Teil 4 zum IT-Recht von Dr. Michael Kummermehr hilft bis ins Detail bei der Gestaltung von Verträgen über die Softwareerstellung, die Überlassung von Standardsoftware, die Quellcodehinterlegung, die Gestaltung von Online-Shops, Online-Aktionen und vielem mehr. 30 Muster zu allen wichtigen Bereichen des IT-Rechts unterstützen rechtssicher die Vertragsgestaltung in einem Bereich, der aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken ist. 

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    Das 1. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess enthält über 100 Muster und detaillierte Erläuterungen der materiellrechtlichen und prozessualen Voraussetzungen von der Mandatsannahme über den gesamten Instanzenzug im Arbeitsgerichtsprozess. Abmahnung, alle Kündigungsarten und -schutzprozesse, Klagen auf Überstundenvergütung, Zeugniserteilung und viele weitere Themen einschließlich Vergütungsrecht sind abgebildet.

    Aus dem Inhalt:
    •    Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Mandats
    •    Verhaltensbedingte, betriebsbedingte, personenbedingte Kündigung und Änderungskündigung
    •    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
    •    Überstundenvergütung
    •    Zeugniserteilung
    •    Anhörungsrüge, Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde

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    Buch 2 der FormularBibliothek | Zivilprozess bietet über 150 praxiserprobte Muster zu familiengerichtlichen Verfahren vom vorgerichtlichen Bereich bis zur Vollstreckung.

    Familienrecht ist mehr als nur die Ehescheidung – mit konzentrierter, beispiellos praxisnaher Darstellung zu Anspruchsgrundlagen und Verfahren wird das Familienrecht verständlich und auf der Basis jahrzehntelanger Berufserfahrung erschlossen. Der Band enthält mehr als 150 Muster u.a. zu Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Verfahrenskostenhilfe, Gewaltschutz, Wohnungszuweisung, Umgangsrecht und zu vielem mehr.

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    Das 4. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess beinhaltet die Themen Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. Über 70 Muster unterstützen bei der erfolgreichen Führung der wichtigsten Verfahren bei der Beratung von Unternehmen.

    Teil 1: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Durchsetzung von Wettbewerbsverboten, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Ausschluss von Gesellschaftern – all diese und zahlreiche weitere Themenbereiche des Gesellschaftsrechts werden umfassend erläutert und in mehr als 40 ausführlichen Mustern aufbereitet.

    Teil 2: Abmahnungen, Verpflichtungserklärungen, Unterlassungserklärungen und Schutzschriften im vorprozessualen Stadium, sowie die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche im Gerichtsverfahren sind in aller Ausführlichkeit unter materiellrechtlichen und prozessualen Aspekten dargestellt; hinzu kommen die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung. Über 30 Muster helfen, Wettbewerbsstreitigkeiten in den Griff zu bekommen.

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    Rund um die selbst genutzte oder vermietete Immobilie entzünden sich zahlreiche Streitigkeiten, die im anwaltlichen Berufsalltag eine große Rolle spielen. Hierzu bietet das 3. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess fundierte Informationen und hilft mit über 140 ausführlichen Mustern.

    Teil 1: Alle Streitigkeiten aus Mietverhältnissen von der Eigenbedarfskündigung bis zur Mieterhöhung auf dem neuesten Stand – alle Mietrechtsreformen durch das MietrechtsanpassungsG, die Gesetze zur Vergleichsmiete und zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn bis zum MietspiegelreformG und die aktuelle BGH-Rechtsprechung sind eingearbeitet –; über 50 Muster.

    Teil 2: Ob Streit um Beschlüsse der Eigentümerversammlung, der Eigentümer untereinander oder über die Verwalterpflichten – Materielles und prozessuales Recht werden ausführlich und praxisnah erläutert, über 60 Muster erleichtern die Umsetzung im Praxisalltag. Vollständig eingearbeitet ist die Reform des WEG in der Fassung seiner Neubekanntmachung infolge des WohnungseigentumsmodernisierungsG.

    Teil 3: Nachbarschaftsstreitigkeiten erfolgreich führen, Ansprüche wirksam durchsetzen – dabei helfen über 20 ausführliche Muster zu allgemeinen Abwehransprüchen, Notwegerecht, Grunddienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten und vielem mehr.

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    Das 6. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess bietet jeweils zu BGB- und VOB/B-Werkvertrag mehr als 230 Muster.

    Schon vor Klageerhebung bieten sich im Baurecht vielfältige Handlungsmöglichkeiten für Bauherren und Auftraggeber, Streitigkeiten zu bereinigen: etwa wenn um Abschlagsrechnungen, Kürzungen von Schlussrechnungen oder den Leistungsstand gestritten wird. Auch im Prozess kann noch im Vergleichsweg gehandelt werden, ohne dass alle Instanzen durchwandert werden müssen. Von Sicherheitsverlangen über Fristsetzungen und Kündigungen vor Klageerhebung bis hin zu Abgeltungs- und anderen Vergleichen, dem selbstständigen Beweisverfahren, vielfältigen Nacherfüllungs-, Vorschuss- und Minderungsklagen, Schadenersatz- und Werklohnklagen oder Klagen auf Bewilligung einer Bauhandwerkesicherungshypothek: Über 230 Muster bilden jede Situation vor und während des Bauprozesses ab.

    Dabei ist Reform des Bau- und Werkvertragsrechts vollständig eingearbeitet.

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    Das 8. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess behandelt die Bereiche Sachenrecht und Erbrecht. Insgesamt bietet der Band nahezu 100 praxisnahe Muster für die Mandatsbearbeitung.

    Teil 1 Sachenrecht stellt bewegliches Sachenrecht und Immobiliarsachenrecht ausführlich dar. Sachenrechtliche Herausgabeansprüche, kombiniert mit weiteren Ansprüchen zB auf Schadenersatz werden ebenso dargestellt wie Ansprüche aus Besitzstörung. In einem gesonderten Kapitel wird das Grundstücksrecht umfassend behandelt, materielles Recht, Prozessrecht und die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sind ausführlich dargestellt. Über 70 Muster helfen bei der effektiven Durchsetzung von Ansprüchen in der Mandatsarbeit.

    Teil 2 Erbrecht bietet Rechtsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten für die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche wie die Klage auf Feststellung des Erbrechts, die Klage des Erben auf Herausgabe der Erbschaft, Klagen von Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgläubigern. Ein Sonderkapitel befasst sich mit dem Gebührenrecht.

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    Das 7. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess umfasst die Bereiche Kauf, Leasing, Bürgschaft und das IT-Recht. 

    Teil 1: Der Kauf beweglicher Sachen stellt eines der am häufigsten vorkommenden Rechtsgeschäfte dar – so facettenreich sind auch die Streitigkeiten im Kaufrecht, je nachdem, ob Verbraucher beteiligt sind, das Internet genutzt wird oder andere Besonderheiten bestehen. Über 40 Muster helfen, diese Besonderheiten im Griff zu behalten.

    Teil 2 und 3: Leasing und Bürgschaft als Finanzierungs- und Sicherungsinstrument führen im Laufe ihres Bestehens häufig zu Rechtsstreitigkeiten, deren materielle Rechtsgrundlagen und Prozesstaktik hier vermittelt und mit zahlreichen Mustern illustriert werden.

    Teil 4: Das IT-Recht ist Schauplatz wirtschaftlich bedeutsamer Prozesse – sowohl bei Geschäften über das Internet, als auch bei Streit über Domainrechte, Softwareschutz und Mängel bei Hard- und Software. Die Darstellungen zu den Rechtsgrundlagen und Besonderheiten der Prozessführung auf diesem Gebiet werden durch zahlreiche Muster ergänzt.

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    Das 5. Buch der FormularBibliothek | Zivilprozess befasst sich mit den Bereichen Verkehrsrecht, Deliktsrecht, Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht. Er enthält über 100 Muster zu einer Vielzahl von Verfahrenssituationen.

    Teil 1: Die Bedeutung des Verkehrszivilrechts hat durch die Zunahme der Verkehrsdichte stark zugenommen. Die Regulierung der Unfälle ist nichts, das nebenbei bearbeitet werden kann, denn sie folgt oft, auch im Detail, eigenen Regeln. Über 30 Muster zum Verkehrszivilrecht unterstützen dabei, Unfallmandate erfolgreich zu führen.

    Teil 2: Deliktische Ansprüche treten ein, wo vertragliche Ansprüche nicht bestehen. Schmerzensgeld und Schadenersatz werden ebenso wie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche in ihren Rechtsgrundlagen erläutert und in zahlreichen Mustern zur Umsetzung dargestellt.

    Teil 3: Das taktisch kluge Vorgehen im Arzthaftungsprozess wird in den materiellrechtlichen und prozessualen Grundlagen erläutert und anhand von über 30 Mustern für die Praxis aufbereitet.

