Handbuch Kirchenrecht

Grundbegriffe für Studium und Praxis. Dritte, erweiterte Auflage

Sabine Demel

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Sabine Demel, Handbuch Kirchenrecht (2022), Verlag Herder, Freiburg, ISBN: 9783451828133

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Beschreibung / Abstract

Das bedeutende Handbuch des Kirchenrechts erscheint in dritter, aktualisierter und erweiterter Auflage. Es berücksichtigt den "Synodalen Weg in Deutschland (2019-2023)", kirchenrechtliche Themen wie die Fragen nach "Macht und Gewaltenkontrolle", nach "Grundrechten in der Kirche" oder nach "Synodalität" als Grundbestimmung der Kirche. Ebenso finden der "sexuelle Missbrauch als kirchlicher Straftatbestand" sowie die "kirchliche Strafrechtsreform" von 2021 als neue Stichworte Eingang in die neue Auflage. Zudem sind Neuerungen wie z.B. im kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht von 2015, durch den sog. Kommunionstreit unter den deutschen Bischöfen von 2018 oder durch die Aufhebung der frauendiskriminierenden Klausel für das Lektorat 2021 eingearbeitet.

Beschreibung


Sabine Demel, Dr. theol. habil, Professorin für Kirchenrecht an der Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg und in der katholischen Kirche vielfältig engagiert. Als geschätzte Expertin zur Verbindung von Kirchenrecht und Pastoral tritt sie für eine lebensnahe Auslegung der kirchlichen Gesetze ein und zeigt auf, wie Recht in der Kirche zu Frieden und Freiheit beitragen kann.


Inhaltsverzeichnis

  • Sabine Demel Handbuch Kirchenrecht
  • Impressum
  • Inhalt
  • Vorwort zur dritten Auflage
  • Alles, was (Kirchen-)Recht ist!? – Die Konzeption dieses Buches
  • Zitation
  • Kirchenrechtliche Hand-, Lehr- und Studienbücher
  • Abkürzungen
  • Ablass
  • Eine spezifisch katholische Frömmigkeitsübung
  • Heilwerden als zentrales Thema
  • Die leidschaffenden Folgen der Sünde als Ausgangspunkt
  • Die Notwendigkeit der aktiven Aufarbeitung der zeitlichen Sündenfolgen
  • Die Buße als Geschenk Gottes zum Neuanfang
  • Die Bußwerke als Ausdruck der Aufarbeitung der Sündenfolgen
  • Der Kirchenschatz als Heiligungsdienst der Kirche
  • Das amtliche und stellvertretende Fürbittgebet als Zentrum des Ablasses
  • Gnadenstand und Bußwerke als Voraussetzungen für den Empfang des Ablasses
  • Das Fegfeuer als verlängerte Idee des Ablasses
  • Rechtliche Umsetzung im CIC/1983
  • Zeitgemäße Umformulierung der Grundnorm
  • Abschaffen der Unterscheidung der Ablässe
  • Spenden und Empfangen statt Gewähren und Gewinnen
  • Abtreibung
  • Jedwede Tötung der unreifen Leibesfrucht nach der Empfängnis als Straftat
  • Erfolg und Vorsatz als Voraussetzung für die Strafbarkeit
  • Gleiche Strafandrohung für wesentliche Tatbeteiligung in moralischer oder physischer Weise
  • Die Diskussion um den Beratungsnachweis als Tatbeteiligung
  • Straffreistellungsgründe trotz Vorsatz und Erfolg
  • Die Tatstrafe der Exkommunikation für alle wesentlich an der Tat Beteiligten
  • Der Strafnachlass der Exkommunikation
  • Zwischen Lebensrecht des ungeborenen Kindes und Konfliktlage der Mutter
  • Abtreibung, Beratung als Pflicht im deutschen Strafgesetzbuch
  • Beratungspflicht zugunsten des ungeborenen Kindes als partieller Strafersatz
  • Zielorientierung und Ergebnisoffenheit
  • Letztverantwortung der Mutter und Grundrecht auf Leben des ungeborenen Kindes
  • Abtreibung, Beratungsangebot der Kirche
  • Konfessionell geprägtes Beratungsangebot im Rahmen des staatlichen Systems
  • Rückzug der konfessionell katholischen Beratungsstellen wegen neuer Rechtsstellung der Pflichtberatung
  • Dringende Bitte des Papstes an die deutschen Bischöfe als Auslöser des Rückzugs
  • Abtreibung, Beratungsangebot in der Kirche bei Donum Vitae
  • Verein von KatholikInnen mit katholisch geprägtem Beratungsangebot und Beratungsnachweis
  • Kirchliche und der Kirche zugeordnete Beratungsstellen, in denen im Namen bzw. Auftrag der Kirche gehandelt wird
  • Beratungsstellen in der Kirche, in denen nicht im Namen bzw. Auftrag der Kirche, sondern kraft eigener Taufverantwortung gehandelt wird
  • Die Einordnung von Donum Vitae als Verein „außerhalb“ der Kirche durch die deutschen Bischöfe
  • Die Unmöglichkeit eines Handelns von KatholikInnen „außerhalb†Ÿ der Kirche
  • Amt
  • Abgrenzung und Bezug zum Dienst
  • Möglichkeiten und Grenzen für Laien
  • Göttliche oder kirchliche Anordnung als Grundlage
  • Kirchliche Sendung als unabdingbare Voraussetzung
  • Amt der Leitung
  • Ganzpersonale Bezugnahme auf Christus
  • Die Verweisfunktion kraft des Weihesakramentes
  • Im Dienst für die umfassende Seelsorge (= Hirtensorge)
  • Integration aller Dienste und Ämter
  • Bevollmächtigte An-Leitung und Gewährleistung aller Funktionen der Seelsorge
  • Bestattung, kirchliche
  • Amtspflicht des Pfarrers und Beauftragungsmöglichkeit von Laien
  • Katechumenen, ungetaufte Kinder und nichtkatholische ChristInnen
  • Gründe für eine Verweigerung
  • KatholikInnen, die aus der Kirche ausgetreten sind
  • Friedwaldbestattung zwischen grundsätzlicher Ablehnung und bedingter Akzeptanz
  • Neuartige Bestattungsformen als Herausforderung für den christlichen Glauben
  • Abgetriebene, totgeborene und unmittelbar nach der Geburt verstorbene Kinder
  • Bischöfliche Empfehlung eines gemeinsamen Grabfeldes für Tot- und Fehlgeburten als Ersatz für eine Einzelbestattung
  • Richtlinien für den Umgang mit Tot- und Fehlgeburten im Bistum Limburg
  • Empfehlung einer Gemeinsamen Bestattung von tot geborenen Kindern im liturgischen Recht seit 2009
  • Das Begräbnis als Verkündigung der Osterbotschaft
  • Bischof und bischöfliche Vollmacht
  • Theologische Grundlegung
  • Umfang und Funktionen der Vollmacht des Diözesanbischofs
  • Umfassendes Tätigkeitsfeld
  • Einbindung in die Mitverantwortung der Gläubigen
  • Bischöfliche Selbstbindung
  • Praktische Umsetzung
  • Kirchenrechtliche Legitimität
  • Ekklesiologische Bedeutung
  • Bischöfliche Sedisvakanz
  • Die Frage nach der Amtsenthebung
  • Die Annahme einer Rechtslücke
  • Interimistische Leitung durch den Diözesanadministrator
  • Bischöfliche Stellvertretungsorgane
  • Der Generalvikar als Stellvertreter im Bereich der Verwaltung
  • Der Offizial als Stellvertreter in der Rechtsprechung
  • Bischofsbestellung
  • Päpstliches Ernennungsrecht oder Wahlrecht nach innerkirchlichem Recht
  • Absolutes und relatives Listenverfahren
  • Freies Ernennungsrecht und reduziertes Wahlrecht als Regel in den Konkordaten
  • Angemessene Beteiligung des Gottesvolkes als Reformforderung
  • Rechtliche Schritte zur Umsetzung der Reformvorschläge
  • Freiwillige Selbstbindung als Zwischenschritt
  • Bischofskollegium
  • Bischofskonferenz
  • Grundlegende Bestimmungen
  • Die Deutsche Bischofskonferenz
  • Die Freisinger Bischofskonferenz
  • Mittelinstanz zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen
  • Mangelnde Gesetzgebungskompetenz und Mitwirkungsrechte
  • Extraregelung für die Ausübung des authentischen Lehramtes
  • Rechtliche Fortentwicklung
  • Bischofssynode
  • Idee und rechtliche Ausgestaltung
  • Ähnlichkeiten und Unterschiede zum Ökumenischen Konzil
  • Mangelnde Umsetzung der bischöflichen Kollegialität
  • Aktualisierungen des rechtlichen Rahmens 2018
  • Dezentrale Konsultationsprozesse in der Vorbereitungsphase
  • Von der Konsultation zum Stimmrecht auch für Frauen
  • Bußsakrament
  • Versöhnung mit Gott und der Kirche
  • Reue und Vorsatz für einen heilbringenden Empfang
  • Beichtbefugnis als Gültigkeitsbedingung auf Seiten des Spenders
  • Der Beichtvater als Richter und Seelenarzt zugleich
  • Das Bußwerk als Sühne und Einübung in die neue Lebensweise
  • Bußsakrament, Beichtgeheimnis
  • Absolute Geltung
  • Umfassender strafrechtlicher Schutz
  • Spezielle Strafbestimmung bei Veröffentlichung von mitgeschnittenen Beichtgesprächen
  • Folgen bei Entbindung von der Schweigepflicht
  • Staatlicher Schutz des Beichtgeheimnisses in der Diskussion
  • Bußsakrament, Einzelbeichte
  • Einzelbeichte als ordentliche Form bei schweren Sünden
  • Lässliche und schwere Sünden
  • Der Beichtstuhl als möglicher, aber nicht verpflichtender Ort
  • Verzicht auf die Einzelbeichte trotz schwerer Sünden
  • Gemeinschaftliche Feier
  • Bußsakrament, Generalabsolution
  • Todesgefahr oder eine schwere Notwendigkeit als Erlaubtheitskriterien für den Spender
  • Einschränkung der Erlaubtheit auf die Todesgefahr durch die deutschen Bischöfe
  • Der Vorsatz zur Einzelbeichte als Gültigkeitsbedingung für den/die EmpfängerIn
  • Todesgefahr und Vorsatz zur Einzelbeichte als Voraussetzungen
  • Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 (CCEO/1990)
  • Eigene Riten
  • Eigener Titel
  • Katholische Alternative
  • Titelüberschriften als Systematisierungsprinzip
  • Codex Iuris Canonici von 1917 (CIC/1917)
  • Die Idee einer Neuordnung des kirchlichen Rechts seit 1864
  • Die weltliche Methode der Kodifikation als Vorbild
  • Der Beschluss der Neuordnung und Vorbereitung der Kodifizierungsarbeiten ab 1904
  • Mitwirkung der Ortskirchen an den Reformarbeiten
  • Der Einfluss des Code Napoleon
  • Der Plan eines unwandelbaren Weltkirchenrechts
  • Der Codex Iuris Canonici von 1917 als Produkt europäischer Kodifikationsära und päpstlicher Gesetzgebung
  • Neuordnung der Rechtsmaterie
  • Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/1983)
  • Der Weg zum Codex Iuris Canonici von 1983
  • Reduktion der Normen und pastorale Sprache
  • Proepiskopale, prolaikale und proliberale Ausgestaltung
  • Innerkatholischer Geltungsbereich
  • Ekklesiologische Anordnung des Rechtsstoffes
  • Fortschreibung des CIC
  • Diakonat
  • Durchgangsstufe zum Presbyterat und Ständiger Diakonat
  • Ungeklärte theologische Fragen
  • Rechtliche Stellung
  • Dienst- und Arbeitsrecht, kirchliches
  • Allgemeines und besonderes Dienstverhältnis
  • Lebenslange Indienstnahme der Kleriker und befristete Arbeit der Laien
  • Innerkirchliche und staatsrechtliche Regelungen der Dienstverhältnisse mit Laien
  • Konflikte zwischen individuellen Grundrechten und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht
  • Innerkirchliche und staatsrechtliche Regelungen der Dienstverhältnisse mit Laien
  • Konflikte zwischen individuellen Grundrechten und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht
  • Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes mit Regelungen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
  • Gestufte Loyalitätsobliegenheiten im individuellen Arbeitsrecht nach der Grundordnung von 2015
  • Drei Tätigkeitsbereiche: allgemein, erzieherisch und leitend, pastoral und katechetisch
  • Gestufte Loyalitätsobliegenheiten für ungetaufte, christliche und katholische Mitarbeitende
  • Schwerwiegende Loyalitätsverstöße als mögliche Kündigungsgründe bei allen, bei katholischen und bei pastoral und katechetisch Tätigen
  • Weiterbeschäftigung und Kündigung wegen unzulässigen Lebenspartnerschaften bei katholischen Mitarbeitenden
  • Anhaltende Kritik am Loyalitätsverstoß der persönlichen Lebensführung
  • Abwägung der Einzelumstände zur Vermeidung von Kündigungen
  • Die kirchliche Grundordnung als Dauerbaustelle
  • Dienst- und Arbeitsrecht, kirchliches und seine Neukonzeption von 2022
  • Die Streichung der privaten Lebensgestaltung aus dem Anforderungsprofil
  • Das neue Konzept der Institutionenorientierung
  • Eine neue Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen
  • Fehlende Konkretisierungen
  • Diözesanpastoralrat
  • Allgemeine Grundidee
  • Verfassungsrechtliches Gremium zur Beratung des Bischofs
  • Kritik an der rechtlichen Konzeption
  • Diözesanrat
  • Eigenständiges Gremium des Laienapostolats auf Diözesanebene
  • Rechtsgrundlagen
  • Zusammenwirken mit dem Diözesanbischof
  • Unterscheidung von primärer und sekundärer Rechtszuständigkeit
  • Diözesansynode und alternative Formen synodaler Prozesse auf Diözesanebene
  • Problematische Rechtsstellung
  • Entwicklung neuer Formen der diözesanen Versammlung des Gottesvolkes
  • Die römische Empfehlung der Rückkehr zur Diözesansynode
  • Diözesanvermögensverwaltungsrat
  • Vereinigung oder Verbindung mit dem Kirchensteuerrat bzw. Diözesansteuerausschuss
  • Fachkompetenz und Integrität der Mitglieder
  • Leitungs- und Beratungsorgan
  • Diözesane Regelungen entgegen Aufgabe und Sinn des Gremiums
  • Diözese
  • Teil des Gottesvolkes unter der Leitung eines Bischofs
  • Letztverantwortung des Bischofs in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium
  • Einseitige Loyalitätspflicht des Gottesvolkes gegenüber dem Bischof
  • Domkapitel
  • Ehe als Bund, Vertrag und Sakrament
  • Der Ehevertrag als Ausdruck für die freie Willensentscheidung der Partner
  • Der Ehebund als Ausdruck der innigen Lebens- und Liebesgemeinschaft der Partner
  • Das Ehesakrament als Ausdruck der göttlichen Stiftung
  • Die rechtliche Übersetzung des kirchlichen Eheverständnisses
  • Der Ehevertrag als rechtliche Dimension der Ehe
  • Der Ehebund als personale und religiöse Dimension der Ehe
  • Das Ehesakrament als spezifisch religiöse Dimension bei christlichen Partnern
  • Ehe als Gleichsetzung von Vertrag und Sakrament
  • Die Sakramentalität der Ehe als direkte Folge der Taufe
  • Historische Wurzeln
  • Kirchliche Gegenreaktion auf die Einführung der Zivilehe
  • Unterschiedliche Wirkungen der standesamtlichen Trauung je nach religiösem Bekenntnis
  • Entweder die standesamtliche oder die kirchliche Trauung als entscheidender Akt der kirchlich gültigen Eheschließung
  • Anfragen an die kirchliche Sicht der standesamtlichen Trauung
  • Ehe, bekenntnisverschiedene
  • Erlaubnisgebundene Handlung
  • Vorliegen eines gerechten Grundes für das Verweigern statt für das Erteilen der Erlaubnis
  • Gewissenspflicht des katholischen Partners und Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht der Trauung in der katholischen Kirche
  • Möglichkeit des pastoralen Dienstes mit Zustimmung des Diözesanbischofs
  • Fehlende Aussagen zur Seelsorge für bekenntnisverschiedene Ehen und Familien