    Teil 4: Zum Prozess gegen die eigene und fremde Versicherung  werden u.a. Widerruf und Beendigung von Versicherungsverträgen, Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen dargestellt. Zahlreiche griffige Muster unterstützen die Arbeit am Fall.  

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    Das große Standard-Formularbuch zum Arbeitsrecht gibt in seiner aktuellen 10. Auflage mehr denn je ein umfassendes Bild der gegenwärtigen Vertragsgestaltung. Die über 1.000 Mustertexte nebst ausführlichen vorangestellten rechtlichen Erläuterungen wurden durchgängig überarbeitet und weiterentwickelt, auch neue Muster wurden aufgenommen. Im Fokus der Neuauflage stehen wegen des pandemiebedingten Bedeutungsgewinns für die Praxis die Themen „Flexibles Arbeiten /Digitalisierung der Arbeitswelt“ mit ihren vielfältigen Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen. Eingearbeitet sind alle maßgeblichen Reformen.

    Die 10. Auflage
    Im Fokus der Neuauflage stehen die Themen rund um Flexibles Arbeiten/Digitalisierung der Arbeitswelt/Arbeit 4.0 mit ihren vielfältigen Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen:

    • Ausgelöst durch die Pandemie, aber darüber hinaus für die nächsten Jahre prägend: Flexibles Arbeiten, einschließlich räumlicher Flexibilität (u.a. Mobiles Arbeiten, Home-Office) mit all seinen Auswirkungen (Entgrenzung der Arbeitszeit und -ort, selbständigeres und nur schwer kontrollierbares Arbeiten, Mitbestimmung des BR u.a.)
    • Neue Arbeitsformen der Arbeit 4.0 (z.B. Crowdworking: Urteil des BAG zur Frage der Verortung der Crowdworker zwischen Arbeitnehmer- und Freelancereigenschaft)
    • Konzernbezug und „Global Mobility“ (Entsendeverträge etc.)
    • Auswirkung des Datenschutzes auf das Arbeitsverhältnis einschließlich prozessualer Folgen (erste Rechtsprechung zu den Grenzen des Auskunftsrechts, zu Entschädigungsansprüchen bei Datenschutzverletzungen, Mitbestimmungsrechten des BR und Grenzen der Gestaltungsmacht der Betriebsparteien)
    • Compliance-Regelungen (u.a. zu Whistleblowing, Lieferkettenverantwortlichkeiten)
    • Betriebsvereinbarungen (zum Interessenausgleich, zu Sozialplänen, Vergütungsverzichte im Rahmen von Kurzarbeit)
    • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
    • Alle maßgeblichen Reformen sind eingearbeitet, z.B. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Lieferkettengesetz, Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) u.a.

    Herausgeber und Autoren
    Michael Holthaus, VizePräsLAG; RA Dr. Oliver Lücke, FAArbR; RA Prof. Dr. Reinhold Mauer, FAArbR; SyndikusRA Stefan Möhren; RA Thomas Regh, FAArbR, Mediator; RA Ulrich Vienken, FAArbR und RA Udo Wisswede, FAArbR.

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    Das Erfolgsmodell „GesetzesFormulare“ zum FamFG – vereint die Vorzüge von Formularbuch und Kommentar. Es bildet mit Rechtsstand 1.1.2023 (Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts) die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur im Familienrecht, auch im Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht ist es unentbehrlich. Mit der Gliederung nach Paragrafen des Gesetzes finden Sie umfassend erläuterte, detaillierte Muster mit Varianten, Praxis- und Kostenhinweisen.

    Das Erfolgsmodell „GesetzesFormulare“ zum FamFG - Die ideale Ergänzung zu allen FamFG-Kommentaren
    Das Formularbuch bildet mit Rechtsstand 1.1.2023 (Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts) die gesamte Breite des FamFG ab – nicht nur im Familienrecht ist es eine unentbehrliche Arbeitshilfe. Auch im Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht profitieren Rechtsanwälte, Notare und die Justiz von den exzellenten Mustern für eine riesige Vielfalt von Verfahrenssituationen.

    Die besonderen Vorteile:

    • Bei dieser an der Gliederung und den Paragrafen des Gesetzes orientierten Konzeption finden Sie detaillierte Muster, die bei sachgebietsorientierten Formularbüchern nicht vorhanden sind; dazu Varianten, Praxis- und Kostenhinweise
    • Vereint die Vorzüge von Formularbuch und Kommentar
    • Stets werden Kosten- und anwaltliches Gebührenrecht berücksichtigt.

    Die Autoren
    RiOLG Jens-Daniel Braun | RiAG Dr. Christian Feist, LL.M. (Cambridge) | Ri´inLG Dr. Elisa Frank | RiOLG Dr. Julian Fuchs | RiOLG Walter Gierl | RiAG Thomas Häusler | RAin Sonja Hecker, Dipl.-RPfl´in | Notar Dr. Thomas Ihrig | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | VRi´inLG Dr. Elisabeth Nitzinger-Spann, Dipl.-RPfl´in | RiAG Dr. Torsten Obermann | RiAG Dr. Stefan Poller | Dipl.-RPfl´in Julia Warislohner | RegR Michael Welnhofer | VRiLG Dr. Marcus Wilhelm, Vorsitzender Richter am Landgericht

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    Der „Marx“
    ist das Formularbuch zum Ausländer- und Asylrecht, „ein "Muss" für jeden, der in der beruflichen Praxis mit Flüchtlingen in Berührung kommt“ (RAin Susanne Achterfeld, JAmt 2017).
    In das Formularbuch
    fließt die ganze praktische Erfahrung im Ausländer- und Asylrecht ein. Die Fälle sind aus den typischen Lebens- und Verfahrenslagen abgeleitet. Die entwickelten Schriftsatzmuster sind ein Garant für eine sichere Mandatsbearbeitung.

    Die aktuelle Neuauflage

    • berücksichtigt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    • setzt gezielt Hinweise zu häufigen Fehlerquellen und Haftungsfallen
    • gibt zahlreiche überarbeitete Muster zu Klageverfahren und der Mandatspraxis
    • überführt sämtliche Neuerungen in Formulierungen und Praxishinweise, wie z.B. die elektronische Zustellung, die für alle Anwälte zwingendes Kommunikationsmittel bei der Klageerhebung sein wird.

    Herausgeber und Autoren:
    RAin Susanne Giesler, Frankfurt a.M.; RA Dr. Stephan Hocks, FAMigR Frankfurt a.M.; RAin Sonja Hoffmeister, FAMigR Frankfurt a.M.; RA Dr. Matthias Lehnert, Berlin; RA Dr. Reinhard Marx, Frankfurt a.M.; RA Berthold Münch, Heidelberg; RAin Dr. Adela Schmidt, Frankfurt a.M.

     

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    Das Prozessformularbuch
    ist das Werkzeug erster Wahl für das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Die kommentierten Muster sind streng an den einschlägigen Normen strukturiert, u.a. denjenigen aus KSchG, BetrVG, BGB, BBiG, ArbGG, MuSchG, PflegeZG, BEEG, SGB IX, TzBfG, ZPO. Sie bieten den passenden Formulierungsvorschlag für alle möglichen Klageverfahren. Muster zu Streit-/Gegenstandswertbeschwerden geben eine zusätzliche Hilfestellung für die Praxis.

    Das Prozessformularbuch
    bietet den passenden Formulierungsvorschlag für alle möglichen Kündigungsschutzprozesse. Die kommentierten Muster sind streng an den einschlägigen Normen strukturiert, u.a. denjenigen aus KSchG, BetrVG, BGB, BBiG, ArbGG, MuSchG, PflegeZG, BEEG, SGB IX, TzBfG, ZPO. Musterformulierungen zu Streit-/Gegenstandswertbeschwerden geben eine zusätzliche Hilfestellung für die Praxis.
    Die 2. Auflage berücksichtigt alle kündigungsrechtlichen Neuerungen durch

    • Qualifizierungschancengesetz
    • Bundesteilhabegesetz
    • Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
    • Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
    • Aktuelle Rechtsprechung BAG (z.B. zu Massenentlassung), LAGs (Streitwertkatalog)

     

     

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    Die Neuauflage des bewährten Formularbuchs stellt dem im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt für alle typischen Konstellationen in der Beratung und im gerichtlichen Verfahren den richtigen Mustertext und die passende Vorlage zur Verfügung. Alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung sind fachgerecht in die Neuauflage eingearbeitet. Rund 500 Muster und Vorlagen sind aktuell aufbereitet.

    Alle relevanten Gesetzesänderungen zum Ende der Legislatur sowie die aktuelle Rechtsprechung 
    sind, ebenso wie die neuen Werte der Düsseldorfer Tabelle 2017, fachgerecht in die Neuauflage eingearbeitet und finden ihren Niederschlag in rund 500 Mustern und Vorlagen. 
    Die Darstellung der klassischen familienrechtlichen Themen wird abgerundet durch Kapitel zum Steuerrecht, zum Abstammungsrecht, zur Mediation, zum Familienerbrecht sowie zum Internationalen Familienrecht.