  • Fehlende Hilfen für die gemeinsame Erfüllung der Sonntagspflicht
  • Verbot von ökumenischen Wortgottesdiensten als Ersatz für die Sonntagspflicht
  • Strenge Bedingungen für den gemeinsamen Empfang der Eucharistie
  • Ehe, kirchlich gültige
  • Ehefähigkeit
  • Ehewille
  • Eheschließungsform
  • Beispiele für eine kirchlich ungültige Ehe
  • Abgrenzung zu Sakramentalität – Vollzug – Unauflöslichkeit – Glück der Ehe
  • Ehe, kirchliche Gültigmachung
  • Besondere Form der Eheschließung
  • Die einfache Gültigmachung (convalidatio simplex; cc. 1156–1160)
  • Die Heilung in der Wurzel (sanatio in radice; cc. 1161–1165)
  • Ehe, religionsverschiedene
  • Dispensables Ehehindernis
  • Bezug und Abgrenzung zur bekenntnisverschiedenen Ehe
  • Möglichkeit des pastoralen Dienstes in begründeten Ausnahmen
  • Katholisch-islamische Eheschließung
  • Unterschiede im Eheverständnis
  • Spezielle Bedingungen für den muslimischen Partner
  • Ehehindernis der Impotenz
  • Unfähigkeit zum Beischlaf (nicht: zur Zeugung)
  • Vorausgehende, dauerhafte und zweifelsfreie Beischlafunfähigkeit
  • Ursachen und Erscheinungsformen
  • Anwendbarkeit in der Praxis
  • Rechtliche Fortentwicklung
  • Totalität der zwischenmenschlichen Beziehung als zentrales Kennzeichen der Ehe
  • Ehenichtigkeitserklärung, kirchliche
  • Keine Scheidung auf katholisch
  • Verfahrensordnung
  • Grundsätze des Verfahrens
  • Ehewillensmängel als Hauptklagegründe
  • Häufige Ehewillensmängel in der Praxis
  • Ehescheidung, kirchliche
  • Die Verbindung der Konsens- und Kopulatheorie als Grundlage
  • Nichtvollzug und Nichtsakramentalität der Ehe im geltenden Recht der Westkirche
  • Abgrenzung zur kirchlichen Ehetrennung
  • Ehescheidung und Wiederheirat nach zivilem Recht
  • Straftat der Bigamie im kirchlichen Gesetzbuch von 1917
  • Trotz Unterscheidung der Situationen Nichtzulassung zur Kommunion seit 1981
  • Diskussion über die Kriterien der Nichtzulassung seit 1983
  • Die Erinnerung an die Epikie durch die oberrheinischen Bischöfe 1993
  • Einschärfen der Kriterien der Nichtzulassung zum Kommunionempfang durch den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte 2000
  • Neuauflage des Vorschlags der oberrheinischen Bischöfe durch das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg 2013
  • Unterscheidung der Situationen und Ermöglichung des Kommunionempfangs im Einzelfall seit 2016
  • Wahrheit und Barmherzigkeit in der Frage des Kommunionempfangs
  • Leben und Wirken in der Kirche außerhalb der Sakramente
  • Keine schematische Kündigung (mehr) von Personen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen
  • Eheschließung, kirchliche Trauung
  • Keine eigene Eheliturgie in der Urkirche
  • Entwicklung kirchlicher Bräuche
  • Die kirchliche Formpflicht als Gegenmittel
  • Verschmelzen der familiären und kirchlichen Riten
  • Die Seuche klandestiner Eheschließungen
  • Die Ausgestaltung der Formpflicht heute
  • Die Eheassistenz als qualifizierte Zeugenschaft
  • Der priesterliche Segen als Element der Formpflicht in den Ostkirchen
  • Eheschließung, kirchliche Trauung durch einen Laien
  • Von der laikalen Eheschließung zur priesterlichen Eheassistenz
  • Amtliche Mitwirkung als qualifizierte statt bloßer ZeugInnenschaft
  • Priesterliche Mitwirkung als Gültigkeitsbedingung in den Ostkirchen
  • Eheschließung, ökumenische Trauung
  • Die aktive Eheassistenz als Maßstab der konfessionellen Zuordnung
  • Verbot der Doppeltrauung
  • Empfehlung eines Wortgottesdienstes als Rahmen
  • Eheschließung, standesamtliche Trauung
  • Die kirchliche Rechtsordnung als Voraussetzung
  • Verweltlichung der kirchlichen (Ehe-)Ordnung durch den modernen Staat
  • Staatlicher Ehevertrag und kirchliche Ehezeremonie
  • Gegenbild zur kirchlichen Trauung
  • Keine kirchliche Trauung ohne vorherige zivilrechtliche Eheschließung
  • Keine staatliche Koppelung von standesamtlicher und kirchlicher Trauung
  • Eheschließung, standesamtliche und/oder kirchliche Trauung
  • Vermengung bürgerlicher Rechtswirkungen mit der Glaubensdimension
  • Standesamtliche Trauung als Verstoß gegen kirchliches Gesetz
  • Unklarheit hinsichtlich der Trauungsberechtigung
  • Mehrdimensionalität der Eheschließung
  • Nihil obstat für eine rein kirchliche Trauung
  • Eheunfähigkeit, psychisch bedingte
  • Grundgedanke
  • Rechtliche Umsetzung
  • Beispiel Homosexualität
  • Beispiel Schizophrenie
  • Beispiel Manisch-depressive Erkrankung
  • Beispiel Sexueller Missbrauch
  • Zusammenfassung
  • Elternschaft, verantwortete
  • Sachgerechtes Urteil gegen willkürliche Entscheidung
  • Verpflichtungs- ohne Erfüllungswillen
  • Verzicht auf eigene Kinder gegen Ausschluss von Nachkommenschaft
  • Eucharistie
  • Gegenwärtigsetzen des Heilshandelns Gottes und Kommunion
  • Einheitssakrament der Kirche
  • Quelle und Gipfel des christlichen Lebens
  • Pflicht der Gläubigen zu der größten Wertschätzung als Konsequenz
  • Miteinander von priesterlichemVorsteher und Gemeinschaft der Gläubigen
  • Die Regel der täglichen Zelebration der Eucharistie und mögliche Ausnahmen
  • Eucharistieausteilung
  • Kommunion unter der Gestalt des Brotes als Regel
  • Mund- und Handkommunion
  • Laien als außerordentliche SpenderInnen
  • Kasuistik für den Einsatz von außerordentlichen SpenderInnen
  • Eucharistieempfang
  • Grundrecht auf Zulassung zur Kommunion
  • Rechtsschranken für die Zulassung zur Kommunion
  • Nichtzulassung zum Kommunionempfang
  • Nichtberechtigung zumKommunionempfang (wie auch zur Eucharistiefeier)
  • Theologische Grundlage
  • Aufruf an den/die EmpfängerIn zur Selbstprüfung
  • Eucharistiegemeinschaft, ökumenische in ihrer geltenden Regelung
  • Kirchenrechtlicher Ist-Stand
  • Konkretisierung des kirchenrechtlichen Ist-Stands
  • Offene Fragen an den kirchenrechtlichen Ist-Stand
  • Eucharistiegemeinschaft, ökumenische in ihrer Weiterentwicklung
  • Rechtliche Anknüpfungspunkte für die nächsten Schritte
  • Konkrete rechtliche Vorschläge der weiteren Schritte
  • Rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
  • Bischöfliche Orientierungshilfe für die Gewissensentscheidung von konfessionsverbindenden Ehepartnern zum Kommunionempfang
  • Gelebte Traditionen der wechselseitigen Gastfreundschaft im rechtsfreien Raum
  • Eucharistievorsitz von verheirateten Priestern
  • Kirchenrechtliche Argumentation
  • Erklärung des PCI
  • Fazit: Unerlaubt, aber gültig
  • Firmung
  • Sakrament der Sendung
  • Unbefriedigende Rechtswirkungen
  • Notwendigkeit der Firmbefugnis
  • Diskussion um das angemessene Firmalter
  • Der Firmpate bzw. die Firmpatin als Unterstützung
  • Forschungsfreiheit in der Theologie
  • Kluge Meinungsäußerung
  • Kritisches Begleiten und Vorausdenken
  • Gratwanderung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und kluger Meinungsäußerung
  • Schweigen als kluge Meinungsäußerung
  • Schweigen als beredte Meinungsäußerung
  • Schuldiger Gehorsam gegenüber dem Lehramt
  • Gehorsam und Ungehorsam, christlicher