    Zentrale Kapitel wurden neu konzipiert, um die Darstellung noch praxisgerechter zu machen:

    • Unterhaltsrecht: das Kapitel wurde von Grund auf neu angelegt und bietet nun einen strafferen, prägnanteren Überblick sowie praxistaugliche Mustertexte unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung.
    • Versorgungsausgleichsrecht: die Muster und Erläuterungen wurden grundlegend überarbeitet und noch mehr auf die praktische Anwendbarkeit zugeschnitten. Der Zugang zu dem auf die Verfahrenssituation passenden Muster wurde durch eine klarere Darstellung optimiert.
    • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: das neu geschaffene Kapitel widmet sich explizit den Fragestellungen rund um nicht verheiratete Paare und bietet Lösungsvorschläge in Form von praxiserprobten Mustertexten. 

    Besondere Vorzüge des Formularbuchs:

    • 15 auf das Familienrecht spezialisierte Autoren haben für alle typischen Konstellationen ihre langjährige Erfahrung in rund 500 prägnante und erprobte Mustertexte einfließen lassen: Mandantenschreiben, Antrags- und Klagemuster, Vertragsklauseln, Vergleichsvorschläge. 
    • Das Themenspektrum spiegelt die gesamte anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts wider. 

    Verfasst von 15 Familienrechtsexperten: Ulrike Beck, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht, Mannheim | J. Christoph Berndt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Halle (Saale) | Klaus Cavada ?, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bietigheim-Bissingen | Thorsten Detto, Rechtsanwalt, Dresden | Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden | Bernd Kreuzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg | Franz-Georg Lauck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Dresden | Isabella C. Maier, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Stuttgart | JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Rechtsanwalt, Dresden | Karin Meyer-Götz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht, Dresden | Michael Nickel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Hagen | Katrin Niederl, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Dresden | Katja Noltemeier, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Dresden | David Oertel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Dresden | Renate Perleberg-Kölbel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, Hannover | Daniel Schneider, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Dresden | Frank Simon, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht, Dresden

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    Das Formularbuch zum Verkehrsrecht
    für die zuverlässige Orientierung auf den juristischen Wegen durch die Querschnittsmaterie des Verkehrsrechts. Ob Unfallregulierung, Bußgeldverfahren oder Verwaltungsrechtsstreit – mit dem Formularbuch ist jedes Mandat leicht zu strukturieren und das richtige Formular für jede Situation zu finden. Der Effizienzgewinn für die tägliche Gestaltungspraxis wird in der Fachwelt durchgängig gelobt.

    Die 5. Auflage bietet Schriftsatz- und Vertragsmuster zu folgenden Bereichen:

    • Verkehrszivilrecht mit Unfallregulierung, Autokauf, Autoleasing und Autoreparatur
    • Verkehrsversicherungsrecht
    • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Sachverständigenbeweis im Rechtsstreit

    Eingearbeitet sind die neuen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

    • des öffentlichen Verkehrsrechts, u.a. im Fahrerlaubnis- und Fahreignungsrecht, zu Abschleppfällen
    • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu den Unfallflucht- und Beinaheunfällen ebenso wie den illegalen Autorennen.

    Im Verkehrszivil- und Versicherungsrecht sind Entscheidungen zu Betriebsgefahr berücksichtigt ebenso neu entschiedene Konstellationen bei Linksabbieger/Überholer-Fällen, irreführendem Blinken, Verhalten in Kreisverkehren oder dem Wenden. Auch die neue Rechtsprechung zu Mietwagen- und Sachverständigenkosten, Restwert oder Vorschäden ist eingearbeitet.
    Herausragende Autoren
    RA Dr. Patrick Bruns, FAArbR u FAMuW | RA Carsten Brunzel, FAStrafR | VRiVG Korbinian Heinzeller | RA Hanno Herrmann, FAArbR u FAVerwR | RA Christian Janeczek, FAVerkR u FAStrafR | VRiVGH Felix Koehl | RA Klaus Kucklick, FAVerkR | VRiVG Peter Roitzheim, Mag. rer. publ. | RA Hartmut Roth | RA Dieter Staab, FAVerkR u FAVersR | Dipl.-Ing. Kfz-Technik Mario Stephan | RAin Cornelia Süß, FASozR u FAVerkR | RA Andreas Thom, FAVersR u FAVerkR

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    Systematisch aufgebaut wie das Gesetz – Paragraf um Paragraf die richtigen Muster für hoch effizientes Arbeiten im Zivilprozess. Nicht umsonst sind Kommentare eines der beliebtesten Arbeitsmittel für Juristinnen und Juristen. Daher folgt das aktuelle Gesetzesformularbuch mit seinen Mustern der Abfolge der Paragrafen der ZPO. Nutzerinnen und Nutzer finden so Gesetzestexte und ausführlich kommentierte Musterformulierungen.

    Systematisch aufgebaut wie das Gesetz – Paragraf um Paragraf die richtigen Muster für hoch effizientes Arbeiten im Zivilprozess. Nicht umsonst sind Kommentare eines der beliebtesten Arbeitsmittel für Juristinnen und Juristen. Daher folgt das aktuelle Gesetzesformularbuch mit seinen Mustern der Abfolge der Paragrafen der ZPO. Nutzerinnen und Nutzer finden so Gesetzestexte und ausführlich kommentierte Musterformulierungen.

    • Die Konzeption führt mühelos zu zahllosen Mustern und beantwortet Detailfragen, die in sachgebietsorientierten Formularbüchern nicht erläutert sind.
    • Variationen der Muster, fundierte Praxis- und Taktikhinweise finden Sie in den ausführlichen Erläuterungen.
    • Stets werden Kosten- und anwaltliches Gebührenrecht berücksichtigt – schon auf dem Stand des 2. KostRÄG.
      Das Formularbuch ist die ideale Ergänzung zu jedem ZPO-Kommentar und berücksichtigt nicht nur die ZPO, sondern auch FamFG, ZVG und Europäisches Zivilprozessrecht.

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    Die aktuelle Neuauflage
    münzt die Neuregelungen durch die Mietrechtsnovelle 2019 („Mietrechtsanpassungsgesetz“) in neue Formulare und Erläuterungen um.
    Außerdem besticht das Werk durch

    • die Kombination aus aktualisierten materiell-rechtlichen und prozessualen Erläuterungen
    • durchgehend überarbeitete Vertrags- und Klagemuster
    • passgenaue neue Strategieempfehlungen und Gebührenanmerkungen
    • neue praxiserprobte Handlungsempfehlungen für die Vertretung sowohl des Vermieters als auch des Mieters.

     

    Der „Schach“
    ist das Formularbuch der Extraklasse zum Mietrecht, „eine Fundgrube an Arbeitshilfen für die Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung“.

    Die aktuelle Neuauflage
    münzt die Neuregelungen durch die Mietrechtsnovelle 2019 („Mietrechtsanpassungsgesetz“) in neue Formulare und Erläuterungen um.
    Außerdem besticht das Werk durch

    • die Kombination aus aktualisierten materiell-rechtlichen und prozessualen Erläuterungen
    • durchgehend überarbeitete Vertrags- und Klagemuster
    • passgenaue neue Strategieempfehlungen und Gebührenanmerkungen
    • neue praxiserprobte Handlungsempfehlungen für die Vertretung sowohl des Vermieters als auch des Mieters.

    Mit den Auswirkungen des Mietrechtsanpassungsgesetzes 2019:

    • Modernisierungskosten: Absenkung der jährlichen Umlage, Einführung einer Kappungsgrenze 
    • die neue „Kleine Modernisierung“: erleichterte Ankündigung, einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage
    • Mietpreisbremse: unaufgeforderte Auskunftspflicht des Vermieters über Vormiete, vereinfachte Rügemöglichkeit des Mieters bei Verstößen
    • „Herausmodernisieren” als Pflichtverletzung
    • Schutz des Mieters bei Weitervermietung zu sozialen Zwecken

    Die Autoren sind anerkannte Mietrechtsprofis mit zahlreichen einschlägigen Veröffentlichungen: 
    RA Dr. Rainer Burbulla; RA Carolin Duijn; RA Heiko Ormanschick; RiAG Dr. Olaf Riecke; RA, VRiLG a.D. Klaus Schach; RAuN Harald Schäfer, FAMuW; RA Dr. Johann-Frederik Schuldt; RA Stefan Sentek, FAMuW; RA Dr. Andreas Stangl, FAMuW u FABAR

     

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    Das neue Formularbuch ermöglicht einen neuartigen, dem Aufbau des BGB folgenden Zugang zu praxisnahen Mustern und Erläuterungen für Vertragsgestaltung und Prozessführung. Benutzer können vom Gesetzestext oder aus einer Kommentierung direkt auf die Formulare zugreifen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Norm des BGB stehen.

    Der Inhalt 
    Die durch das BGB geregelten Rechtsbereiche betreffen alle Lebensbereiche: Es beinhaltet die Grund- und Spezialregeln für das Zustandekommen aller Arten von Verträgen, regelt Formalia und Fristen, gibt Anspruchsgrundlagen für Prozesse und ordnet alle zivilen Rechtsverhältnisse.

    Das Formularbuch ermöglicht einen dem Aufbau des BGB folgenden Zugang zu praxisnahen Mustern und Erläuterungen für Vertragsgestaltung und Prozessführung.

  • Bei dieser an der Gliederung des Gesetzes orientierten Konzeption finden Sie ca. 1.250 praxisrelevante Muster.
  • Sie gelangen paragrafengenau zum detaillierten Formulierungsvorschlag.
  • Über 1200 Muster mit rund 500 zusätzlichen Variationen.
  • Systematische, fundierte Erläuterungen der Muster mit zusätzlichen Praxis- und Taktikhinweisen.

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der VO über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber allein im ersten Halbjahr 2016 über 30 wichtige Paragrafen geändert und 10 neu eingeführt.

    Die Neuauflage berücksichtigt bereits alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa bezüglich
  • verkürzter bzw. wegfallender Widerrufsrechte bei fehlerhafter Belehrung und bei alten Baufinanzierungen
  • Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten
  • schärferer Anforderungen an die Banken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, Nachweis der Sachkunde bei Kreditvermittlern u.a.

    Als weitere wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. berücksichtigt:
  • Mietrechtsnovellen mit „Mietpreisbremse“ und energetischer Sanierung
  • Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
  • Mit der Reform des Werkvertragsrechts durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung werden sich weitere wichtige Änderungen des BGB mit erheblichen Auswirkungen auf die künftige Vertragsgestaltung ergeben. Schon jetzt berücksichtigt die Darstellung die „Baustellen“ des Gesetzgebers im Werkvertragsrecht und zeigt auf, wo Handlungsbedarf entstehen wird. Berater von Baufirmen wie Auftraggebern können sich so rechtzeitig auf die geänderte Rechtslage einstellen.
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    Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung will der Gesetzgeber der zunehmenden Komplexität des privaten Baurechts im BGB Rechnung tragen. Die Praxis benötigt rechtssichere Verträge zur Gestaltung der geänderten Verhältnisse: Das Werk bietet umfassende Muster und Erläuterungen für BGB- und VOB/B Bauverträge und deckt die gesamte außergerichtliche Rechtsberatung im Bereich des privaten Baurechts ab.

    Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung will der Gesetzgeber der zunehmenden Komplexität des privaten Baurechts im BGB Rechnung tragen – ab 1.1.2018 treten die Neuregelungen in Kraft. Rechtssichere Verträge zur Gestaltung der geänderten Verhältnisse werden benötigt.

    Das Werk bietet – aktuell auf dem Stand des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung materielles Recht, Verfahrensrecht und mehr als 300 detaillierte Muster für Vertragsgestaltung und Prozess zu

    • Architektenvertrag (u.a. mit Pauschalpreis- und Zeitaufwandsabrechnung, stufenweiser Beauftragung etc)
    • Generalplanervertrag
    • Fachplanervertrag
    • VOB/B Bauvertrag (Einzelgewerkvergabe auf Einheitspreisbasis(Detail-)Pauschalpreisvertrag Einzelgewerkvergabe, Generalunternehmervertrag etc.)
    • BGB-Bauvertrag
    • Abnahmeprotokoll
    • Projektsteuerungsvertrag
    • Vertrag über SiGeKo-Leistungen
    • Abgeltungs- und Ratenzahlungs- sowie vollstreckbare Vergleiche und Nachtragsvereinbarungen
    • Verträge zu Schiedsklauseln/Mediation
    • Sicherungsabreden

    Wegen der langen Vorlaufzeit bei der Gestaltung von Bauverträgen muss die Praxis bereits jetzt mit den Neuregelungen arbeiten. Mit dem Werk decken die Rechtsberater von Bauunternehmen und Bauherren, Architekten und Bauträgern die ganze Bandbreite des privaten Baurechts auf dem neuesten Stand ab. Auch Baubehörden, Vergabestellen und Rechtsämter profitieren von der detailgenauen Darstellung.

     

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    Egal ob eine letztwillige Verfügung gestaltet oder im Erbfall über sie gestritten wird; der Beratungsbedarf ist hoch, die Themen reichen von der Anspruchsdurchsetzung des Alleinerben bis zum Steuerrecht. Über 600 Muster, Checklisten und Praxishinweise führen zur gestalterischen und prozessualen Lösung erbrechtlicher Sachverhalte.
    Bereits berücksichtigt: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Jahressteuergesetz 2022 und Änderungen des BewG.

    Das Formularbuch für das gesamte Erbrecht
    Egal ob eine letztwillige Verfügung gestaltet oder im Erbfall über sie gestritten wird; der Beratungsbedarf ist hoch, die Themen vielfältig:

    • Ansprüche von Alleinerbinnen und -erben/Erbengemeinschaft
    • Vermächtnis
    • Pflichtteilsrecht
    • Testamentsvollstreckung
    • Erbscheinsverfahren
    • Gestaltung letztwilliger Verfügungen
    • Unternehmensnachfolge
    • Nachlasspflegschaft und -verwaltung
    • Nachlassinsolvenz
    • Vorweggenommene Erbfolge
    • Steuerrecht

    Über 600 Muster, Checklisten und Praxishinweise führen zur gestalterischen und prozessualen Lösung erbrechtlicher Sachverhalte – stets mit steuerrechtlichen und gebührenrechtlichen Hinweisen.
    Bereits berücksichtigt: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Jahressteuergesetz 2022 und Änderungen des BewG.

    Autorinnen und Autoren:
    Malte B. Bartsch, MBA, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Catarina Herbst, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht | Andreas Janßen, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht | Dr. Christian Klein-Wiele, Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt | Nina Lenz-Brendel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M., Rechtsanwalt | Tasja Pétzke, LL.M., Rechtsanwältin | Dr. Christopher Riedel, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater | Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht | Julia Roglmeier, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin | Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, für Sozialrecht und für Versicherungsrecht | Jan-Rasmus Schultz, Rechtsanwalt | Elmar Uricher, Rechtsanwalt | Jonas Uricher, Rechtsanwalt

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    Zeitschriften

    Die ASR bietet den im Sozialrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein breites Spektrum an aktuellen Informationen für die tägliche Arbeit. Mit praxisrelevanten Aufsätzen zu einschlägigen Themen und aktuellen Entwicklungen des Sozialrechts, Berichten über Fachveranstaltungen und Kommentierung zu Gesetzesänderungen liefert diese Zeitschrift wertvolle Anregungen für die tägliche Arbeit des Anwalts im Sozialrecht.

    Die ASR bietet den im Sozialrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein breites Spektrum an aktuellen Informationen für die tägliche Arbeit. Mit praxisrelevanten Aufsätzen zu einschlägigen Themen und aktuellen Entwicklungen des Sozialrechts, Berichten über Fachveranstaltungen und Kommentierung zu Gesetzesänderungen liefert diese Zeitschrift wertvolle Anregungen für die tägliche Arbeit des Anwalts im Sozialrecht.

    Die ASR ist ab Heft 1/2020 in beck-online enthalten.

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    Die Blätter der Wohlfahrtspflege informieren knapp und dennoch umfassend über wichtige gesellschaftliche, soziale und rechtliche Entwicklungen sowie über fachliche Standards im Sozial- und Gesundheitswesen. Neben grundlegenden Beiträgen stehen Modellbeschreibungen und Arbeitshilfen. Die umfangreichen Fachinformationen informieren über aktuelle Entwicklungen in allen Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit sowie in sozialen Diensten und Einrichtungen.

    Die Zeitschrift "Blätter der Wohlfahrtspflege" wendet sich an Fachkräfte im Sozialwesen – Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Wissenschaftler, Sozialpolitiker, Amtsleiter, Geschäftsführer, Vereinsvorstände.

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    Namhafte Autorinnen und Autoren zeigen monatlich in Aufsätzen, Arbeitshilfen und Rechtsprechungsübersichten die aktuellen Entwicklungen und Problemlösungen für die unterschiedlichsten erbrechtlichen Fallkonstellationen auf. Seit langem kennen und schätzen neben der Fachanwaltschaft auch die Gerichte und Notariate die Expertise der Zeitschrift. Neben den klassischen Praxisfragen rund um die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und der Streitigkeiten um Nachlassfragen, werden auch die steuerliche Seite und nicht zuletzt die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat regelmäßig beleuchtet.