  • Verantworteter gegen blinden Gehorsam
  • Gewissensgehorsam gegen formalen Autoritätsgehorsam
  • Verantworteter gegen willkürlichen Ungehorsam
  • Gehorsamsstufen
  • Glaubensgehorsam (c. 750 § 1)
  • Endgültiger Zustimmungsgehorsam (c. 750 § 2)
  • Religiöser Verstandes- und Willensgehorsam (cc. 752 und 753)
  • Schwierigkeit in der Umschreibung des Vollzugs
  • Unklarheit in der Abgrenzung zum endgültigen Zustimmungsgehorsam
  • Einfacher, disziplinärer Gehorsam (c. 754)
  • Problematische Differenzierungen
  • Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
  • Umsetzung des II. Vatikanischen Konzils
  • Kirchenrechtliches Novum
  • Einmütigkeit, Diskussionen und Enttäuschungen
  • Anordnungen, Empfehlungen, Voten und Arbeitspapiere
  • Beispiele von Beschlüssen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit
  • Umsetzung, Weiterentwicklung und Stagnation
  • Bleibende Aktualität
  • Gewalt, heilige
  • Drei Funktionen der einen Gewalt
  • Einheit von Weihe und Übertragung der Gewalt bzw. Vollmacht
  • Die Zweiteilung der Weihe- und Leitungsvollmacht im Mittelalter
  • Die Verbindung mit dem drei-Ämter-Schema
  • Die Unterscheidung zwischen Vollmacht und Ausübung auf dem II. Vatikanischen Konzil
  • Alte und neue Gewaltenlehre im kirchlichen Gesetzbuch
  • Mitwirkung von Laien bei der Ausübung der Vollmacht
  • Der Ordinarius als Inhaber ordentlicher Vollmacht
  • Gewaltenunterscheidung
  • Gewaltenteilung im Staat und Gewalteneinheit in der Kirche
  • Stellvertretung statt Gewaltenteilung
  • Umfangreiche Ermessenskompetenz der Verwaltung
  • Überschneidung von Verwaltung und Rechtsprechung
  • Grenzverwischung zwischen richterlicher und gesetzgebender Gewalt
  • Intransparenz in Zuständigkeit und Entscheidungswegen als Problem
  • Strukturen der Transparenz, Kontrolle und Beteiligung innerhalb der Gewalteneinheit
  • Glaubenssinn der Gläubigen
  • Keine statistisch zu erfassende Größe
  • Das Miteinander als entscheidendes Medium
  • Wachstumsprozess zum Glaubenskonsens
  • Unfehlbarkeit des Papstes als Ausdruck der Unfehlbarkeit der Gesamtheit
  • Leitung des heiligen Lehramtes
  • Überprüfung auf Echtheit durch das Lehramt
  • Umgekehrte Zuordnung der Unfehlbarkeit im CIC
  • Gleichberechtigung in der Kirche
  • Die biologische Sicht auf die Frauen im CIC/1917
  • Abgrenzung und Bezug zur Frage der Zulassung zum Weihesakrament
  • Die Aufwertung der Frauen durch Papst Johannes XXIII. und das II. Vatikanische Konzil
  • Die gleichberechtigte Sicht auf alle Laien im CIC/1983
  • Frauen als gleichberechtigte Partnerinnen in Ehe und Familie
  • Unterrepräsentanz von Frauen in kirchlichen Leitungspositionen
  • Spannbreite der Präsenz von leitenden Frauen in den deutschen Bistümern
  • Frauenquote als Selbstverpflichtung der deutschen Bischöfe 2018
  • Die zweite Leitungsebene als Grenze für Frauen
  • Grundrechte und Grundpflichten in der Kirche
  • Menschenrechte in der Kirche
  • ChristInnenrechte
  • Freiheit in der Kirche als Ziel
  • Ekklesiologische Umsetzung
  • Bedeutung und Auswirkung
  • Probleme und Grenzen
  • Viele offene Baustellen
  • Katechumenat und Katechumene
  • Stufenweises Wachstum des Glaubens
  • Ineinander von Lebens- und Glaubensgeschichte
  • Eigener Stand in der Kirche mit bestimmten Vorrechten
  • Kirche als Begriff und theologische Größe
  • Von der absoluten zur relativen Gleichsetzung mit der Kirche Jesu Christi
  • Die Stufung katholische Kirche, Kirche und kirchliche Gemeinschaft
  • Das dreifache Band als Maßstab
  • Rechtliche Auswirkungen des gestuften Kirchenbegriffs
  • Kirche als Demokratie
  • Kriterien der (Un-)Vereinbarkeit
  • Theologische Grundlage und Relativierung
  • Kirche als Gemeinschaft aller Gläubigen
  • Überwindung des Modells einer einseitigen Hierarchie
  • Elliptisches Miteinander von Laien und Kleriker
  • Vielfalt der Charismen und Dienst der Einheit
  • Kirche als Gemeinschaft von Kirchen
  • Gemeinschaft der einen Westkirche und der vielen Ostkirchen
  • Gemeinschaft von bischöflich geleiteten Orts-, Teil- oder Einzelkirchen
  • Duale Struktur der Westkirche und triadische Struktur der Ostkirchen
  • Kirche als Hierarchie
  • Das Weiheamt für den heiligen Ursprung
  • Sichtbarmachen des unsichtbaren Herrn
  • Gestufte Verantwortung für die eine Sendung der Kirche
  • Kirche als komplexe Wirklichkeit und Sakrament des Heils
  • Komplexe Wirklichkeit von göttlich undmenschlich, sichtbar und unsichtbar
  • Sakrament des Heils
  • Kirche als Volk Gottes der Laien und Kleriker
  • Von Gott gerufene Gemeinschaft
  • Die Taufe als zentraler Akt
  • Wahre Gleichheit
  • Sendungsspezifische Unterschiede
  • Kirche des Charismas und des Weiheamts
  • Christologisch-amtliche und pneumatologisch-charismatische Struktur
  • Freiheit des Geistes contra Weihe-Amt?
  • Evangeliumsgemäße Ausrichtung der geistgewirkten Freiheit durch das Weiheamt
  • Keine Rechtsmittel gegen eine Herrschaft des geweihten Amtes
  • Kirchenaustritt
  • Eine staatliche Rechtsfigur
  • Der Körperschaftsstatus „eigener Art†Ÿ als Voraussetzung
  • Freiwillige Mitgliedschaft zur Körperschaft der katholischen Kirche
  • Verletzung der Gemeinschafts- und materiellen Beitragspflicht im innerkirchlichen Bereich
  • Die Diskussion um die Einordnung als „Abfall von der Kirche im Formalakt†Ÿ
  • Die Bewertung als „Abfall von der Kirche im Formalakt†Ÿ in der Gestalt des Schismas durch die deutschen Bischöfe (bis zum Jahr 2012)
  • Verzicht auf eine strafrechtliche Bewertung trotz strafähnlicher Rechtsfolgen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (seit 2012)
  • Verfahren zur Einzelfallüberprüfung im Bereich der Österreichischen Bischofskonferenz
  • Wiedereintritt als Wiederaufnahme in die Kirche bei vorhandener Reue im Bereich der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Bischofskonferenz
  • Kirchenaustritt in partieller Form als Möglichkeit in der Schweiz
  • Kirchenrechtlicher Hintergrund
  • Bedenken von Seiten des deutschen Staatskirchenrechts
  • Die Feststellung der Unbedenklichkeit durch das schweizerische Bundesgericht
  • Individuelle Festlegung der innerkirchlichen Auswirkungen in der Diözese Basel
  • Vergleich mit dem Vorgehen der deutschen und österreichischen Bischöfe
  • Kirchenmitgliedschaft
  • Die Taufe in die Kirche Christi
  • Die Taufe in die katholische Kirche
  • Die drei Bande der katholischen Kirche
  • Kirchenrecht, allgemeines und partikulares
  • Gesetzgebungskompetenzen
  • Dezentralisierung und Subsidiarität
  • Der Vorrang des Teilkirchenrechts
  • Kirchenrecht, Aufgabe und Selbstverständnis
  • Sicherung und Begrenzung der Freiheit als Grundaufgabe jeden Rechts
  • Die Ausrichtung auf das Heil als Eigenart des Rechts in der katholischen Kirche
  • Ausrichtung der kirchlichen Gesetze an der Offenbarung
  • Verschmelzung von Recht und Theologie
  • Eine spezifische Art der Theologie
  • Eine modifizierte Art des Rechts
  • Kirchenrecht, authentische Gesetzesinterpretation
  • Vom PCI als zuständige Behörde zum Dikasterium für Gesetzestexte