    Die besonderen Vorteile:

    • Aufsätze: Fundierte Fachbeiträge für alle erbrechtlichen Bereiche einschließlich IPR und Haftungsfragen
    • Rechtsprechung: Zusammenstellung und kommentierte Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zum Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und angrenzenden Rechtsgebieten
    • Online-Zugang: Recherche in den Jahrgängen ab 2006, zitierte Entscheidungen und Gesetzestexte verlinkt, in bewährter NomosOnline Technik
    • Tagungsberichte: Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen des DAV
    • Literatur: Vorstellung wichtiger erbrechtlicher Neuerscheinungen in detaillierten Rezensionen. 

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    Die EuR (Europarecht) stellt die maßgeblichen Entwicklungen des Rechts der Europäischen Union dar. Gewohnt präzise und schnell sind alle Beiträge ab dem Jahrgang 2000 abrufbar.

    Die Zeitschrift widmet sich der Analyse und Fortentwicklung des Europarechts, insbesondere des Rechts der Europäischen Union. Das Spektrum ihrer Themen umfassst insbesondere Grundfragen der europäischen Integration, das Wirtschaftsrecht des Binnenmarktes, den Grundrechtsschutz in Europa und Probleme der einzelnen europäischen Politiken. In Aufsätzen, kleineren Beiträgen und Urteilsanmerkungen wird die ganze Bandbreite der europäischen Rechtsentwicklung wissenschaftlich aufbereitet. Die EuR zählt die bedeutendsten deutschen und ausländischen Europarechtler zu ihrem Autorenstamm und wird in Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht herausgegeben. 

    Sie wendet sich an Industrie- und Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwälte, Öffentliche Verwaltungen, Europäische Institutionen, Internationale Organisationen, Parteien und Bibliotheken.

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    EWeRK ist die Zweimonatsschrift des Institutes für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. Die Zeitschrift informiert in Urteilsbesprechungen und Aufsätzen stets aktuell über Entwicklungen in der Energiepolitik und –gesetzgebung, Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene sowie Entscheidungen und Mitteilungen des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur. Darüber hinaus werden weiterführende Literaturhinweise sowie Informationen zu den Veranstaltungen des Instituts angeboten.

    Die Publikation deckt das gesamte Spektrum des Energierechts ab, beginnend mit dem Energiewirtschaftsrecht und Fragen der Netzregulierung. Die spannenden Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien werden ebenso thematisiert wie das Energiekartellrecht und der Emissionshandel. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den Belangen der kommunalen Versorger und der präzisen Information der Leserschaft im Hinblick auf die zunehmende Regulierung der Energiemärkte.

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    Die EZAR NF (Entscheidungssammlung zum Zuwanderungs-, Asyl- und Freizügigkeitsrecht - neue Folge) wird herausgegeben von Prof. Dr. Sibylle Wollenschläger und VRiVG Andreas Pfersich. Enthalten ist der Datenbestand ab 2005 bis Anfang 2021.

    Hinweis: Diese Entscheidungssammlung wird nicht mehr aktualisiert.

    Die EZAR in neuer Folge

    • umfasst die Bereiche Einreise, Aufenthalt, Flüchtlinge und Sozialleistungen
    • dokumentiert den wachsenden Einfluss durch das Völker- und Gemeinschaftsrecht
    • berücksichtigt die im Bereich des Migrationsrecht zunehmenden unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen des EU-Rechts für den Aufenthalt von Unionsbürgern und von Drittstaatsangehörigen
    • trägt der wachsenden Bedeutung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung.

    Die Herausgeber stehen für jahrzehntelange Erfahrung in der sorgfältigen Bearbeitung der Entscheidungstexte und garantieren einerseits eine möglichst straffe und kurze Darstellung und andererseits die für die Praxis notwendige Vollständigkeit.

    Die EZAR NF gliedert sich in die Bereiche:

    • Unionsbürger
    • Drittstaatsangehörige
    • Einreise und Aufenthalt
    • Aufenthaltszweck
    • Aufenthaltsbeendigung
    • Abschiebung
    • Asyl und Flüchtlinge
    • Staatsangehörigkeit, Pässe
    • Bildung, Beruf, Soziales, Integration, Strafrecht
    • Registrierung, Datenschutz und Verfahrensrecht.

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    Die "Gesundheit und Pflege" ist die Rechtszeitschrift für das gesamte Gesundheitswesen. Die erste Zeitschrift, die die Themen Gesundheit und Pflege verbindet, diskutiert aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, des Versicherungsschutzes bis hin zur Honorierung und begleitet diese mit Kurzkommentaren zur aktuellen Rechtsprechung.

    Ein wichtiges Thema ist auch Fortentwicklung der verschiedenen Ordnungssysteme, wie z.B. des Berufsrechts, des Haftungsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Strafrechts. Die Zeitschrift richtet sich an Anwälte, Gerichte und Leistungserbringer und ihre Verbände - von Ärzten und Apothekern über Krankenhäuser und die Kranken- und Pflegekassen bis hin zu nichtärztlichen Leistungserbringern.

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    Die „info also“ ist die einzige Zeitschrift, die sich auf das Arbeitslosen- und Sozialhilferecht konzentriert. Sie dokumentiert profund und auf das Wesentliche komprimiert alle relevanten Entwicklungen in diesem Bereich mit

    • Aufsätzen zu rechtlichen Fragestellungen
    • Kurzkommentaren und
    • Gerichtsentscheidungen.

    Neben den höchstrichterlichen Entscheidungen, die oftmals nur ein begrenztes Bild vermitteln, werden auch die Entscheidungen der ersten Instanzen berücksichtigt. Darüber hinaus informiert die „info also“ über Gesetzesentwürfe und Verordnungen.

    Die Zeitschrift ist somit die Informationsdrehscheibe für Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Richter, Arbeitslosenzentren und Sozialhilfezentren.

    Die Herausgeber:

    Christian Armborst, Uwe Berlit, Wolfgang Conradis, Susanne Dern, Udo Geiger, Gerd Goldmann, Jörn Hökendorff, Uwe Klerks, Ute Kötter, Ingo Palsherm, Ulrich Stascheit, Horst Steinmeyer, Hedi Vogel, Maria Wersig, Ute Winkler

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    Dieses Modul enthält die Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) seit Bestehen im Herbst 2015 (nur ein Heft im ersten Jahr). Mit sechs Heften pro Jahr wird der Bestand laufend aktualisiert.


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    Die Zeitschrift KommJur wendet sich an die Kommunaljuristen in Gemeinden, Landkreisen, Gemeindeverbänden und kommunalen Unternehmen sowie an Rechtsanwälte. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Kommunalrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunalfinanzen, Vergaberecht, Baurecht, Umweltrecht, Personalrecht, Ordnungsrecht und Haftungsrecht.

    Juristen, die bei Kommunen, Kommunalverbänden oder kommunalen Unternehmen tätig sind oder solche Einrichtungen anwaltlich beraten, werden bei ihrer täglichen Arbeit mit den unterschiedlichsten Rechtsfragen konfrontiert. Da die Antwort in der Regel keinen Aufschub duldet, ist es für sie von essentieller Bedeutung, den Überblick über die wichtigsten Problemfelder zu behalten.  Die Zeitschrift KommJur befasst sich zum einen mit dem klassischen Kommunalrecht einschließlich des Kommunalen Wirtschaftsrechts und der Kommunalfinanzen, zum anderen aber auch mit dem Vergaberecht, dem Baurecht, dem Umweltrecht, dem Sicherheits- und Ordnungsrecht, dem Personalrecht und dem  Haftungsrecht. Sie deckt damit die wesentlichen Arbeitsgebiete der Kommunaljuristen ab und ist eine unentbehrliche Arbeitshilfe für die tägliche Praxis.

    In der Zeitschrift finden sich neben anwendungsorientierten Beiträgen ausgewiesener Praktiker des Kommunalrechts und einer sorgfältigen Auswahl der einschlägigen Rechtsprechung auch ausführliche Vorschläge für die rechtliche Gestaltung von Bescheiden, Satzungen, Konzessionen, Verordnungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen.

    Für die Qualität der Beiträge bürgt ein qualifiziertes Herausgebergremium, dem Praktiker aus der Kommunalverwaltung, Rechtsanwälte und Hochschullehrer angehören.

    Herausgeberschaft: Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Prof. Dr. Christoph Brüning, Prof. Dr. Christoph Brüning, Helmut Dedy, Prof. Dr. Matthias Dombert, Dr. Curt M. Jeromin, Dr. Bernd Köster, Dr. Gerd Landsberg, Michael Löher, Prof. Dr. Thomas Mann, Dr. Alfred Scheidler, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Uwe Zimmermann, Dr. Andreas Zuber

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    Legal Tech ist keine Zukunftsmusik – Interne und externe Abläufe in Kanzleien, Rechtsabteilungen, Notariaten, in der Verwaltung sowie bei Gerichten sind längst betroffen.

    Die neue praxisorientierte Zeitschrift ist ganz auf diese aktuellen und künftigen Entwicklungen zugeschnitten, in denen Anwendungen und Technologien die Akteure nicht nur unterstützen, sondern durch Automatisierung ganze Arbeitsprozesse übernehmen.

    Branchenbezogen finden sich Antworten auf Fragen aus dem juristische Praxisalltag:
    Welche Technologien sind am Markt, welche im Entstehen, wo werden sie für welchen Zweck eingesetzt? Was bedeuten etwa Blockchain und Smart Contracts für die internen Arbeitsprozesse, was ist noch oder schon erlaubt? Inwieweit sind die eingesetzten Methoden der KI noch transparent bzw. die Ergebnisse erklärbar? Welche Hürden gilt es zu überwinden, um neue Technologien effizient einzusetzen? Welche datenschutzrechtlichen Probleme ergeben sich in Kanzlei und Unternehmen? Wie greifen E-Justice und E-Government in die unternehmerischen und Kanzleiprozesse ein? Welchen Einfluss haben die neuen Technologien auf die Ausbildung?

    Die LTZ ist ab Heft 1/2022 in beck-online enthalten.

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    DieLKRZ war die einzigeVerwaltungszeitschrift, die sich ausschließlich auf Hessen, Rheinland-Pfalz unddas Saarland konzentriert hatte. Jede Ausgabe derZeitschrift seit der Erstausgabe im Jahr 2007 bis zur Einstellung Ende2015 ist imModul abrufbar und verschafft dem Leser Überblick über die landesrechtlichenEntwicklungen und Rechtsprechung, den Zugang zu Informationen überwesentliche Entwicklungen des Landesrechts, über die Rechtsprechung derVerfassungs- und Verwaltungsgerichte und über bedeutsame Projekte der Landes-und Kommunalverwaltung in diesen drei Bundesländern.
    In Schriftleitung und Herausgeberschaft
    waren ausgewiesene Experten versammelt, die großePraxisnähe garantierten und für die Aktualitätder vorgestellten Rechtsfragen standen.


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    Die Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung – LKV – begleitet die Rechtsentwicklung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie berichtet in Aufsätzen und Kurzbeiträgen aus allen Bereichen des Verwaltungsrechts und der Verwaltungspraxis und informiert über die neuesten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird zeitnah dokumentiert und durch Praxishinweise ergänzt.

    Die Zeitschrift wendet sich an Ministerien und Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene, an Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte und Juristen in Unternehmen und bei Verbänden, an Wissenschaftler, Studierende und Referendare.


    Herausgeber: Dr. Michael Benndorf, Prof. Dr. Michael Brenner, Prof. Dr. Bernd Dammert, Prof. Dr. Matthias Dombert, Dr. Claus Esser, Dr. Henry Hasenpflug, Jürgen Kipp, Prof. Dr. Winfried Kluth, Claudia Kucklick, Thomas Leimbach, Joachim Lindner, Dr. Reni Maltschew, Dr. Michael Moeskes, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine, Prof. Dr. Jochen Rozek, Prof. Dr. Thorsten Siegel, Wolfgang Schyrocki, Prof. Dr. Helge Sodan, Prof. Dr. Christian Waldhoff 

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    Die Zeitschrift MPR ist ein wichtiges Informationsforum für das gesamte Medizinprodukterecht. Sie enthält branchenspezifische Berichte und Aufsätze zu aktuellen Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet, befasst sich mit der nationalen und europäischen Gesetzgebung und berichtet kontinuierlich über die einschlägige Rechtsprechung.

    Die Zeitschrift ist für Wissenschaft und Praxis, für Hersteller, Händler und Anwender konzipiert. Sie richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Rechtsabteilungen der medizinisch-technischen Industrie, Institute für klinische Forschung, Bundesbehörden, Verbände, Rechtsanwälte und Krankenhäuser.

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    Die NJ Beilagen greifen in loser Folge rechtspolitisch bedeutsame Themen im Kontext unverändert offener Fragen der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und ihrer Folgewirkungen in den neuen Ländern und in Berlin sowie Rechtsentwicklungen in den östlichen bzw. südöstlichen Nachbarländer des früheren Ostblocks auf und behandeln diese in umfassenden Beiträgen.

    Die fortschreitende „Atomisierung des Rechts“ in all seinen Materien durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und ein vielstimmiger Chor von Literaturäußerungen lässt den beschäftigten Praktiker  gelegentlich ratlos zurück. Er empfindet einen Verlust an Orientierung in Rechtsgebieten, mit denen er nicht täglich befasst ist. Ihm fehlt ein generalisierender Überblick über die Fortentwicklung von Rechtsmaterien, von denen auch er potentiell betroffen sein kann, weil ein Mandant auf seine kompetente Beratung wartet.

    Die Neue Justiz will dem „Allrounder“ zuverlässig das notwendige Wissen in seiner ständigen Fortentwicklung vermitteln und in den Kernmaterien der täglichen Rechtsberatung à jour halten.

    Die Zielsetzung:

    • schneller und umfassender Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete
    • Konzentration auf das Wesentliche, d.h. auf die Strukturen und die
    • Entwicklung der Rechtsmaterien
    • Praxisnähe bei wissenschaftlicher Fundierung
    • prägnante, lesbare und problemorientierte Darstellung

    Erste Säule: Im Mittelpunkt stehen Überblicksbeiträge, die dem Praktiker eine rasche und fundierte Orientierung bieten.

    Zweite Säule: Daneben stehen gleichwertig Rechtsprechungsanalysen. Diese Besprechungen aktueller Entscheidungen liefern – unter Herausarbeitung der Problemstellung und der systematischen Einordnung der Entscheidung in den Gesamtkontext – die für die Praxis relevanten Informationen.

    Die Lektüre der NJ macht sich durch einen signifikanten Informationsgewinn bezahlt.

    Herausgeber: Dr. Martin Abend, Prof. Dr. Marianne Andrae, Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, Dr. Michael Burmann, Dr. Bernhard Dombek, Dr. Frank Engelmann, Dr. Margarete von Galen, Georg Herbert, Dr. Joachim Kronisch, Dr. Michael Moeskes, Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Prof. Dr. Gerhard Ring, Dr. Axel Schöwe, Karin Schubert, Manfred Walther

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    Die Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland – NordÖR – begleitet die Rechtsentwicklung in den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Abhandlungen greifen aktuelle Rechtsfragen des Landesrechts auf und geben wertvolle Hinweise für die Rechtspraxis. Ein besonderer Schwerpunkt der Zeitschrift liegt beim Seerecht in all seinen Facetten.

    Die NordÖR dokumentiert und erläutert bedeutsame landesrechtliche Entscheidungen, insbesondere der Oberverwaltungs- und Verfassungsgerichte.

    Aktuelle Informationen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten sowie zur Juristenausbildung runden das Angebot der NordÖR ab.

    Die Zeitschrift wendet sich gleichermaßen an Praktiker in Anwaltschaft, Rechtsprechung und Verwaltung, wie an Rechtswissenschaftler und Studierende.


    Herausgeber: Prof. Dr. Ivo Appel, Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Hans-Jürgen Ermisch, Prof. Dr. Thomas Groß, Friedrich-Joachim Mehmel, Prof. Dr. Hubert Meyer, Dr. Herwig van Nieuwland, Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Prof. Dr. Michael Sauthoff, Prof. Dr. Utz Schliesky, Thomas Smollich, Prof. Peter Sperlich, Maren Thomsen

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    Das deutsche Sozialsystem ist geprägt von einer fortschreitenden Verrechtlichung. Die Praxis sieht sich zunehmend mit einer Fülle von Neuregelungen konfrontiert, die es bei der täglichen Arbeit zu beachten gilt.

    Die „Sozialrecht aktuell“ begleitet die Rechtsentwicklung zeitnah und orientiert sich mit ihren Inhalten am tatsächlichen Informationsbedarf der Praxis. Neben Themen aus ganz unterschiedlichen Sozialrechtsbereichen bietet die Sozialrecht aktuell Praxisberichte, umfangreiche Rechtsprechungsmaterialien, Aufsätze und Rezensionen.

    Herausgeber
    : Caritasverband für die Diözese Münster e.V.

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    Das deutsche Sozialsystem ist geprägt von einer fortschreitenden Verrechtlichung. Die Praxis sieht sich zunehmend mit einer Fülle von Neuregelungen konfrontiert, die es bei der täglichen Arbeit zu beachten gilt.

    Die „Sozialrecht aktuell“ begleitet die Rechtsentwicklung zeitnah und orientiert sich mit ihren Inhalten am tatsächlichen Informationsbedarf der Praxis. Neben Themen aus ganz unterschiedlichen Sozialrechtsbereichen bietet die Sozialrecht aktuell Praxisberichte, umfangreiche Rechtsprechungsmaterialien, Aufsätze und Rezensionen.