  • Deklarative und konstitutive Interpretation
  • Kennzeichnung, Fundorte und Beispiele
  • Maximal zweimaliger Kommunionempfang pro Tag
  • Keine Möglichkeit der Dispens vom Vorbehalt der Homilie zugunsten eines Klerikers
  • Abtreibung ist jede Tötung der Leibesfrucht nach der Empfängnis
  • Kirchenrecht, biblische Grundlage und Entwicklungslinien
  • Die biblischen Wurzeln in der Thora als freiwillige Bindung an Gott
  • Die innere Bindung an Gott als Erfüllung des Gesetzes
  • Das Decretum Gratiani (1140) als Schlüsseletappe der kirchlichen Rechtsgeschichte
  • Das Corpus Iuris Canonici als mittelalterliche Rechtssammlung
  • Die systematische Neuordnung des Rechts durch den Codex Iuris Canonici von 1917
  • Der Codex Iuris Canonici von 1983 als Aggiornamento des CIC/1917
  • Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 als gleichrangiges Gesetzbuch zum Codex Iuris Canonici
  • Kirchenrecht, elastische Rechtsprinzipien
  • Stärke und Schwäche von Rechtsvorschriften
  • Dispens
  • Kanonische Billigkeit
  • Abwägen zwischen Gesetzesstrenge und Barmherzigkeit
  • Beurteilung der Rechtsfolgen
  • Epikie
  • Bezug und Abgrenzung der Dispens, kanonischen Billigkeit und Epikie
  • Nachprüfbarkeit als Schutz vor Missbrauch
  • Kirchenrecht, Gesetze
  • Der Glaube als zentraler Bezugspunkt
  • Vernünftige Glaubensweisung zur Förderung der Communio
  • Allgemeine rechtsverbindliche Glaubensweisung
  • Mit den Mitteln der Vernunft gestaltet
  • Auf die Förderung des Lebens der Communio ausgerichtet
  • Von der zuständigen Autorität für eine Gemeinschaft promulgierter Erlass
  • Zuständige kirchliche Autorität
  • Passive gesetzesfähige Gemeinschaft
  • Promulgation des Gesetzes
  • Der Einfluss der Gemeinschaft
  • Kirchenrecht, Gesetze und die Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Vollkommenes Gesetz
  • Mehr als vollkommenes Gesetz
  • Weniger als vollkommenes Gesetz
  • Unvollkommenes Gesetz
  • Die Aufhebbarkeit der Handlung vorsehendes Gesetz
  • Nichtigkeitsfeindlichkeit im CIC zugunsten der Seelsorge
  • Kirchenrecht, Gesetzgeber und die Rechtsbindung an seine Gesetze
  • Nur moralische Bindung wegen fehlender gesetzlicher Inpflichtnahme
  • Rechtliche Bindung wegen fehlender gesetzlicher Ausnahmeregelung
  • Als Glied der Gemeinschaft dem Gesetz der Gemeinschaft unterworfen
  • Kirchenrecht, Gewohnheitsrecht
  • Die gesetzwidrige Gewohnheit als kirchliches Spezifikum
  • Rechtsbildende Kraft
  • Voraussetzungen für die Entstehung
  • Konkrete Beispiele
  • Korrektiv gegen Vereinheitlichung
  • Kirchenrecht, göttliches und menschliches
  • Naturrecht und Offenbarungsrecht
  • Die Tradition als hermeneutische Instanz
  • Notwendigkeit der Übersetzung in die jeweilige Geschichte und Kultur
  • Geistig-schöpferischer Prozess der Konkretisierung auf Zukunft hin
  • Spannungseinheit von Unwandelbarkeit und je neuer Konkretisierung
  • Menschliches Kirchenrecht im Dienst des göttlichen Kirchenrechts
  • Legitimation, Limitation und Normierung durch das göttliche Recht
  • Kirchenrecht, Metaebenen der Rechtsanwendung
  • Präpositive Rechtsanwendung
  • Theologisch rückgebundene präpositive Rechtsanwendung
  • Qualitatives Gefälle der Rechtsanwendung
  • Kirchenrecht und das Heil der Seelen
  • Recht und Gesetz in Dienstfunktion
  • Gemeinschaftsperspektive unter Beachtung des/der Einzelnen
  • Prinzip der Rechtsanwendung
  • (Kirchen-)Recht und Moral
  • Abstecken des Freiheitsrahmens als Gemeinsamkeit
  • Moral als Voraussetzung für Recht
  • Schutz des ethischen Wertes durch Recht – Stärkung des ethischen Wertbewusstseins durch Moral
  • Vollkommenheit in den sozialen Beziehungen als rechtliches Ziel – Vollkommenheit in jeder Hinsicht als moralisches Ziel
  • Der Transzendenzbezug als spezifische Eigenart des Kirchenrechts
  • Gemeinschaftsbezug der personalen Gottesbeziehung als Materie des Kirchenrechts
  • Durchsetzbarkeit mit Zwangsmitteln als Möglichkeit des Rechts – Freiwilligkeit der Befolgung als Wesenszug der Moral
  • Rein äußerliches Befolgen als Mindestforderung des Rechts – innere Überzeugung als unabdingbare Grundlage der Moral
  • Der sittliche Impuls als Lebenselixier für das Recht
  • Kirchenrecht und Rechtskultur
  • Unsachgemäßer Umgang mit Recht
  • Wichtige Perspektiven in der Einstellung zu und im Umgang mit Recht
  • Recht muss gelebt werden
  • Kirchenrecht und Rechtsschutz
  • Theoretischer Rechtsanspruch
  • Nichtzuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Verwaltungsmaßnahmen
  • Fehlende Verwaltungsgerichte
  • Vorwurf der Grundrechtsverletzung
  • Hierarchischer Rekurs als einziger Rechtsweg bei Verwaltungsmaßnahmen
  • Verfahrensschritte des hierarchischen Rekurses
  • Inadäquate Rechtsmittel bei Verstößen im Kontext von Nihil obstat und Lehrüberprüfung
  • (Kirchen-)Recht und Zwang
  • Zwangsordnung mit Raum für die Moral
  • Zwangscharakter insgesamt, aber nicht jeder Einzelnorm
  • Signalwirkung und Vorbeugung
  • Kirchensteuer
  • Eine mögliche Form des kirchlichen Vermögenserwerbes
  • Die deutsche Klausel
  • Der Körperschaftsstatus als Voraussetzung
  • Eine gruppenspezifische Einnahmequelle mit bedingtem Zwangscharakter
  • Erhebung und Einzug von Kirchensteuern als Angebot des Staates
  • Das staatliche Einzugsverfahren als einnahmeseitige Kooperation
  • Der Kirchensteuerrat als Verwaltungsorgan
  • Kirchensteuer, Alternativen
  • Das österreichische Kirchenbeitragssystem
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Kirchensteuersystem
  • Vor- und Nachteile beider Kirchenfinanzierungsformen
  • Das Spenden- und Kollektensystem in den USA
  • Vorteile gegenüber dem Kirchensteuersystem
  • Nachteile gegenüber dem Kirchensteuersystem
  • Das System der Teilzweckbindung der Einkommensteuer in Spanien, Italien und Ungarn
  • Grundzüge
  • Größtmögliche Wahlmöglichkeit
  • Alternativmodell zu den Staatsleistungen
  • Plädoyer für das deutsche Kirchensteuersystem
  • Kirchensteuer und andere materielle Gaben
  • Verzicht der deutschen Bischöfe auf eine partikularrechtliche Ordnung für erbetene Gaben
  • Mögliche Festlegung von Ausgleichsmodalitäten für kirchensteuerliche Ungerechtigkeiten
  • Die Empfehlung eines diözesanen Solidaritätsfonds durch die Schweizer Bischofskonferenz
  • Kleriker mit ihren Pflichten und Rechten
  • Die Sonderstellung durch den Empfang des Weihesakramentes
  • Die grundlegenden Pflichten und Rechte für die Kleriker als Gläubige
  • Der Katalog der speziellen Pflichten und Rechte der Kleriker
  • Starke Inpflichtnahme in der Lebensführung und Spiritualität
  • Kleriker und der Verlust des klerikalen Standes
  • Das unauslöschbare Prägemal des Weihesakramentes
  • Kleriker-Sein ohne Klerikerrechte
  • Ungültigkeit der Weihe, Strafe der Entlassung und beantragte Verwaltungsmaßnahme
  • Die Zölibatspflicht als Sonderfall
  • Konkordat
  • Gleichberechtigte Vertragspartner
  • Staatskirchenvertragsrecht als rechtliche Form der gemeinsamen Vereinbarung
  • Rechtlicher Vorrang