    Herausgeber
    : Caritasverband für die Diözese Münster e.V.

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    Zeitschrift für Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis.

    Die 2021 erschienene Zeitschrift enthält wissenschaftliche Aufsätze, praxisbezogene Fachbeiträge und Besprechungen von Gerichtsurteilen zu allen rechtlichen Themen der Sport- und E-Sportbranche. Herausgeber ist Dr. Markus Schütz, Fachanwalt für Sportrecht.

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    "Straßenverkehrsrecht" ist die Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen, die im Nomos-Verlag erscheint. Sie betrifft ein facettenreiches Rechtsgebiet, in dem Zivilrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Öffentliches Recht, aber auch Problemkreise aus Medizin und Technik auf unterschiedlichste Weise ineinandergreifen.

    „Straßenverkehrsrecht“ bringt jeden Monat die neuesten Entwicklungen des Rechtsgebiets knapp, präzise und kompetent auf den Punkt. Im Vordergrund steht stets der praktische Nutzen für den Verkehrsjuristen – für alle, die professionell im Verkehrsrecht arbeiten. "Straßenverkehrsrecht" ist ganz auf die Bedürfnisse der Leser abgestimmt; es ist eine Lesezeitschrift, ein Arbeitsheft. Urteile werden komprimiert dargestellt, referiert und auf die Bedeutung für die Praxis hin untersucht. Besondere Bedeutung erhalten daher auch die Arbeithilfen für die tägliche Praxis: Checklisten, Übersichten, aber auch Muster und Formulierungshilfen. Behandelt werden insbesondere folgende Schwerpunkte: Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsverwaltungsrecht, Kauf, Leasing und Reparatur von Kfz.

    Die SVR ist ab Heft 6/2005 in beck-online enthalten.

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    Voluntaris – Zeitschrift für Freiwilligendienste und zivilgesellschaftliches Engagement ist eine wissenschaftlich orientierte Informations-, Diskussions- und Dokumentationsschrift für den Bereich Freiwilligendienste und zivilgesellschaftliches Engagement. Sie richtet sich an Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Politik und fördert damit den Austausch zwischen akademischen und anwendungsbezogenen Perspektiven auf Freiwilligendienste und zivilgesellschaftliches Engagement.

    In der Zeitschrift werden Beiträge in vier verschiedenen Rubriken veröffentlicht. Diese grenzen sich wie folgt ab:

    • Aufsätze: Empirische, theoretische, anwendungsbezogene oder programmatische Beiträge.
    • Debatte und Dialog: Kommentare, Meinungen, normative Beiträge, Repliken, Reaktionen auf Entwicklungen.
    • Dokumentationen: Konferenz-, Tagungs- und Evaluierungsdokumentationen.
    • Rezensionen: Buchbesprechungen zu einschlägigen Werken, die Bezüge zum Themenfeld der Zeitschrift aufweisen.

    In der Rubrik „Debatte und Dialog“ erscheint außerdem das Format „Voluntaris fragt…“, in dem in jeder Ausgabe eine ausgewählte Person drei bis fünf Fragen zu aktuellen Entwicklungen rund um das Themenfeld der Zeitschrift beantwortet.

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    Die VuR, monatlich aktuell mit Archivbestand ab 2005, fasst monatlich alle relevanten Informationen übersichtlich und für die Praxis aufbereitet zusammen. Thematisch stehen im Vordergrund die drei Schwerpunktbereiche Anlegerschutz und Kreditrecht, Versicherung und Altersvorsorge sowie Verbraucherinsolvenz und Sanierung.

    Darüber hinaus erscheinen jährlich vier Schwerpunkthefte mit den Themen Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikation sowie Gesundheit und Sicherheit.

    Der Rechtsprechungsteil wird mit übersichtlich angeordneten und schnell zu erfassenden Urteilen, die zum großen Teil mit Anmerkungen und Hinweisen versehen sind, den Anforderungen der Praxis bestens gerecht. Die VuR ist heute entsprechend der Entwicklung des Verbraucherrechts primär eine wirtschaftsrechtliche Zeitschrift, die sich vornehmlich an Banken, Versicherungen und Wirtschaftsanwälte richtet.

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    Die "Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik" (ZAR) informiert als führende ausländerrechtliche Zeitschrift umfassend über das gesamte Migrationsrecht, vom Asyl- über das Zuwanderungs- bis hin zum Staatsangehörigkeitsrecht, und behandelt dabei auch die europäische und internationale Ebene.

    Jedes Heft enthält neben wissenschaftlichen Abhandlungen und praxisorientierten Beiträgen aktuelle Informationen zu Gesetzgebung, Politik, Rechtsprechung, neuen Büchern, Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen. In jedem zweiten Heft sind der ZAR die "Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht – ANA-ZAR" der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV beigeheftet.

    Die Zeitschrift "ZAR" wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Behörden, Verbände, Initiativgruppen und die Wissenschaft.

    Herausgeber: Nele Allenberg, Prof. Dr. Jürgen Bast, Prof. Dr. Jan Bergmann, LL.M.eur., Prof. Dr. Uwe Berlit, Dr. Katharina Berner, Dr. Wolfgang Breidenbach, Prof. Dr. Anuscheh Farahat, Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M., Katrin Gerdsmeier, Dr. Michael Griesbeck, Prof. Dr. Winfried Kluth, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Katrin Lehmann, Prof. Dr. Anna Lübbe, Thomas Oberhäuser, Andreas Pfersich, Norbert Seitz, Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M.

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    Die Zeitschrift für Product Compliance (ZfPC) ist die erste juristische Fachzeitschrift, die sich ausschließlich auf das Querschnittsthema Product Compliance und ihre praktischen Anwendungsprobleme konzentriert. Sie legt dabei ein weites Verständnis von Product Compliance zugrunde und macht nicht Halt vor dem oftmals unübersichtlichen Geflecht rechtlicher und rein technischer Vorgaben. So behalten Sie auch bei komplexen Fragestellungen den Durchblick.

    Die Rubriken der Zeitschrift:

    • Aufsätze: fachkundige Beiträge zu aktuellen und spannenden Themen
    • Rechtsprechung: Aufbereitung der wichtigsten nationalen und europäischen Entscheidungen inklusive Anmerkungen
    • Gestaltungshinweise: Best Practice für Unternehmen (zB zur Implementierung von Product Compliance im Unternehmen, zur Erstellung von Produktsicherheitsmerkblättern oder zu Konformitätserklärungen)
    • Aus den Branchen: hilfreiche branchenbezogene Informationen (zB White Paper oder Positionspapiere)
    • Aus den Aufsichtsbehörden: wichtige Informationen der Marktüberwachungsbehörden
    • Rezensionen: qualifizierte Hinweise zu aktueller Fachliteratur

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    Die neue ZPG informiert umfassend und mit besonderem Augenmerk für die rechtsberatende und rechtsgestaltende Praxis (Anwaltschaft, Justiziariate und Notariate) über das für Personengesellschaften und Einzelunternehmen relevante Recht.

    Herausgeber: 

    • Dr. Simon Blath, Deutsches Notarinstitut, Würzburg
    • Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln
    • Prof. Dr. Ingo Drescher, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
    • Dr. Hans Gummert, Rechtsanwalt, Düsseldorf
    • Prof. Dr. Florian Haase, Rechtsanwalt, Hamburg
    • Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden
    • Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln
    • Prof. Dr. Jens Koch, Universität zu Köln
    • Prof. Dr. Jochem Reichert, Rechtsanwalt, Mannheim
    • Dr. Gabriele Roßkopf, Rechtsanwältin, Stuttgart
    • Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim
    • Dr. Uwe Schmidt, Vorsitzender Richter am OLG, Köln
    • Dr. Eberhard Schollmeyer, LL.M., Ministerialrat, BMJ, Berlin
    • Prof. Dr. Johannes Wertenbruch, Philipps-Universität Marburg

    Schriftleitung und Redaktion:

    • Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln (V.i.S.d.P.)
    • Dr. David Markworth, Universität zu Köln

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    Hervorgegangen aus der ZSt – Zeitschrift zum Stiftungswesen (Berliner Wissenschaftsverlag) informiert die neue Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV) über aktuelle Rahmen­bedingungen und kreative Gestaltungsmöglichkeiten auf den Gebieten des Stiftungs- und Vereinsrechts, des Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts, Steuerrechts und Erbrechts sowie weiteren Sachgebieten mit Bezügen zu insbesondere gemeinnützigen Organisationen. Den juristischen Schwerpunkt ergänzen betriebswirtschaftliche Aspekte für die laufende Verwaltung, aber auch soziologische, historische und politische Hintergrundinformationen. Neben informativen und fundierten Aufsätzen bietet die ZStV Praxisbezug durch umfangreiche Darstellung von aktuellen Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung und Literaturhinweisen, Praxisreports, Praxistipps und Berichten aus dem Stiftungs- und Vereinsleben.

    Stifter, Verwalter, Vorstände und Prüfer auf dem Gebiet des Stiftungs-, Vereins- und Gesellschaftsrechts verantworten heute aktiv einen bedeutenden Anteil von Investitionen in allen Sektoren der Wirtschaft. Auch im Non-Profit Bereich ist ihr gesellschaftliches Engagement unter anderem im Gesundheitswesen, der Kultur und Bildung längst nicht mehr wegzudenken. Die neue Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinsrecht (ZStV) trägt dieser Entwicklung Rechnung: Sie informiert über  aktuelle Rahmenbedingungen und kreative Gestaltungsmöglichkeiten auf den Gebieten des Stiftungs- und Vereinsrechts, des Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts, Steuerrechts und Erbrechts sowie weiteren Sachgebieten mit Bezügen zu  insbesondere gemeinnützigen Organisationen. Den juristischen Schwerpunkt ergänzen betriebswirtschaftliche Aspekte für die laufende Verwaltung, aber auch soziologische, historische und politische Hintergrundinformationen. Neben informativen und fundierten Aufsätzen bietet die ZStV Praxisbezug durch umfangreiche Darstellung  von aktuellen Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung und Literaturhinweisen, Praxisreports, Praxistipps und Berichten aus dem Stiftungs- und Vereinsleben.
    Von der Gründung bis zum Erlöschen werden alle Themengebiete behandelt und Fragen der laufenden Verwaltung in den Vordergrund gestellt. Von der Zeitschrift profitieren

    • Organ- und Gremienmitglieder von Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Gesellschaften
    • Rechtsanwälte, Notare und Justiz
    • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
    • Vertreter von Stiftungsanerkennungs- und Aufsichtsbehörden
    • Wissenschaftler und Institute und Forschungseinrichtungen
    • Wirtschafts- und Interessenverbände
    • Fundraisingagenturen
    • Potentielle Stifter, bürgerschaftlich Engagierte und Interessierte
    • Öffentlich-rechtliche Körperschaften

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    Autoren aus Wissenschaft und Praxis diskutieren in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen des Urheber- und Medienrechts. Die Entwicklung der Neuen Medien, des Internet, der Online-Dienste sowie der Telekommunikation werden dabei besonders berücksichtigt.

    Für die Praxis besonders hilfreich sind die Abdrucke aktueller Gerichtsentscheidungen. Die Zeitschrift "ZUM" wendet sich an Anwaltssozietäten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Videohersteller und -anbieter, Plattenindustrie, Filmwirtschaft, Verlage, Online-Dienste, Telekommunikationsunternehmen. Sie erscheint mit 11 Ausgaben pro Jahr mit einer Doppelnummer. beck-online enthält den Archivbestand ab 2000.

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    Der Rechtsprechungsdienst zur Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM-RD) bringt wichtige Entscheidungen, die in der ZUM keinen Platz gefunden haben. Er erscheint mit 11 Ausgaben pro Jahr mit einer Doppelnummer. beck-online enthält den Archivbestand ab 2000.


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    ZUR - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 2004.

    Die ZUR, das Forum für Umwelt- und Planungsrecht, erscheint als Monatszeitschrift mit elf Ausgaben im Jahr. Sie kombiniert größtmögliche Aktualität, zuverlässige Berichterstattung über die wesentlichen Entwicklungen des Rechtsgebiets und wissenschaftliche Gründlichkeit.

    Die ZUR bietet:

    • Engagierte Beiträge zur gesamten Vielfalt umweltrechtlicher Entwicklungen.
    • Ausgewählte kommentierte Entscheidungen mit Hinweisen auf Konsequenzen für die Praxis. 
    • Ausführliche Informationen über Einwirkungen durch das europäische und das internationale Recht und die vielfältigen Verzahnungen mit anderen Fachrechten wie dem Bauleitplanungs-, dem Fachplanungs- oder dem Energiewirtschaftsrecht.
    • Einen umfangreichen Serviceteil mit Dokumentationen nationaler und europäischer Rechtsetzung, wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Rezensionen.
    • In jedem Jahrgang drei bis vier vertiefende Schwerpunkthefte zu einzelnen Themen des Umweltrechts.

    Struktur und Zusammensetzung von Herausgebern, Schriftleitung und Redaktion bieten die Gewähr dafür, dass alle Bereiche des Umwelt- und umweltbezogenen Planungsrechts sachverständig beobachtet und beurteilt werden.

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    Rechtsprechung

    Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.

    Dieses "Werk" führt eine auf Ihr Modul eingeschränkte Suche nach Rechtsprechungsdokumenten aus den genannten Zeitschriften aus.

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    Normen

    Das Deutsche Bundesrecht (Nomos Verlag) enthält das gesamte geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland in vollem Wortlaut. Es erscheint seit 1949 in ununterbrochener Folge und gehört zur Standardausstattung in Anwaltskanzleien, Verwaltungen, Unternehmen und Gerichten.

    Als übersichtliche Gesetzesdokumentation ermöglicht Das Deutsche Bundesrecht seinen Nutzern, die Gesetzgebungsflut zu bewältigen und leistet damit seit fünfzig Jahren einen wichtigen Beitrag zur Transparenz unserer Rechtsordnung und zur Effektivität des Rechtsstaats.

    Das Deutsche Bundesrecht in beck-online wird ständig aktualisiert und ist häufig schneller als die Druckversion.

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    Das Deutsche Bundesrecht (Nomos Verlag) enthält das gesamte geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland in vollem Wortlaut. Es erscheint seit 1949 in ununterbrochener Folge und gehört zur Standardausstattung in Anwaltskanzleien, Verwaltungen, Unternehmen und Gerichten.

    Als übersichtliche Gesetzesdokumentation ermöglicht Das Deutsche Bundesrecht seinen Nutzern, die Gesetzgebungsflut zu bewältigen und leistet damit seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Transparenz unserer Rechtsordnung und zur Effektivität des Rechtsstaats.

    Das Deutsche Bundesrecht in beck-online wird ständig aktualisiert und ist häufig schneller als die Druckversion.

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    Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.

    Relevante Gesetze zum Familienrecht für den schnellen Überblick.

    Diese Textsammlung enthält nahezu alle Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum Familienrecht und ist damit unverzichtbar für alle Notare, Rechtsanwälte und Familienrichter.

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    Alle praxisrelevanten Texte zum Arbeitsrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht sind auch das Landesrecht und das EG-Recht berücksichtigt.

    Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.

    Das Onlineprodukt enthält den Inhalt dieser drei Beck'schen Textsammlungen nahezu komplett:
    • Aichberger Sozialgesetzbuch
    • Aichberger Ergänzungsband - Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung
    • Aichberger Rentenversicherung.

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    Die Sammlung an Normen enthält rund 750 zentrale Vorschriften aus der anwaltlichen Praxis aus den Rechtsgebieten Zivil-, Öffentliches und Strafrecht und wird monatlich aktualisiert.

    Die Neuregelungen im Datenschutzrecht sind umfassend. Die Dokumentation zum Datenschutz bündelt alle Informationen und ordnet sie griffbereit zu. Sie umfasst alle wichtigen Gesetzestexte aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit, dokumentiert die wichtigsten Hinweise aus der Datenschutzpraxis, unterrichtet über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und geht mit gezielten Schwerpunktbeiträgen auf zentrale Rechtsfragen ein.

     

    Die Neuregelungen im Datenschutzrecht
    sind umfassend. Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen BDSG entstehen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene neue Regelwerke. Diese nehmen nicht nur notwendige Anpassungen vor, sondern positionieren sich auch neu im Spannungsfeld von Datenschutz und Informationsfreiheit.

    In bester Tradition
    Die Sammlung basiert auf der u.a. von Professor Dr. Dr. hc. Spiros Simitis gegründeten „Dokumentation zum Bundesdatenschutzgesetz“. Das Fortsetzungswerk führt die Sammlung auf Grundlage der neuen rechtlichen Regelungen fort und

    • umfasst alle wichtigen Gesetzestexte aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit
    • dokumentiert die wichtigsten Hinweise aus der Datenschutzpraxis
    • unterrichtet über die wichtigen Gerichtsentscheidungen und
    • geht mit gezielten Schwerpunktbeiträgen anerkannter Datenschutzexperten auf zentrale Rechtsfragen ein.

    Regelmäßige Nachlieferungen
    halten Sie auf dem Laufenden: Drei bis vier Mal im Jahr bringen wir die Sammlung auf den aktuellen Stand. Die Bezieher des Loseblattwerkes erhalten zudem auch online Zugriff auf die Inhalte des Werkes.

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    Materialien

    Mit den unverzichtbaren Abstimmungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

    Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

    von NomosOnline PREMIUM