  • Anpassungsfähiges Instrument der freiheitlich-friedlichen Koexistenz
  • Konversion
  • Konsequenz der Glaubenserkenntnis
  • Kirchenaustritt und KonvertitInnenunterricht
  • Gottesdienstliche Gestaltung des Aufnahmeaktes
  • Gültigkeitsfrage der Ehe bei verheirateten KonvertitInnen
  • Kirchliche und staatliche Religionsmündigkeitsregelungen
  • Krankensalbung
  • Aufrichten und Retten
  • Möglichkeit einer gemeinsamen Feier
  • Der Priester als einziger Spender
  • Mitwirkung von Diakonen und Laien
  • Laien mit ihren Pflichten, Rechten und Möglichkeiten
  • ChristInnen als auserwähltes Volk Gottes im Unterschied zum Nicht-Volk
  • Die allmähliche Unterordnung unter die Kleriker seit dem 4. Jahrhundert
  • Die Kehrtwende des II. Vatikanischen Konzils zum gleichberechtigten Volk Gottes
  • Gemeinschaft und Gemeinwohl als Bezugsgrößen der Rechte und Pflichten
  • Die Regelungskompetenz für die Ausübung der Rechte und Pflichten
  • Pflichten und Rechte aller Gläubigen
  • Fehlen der Pflicht und des Rechts der Mitwirkung der Gläubigen am Leitungsamt
  • Pflichten und Rechte der Laien
  • Die laikale Möglichkeit der Übernahme kirchlicher Ämter
  • Laien und ihre Mitwirkungsrechte im dualen System der Deutsch-Schweiz
  • Das Angebot des Körperschaftsstatus als Ausgangspunkt
  • Strukturelle Unterscheidung zwischen finanziellen und pastoralen Entscheidungsträgern
  • Staatskirchenrechtliche Strukturen als Ermöglichung des kirchlichen Lebens
  • Benachteiligung der höheren Ebenen und begriffliche Unklarheiten
  • Fehlende Konfliktregelung bei Kompetenzüberschreitung
  • Die Annahme der demokratisch auszuübenden Hoheitsrechte alsf reiwillige Entscheidung der Kirche
  • Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften als kirchliche Vereine gemäß c. 215
  • Wechselseitiges Zustimmungsrecht der Entscheidungsträger als Reformmaßnahme
  • Miteinander ohne Autonomieverlust der Entscheidungsträger
  • Laienapostolat
  • Die christliche Botschaft in Kirche und Gesellschaft präsent machen
  • Eigene Verantwortung wahrnehmen und mit den Hirten zusammenarbeiten
  • Von Christus selbst berufen und unmittelbare Teilnahme an der Heilssendung der Kirche
  • Autonomie und Abhängigkeit der Laien
  • Die ambivalente Bedeutung des Weltcharakters der Laien
  • Laienengagement als kirchliches Handeln
  • Die Frage nach den Kriterien der Kirchlichkeit
  • Geistgewirktes Handeln
  • Wirken des Geistes in allen Gliedern
  • Verschiedene Ausdrucksformen geistgewirkten Handelns
  • Die Unmöglichkeit der geistgewirkten Taufsendung außerhalb der Kirche
  • Unterschiedliche rechtliche Qualifizierungen
  • Laieninstruktion
  • Bekenntnis zum II. Vatikanischen Konzil ohne praktische Auswirkungen
  • Der Einsatz von Laien als Ersatz für den Priestermangel
  • Ausführungsbestimmungen ohne Gesetzeskraft
  • Laienpredigt
  • Befähigung kraft der Taufe
  • Zulassung bei Notwendigkeit oder Nutzen
  • Vorbehalt der Homilie in der Eucharistiefeier für den Priester und Diakon
  • Die Unterscheidung zwischen Wortgottesdienst und Eucharistiefeier
  • Laienpredigt als Statio zu Beginn der Eucharistiefeier in Ausnahmefällen
  • Ausnahmeregelungen für eine Laienpredigt nach dem Evangelium innerhalb einer Eucharistiefeier
  • Laienpredigt als Ergänzung
  • LaientheologInnen
  • Gemeinde- und PastoralreferentInnen
  • Kirchliches Amt
  • Besondere persönliche Anforderungen
  • Konfliktpotenzial in der seelsorglichen Praxis
  • Lehramt und Lehrentscheidung mit Unfehlbarkeit
  • Allgemeines und besonderes Lehramt
  • Lehrentscheidungen im Dienst der evangeliumsgetreuen Weitergabe des Glaubens
  • Verbindliche und letztverbindliche Lehrentscheidungen
  • Unfehlbarkeit in der Lehre des Papstes aufgrund der Unfehlbarkeit der ganzen Kirche
  • Dogma der Unfehlbarkeit im Lehren für den Konfliktfall und in Bindung an die Gesamtkirche
  • Strenge inhaltliche und formale Kriterien für eine unfehlbare Lehrentscheidung
  • Trotz Lehrentscheidung weitere Suche nach der Wahrheit in der Weitergabe des Glaubens
  • Lehramtliche Dokumente und Erlasse mit gesetzgebendem, ausführendem oder richterlichem Charakter
  • Päpstliche Schreiben
  • Schreiben, die nicht nur dem Papst vorbehalten sind
  • Lehrprüfungsverfahren
  • Mangelnder Rechtsschutz im gesamtkirchlichen Lehrüberprüfungsverfahren
  • Besonderheiten des Lehrbeanstandungsverfahrens der Deutschen Bischofskonferenz
  • Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF)
  • Von der Kritik zur verpassten Chance
  • Keine dezentrale Rechtsentwicklung
  • Machtstrukturen in der Kirche
  • Gerechte und effiziente Machtstrukturen als Anspruch
  • Einseitig klerikale Machtstrukturen in der Realität
  • Vorschläge zur gerechten Verteilung von Macht und Verantwortung
  • Erste konkrete Schritte als Sofortmaßnahmen
  • Notwendige Gesetzesreformen
  • Meinungsfreiheit in der Kirche
  • Vielschichtiges Miteinander von Lehramt und Gemeinschaft
  • Überordnung des Lehramtes und Unterordnung der Gemeinschaft
  • Unterfall zur Gehorsamspflicht
  • MinistrantInnen
  • Verbot für Mädchen und Frauen im CIC/1917
  • Keine Regelung im CIC/1983
  • Argumente pro und contra der Zulassung eines weiblichen Altardienstes
  • Authentische Interpretation zur Zulassung von Mädchen und Frauen zum Altardienst 1992
  • Hervorhebung des Erlaubnischarakters in den Weisungen des Apostolischen Stuhles 1994
  • Rechtliche Zulässigkeit des Altardienstes von Frauen im CIC/1983
  • Ökumene
  • Sammelsurium von rechtlichen Aussagen allgemeiner und spezieller Art
  • Fortschrittliche und stagnierende Bestimmungen
  • Trotz Selbstverpflichtung keine prägende Wirkung
  • Ökumenisches Konzil
  • Beratung und Beschlüsse der Bischöfe über das Wohl der ganzen Kirche
  • Beschlussrecht von Papst und Bischöfen, Teilnahmemöglichkeit von anderen Gläubigen
  • Monopolstellung des Papstes
  • Machtforum des Papstes
  • Papst und päpstliche Vollmacht
  • Nachfolger des Petrus mit seiner Sonderstellung
  • Die Machtfülle des Papstamtes
  • Rechtlich unbegrenzte Freiheit in der Amtsausübung
  • Moralische Bindung an die Offenbarung und Verfassung der Kirche
  • Notwendige Rechtsschranken der Amtsausübung
  • Einfügen der Kollegialität, legitimen Vielfalt und Subsidiarität in die Rechtsnormen
  • Päpstliche Hilfsorgane
  • Das Kardinalskollegium (cc. 349–359)
  • Die Römische Kurie (cc. 360f)
  • Die päpstlichen Gesandten (cc. 362–367)
  • Papstwahl
  • Das Konklave der Kardinäle
  • Die Zweidrittelmehrheit als durchgehender Wahlmodus
  • Flexibler Papstwahltermin und Exkommunikation bei Verletzung der Geheimhaltung
  • Fehlende Repräsentanz des Gottesvolkes im Wahlgremium
  • Beteiligung der Bischofssynode an der Ernennung der Kardinäle als Reformvorschlag
  • Pfarrei
  • Allzuständigkeit des Pfarrers
  • Mithilfe der Laien in Abhebung zur Mitwirkung der Kleriker
  • Pfarrei und ihre Leitungsmodelle
  • Flexibilität und Entwicklungspotential des Priesterteam-Modells
  • Chancen und Anforderungen an Pfarreien mit Pastoralteams unter der Leitung von Priesterteams
  • Pfarrei und pfarrerlose Leitung
  • Eucharistie, Krankensalbung und Bußsakrament als Grenze für Nichtpriester
  • Vollmachten und Befugnisse eines Pfarrers für den leitenden Priester
  • Leiten, Koordinieren und Repräsentieren des Priesters
  • Entstehen von nichtpriesterlichen Quasipfarrern und priesterlichen Zeremonienmeistern
  • Theologische und rechtliche Quadratur des Kreises
  • Zu viel und zu wenig Fortschritt in der Konzeption des amtlichen Priestertums
  • Genügend Priester mit gemeindeentwicklerischer Kompetenz für die kooperative Pastoral
  • Pfarrei und Seelsorgeeinheiten
  • Terminologie und Verhältnisbestimmung der Netzwerkbildung
  • Erfahrbarkeit am Ort und Wir-Form
  • Pfarrer und pfarrliche Vollmacht
  • Zwischen Eigenständigkeit und Abhängigkeit
  • Detaillierter und umfassender Aufgabenkatalog
  • Beständigkeit im Amt
  • Pfarrgemeinde
  • Ökumenische Neubildung im außerrechtlichen Sprachgebrauch
  • Synonym zu „Pfarrei†Ÿ im CIC/1983
  • Die Hirtensorge als entscheidendes Kriterium
  • Pfarrgemeinderat
  • Der Pfarrpastoralrat des CIC
  • Der Pfarrgemeinderat der Gemeinsamen Synode
  • Doppelfunktion des Pfarrgemeinderats
  • Pfarrliche und nichtpfarrliche Gemeinschaftsformen
  • Verschiedene Formen der Hirtensorge für eine Gemeinschaft von Gläubigen
  • Gestaltungsmöglichkeiten der nichtpfarrlichen Hirtensorge nach c. 516 § 2
  • Die Pfarrei als Gemeinschaft von Gemeinschaften
  • Pfarrvermögensverwaltungsrat
  • Offen gehaltene Angaben zu Mitgliedschaft und Aufgabenstellung im CIC
  • Rechtsvertretungskompetenz durch außerkodiakarisches Sonderrecht auf Pfarrebene
  • Entscheidungsbefugnis mit pastoralem Vetorecht des Pfarrers
  • Verzahnung von Pastoral und Finanzen
  • Presbyter und Presbyterat
  • Leitung als Zusammenführen zur Einheit
  • Den Bischöfen untergeordnet und zugleich in der priesterlichen Würde verbunden
  • Befähigung direkt durch Christus und Abhängigkeit des konkreten Vollzugs vom Bischof
  • Theologische Diskussion über die Gleichrangigkeit zur Bischofsweihe
  • Theologisch unspezifische Abgrenzung zu den Laien
  • Presbyterium und Priesterrat
  • Priesterweihe und kirchliche Sendung
  • Wechselseitige Verwiesenheit von Bischof und Presbyterium
  • Priesterrat als Repräsentanz des Presbyteriums in einseitiger Abhängigkeit vom Bischof
  • Unterstützung in der Leitung nur durch Beratung
  • Plädoyer für ein diözesanrechtlich normiertes Zustimmungs- oder Beschlussrecht
  • Ersatz durch das Konsultorenkollegium bei Sedisvakanz
  • Priestertum, gemeinsames und amtliches
  • Das heilige Priestertum aller Getauften
  • Repräsentanz des eigentlichen Priesters Jesu Christi durch das amtliche Priestertum
  • Das amtliche Priestertum im Dienst für das gemeinsame Priestertum
  • Die Christusrepräsentation als wesentlicher Unterschied
  • Fehlende Aufnahme im CIC
  • Religionsfreiheit
  • Der frühere Primat der Wahrheit vor der Person
  • Die Würde der Person als Grundlage seit dem II. Vatikanischen Konzil
  • Kritik an der innerkirchlichen Umsetzung
  • Religionskunde neben Lebensgestaltung und Ethik (LER)
  • Bekenntnisfreie Religionskunde statt konfessionellem Religionsunterricht
  • Religionsunterricht als außerschulisches Wahl- und ggf. Ersatzfach
  • Verfassungsklage gegen LER
  • Der Kompromiss: Konfessioneller Religionsunterricht als schulisches Wahlfach
  • Religionsunterricht aus kirchlicher Sicht
  • Katholischer Inhalt mit katholischen LehrerInnen und katholischen SchülerInnen
  • Innerkirchliche Folgen der Abmeldung
  • Plädoyer für die konfessionelle Prägung als gesprächsfähige Identität
  • Empfehlung konfessionell-kooperativer Unterrichtseinheiten
  • Konkrete Formen der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht
  • Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
  • Religiöse Dialog- und Urteilsfähigkeit der SchülerInnen durch konfessionsbewusste und differenzsensible LehrerInnen
  • Religionsunterricht aus staatlicher Sicht
  • Die staatliche Einrichtung als Erziehungsbeitrag zur Entwicklung einer religiösen Identität
  • Pflichtfach mit Benotung
  • Ordentliches Lehrfach
  • Konfessionelle Bindung
  • Die Diskussion um islamischen Religionsunterricht
  • Bremer Klausel als Ausnahmeregelung
  • Die Einführung des ordentlichen Lehrfaches „Ethik†Ÿ in Berlin
  • Religionsunterricht für alle in Hamburg
  • Sakramente
  • Zeichen und Mittel der Heiligung des/der Einzelnen und der Kirche
  • Gültigkeit – Erlaubtheit – Fruchtbarkeit
  • Im Zweifel kein Recht auf Verweigerung der Spendung
  • Sendung, kirchliche
  • Formen der Beauftragung, um im Namen der Kirche oder in der Person Christi zu handeln
  • Möglichkeit des Entzugs
  • Missio canonica und Nihil obstat als die bekanntesten Formen
  • Übereinstimmung in der Lehre und persönlichen Lebensführung als Bedingung
  • Rahmenrichtlinien für die Missio canonica im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
  • Verfahrensordnung der deutschen Bischöfe bei Zweifeln hinsichtlich der Missio canonica
  • Wirkung des Entzugs der Missio canonica an staatlichen und kirchlichen Schulen
  • Römisches und bischöfliches Nihil obstat
  • Fehlende Verfahrensordnung für die Verweigerung des Nihil obstat
  • Unbefriedigende Verfahrensordnung für den Entzug des Nihil obstat bei Lehrfragen
  • Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
  • Eine Straftat gegen besondere Verpflichtungen im CIC/1983 bis 2021
  • Die Zölibatspflicht im Fokus
  • Der subsidiäre Charakter als Erklärung
  • Die kirchliche Gemeinschaftsordnung als Maßstab
  • Zusammenarbeit mit dem Staat als unabdingbare Voraussetzung
  • Eine Straftat gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen im CIC/1983 seit 2021
  • Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs
  • Verletzung der Meldepflicht als Straftatbestand für kirchliche Vorgesetzte
  • Sonntagspflicht
  • Die Feier des österlichen Geheimnisses und Hilfe zur Selbstbindung
  • Regel und Ausnahmen zur Gestaltung
  • Strafrecht, Exkommunikation als schwerste Strafe
  • Exkommunikation als Entzug der Sakramente und kirchlichen Aufgaben, Dienste und Ämter sowie der Leitungsgewalt
  • Mit der Exkommunikation bedrohte Straftatbestände
  • Strafrecht, Grundzüge
  • Gesetzesverletzung und schwere Zurechenbarkeit als Straftat
  • Nicht Erfolgs-, sondern Schuldhaftung
  • Bruch der personalen Gottesbeziehung als Gemeinsamkeit mit der Sünde
  • Verletzung der Gemeinschaftsordnung als Unterschied zur Sünde
  • Von der Schuldvermutung bis 2021 zur Unschuldsvermutung im kirchlichen Strafrecht ab 2021
  • Physische oder moralische Tatbeteiligung
  • Strafmilderungs- und Strafausschließungsgründe
  • Beuge- und Sühnestrafen
  • Spruch- und Tatstrafen
  • Der Strafnachlass von Beugestrafen im äußeren und inneren Rechtsbereich
  • Verhalten und Gesinnung als die zwei Zielgrößen kirchlichen (Straf-)Rechts
  • (Straf-)Recht in der Kirche der Liebe
  • Selbstlose Hingabe an den anderen bzw. die andere
  • Maßnahmen gegen Verfehlungen als Widerspruch oder Notwendigkeit?
  • Freiwilligkeit als Stärke und Schwäche der Liebe zugleich
  • Verbindliche Regeln als Schutz der Liebe
  • Strafen als therapeutisches und korrigierendes Instrument
  • Strafen als Amtspflicht
  • Strafen als Schutz der Gemeinschaft und Appell an die Gesinnung
  • Vorrang der Liebe vor dem Recht
  • Gnade vor Recht als Bestandteil der Gerechtigkeit
  • Liebe als höchste Vollendung des Rechts
  • Orientierungsfragen für die Praxistauglichkeit von Liebe und Recht
  • Strafrecht, Tatstrafe als Spezifikum
  • Die zweistufige Wirkweise als eingetretene und festgestellte Tatstrafe
  • Die Tatstrafe nur für Ausnahmefälle
  • Sünde als theologisch-rechtlicher Begriff
  • Freie Entscheidung gegen Gott
  • Kein kirchenrechtliches Urteil über innere Angelegenheiten
  • Widerlegbare Rechtsvermutungen
  • Synodaler Weg
  • Kritische Stimmen zur Struktur
  • Die Würzburger Synode als Bezugsgröße
  • Der Kontext kirchenrechtlicher Konzeptionen
  • Der Vorrang des Wie vor dem Was
  • Synodalität
  • Gemeinsame Vorbereitung der Entscheidung
  • Teilhabe an Entscheidungsprozessen
  • Dialogbereitschaft aller auf allen Ebenen
  • Vom synodalen Lippenbekenntnis zu synodalen Strukturen
  • Freiwillige Selbstbindung als erster konkreter Schritt
  • Taufaufschub
  • Fehlende Hoffnung auf eine Erziehung im Taufglauben
  • Ernsthaftigkeit des Willens zur Erziehung im Taufglauben als Maßstab
  • Partikularrechtliche Ausgestaltung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
  • Angebot einer Segensfeier für die Zwischenzeit
  • Taufe
  • Eingangspforte, Sündenvergebung, Eingliederung in die Kirche
  • Heilsnotwendigkeit, aber nicht einziger Heilsweg
  • Gültigkeit des Taufaktes
  • Einführung in Lehre und Praxis, Taufglaube, Taufbitte, Taufversprechen
  • Taufversprechen angesichts ungeordneter ehelicher Verhältnisse
  • Zustimmung und begründete Hoffnung auf eine Erziehung in der katholischen Religion
  • TaufpatInnen und TaufzeugInnen
  • Hilfe bei der christlichen Lebensführung
  • Geistige Elternschaft
  • Kirchenaustritt und Wiederheirat nach Scheidung als Problem
  • Lebenslange Taufpatenschaft
  • Bekenntnisgebundener Kirchendienst
  • Ausnahmeregelung im Bistum Eichstätt
  • Tradition und Sukzession
  • Weitergabe der Offenbarung in die jeweilige Zeit und Kultur
  • Weitergabe des Amtes der Erstzeugen an die Bischöfe
  • Das bischöfliche Amt als Zeichen und Werkzeug für die Apostolizität der Kirche
  • Schriftgemäße Tradition
  • Treueeid als Ergänzung des Glaubensbekenntnisses
  • Formel von 1989
  • Teilauszug des CIC/1983
  • Versprechen der kirchentreuen Ausübung von Dienst und Amt
  • Religiöse Verpflichtung auf kirchliche Vorschriften
  • Kein Beweis von Vertrauen
  • Verein, kirchlicher
  • Unabhängigkeit von der Vereinsform nach weltlichem Recht
  • Nicht-kanonisch und kanonisch als Grundkategorie
  • Satzung in Abhebung zu Statut
  • Keine Pflicht zu einem kanonischen Status
  • Freie Wahl der kirchlichen Rechtsform für alle kirchlichen Vereine
  • Der nicht-kanonische Verein gemäß c. 215
  • Keine Einwirkungsrechte für die kirchliche Autorität bei nicht-kanonischen Vereinen
  • Der nicht-kanonische Verein als häufigste Erscheinungsform
  • Verein, kirchlich-kanonischer
  • Gestufte Einflussnahme der kirchlichen Autorität
  • Der kanonisch private Verein (ohne Rechtsfähigkeit)
  • Der kanonisch private Verein mit Rechtsfähigkeit
  • Der kanonisch öffentliche Verein
  • Vereinsrecht und Verfassungsrecht, kirchliches
  • Vereine als Struktur in der Verfassung, aber nicht der Verfassung
  • Spezifika der Verfassungsstruktur
  • Spezifika der Vereinsstruktur
  • Zuordnung und Abgrenzung
  • Vereins-Seelsorge
  • Der geistliche Berater und kirchliche Assistent/Kaplan im CIC/1983
  • Der/die geistliche BegleiterIn, geistliche AssistentIn und geistliche Leiter im Bereich der DBK seit 1997
  • Außergesetzliche Einrichtung
  • Geistliche Begleitung in Bezug zur geistlichen Leitung
  • Der/die geistliche AssistentIn/BegleiterIn in Zuordnung zum kirchlichen Assistenten
  • Vereins-Seelsorge als Amt der Hirtensorge statt der Seelsorge
  • Der/die geistliche VerbandsleiterIn im Bereich der DBK seit 2007
  • Weihesakrament
  • Die Neufassung der theologischen Aussagen über dasWeihesakrament 2009
  • Das Weihesakrament und die drei Formen der Weihe
  • Fortbestehende Anfragen an die Konzeption des Weihesakramentes
  • Die Weihe als Befähigung zum Handeln in der Person Christi, des Hauptes und zu einer doppelten Verweisfunktion nach c. 1008 i. d. F. von 1983
  • Geweiht, um als guter Hirte das Volk Gottes zu weiden durch das Sein-für-die-anderen nach c. 1008 i. d. F. von 1983
  • Als Geweihter für immer zu einem bestimmten Auftrag in der Kirche berufen
  • Ganzheitlicher Dienst an der Einheit
  • Problematische Präzisierung und bedauerliche Kürzungen in der Neufassung von 2009
  • Weihesakrament, Ausschluss von Frauen
  • Taufe und männliches Geschlecht als Gültigkeitsbedingungen im Recht
  • Differenzierung nach der Weiheform in der lehramtlichen Begründung
  • Keine lehramtliche Stellungnahme zu der Diskussion um ein Frauendiakonat
  • Die Treue zum Vorbild des Herrn als lehramtlicher Grund gegen das Frauenpriestertum
  • Kritische Anfragen im Dienst der ständigen Wahrheitssuche als theologische Reflexion
  • Fortsetzung der Diskussion über die theologische Bedeutung des Geschlechts beim amtlichen Priestertum als theologisch-rechtliche Schlussfolgerung
  • Weihesakrament, Zulassungsvoraussetzungen
  • Der getaufte Mann mit gewissen Eignungsvoraussetzungen als Empfänger
  • Die Weihehindernisse als negative Erlaubtheitskriterien
  • Homosexualität und die (Nicht-)Zulassung zum Empfang des Weihesakramentes
  • Geschlechtsumwandlung als dauerndes Hindernis zur Ausübung der Weihe
  • Zentralkomitee der deutschen Katholiken
  • Die Entstehung als Zusammenschluss der katholischen Vereine in Deutschland 1848
  • Die Suche nach einer neuen Struktur in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
  • Die Neugründung als bischöflich getragene Arbeitsgemeinschaft des Laienapostolats 1952/53
  • Der selbstständige, eigenverantwortliche Zusammenschluss seit 1967
  • Die Autonomie mit Anerkennung der kirchlichen Autorität
  • Die Entwicklung als freier Zusammenschluss des Laienapostolats bis heute
  • Vereinsrechtliche Unklarheiten
  • Zölibat
  • Kultische Reinheit und ungeteilte Hingabe
  • Auf die Bischöfe eingeschränkte Pflicht in den Ostkirchen
  • Argumente Für und Wider
  • Besondere Gabe Gottes und angemessen für die priesterliche Sendung
  • Freies Charisma und zugleich kirchliches Gesetz für den Presbyterat
  • Fehlende Begründung für die Rechtspflicht beim Diakonat
  • Rechtspflicht um des Himmelreiches willen für die Kleriker
  • Inpflichtnahme mit dem Empfang der Diakonenweihe
  • Rechtliche Schutzmaßnahmen
  • Zweites Vatikanisches Konzil
  • Sich den Herausforderungen der Gegenwart zu stellen als Ziel
  • Die eigene Erneuerung der Kirche anstelle der Abwehr nach außen
  • Aggiornamento und ein Sprung nach vorn
  • Dialog als Programm und Methode
  • Pastoralkonzil mit dem CIC als Krönung
  • Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen
  • Die Hermeneutik der Communio bei der Auslegung der widerstrebenden Texte
  • An der Lebenswirklichkeit der Menschen und der Gesellschaft orientierte Erneuerung der Kirche
  • Stichwortverzeichnis
  • Canonesverzeichnis

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